Art. 17 und 88 SchKG (SR 281.1). Beseitigung des Rechtsvorschlags im Verwaltungsverfahren und Fortsetzungsbegehren: Wenn die Organisation den Schuldner nachweislich bereits vorgängig zur Stellungnahme eingeladen hat, kann sie für die Eröffnung der Rechtsöffnungsverfügung die Zustellungsfiktion anrufen. Für mindestens eine Verfahrenshandlung – sei es der Beginn (Aufforderung zur Stellungahme) oder der Abschluss (Eröffnung der Verfügung) – muss die Organisation den Zustellbeweis erbringen (Erw. Ziff. 3) (Kantonsgericht, Obere kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung, 3. März 2008, AB.2008.1).
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St.Gallen Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs 03.03.2008 AB.2008.1 Saint-Gall Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs 03.03.2008 AB.2008.1 San Gallo Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs 03.03.2008 AB.2008.1
Art. 17 und 88 SchKG (SR 281.1). Beseitigung des Rechtsvorschlags im Verwaltungsverfahren und Fortsetzungsbegehren: Wenn die Organisation den Schuldner nachweislich bereits vorgängig zur Stellungnahme eingeladen hat, kann sie für die Eröffnung der Rechtsöffnungsverfügung die Zustellungsfiktion anrufen. Für mindestens eine Verfahrenshandlung – sei es der Beginn (Aufforderung zur Stellungahme) oder der Abschluss (Eröffnung der Verfügung) – muss die Organisation den Zustellbeweis erbringen (Erw. Ziff. 3) (Kantonsgericht, Obere kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung, 3. März 2008, AB.2008.1).
St.Gallen Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Saint-Gall Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs San Gallo Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Kantonsgericht Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und