Art. 78 Abs. 1 StrG (sGS 732.1). Führt der Strassenausbau zu einer erheblichen Verbesserung der Erschliessung eines Grundstücks, so entsteht für dessen Eigentümer auch dann ein Sondervorteil, wenn mit einer - der Höherklassierung der Strasse entsprechenden - Zunahme der Verkehrsimmissionen zu rechnen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung II/3, 12. November 2010, II/3-2009/7).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 12.11.2010 II/3-2009/7 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 12.11.2010 II/3-2009/7 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 12.11.2010 II/3-2009/7
Art. 78 Abs. 1 StrG (sGS 732.1). Führt der Strassenausbau zu einer erheblichen Verbesserung der Erschliessung eines Grundstücks, so entsteht für dessen Eigentümer auch dann ein Sondervorteil, wenn mit einer - der Höherklassierung der Strasse entsprechenden - Zunahme der Verkehrsimmissionen zu rechnen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung II/3, 12. November 2010, II/3-2009/7).
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