Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 4 ANAG (SR 142.20). Einem Ausländer, gegen den eine unbedingte Landesverweisung nach Art. 55 StGB ausgesprochen wurde, kann auch kann keine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn er mit einer Schweizerin verheiratet ist. Im konkreten Fall war die Verweigerung der Bewilligung des ausländischen Ehemannes auch wegen Vorliegens eines Ausweisungsgrundes und fremdenpolizeilichen Fehlverhaltens verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2005/16).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 10.05.2005 B 2005/16 Saint-Gall Verwaltungsgericht 10.05.2005 B 2005/16 San Gallo Verwaltungsgericht 10.05.2005 B 2005/16
Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 4 ANAG (SR 142.20). Einem Ausländer, gegen den eine unbedingte Landesverweisung nach Art. 55 StGB ausgesprochen wurde, kann auch kann keine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn er mit einer Schweizerin verheiratet ist. Im konkreten Fall war die Verweigerung der Bewilligung des ausländischen Ehemannes auch wegen Vorliegens eines Ausweisungsgrundes und fremdenpolizeilichen Fehlverhaltens verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2005/16).
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