opencaselaw.ch

2015-12

A (ausländischer Versicherungsvermittler) — andere

Finma · 2015-09-17 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: A (ausländischer Versicherungsvermittler)

Bereich: Bewilligte

Thema: andere

Zusammenfassung: A ist Geschäftsführer einer ausländischen Versicherungsmakler-Gesellschaft mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. In dieser Funktion war A seit den 90er-Jahren tätig. Im Jahr 2012 beantragte A erstmals die Eintragung als ungebundener Versicherungsvermittler in das Register für Versicherungsvermittler. Da A jedoch über keine in der Schweiz anerkennungsfähige Ausbildung verfügte (Art. 184 Abs. 1 AVO ), machte A im Jahr 2014 in einem zweiten Registrierungsantrag seine langjährige und ununterbrochene Berufserfahrung als Versicherungsmakler geltend. Zur Begründung stützte sich A auf eine übergangsrechtliche Bestimmung (Art. 6 Abs. 1 AVO-FINMA ). Da die übergangsrechtlichen Fristen bereits abgelaufen waren (Art. 90 Abs. 3 und 4 VAG ), A jedoch wiederholt eine anfechtbare Verfügung verlangte, wies die FINMA die Anträge von A mit Verweis auf die geltende Praxis kostenpflichtig ab.

Massnahmen: Abweisung der Anträge um Eintragung ins Register für Versicherungsvermittler.

Rechtskraft: Eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht teilweise gutgeheissen, vgl. Urteil BVGer B-6958/2015 vom 19.12.2016. Eine gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht abgewiesen, vgl. Urteil BGer 2C_138/2017 vom 4.1.2018.