Art. 335 OR (SR 220). Kündigung vor Stellenantritt. An der Praxis der st. gallischen Gerichte, wonach bei Kündigung vor Stellenantritt die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt, wird festgehalten (E. 1b). Eine Arbeitgeberin, die kurze Zeit nach einem von der Konzernleitung angeordneten Einstellungsstopp eine Kündigung ausspricht, verhält sich nicht illoyal, weshalb der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz hat (E. 2) (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 25. März 2010, BZ.2009.95).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 25.03.2010 BZ.2009.95
Art. 335 OR (SR 220). Kündigung vor Stellenantritt. An der Praxis der st. gallischen Gerichte, wonach bei Kündigung vor Stellenantritt die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt, wird festgehalten (E. 1b). Eine Arbeitgeberin, die kurze Zeit nach einem von der Konzernleitung angeordneten Einstellungsstopp eine Kündigung ausspricht, verhält sich nicht illoyal, weshalb der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz hat (E. 2) (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 25. März 2010, BZ.2009.95).
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