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B 2008/232

St. Gallen · 2009-07-09 · Deutsch SG

Sozialhilfe, Art. 9, Art. 11 Abs. 1 SHG (sGS 381.1). Bei der Festlegung von Sozialhilfeleistungen sind die Verhältnisse im Zeitraum, in dem die Verfügung wirksam wird, zu berücksichtigen. Lebt eine Person mit ihrer Mutter zusammen, ist es zulässig, die Ansätze für einen Zweipersonenhaushalt anzuwenden (Verwaltungsgericht, B 2008/232).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 09.07.2009 B 2008/232 Saint-Gall Verwaltungsgericht 09.07.2009 B 2008/232 San Gallo Verwaltungsgericht 09.07.2009 B 2008/232

Sozialhilfe, Art. 9, Art. 11 Abs. 1 SHG (sGS 381.1). Bei der Festlegung von Sozialhilfeleistungen sind die Verhältnisse im Zeitraum, in dem die Verfügung wirksam wird, zu berücksichtigen. Lebt eine Person mit ihrer Mutter zusammen, ist es zulässig, die Ansätze für einen Zweipersonenhaushalt anzuwenden (Verwaltungsgericht, B 2008/232).

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