Leistungen der Gemeinde an die Sanierung einer Schiessanlage, Art. 133 Abs. 1 Satz 1 MG, Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 Ingress und lit. c, Art. 8 Satz 1 f. SchAV. Die Beschwerdegegnerin ermöglicht ihren Schiesspflichtigen für ausserdienstliche militärische Schiessübungen den Zugang zu zwei 300-m-Schiessanlagen und kommt damit ihren schiessrechtlichen Pflichten innerhalb ihres Gemeindegebietes nach. Damit besteht keine militärrechtliche Verpflichtung der Beschwerdegegnerin, sich in die 300-m-Schiessanlage der Beschwerdeführerin einzukaufen und angemessene Beiträge an deren Unterhalt und Erneuerung zu entrichten (E. 3), (Verwaltungsgericht, B 2019/207). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 22. Juni 2021 abgewiesen (Verfahren 1C_293/2020).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsgericht 15.04.2020 B 2019/207 Saint-Gall Verwaltungsgericht 15.04.2020 B 2019/207 San Gallo Verwaltungsgericht 15.04.2020 B 2019/207
Leistungen der Gemeinde an die Sanierung einer Schiessanlage, Art. 133 Abs. 1 Satz 1 MG, Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 Ingress und lit. c, Art. 8 Satz 1 f. SchAV.
Die Beschwerdegegnerin ermöglicht ihren Schiesspflichtigen für ausserdienstliche militärische Schiessübungen den Zugang zu zwei 300-m-Schiessanlagen und kommt damit ihren schiessrechtlichen Pflichten innerhalb ihres Gemeindegebietes nach. Damit besteht keine militärrechtliche Verpflichtung der Beschwerdegegnerin, sich in die 300-m-Schiessanlage der Beschwerdeführerin einzukaufen und angemessene Beiträge an deren Unterhalt und Erneuerung zu entrichten (E. 3), (Verwaltungsgericht, B 2019/207).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 22. Juni 2021 abgewiesen (Verfahren 1C_293/2020).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht