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2019-12

natürliche Person A — Berufsverbot/Tätigkeitsverbot, Einziehung

Finma · 2019-12-20 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: natürliche Person A

Bereich: Marktaufsicht

Thema: Berufsverbot/Tätigkeitsverbot, Einziehung

Zusammenfassung: A war Mitglied der Geschäftsleitung bei der Bank X und verfügte über privilegierten Zugang zu Informationen, von denen er wusste oder wissen musste, dass es sich dabei um Insiderinformationen handelte. A nutzte diese Insiderinformationen, welche er auch Drittpersonen mitteilte, dazu aus, in Umgehung von bankinternen Weisungen über das Depot seiner Ehefrau in der Schweiz kotierte Titel zu erwerben und zu veräussern.

Massnahmen: Berufsverbot für die Dauer von vier Jahren (Art. 33 FINMAG ); Tätigkeitsverbot für die Dauer von sechs Jahren (Art. 35 a BEHG ); Einziehung im Umfang von rund CHF 730'000.- (Art. 35 FINMAG).

Rechtskraft: Eine Beschwerde gegen die Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsgericht teilweise gutgeheissen, vgl. Urteil BVGer B-664/2020 vom 04.07.2022.

Kommunikation: Medienmitteilung der FINMA vom 24.1.2020