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IV-2013/92

St. Gallen · 2013-11-28 · Deutsch SG

Art. 16c Abs. 1 lit. d SVG (SR 741.01). Der Rekurrent verursachte einen Selbstunfall, entfernte sich vom Unfallort und liess sich von der Polizei nicht kontrollieren. Das Verhalten lässt die Anordnung einer Untersuchungsmassnahme durch Polizei zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als sehr wahrscheinlich erscheinen. Bestätigung des dreimonatigen Führerausweisentzugs wegen schwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. November 2013, IV-2013/92).

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Art. 16c Abs. 1 lit. d SVG (SR 741.01). Der Rekurrent verursachte einen Selbstunfall, entfernte sich vom Unfallort und liess sich von der Polizei nicht kontrollieren. Das Verhalten lässt die Anordnung einer Untersuchungsmassnahme durch Polizei zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als sehr wahrscheinlich erscheinen. Bestätigung des dreimonatigen Führerausweisentzugs wegen schwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. November 2013, IV-2013/92).

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