Art. 5 und Art. 9 GestG (SR 272): Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung. Anwendbarkeit einer Gerichtsstandsklausel eines Werkvertrages auf Leistungen, welche auf einer Schadenregulierungsvereinbarung beruhen. Die Anwendbarkeit wurde verneint, da nicht alle Parteien der Schadenregulierungsvereinbarung auch Parteien des Werkvertrages sind. Begriff der Zweigniederlassung. Vorliegen einer Zweigniederlassung verneint (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 7. Dezember 2005, BZ.2005.96).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 07.12.2005 BZ.2005.96
Art. 5 und Art. 9 GestG (SR 272): Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung. Anwendbarkeit einer Gerichtsstandsklausel eines Werkvertrages auf Leistungen, welche auf einer Schadenregulierungsvereinbarung beruhen. Die Anwendbarkeit wurde verneint, da nicht alle Parteien der Schadenregulierungsvereinbarung auch Parteien des Werkvertrages sind. Begriff der Zweigniederlassung. Vorliegen einer Zweigniederlassung verneint (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 7. Dezember 2005, BZ.2005.96).
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