Art. 336c Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und Abs. 3 OR. Unterbrechung der Kündigungsfrist zufolge unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit, deren Dauer umstritten war. Erläuterungen zum Zweck der Sperrfrist nach Art. 336c Abs. 2 OR. Zusprechung des Lohnes bis zum Ablauf der verlängerten Kündigungsfrist, wobei namentlich die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung verneint wurde (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 6. Januar 2005, BZ.2004.47).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 06.01.2005 BZ.2004.47
Art. 336c Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und Abs. 3 OR. Unterbrechung der Kündigungsfrist zufolge unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit, deren Dauer umstritten war. Erläuterungen zum Zweck der Sperrfrist nach Art. 336c Abs. 2 OR. Zusprechung des Lohnes bis zum Ablauf der verlängerten Kündigungsfrist, wobei namentlich die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung verneint wurde (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 6. Januar 2005, BZ.2004.47).
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