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II/3-2016/6

St. Gallen · 2017-12-05 · Deutsch SG

Art. 43 Abs. 2 WBG (sGS 734.1), Art. 16 und 27 WBV (sGS 734.11). Perimeter (Kostenverlegungsverfahren). Es ist unerheblich, ob ein in der Bauzone liegendes Grundstück nur als Wiesland genutzt wird. Abzustellen ist auf die mögliche Nutzung, die sich aus dem Zonenplan ergibt, und nicht auf die tatsächliche Nutzung. In Bezug auf die Verteilung der Unterhaltskosten sind jene Verhältnisse massgebend, die vor der Ausführung von Hochwasserschutzmassnahmen vorlagen; nicht massgebend ist die heutige Situation nach der Bauausführung und der damit bewirkten wesentlichen Reduktion oder Behebung der Gefährdung durch Hochwasser (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung II/3, 5. Dezember 2017, II/3-2016/6).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 05.12.2017 II/3-2016/6 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 05.12.2017 II/3-2016/6 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 05.12.2017 II/3-2016/6

Art. 43 Abs. 2 WBG (sGS 734.1), Art. 16 und 27 WBV (sGS 734.11). Perimeter (Kostenverlegungsverfahren). Es ist unerheblich, ob ein in der Bauzone liegendes Grundstück nur als Wiesland genutzt wird. Abzustellen ist auf die mögliche Nutzung, die sich aus dem Zonenplan ergibt, und nicht auf die tatsächliche Nutzung. In Bezug auf die Verteilung der Unterhaltskosten sind jene Verhältnisse massgebend, die vor der Ausführung von Hochwasserschutzmassnahmen vorlagen; nicht massgebend ist die heutige Situation nach der Bauausführung und der damit bewirkten wesentlichen Reduktion oder Behebung der Gefährdung durch Hochwasser (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung II/3, 5. Dezember 2017, II/3-2016/6).

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