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IV-2014/4

St. Gallen · 2014-05-28 · Deutsch SG

Art. 16d Abs. 1 lit. c SVG (SR 741.01). Bestätigung eines Sicherungsentzugs wegen charakterlicher Nichteignung. Das bisherige Verhalten des Fahrzeuglenkers mit einer Tendenz, sich nicht an gesetzliche Vorschriften zu halten, lässt ein erneutes Fahren unter Cannabiseinfluss nicht ohne Weiteres ausschliessen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. Mai 2014, IV-2014/4).

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Art. 16d Abs. 1 lit. c SVG (SR 741.01). Bestätigung eines Sicherungsentzugs wegen charakterlicher Nichteignung. Das bisherige Verhalten des Fahrzeuglenkers mit einer Tendenz, sich nicht an gesetzliche Vorschriften zu halten, lässt ein erneutes Fahren unter Cannabiseinfluss nicht ohne Weiteres ausschliessen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. Mai 2014, IV-2014/4).

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