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FO.2017.6/3

St. Gallen · 2019-03-19 · Deutsch SG

Art. 276 Abs. 2 ZGB: Bei der alternierenden Betreuung eines Kindes durch Eltern, die nie verheiratet waren, rechtfertigt es sich, den (je nach Verhältnissen erhöhten) Grundbetrag des Kindes im Verhältnis ihrer Betreuungsanteile auf die Eltern aufzuteilen. Das Gleiche gilt für den dem Kind zukommenden Anteil am Überschuss (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 19. März 2019, FO.2017.6/3).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 19.03.2019 FO.2017.6/3

Art. 276 Abs. 2 ZGB: Bei der alternierenden Betreuung eines Kindes durch Eltern, die nie verheiratet waren, rechtfertigt es sich, den (je nach Verhältnissen erhöhten) Grundbetrag des Kindes im Verhältnis ihrer Betreuungsanteile auf die Eltern aufzuteilen. Das Gleiche gilt für den dem Kind zukommenden Anteil am Überschuss (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 19. März 2019, FO.2017.6/3).

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