Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Art. 62 Abs. 1 lit. c, Art. 96 AuG.Der Beschwerdeführer wurde seiner Verschuldung wegen im Jahr 1995 verwarnt. Statt die Schuldenlast abzutragen hat er die verpönte Schuldenwirtschaft im Zeitraum vom 23. September 1998 bis Ende 2006 – zumindest überwiegend – leichtfertigt fortgesetzt, weshalb ein ausländerrechtlich relevanter Verstoss gegen die öffentliche Ordnung vorliegt (E. 3).Verhältnismässigkeit der Nichtverlängerung (E. 4), (Verwaltungsgericht, B 2016/197).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 14.12.2017 B 2016/197 Saint-Gall Verwaltungsgericht 14.12.2017 B 2016/197 San Gallo Verwaltungsgericht 14.12.2017 B 2016/197
Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Art. 62 Abs. 1 lit. c, Art. 96 AuG.Der Beschwerdeführer wurde seiner Verschuldung wegen im Jahr 1995 verwarnt. Statt die Schuldenlast abzutragen hat er die verpönte Schuldenwirtschaft im Zeitraum vom 23. September 1998 bis Ende 2006 – zumindest überwiegend – leichtfertigt fortgesetzt, weshalb ein ausländerrechtlich relevanter Verstoss gegen die öffentliche Ordnung vorliegt (E. 3).Verhältnismässigkeit der Nichtverlängerung (E. 4), (Verwaltungsgericht, B 2016/197).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht