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B 2021/15

St. Gallen · 2022-02-09 · Deutsch SG

Anordnung der Ersatzvornahme. Art. 105 Abs. 1 VRP (sGS 951.1). Streitig war die Anordnung einer Ersatzvornahme (Beseitigung der rechtswidrigen Bauten und Anlagen auf Grundstück Nr. 0000__, Verpflichtung zur Duldung der Ersatzvornahme und deren Modalitäten sowie die Gebührenerhebung) als solche sowie deren Verhältnismässigkeit. Abweisung der Beschwerde gegen den die Rechtmässigkeit der Ersatzvornahmeverfügung bestätigenden Rekursentscheid (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2021/15). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 9. Februar 2022 abgewiesen (Verfahren 1C_488/2021).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 27.07.2021 B 2021/15 Saint-Gall Verwaltungsgericht 27.07.2021 B 2021/15 San Gallo Verwaltungsgericht 27.07.2021 B 2021/15

Anordnung der Ersatzvornahme. Art. 105 Abs. 1 VRP (sGS 951.1). Streitig war die Anordnung einer Ersatzvornahme (Beseitigung der rechtswidrigen Bauten und Anlagen auf Grundstück Nr. 0000__, Verpflichtung zur Duldung der Ersatzvornahme und deren Modalitäten sowie die Gebührenerhebung) als solche sowie deren Verhältnismässigkeit. Abweisung der Beschwerde gegen den die Rechtmässigkeit der Ersatzvornahmeverfügung bestätigenden Rekursentscheid (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2021/15).

Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 9. Februar 2022 abgewiesen (Verfahren 1C_488/2021).

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