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B 2011/256

St. Gallen · 2012-04-12 · Deutsch SG

Verfahrensrecht, Art. 64 in Verbindung mit Art. 48 Abs. 1 VRP (sGS 951.1).Nur eine Begründung des grundsätzlichen Anspruchs auf Akteneinsicht genügen den Anforderungen an eine Beschwerde nicht, wenn dieser Anspruch durch die Vorinstanz grundsätzlich nicht vereint wurde. Der Beschwerdeführer hat sich mit dem angefochtenen Entscheid auseinanderzusetzen und darzulegen, inwiefern der vorinstanzliche Entscheid über das Fehlen eines aktuellen Rechtsschutzinteresses sowie über die Gegenstandslosigkeit des Rekurses falsch ist (Verwaltungsgericht, B 2011/256).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 12.04.2012 B 2011/256 Saint-Gall Verwaltungsgericht 12.04.2012 B 2011/256 San Gallo Verwaltungsgericht 12.04.2012 B 2011/256

Verfahrensrecht, Art. 64 in Verbindung mit Art. 48 Abs. 1 VRP (sGS 951.1).Nur eine Begründung des grundsätzlichen Anspruchs auf Akteneinsicht genügen den Anforderungen an eine Beschwerde nicht, wenn dieser Anspruch durch die Vorinstanz grundsätzlich nicht vereint wurde. Der Beschwerdeführer hat sich mit dem angefochtenen Entscheid auseinanderzusetzen und darzulegen, inwiefern der vorinstanzliche Entscheid über das Fehlen eines aktuellen Rechtsschutzinteresses sowie über die Gegenstandslosigkeit des Rekurses falsch ist (Verwaltungsgericht, B 2011/256).

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