Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 4 SVG (SR 741.01); Art. 12 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Ein Lieferwagenfahrer hielt auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h einen ungenügenden Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug ein. Der zeitliche Abstand viel zwischendurch auf weniger als 0,4 Sekunden. Annahme einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. Mai 2014, IV-2013/137).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 28.05.2014 IV-2013/137 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 28.05.2014 IV-2013/137 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 28.05.2014 IV-2013/137
Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 4 SVG (SR 741.01); Art. 12 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Ein Lieferwagenfahrer hielt auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h einen ungenügenden Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug ein. Der zeitliche Abstand viel zwischendurch auf weniger als 0,4 Sekunden. Annahme einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. Mai 2014, IV-2013/137).
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