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MKGE 9 Nr. 37

MKGE 9 Nr. 37

Mkg · · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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Nr. 37, 38

Sospensione condizionale de lia pena (art. 32 n. l cpv. 2 CPM); necessità

del presumibile miglioramento: determinante e se vita anteriore, carattere e

(se del caso) condotta militare promettano un miglioramento in ogni campo

giuridico.

Aus den Erwagungen:

3.- Die Beschwerde rügt des weiteren, dass das Divisionsgericht L. nicht

die Rechtswohltat des bedingten Strafvollzugs gewahrt hat. In recht einfa-

cher, unzureichender Weise habe die Vorinstanz die subjektiven Vorausset-

zungen als nicht vorhanden erklart.

N a eh d em W ortlaut von Art. 32 MStG kann d er Richter eine Strafe auf-

schieben, wenn Vorleben und Charakter des Verurteilten und, falls es sich

um einen Dienstpftichtigen handelt, auch seine militarische Führung erwar-

ten lassen, er werde durch diese Massnahme von weiteren Verbrechen oder

Vergehen abgehalten. Es ist also als subjektive Voraussetzung eine gu te Pro-

gnose für das künftige Wohlverhalten im gesamten Rechtsbereich erforder-

lich. Wird jemand wegen Dienstverweigerung verurteilt un d weigert er sich

weiterhin, Dienst zu leisten, so kann ihm der bedingte Strafvollzug nicht

gewahrt werden. Dies gilt im allgemeinen selbst dann, wenn der Tater, wel-

cher jeden MiliHirdienst ablehnt, aus dem Heer ausgeschlossen wird und

somit nicht mehr in die Lage kommen kann, d en Dienst zu verweigern. Denn

wer sich über die in der Bundesverfassung statuierte allgemeine Wehrpfticht

hinwegsetzt, ist nach seiner Geisteshaltung regelmassig auch bereit, andern

Geboten und Verboten zuwider zu handeln, vor allem wenn solche im wei-

tern Zusammenhang d er Landesverteidigung stehen und au eh für Dienstver-

weigerer aktuell werden. I m konkreten Fall hat d er Angeklagte zu wiederhol-

ten Malen ausdrücklich erklarC dass er auch andern durch staatliche Gesetze

statuierten Pftichten, wie z.B. der Steuerpfticht oder der Pfticht zu gesetzes-

konformem Verhalten im Strassenverkehr, n ur vorlaufig oder unter Umstan-

den nachkomme,ja dass die innerstaatlichen Ges~tze für ihn überhaupt n ur

insoweit existierten, als sie sich mit den >, decken (act. 3, S. 2). Wenn die Vorinstanz aufGrund

solcher Ausführungen nicht zu einer guten Prognose kommen konnte, so

kann diese Auffassung keinesfalls als willkürlich bezeichnet werden- sie ist

im Gegenteil gut begründet und entspricht der ganzen Aktenlage. Die

Beschwerde ist auch in diesem Punkt abzuweisen.

4.- ...

(29. Marz 1974 L. e. DG 11)

38.

Refus de servir pour motifs de conscience (eh. 2 de l'art. 81 du CPM

modifié le 5 octobre 1967; art.4 de l'ordonnance du DMF du4 septembre 1965

concernant l'accomplissement du service d'instruction; RFM 70 I 322):