Ausländerrecht, Art. 4 ANAG (SR 142.20). Die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer mit einem niedergelassenen kroatischen Staatsangehörigen verheirateten slowakischen Staatsbürgerin nach einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Jahren in der Schweiz und einer ehelichen Gemeinschaft von weniger als einem Jahr ist rechtmässig (Verwaltungsgericht B 2005/171).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsgericht 06.12.2005 B 2005/171 Saint-Gall Verwaltungsgericht 06.12.2005 B 2005/171 San Gallo Verwaltungsgericht 06.12.2005 B 2005/171
Ausländerrecht, Art. 4 ANAG (SR 142.20). Die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer mit einem niedergelassenen kroatischen Staatsangehörigen verheirateten slowakischen Staatsbürgerin nach einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Jahren in der Schweiz und einer ehelichen Gemeinschaft von weniger als einem Jahr ist rechtmässig (Verwaltungsgericht B 2005/171).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht