Gebäudeversicherung, Art. 31 Abs. 1 Ingress und Ziff. 3 sowie Abs. 2 GVG, Art. 45, Art. 47 VzGVG. Keine Versicherungsleistung für einen Gebäudeschaden, welcher nicht auf die behaupteten Elementarereignisse "Hochwasser" und "überschwemmung", sondern hauptsächlich auf Wassereintritt infolge starker Durchnässung des Bodens als Folge von Niederschlägen zurückgeht (Verwaltungsgericht, B 2022/128). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 7. September 2023 abgewiesen (Verfahren 2C_105/2023).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 16.01.2023 B 2022/128 Saint-Gall Verwaltungsgericht 16.01.2023 B 2022/128 San Gallo Verwaltungsgericht 16.01.2023 B 2022/128
Gebäudeversicherung, Art. 31 Abs. 1 Ingress und Ziff. 3 sowie Abs. 2 GVG, Art. 45, Art. 47 VzGVG.
Keine Versicherungsleistung für einen Gebäudeschaden, welcher nicht auf die behaupteten Elementarereignisse "Hochwasser" und "überschwemmung", sondern hauptsächlich auf Wassereintritt infolge starker Durchnässung des Bodens als Folge von Niederschlägen zurückgeht (Verwaltungsgericht, B 2022/128).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 7. September 2023 abgewiesen (Verfahren 2C_105/2023).
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