öffentliches Beschaffungswesen.Der Vergabebehörde kommt bei der Bewertung der eingereichten Angebote ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Konkret erweisen sich die gegen die Bewertung erhobenen Einwendungen als unbegründet; die Vergabe ist somit nicht rechtswidrig (Verwaltungsgericht, B 2012/54).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 03.07.2012 B 2012/54 Saint-Gall Verwaltungsgericht 03.07.2012 B 2012/54 San Gallo Verwaltungsgericht 03.07.2012 B 2012/54
öffentliches Beschaffungswesen.Der Vergabebehörde kommt bei der Bewertung der eingereichten Angebote ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Konkret erweisen sich die gegen die Bewertung erhobenen Einwendungen als unbegründet; die Vergabe ist somit nicht rechtswidrig (Verwaltungsgericht, B 2012/54).
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