Streitwertberechnung bei Mieterstreckung. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung. Die Unwirksamkeit (z.B. wegen Willensmängeln wie Irrtümern) von - das Verfahren beendigenden - Prozesserklärungen (in casu teilweise Anerkennung und Klagerückzug im Übrigen) sind mit den ordentlichen Rechtsmitteln, spätestens aber mit der Revision gegen den Abschreibungsbeschluss geltend zu machen (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Obligationenrecht, 29. März 2011, BS.2011.5).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 29.03.2011 BS.2011.5
Streitwertberechnung bei Mieterstreckung. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung. Die Unwirksamkeit (z.B. wegen Willensmängeln wie Irrtümern) von - das Verfahren beendigenden - Prozesserklärungen (in casu teilweise Anerkennung und Klagerückzug im Übrigen) sind mit den ordentlichen Rechtsmitteln, spätestens aber mit der Revision gegen den Abschreibungsbeschluss geltend zu machen (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Obligationenrecht, 29. März 2011, BS.2011.5).
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