Ausländerrecht, Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AuG.Die Beschwerdeführerin wurde von ihrem Ehemann und dessen Familie bei ihren beiden Schwangerschaften jeweils unter Androhung von Nachteilen aufgefordert, sie abzubrechen. Aufgrund des Verhaltens des Ehemannes der Beschwerdeführerin – er reiste vorübergehend nach Serbien aus, um eine Reduktion seiner Unterhaltspflichten im Eheschutzverfahren zu bewirken, im ausländischen Scheidungsverfahren hat er vorsorglich den Aufenthalts- und Wohnort des Kindes in der Schweiz durchgesetzt – ist die Befürchtung der Beschwerdeführerin, in ihrer Heimat einem Sorgerechtsstreit entgegen sehen zu müssen, nicht bloss abstrakt. Die Beschwerde ist dementsprechend gutzuheissen (Verwaltungsgericht, B 2018/95).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 27.09.2018 B 2018/95 Saint-Gall Verwaltungsgericht 27.09.2018 B 2018/95 San Gallo Verwaltungsgericht 27.09.2018 B 2018/95
Ausländerrecht, Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AuG.Die Beschwerdeführerin wurde von ihrem Ehemann und dessen Familie bei ihren beiden Schwangerschaften jeweils unter Androhung von Nachteilen aufgefordert, sie abzubrechen. Aufgrund des Verhaltens des Ehemannes der Beschwerdeführerin – er reiste vorübergehend nach Serbien aus, um eine Reduktion seiner Unterhaltspflichten im Eheschutzverfahren zu bewirken, im ausländischen Scheidungsverfahren hat er vorsorglich den Aufenthalts- und Wohnort des Kindes in der Schweiz durchgesetzt – ist die Befürchtung der Beschwerdeführerin, in ihrer Heimat einem Sorgerechtsstreit entgegen sehen zu müssen, nicht bloss abstrakt. Die Beschwerde ist dementsprechend gutzuheissen (Verwaltungsgericht, B 2018/95).
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