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B 2009/165

St. Gallen · 2010-03-18 · Deutsch SG

Steuerrecht, Art. 20 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 3 StG (sGS 811.1). Der Tarif für Verheiratete kommt bei der Einkommenssteuer nicht zur Anwendung, wenn die Ehegattin des Steuerpflichtigen im Ausland lebt und eine Gemeinschaft der Eheleute lediglich in den Ferien besteht, selbst wenn der Ehemann den Unterhalt der Ehefrau aus den in der Schweiz erzielten Einkünften leistet (Verwaltungsgericht, B 2009/165).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 18.03.2010 B 2009/165 Saint-Gall Verwaltungsgericht 18.03.2010 B 2009/165 San Gallo Verwaltungsgericht 18.03.2010 B 2009/165

Steuerrecht, Art. 20 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 3 StG (sGS 811.1). Der Tarif für Verheiratete kommt bei der Einkommenssteuer nicht zur Anwendung, wenn die Ehegattin des Steuerpflichtigen im Ausland lebt und eine Gemeinschaft der Eheleute lediglich in den Ferien besteht, selbst wenn der Ehemann den Unterhalt der Ehefrau aus den in der Schweiz erzielten Einkünften leistet (Verwaltungsgericht, B 2009/165).

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