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B 2023/167

St. Gallen · 2023-11-30 · Deutsch SG

Ausstandsbegehren gegen Mitglieder des Verwaltungsgerichts. Art. 7 Abs. 1 lit. b VRP. Die vorliegend zu beurteilenden Lehraufträge an einer juristischen Fakultät lassen bei objektiver Betrachtung gegenüber der Gesamtuniversität kein Engagement entstehen, das die betroffenen Mitglieder des Verwaltungsgerichts in eine wirtschaftliche oder berufliche Beziehung zur Universität bringt, die im gerichtlichen Verfahren den Eindruck der Voreingenommenheit hervorruft. (Verwaltungsgericht B 2023/167).

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Ausstandsbegehren gegen Mitglieder des Verwaltungsgerichts. Art. 7 Abs. 1 lit. b VRP. Die vorliegend zu beurteilenden Lehraufträge an einer juristischen Fakultät lassen bei objektiver Betrachtung gegenüber der Gesamtuniversität kein Engagement entstehen, das die betroffenen Mitglieder des Verwaltungsgerichts in eine wirtschaftliche oder berufliche Beziehung zur Universität bringt, die im gerichtlichen Verfahren den Eindruck der Voreingenommenheit hervorruft. (Verwaltungsgericht B 2023/167).

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