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B 2017/8

St. Gallen · 2018-06-26 · Deutsch SG

Art. 61 BGBB, SR 211.412.11.Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks. Eine Bewilligung wird unter anderem dann verweigert, wenn das zu erwerbende Grundstück ausserhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs des Gewerbes des Erwerbers liegt (Art. 63 Abs. 1 lit. d BGBB). Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass dieser Verweigerungsgrund konkret nicht gegeben sei und wies die Beschwerde ab (Verwaltungsgericht, B 2017/8).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 26. Juni 2018 abgewiesen (Verfahren 2C_78/2018).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 01.12.2017 B 2017/8 Saint-Gall Verwaltungsgericht 01.12.2017 B 2017/8 San Gallo Verwaltungsgericht 01.12.2017 B 2017/8

Art. 61 BGBB, SR 211.412.11.Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks. Eine Bewilligung wird unter anderem dann verweigert, wenn das zu erwerbende Grundstück ausserhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs des Gewerbes des Erwerbers liegt (Art. 63 Abs. 1 lit. d BGBB). Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass dieser Verweigerungsgrund konkret nicht gegeben sei und wies die Beschwerde ab (Verwaltungsgericht, B 2017/8).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 26. Juni 2018 abgewiesen (Verfahren 2C_78/2018).

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