Ausländerrecht, Art. 10 Abs. 1 lit. a ANAG (SR 142.20). Es ist verhältnismässig, einen seit 1987 in der Schweiz ansässigen Mann aus Bosnien und Herzegowina, der wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls und weiterer Delikte zu Strafen von 18 Monaten und zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, für fünf Jahre aus der Schweiz auszuweisen (Verwaltungsgericht, B 2004/164).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 22.03.2005 B 2004/164 Saint-Gall Verwaltungsgericht 22.03.2005 B 2004/164 San Gallo Verwaltungsgericht 22.03.2005 B 2004/164
Ausländerrecht, Art. 10 Abs. 1 lit. a ANAG (SR 142.20). Es ist verhältnismässig, einen seit 1987 in der Schweiz ansässigen Mann aus Bosnien und Herzegowina, der wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls und weiterer Delikte zu Strafen von 18 Monaten und zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, für fünf Jahre aus der Schweiz auszuweisen (Verwaltungsgericht, B 2004/164).
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