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Nr. 37, 38
Sospensione condizionale de lia pena (art. 32 n. l cpv. 2 CPM); necessità
del presumibile miglioramento: determinante e se vita anteriore, carattere e
(se del caso) condotta militare promettano un miglioramento in ogni campo
giuridico.
Aus den Erwagungen:
3.- Die Beschwerde rügt des weiteren, dass das Divisionsgericht L. nicht
die Rechtswohltat des bedingten Strafvollzugs gewahrt hat. In recht einfa-
cher, unzureichender Weise habe die Vorinstanz die subjektiven Vorausset-
zungen als nicht vorhanden erklart.
N a eh d em W ortlaut von Art. 32 MStG kann d er Richter eine Strafe auf-
schieben, wenn Vorleben und Charakter des Verurteilten und, falls es sich
um einen Dienstpftichtigen handelt, auch seine militarische Führung erwar-
ten lassen, er werde durch diese Massnahme von weiteren Verbrechen oder
Vergehen abgehalten. Es ist also als subjektive Voraussetzung eine gu te Pro-
gnose für das künftige Wohlverhalten im gesamten Rechtsbereich erforder-
lich. Wird jemand wegen Dienstverweigerung verurteilt un d weigert er sich
weiterhin, Dienst zu leisten, so kann ihm der bedingte Strafvollzug nicht
gewahrt werden. Dies gilt im allgemeinen selbst dann, wenn der Tater, wel-
cher jeden MiliHirdienst ablehnt, aus dem Heer ausgeschlossen wird und
somit nicht mehr in die Lage kommen kann, d en Dienst zu verweigern. Denn
wer sich über die in der Bundesverfassung statuierte allgemeine Wehrpfticht
hinwegsetzt, ist nach seiner Geisteshaltung regelmassig auch bereit, andern
Geboten und Verboten zuwider zu handeln, vor allem wenn solche im wei-
tern Zusammenhang d er Landesverteidigung stehen und au eh für Dienstver-
weigerer aktuell werden. I m konkreten Fall hat d er Angeklagte zu wiederhol-
ten Malen ausdrücklich erklarC dass er auch andern durch staatliche Gesetze
statuierten Pftichten, wie z.B. der Steuerpfticht oder der Pfticht zu gesetzes-
konformem Verhalten im Strassenverkehr, n ur vorlaufig oder unter Umstan-
den nachkomme,ja dass die innerstaatlichen Ges~tze für ihn überhaupt n ur
insoweit existierten, als sie sich mit den >, decken (act. 3, S. 2). Wenn die Vorinstanz aufGrund
solcher Ausführungen nicht zu einer guten Prognose kommen konnte, so
kann diese Auffassung keinesfalls als willkürlich bezeichnet werden- sie ist
im Gegenteil gut begründet und entspricht der ganzen Aktenlage. Die
Beschwerde ist auch in diesem Punkt abzuweisen.
4.- ...
(29. Marz 1974 L. e. DG 11)
38.
Refus de servir pour motifs de conscience (eh. 2 de l'art. 81 du CPM
modifié le 5 octobre 1967; art.4 de l'ordonnance du DMF du4 septembre 1965
concernant l'accomplissement du service d'instruction; RFM 70 I 322):