Art. 15a Abs. 1, 3 und 4, Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 30 VZV (SR 741.51). Kurz nach Erhalt des Führerausweises auf Probe wurde dieser wegen einer schweren Widerhandlung für drei Monate entzogen. Ebenfalls innert der Probezeit fuhr der Fahrzeuglenker eine Primarschülerin auf einem Fussgängerstreifen an. Das Strassenverkehrsamt entzog den Führerausweis nach diesem Vorfall zu Recht vorsorglich (Verwaltungsrekurskommission, Präsident der Abteilung IV, 8. März 2013, IV-2012/148P).
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Art. 15a Abs. 1, 3 und 4, Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 30 VZV (SR 741.51). Kurz nach Erhalt des Führerausweises auf Probe wurde dieser wegen einer schweren Widerhandlung für drei Monate entzogen. Ebenfalls innert der Probezeit fuhr der Fahrzeuglenker eine Primarschülerin auf einem Fussgängerstreifen an. Das Strassenverkehrsamt entzog den Führerausweis nach diesem Vorfall zu Recht vorsorglich (Verwaltungsrekurskommission, Präsident der Abteilung IV, 8. März 2013, IV-2012/148P).
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