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2021-23

X AG, natürliche Personen A und B — Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Finma · 2021-06-29 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: X AG, natürliche Personen A und B

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Zusammenfassung: Die X AG nahm während rund einem Jahr Darlehensgelder in der Höhe von über CHF 1.2 Mio. von mindestens 47 Personen entgegen. Diese Gelder verwendete die X AG nicht entsprechend dem vertraglichen Zweck der Anlage, sondern deckte damit ihre laufenden Kosten, gewährte Darlehen an Dritte und nahm wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Zahlungen an Aktionäre und ausländische Gesellschaften vor. Die X AG übte daneben keinerlei operative Geschäftstätigkeit aus. A als einziger Verwaltungsrat vertrat die X AG teilweise auch gegen aussen, indem er Verträge unterzeichnete und sich mit Darlehensgebern traf. B hielt 50% der Aktien der X AG und war Hauptverantwortlicher für die unerlaubten Aktivitäten der Gesellschaft indem er Darlehensgeber akquirierte und dabei die X AG als deren Generalbevollmächtigter vertrat. A sowie B leisteten massgebliche Beiträge an die bewilligungspflichtige Tätigkeit der X AG. Aufgrund von Organisationsmängeln bei der X AG ordnete das zuständige Gericht vor Abschluss des FINMA-Verfahrens deren Liquidation an.

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG ); Unterlassungsanweisung gegen A und B und Publikation für die Dauer von je drei Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Eine gegen die Verfügung nachträglich erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, vgl. Urteil BVGer B-3145/2022 (rechtskräftig).