Ausländerrecht, Art. 63 Abs. 2, Art. 62 lit. b AuG.Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung des in der Schweiz geborenen Beschwerdeführers mit italienischer Staatsbürgerschaft ist angesichts der Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetzes – unter anderem wegen Handels mit rund 440 Gramm reinem Kokain – und der ungünstigen Legalprognose gerechtfertigt und – seine Eltern leben in Italien – verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2015/317).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 21. Dezember 2018 abgewiesen (Verfahren 2C_939/2017).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 28.09.2017 B 2015/317 Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.09.2017 B 2015/317 San Gallo Verwaltungsgericht 28.09.2017 B 2015/317
Ausländerrecht, Art. 63 Abs. 2, Art. 62 lit. b AuG.Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung des in der Schweiz geborenen Beschwerdeführers mit italienischer Staatsbürgerschaft ist angesichts der Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetzes – unter anderem wegen Handels mit rund 440 Gramm reinem Kokain – und der ungünstigen Legalprognose gerechtfertigt und – seine Eltern leben in Italien – verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2015/317).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 21. Dezember 2018 abgewiesen (Verfahren 2C_939/2017).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht