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2017-21

natürliche Person A — Unerlaubte Effektenhändlertätigkeit

Finma · 2017-03-16 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: natürliche Person A

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Effektenhändlertätigkeit

Zusammenfassung: B übernahm als Verwaltungsrätin und Geschäftsführerin grosse Mengen an Aktien einer Gesellschaft. Durch den Einsatz von diversen Vermittlern verkauften sowohl B in eigenem Namen als auch A, diese jedoch treuhänderisch für B, diese Aktien mittels «cold calls» erstmals auf dem Primärmarkt an über 100 Personen. A und B übten damit als Gruppe eine bewilligungspflichtige Effektenhändlertätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung aus (Art. 10 BEHG ).

Massnahmen: Publikation einer Unterlassungsanweisung für die Dauer von zwei Jahren (Art. 34 FINMAG )

Rechtskraft: Eine Beschwerde gegen die Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, vgl. Urteil BVGer B-2579/2017 vom 28.10.2019 (rechtskräftig)