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B 2010/294

St. Gallen · 2011-05-31 · Deutsch SG

Ausländerrecht, Art. 84 Abs. 5 AuG (SR 142.20) und Art. 31 Art. 1 VZAE (SR 142.201). Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von vorläufig aufgenommen Personen, die sich mehr als fünf Jahre in der Schweiz aufhalten, sind vertieft zu prüfen. Diese umfassende Prüfungspflicht wird verletzt, wenn nur die finanziellen Aspekte gewürdigt werden und die familiären Verhältnisse sowie der Grad der Integration der Gesuchsteller unberücksichtigt bleiben (Verwaltungsgericht, B 2010/294).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 31.05.2011 B 2010/294 Saint-Gall Verwaltungsgericht 31.05.2011 B 2010/294 San Gallo Verwaltungsgericht 31.05.2011 B 2010/294

Ausländerrecht, Art. 84 Abs. 5 AuG (SR 142.20) und Art. 31 Art. 1 VZAE (SR 142.201). Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von vorläufig aufgenommen Personen, die sich mehr als fünf Jahre in der Schweiz aufhalten, sind vertieft zu prüfen. Diese umfassende Prüfungspflicht wird verletzt, wenn nur die finanziellen Aspekte gewürdigt werden und die familiären Verhältnisse sowie der Grad der Integration der Gesuchsteller unberücksichtigt bleiben (Verwaltungsgericht, B 2010/294).

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