Art. 61 BGBB, SR 211.412.11.Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks. Eine Bewilligung wird unter anderem dann verweigert, wenn das zu erwerbende Grundstück ausserhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs des Gewerbes des Erwerbers liegt (Art. 63 Abs. 1 lit. d BGBB). Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass dieser Verweigerungsgrund konkret nicht gegeben sei und wies die Beschwerde ab (Verwaltungsgericht, B 2017/8).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 26. Juni 2018 abgewiesen (Verfahren 2C_78/2018).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 01.12.2017 B 2017/8 Saint-Gall Verwaltungsgericht 01.12.2017 B 2017/8 San Gallo Verwaltungsgericht 01.12.2017 B 2017/8
Art. 61 BGBB, SR 211.412.11.Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks. Eine Bewilligung wird unter anderem dann verweigert, wenn das zu erwerbende Grundstück ausserhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs des Gewerbes des Erwerbers liegt (Art. 63 Abs. 1 lit. d BGBB). Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass dieser Verweigerungsgrund konkret nicht gegeben sei und wies die Beschwerde ab (Verwaltungsgericht, B 2017/8).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 26. Juni 2018 abgewiesen (Verfahren 2C_78/2018).
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