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B 2015/323

St. Gallen · 2017-06-29 · Deutsch SG

Steuerrecht, privilegierte Besteuerung von Beteiligungserträgen des Privatvermögens: Qualifikation einer asymmetrischen Dividende (Art. 7 Abs. 1 StHG, SR 642.14; Art. 50 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 lit. c StG).Eine Aktiengesellschaft richtete den drei Aktionären unabhängig von deren Kapitalquote eine Dividende von je Fr. 2 Mio aus. Der im Kanton St. Gallen steuerpflichtige Beschwerdeführer hält lediglich 20% des Aktienkapitals. Das ändert nichts daran, dass auch der gemessen an der Beteiligungsquote überproportionale Anteil der Dividende (konkret Fr. 800‘000) als Beteiligungsertrag gilt und privilegiert zu besteuern ist (Verwaltungsgericht, B 2015/323).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 29.06.2017 B 2015/323 Saint-Gall Verwaltungsgericht 29.06.2017 B 2015/323 San Gallo Verwaltungsgericht 29.06.2017 B 2015/323

Steuerrecht, privilegierte Besteuerung von Beteiligungserträgen des Privatvermögens: Qualifikation einer asymmetrischen Dividende (Art. 7 Abs. 1 StHG, SR 642.14; Art. 50 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 lit. c StG).Eine Aktiengesellschaft richtete den drei Aktionären unabhängig von deren Kapitalquote eine Dividende von je Fr. 2 Mio aus. Der im Kanton St. Gallen steuerpflichtige Beschwerdeführer hält lediglich 20% des Aktienkapitals. Das ändert nichts daran, dass auch der gemessen an der Beteiligungsquote überproportionale Anteil der Dividende (konkret Fr. 800‘000) als Beteiligungsertrag gilt und privilegiert zu besteuern ist (Verwaltungsgericht, B 2015/323).

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