Ausländerrecht. Widerruf/Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. FZA (SR 0.142.112.681). Art. 33 Abs. 3 AuG in Verbindung mit 62 lit. c AuG (SR 142.20).Rechtmässigkeit des Widerrufs bzw. der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines sich seit dem Jahr 1991 in der Schweiz aufhaltenden Staatsbürgers von Kosovo.Die geltend gemachte italienische Staatsbürgerschaft der Ehefrau konnte nicht als belegt gelten, weshalb eine Anwendung der FZA-Bestimmungen auf den streitigen Sachverhalt ausser Betracht fiel (Verwaltungsgericht, B 2015/330).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 28.09.2017 B 2015/330 Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.09.2017 B 2015/330 San Gallo Verwaltungsgericht 28.09.2017 B 2015/330
Ausländerrecht. Widerruf/Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. FZA (SR 0.142.112.681). Art. 33 Abs. 3 AuG in Verbindung mit 62 lit. c AuG (SR 142.20).Rechtmässigkeit des Widerrufs bzw. der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines sich seit dem Jahr 1991 in der Schweiz aufhaltenden Staatsbürgers von Kosovo.Die geltend gemachte italienische Staatsbürgerschaft der Ehefrau konnte nicht als belegt gelten, weshalb eine Anwendung der FZA-Bestimmungen auf den streitigen Sachverhalt ausser Betracht fiel (Verwaltungsgericht, B 2015/330).
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