Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG.Ein hypothetisches Erwerbseinkommen ist nicht anzurechnen, wenn der betroffenen Person die Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden kann. Betreuungspflichten gegenüber Kindern können die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter Umständen unzumutbar erscheinen lassen. Praxisänderung VSG gestützt auf Rechtsprechung des BGer zur Anrechnung desEigenmietwertes (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Februar 2012, EL 2011/24).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Versicherungsgericht 15.02.2011 EL 2011/24 Saint-Gall Versicherungsgericht 15.02.2011 EL 2011/24 San Gallo Versicherungsgericht 15.02.2011 EL 2011/24
Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG.Ein hypothetisches Erwerbseinkommen ist nicht anzurechnen, wenn der betroffenen Person die Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden kann. Betreuungspflichten gegenüber Kindern können die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter Umständen unzumutbar erscheinen lassen. Praxisänderung VSG gestützt auf Rechtsprechung des BGer zur Anrechnung desEigenmietwertes (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Februar 2012, EL 2011/24).
St.Gallen Versicherungsgericht Saint-Gall Versicherungsgericht San Gallo Versicherungsgericht EL - Ergänzungsleistungen