Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 4a Abs. 1 lit. d, Art. 4a Abs. 5 VRV (SR 741.11). Die Fahrzeuglenkerin überschritt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn von 100 km/h um 49 km/h und rund fünf Monate später die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen um 30 km/h. Im Strafverfahren erging ein wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung um 49 km/h ein Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Bestätigung des Führerausweisentzugs für die Dauer von fünf Monaten (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. Februar 2016, IV-2015/164).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.02.2016 IV-2015/164 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.02.2016 IV-2015/164 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.02.2016 IV-2015/164
Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 4a Abs. 1 lit. d, Art. 4a Abs. 5 VRV (SR 741.11). Die Fahrzeuglenkerin überschritt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn von 100 km/h um 49 km/h und rund fünf Monate später die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen um 30 km/h. Im Strafverfahren erging ein wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung um 49 km/h ein Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Bestätigung des Führerausweisentzugs für die Dauer von fünf Monaten (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. Februar 2016, IV-2015/164).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr