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B 2016/227

St. Gallen · 2017-02-23 · Deutsch SG

Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung / Verweigerung des Familiennachzugs, Art. 33 Abs. 3, Art. 44, Art. 50, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 Abs. 1 lit. c, Art. 96 AuG, Art. 73 VZAE.Der Beschwerdeführer kann die sich aufgrund der belastenden Indizienlage ergebende tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Umgehungsehe mit seinen Vorbringen nicht rechtsgenüglich widerlegen. Damit ist sein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ohne weitere Interessenabwägung erloschen. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2016/227).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 23.02.2017 B 2016/227 Saint-Gall Verwaltungsgericht 23.02.2017 B 2016/227 San Gallo Verwaltungsgericht 23.02.2017 B 2016/227

Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung / Verweigerung des Familiennachzugs, Art. 33 Abs. 3, Art. 44, Art. 50, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 Abs. 1 lit. c, Art. 96 AuG, Art. 73 VZAE.Der Beschwerdeführer kann die sich aufgrund der belastenden Indizienlage ergebende tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Umgehungsehe mit seinen Vorbringen nicht rechtsgenüglich widerlegen. Damit ist sein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ohne weitere Interessenabwägung erloschen. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2016/227).

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