Art. 179 Abs. 1 ZGB: Abänderung einer eheschutzrechtlichen Kinderunterhaltsregelung mittels vorsorglicher Massnahme im Scheidungsverfahren; Frage der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens und der Gewährung einer Übergangsfrist, insbesondere mit Blick auf die ungenügenden Arbeitsbemühungen des Pflichtigen (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 12. März 2015, FS.2014.32).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 12.03.2015 FS.2014.32
Art. 179 Abs. 1 ZGB: Abänderung einer eheschutzrechtlichen Kinderunterhaltsregelung mittels vorsorglicher Massnahme im Scheidungsverfahren; Frage der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens und der Gewährung einer Übergangsfrist, insbesondere mit Blick auf die ungenügenden Arbeitsbemühungen des Pflichtigen (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 12. März 2015, FS.2014.32).
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