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B 2017/124

St. Gallen · 2017-06-29 · Deutsch SG

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB.Vergabe Elektronische Prüfung und Abwicklung von Spitalrechnungen (ELPAS).Die Beschwerde erscheint bereits aus formellen Gründen als ausreichend begründet, weil die „Verfügung betreffend Zuschlag“ einzig vom Generalsekretär unterzeichnet war, und auch der der Verfügungsgrundlage angeführte Regierungsbeschluss keine entsprechende Ermächtigung enthält. Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wird gutgeheissen (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2017/124).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 29.06.2017 B 2017/124 Saint-Gall Verwaltungsgericht 29.06.2017 B 2017/124 San Gallo Verwaltungsgericht 29.06.2017 B 2017/124

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB.Vergabe Elektronische Prüfung und Abwicklung von Spitalrechnungen (ELPAS).Die Beschwerde erscheint bereits aus formellen Gründen als ausreichend begründet, weil die „Verfügung betreffend Zuschlag“ einzig vom Generalsekretär unterzeichnet war, und auch der der Verfügungsgrundlage angeführte Regierungsbeschluss keine entsprechende Ermächtigung enthält. Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wird gutgeheissen (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2017/124).

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