Art. 14 Abs. 2 lit. c und d, Art. 16 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Bei einer ärztlich kontrollierten und fachtherapeutisch begleiteten Alkoholabstinenz von 17 Monaten, die zudem mehr als zwei Jahre zurückliegt, kann in der Regel nicht von einer dauerhaften Überwindung einer diagnostizierten Alkoholabhängigkeit ausgegangen werden. Bestätigung der Anordnung einer verkehrsmedizinischen Begutachtung (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. August 2011, IV-2011/79).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.08.2011 IV-2011/79 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.08.2011 IV-2011/79 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.08.2011 IV-2011/79
Art. 14 Abs. 2 lit. c und d, Art. 16 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Bei einer ärztlich kontrollierten und fachtherapeutisch begleiteten Alkoholabstinenz von 17 Monaten, die zudem mehr als zwei Jahre zurückliegt, kann in der Regel nicht von einer dauerhaften Überwindung einer diagnostizierten Alkoholabhängigkeit ausgegangen werden. Bestätigung der Anordnung einer verkehrsmedizinischen Begutachtung (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. August 2011, IV-2011/79).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr