Erwägungen (1 Absätze)
E. 6 Juni 1984
N
639
Geschäftsbericht des Bundesrates
rapports avec l'étranger (je me réfère ici aux zones périphé-
riques).
D'autres problèmes d'ordre général se posent. Si l'essai veut
en effet avoir un caractère global, il faut qu'il couvre toute
l'étendue de la Confédération; il faut du moins que les
régions ayant des caractéristiques particulières ne soient
pas mises ou tenues en dehors de l'essai. C'est pourtant le
cas du canton du Tessin où aucune radio locale n'a été mise
sur pied jusqu'à ce jour. En outre, les radios locales en
fonction - je viens de le dire - sauf quelques exceptions, se
trouvent dans des zones urbaines.
S'il est en tout cas opportun de continuer les essais, il le
serait peut-être aussi d'examiner la possibilité d'encourager
l'installation de postes de radio pouvant fournir des indica-
tions précieuses au moment de légiférer en la matière. Le
moment n'est certainement pas venu de modifier l'ordon-
nance, mais la section entend suivre les travaux du départe-
ment et en particulier attendre le premier rapport du profes-
seur Saxer qui s'occupe de l'accompagnement scientifique
des essais (Begleitforschung). La commission prévoit quel-
ques difficultés dans la coordination entre le travail du
département de type pragmatique et d'interprétation de la
loi et le travail scientifique. Il faudra veiller à ce que les deux
œuvres composent un design intelligible. Mais il serait faux
d'en préjuger. Ce que le département admet c'est la diffi-
culté de contrôle des émissions.
Enfin, l'évaluation globale de l'essai pour ce qui a trait aux
objectifs fixés par l'article 3 de l'ordonnance revêt une
importance énorme. Je résume les objectifs:
- nécessité d'accroître l'offre actuelle en matière de pro-
grammes;
- répercussions sur les autres médias;
- effets sur la vie communautaire;
- indications sur l'organisation, le financement et l'ordre
technique,
- et surtout sollicitation aux téléspectateurs et aux institu-
tions de prendre une part active aux réalisations.
La mise en place de l'essai prévue par l'ordonnance est
propre à donner la vue d'ensemble nécessaire. Le Parle-
ment, par le biais de votre commission, entend suivre l'évo-
Jution de cette nouvelle expérience.
Enfin, je ferai une remarque concernant le cas du Tessin. La
SSR envisage de remplacer un programme de langue ita-
lienne en Suisse alémanique afin de diffuser la chaîne spor-
tive. Je viens de déposer une interpellation à ce sujet. Je
tiens d'ores et déjà à souligner que sur le plan politique,
culturel et de l'information, ainsi que sur celui de la solida-
rité et de l'entente entre les différentes communautés lin-
guistiques un grand problème se pose. J'exprime ici l'espoir
que le département ainsi que la direction de la SSR sauront
trouver une solution acceptable afin d'augmenter s'il le faut
l'offre aux téléspectateurs, sans faire un tort important à la
solidarité nationale et surtout aux émigrants tessinois et aux
communautés italiennes qui vivent au nord des Alpes.
Herczog: Zur nuklearen Entsorgung, Seite 361 : Die Informa-
tionen, die der Bundesrat hier abgibt, sind meiner Meinung
nach sehr unvollständig und unbefriedigend, wenn Sie
bedenken, wie weit in letzter Zeit die Probleme im Zusam-
menhang mit der nuklearen Entsorgung sich angehäuft
haben. Ich glaube, es sind etliche Ergänzungen zu dem
nötig, was da im letzten Geschäftsjahr geschehen ist.
In einem Schreiben vom 25. August des letzten Jahres hat
der Vorsitzende der Untergruppe Geologie der Arbeits-
gruppe des Bundes für nukleare Entsorgung (AGNEB), Herr
Rudolf Trümpy, ETH-Professor für Geologie, verlangt, dass
das Projekt «Gewähr» der NAGRA terminlich aufgeschoben
werde. Sie wissen, die NAGRA, die Nationale Genossen-
schaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, müsste (auch
gemäss revidiertem Atomgesetz) bis Ende 1985 den Nach-
weis erbringen, dass eine dauerhafte und sichere Endlage-
rung des Atommülls in unserem Land möglich ist. Übrigens
macht ja der Bund (auch gemäss revidiertem Atomgesetz)
nach 1985 die Gültigkeit der Betriebsbewilligungen der in
Betrieb oder im Bau befindlichen Atomkraftwerke von die-
82-N
sem Nachweis der möglichen Lagerung des Atommülls ab-
hängig.
Herr Trümpy führt in diesem Schreiben u. a. aus, die
Erkenntnisse, die aus den bisherigen und laufenden Bohrar-
beiten ersichtlich seien (sowie vor allem aus den übrigen
Untersuchungsmethoden geophysikalischer Art heraus),
hätten ergeben, dass der geforderte Sicherheitsnachweis
nicht zu erbringen ist, sicherlich nicht in der erforderlichen
Zeit. Er weist vor allem darauf hin, dass die geologischen
Verhältnisse in der Nordschweiz viel komplizierter sind als
angenommen.
Interessant ist hier: Der Bundesrat führt auf Seite 361 des
Geschäftsberichtes jene Orte auf, wo man in diesem Jahr
angefangen hat zu bohren oder wo Bohrungen beabsichtigt
werden. Das sind die Gemeinden Steinmaur, Böttstein, Wei-
ach, Riniken und Kaisten. Dies sind aber alles Gemeinden,
die genau unter den erwähnten Vorbehalt fallen, d. h. diese
Gemeinden können nach den Bedenken des Prof. Trümpy
als Endlagerstätte praktisch gar nicht in Frage kommen.
Nur ein kurzer Hinweis darauf: Bei den Gemeinden Stein-
maur, Weiach und Riniken hat Herr Trümpy nachgewiesen
(übrigens gibt es da auch noch andere Gutachten seitens
des SES), dass das erhoffte und notwendige kristalline
Gestein des Grundgebirges viel zu tief liegt, weil es in einem
anderen Steinbereich - das nennt man Permokarbontrog;
das sind Sedimentsteine aus diesem Zeitbereich der Erdent-
stehung -, liegt; dass zum Beispiel in Weiach in der Tiefe
von 2500 Meter eine Temperatur von 106 Grad Celsius
herrscht, wobei die Bohrung nur knapp ins kristalline
Gebirge hinabreicht. Sie können sich etwa vorstellen, wie
hier bergmännisch eine Endlagerung überhaupt vollführt
werden kann. Es ist auch für Laien einsichtig, dass dies
nicht möglich ist.
Weiter: Die Gemeinde Böttstein liegt in einer Zone mit
warmem Tiefenwasser und bleibt deshalb auch aus geologi-
schen Gründen praktisch 100prozentig augeschlossen. In
Kaisten sind ebenfalls geologische Probleme aufgetreten
(Gebirgsstörungen).
Das heisst: Man kann heute feststellen, dass die Probleme
der Endlagerung nicht gelöst sind und vermutlich in näch-
ster Zeit auch nicht gelöst werden können und dass das
Projekt auch im Prinzip unrealistisch war. Im Vorfeld der
Atominitiative-Abstimmung wurde der Atomindustrie der
Freipass gegeben, hier ihre Politik zu machen.
Zum Schluss habe ich zwei Fragen:
Dispositiv
- Teilt der Bundesrat die Skepsis der AGNEB, dass das NAGRA-Projekt «Gewähr» nicht fristgerecht abgeschlossen werden kann?
- Ist der Bundesrat bereit, wenn allenfalls dieser Nachweis nicht erbracht ist, dass gemäss revidiertem Atomgesetz das AKW Leibstadt abgestellt wird, wie dies der Bundesrat frü- her auch versprochen hat? Ich hätte noch etwas zu sagen zur Atommüllversenkung im Meer, aber weil die Zeit abgelaufen ist, muss ich darauf verzichten. Günter: «Wer hat, dem wird gegeben». Dieses Wort kommt einem unwillkürlich in den Sinn, wenn man heute die Stand- orte der Lokalradiobewilligungen und gleichzeitig des neuen Radioprogrammes DRS 3 bzw. Couleur 3 vergleicht. Ich rede hier jetzt als Vertreter einer grossen Region des Berner Oberlandes. Wir verstehen nicht, warum in unserer Region einerseits alle fünf Gesuche für verschiedenste Lokalprojekte abgelehnt wurden, und wir andererseits-und das ist mir jetzt das Zentrale - bei der Errichtung der dritten Senderkette wieder als letzte bedient werden sollen. Es gibt bei uns einige Leute, welche die Radiokonzession zurückgeben. Sie verstehen nicht, warum sie den ganzen Preis der Konzession für weniger Radio als andere Leute in der Schweiz zahlen sollen. Sie verstehen nicht, warum man die meisten Lokalradios in Zentren bewilligt hat, wo die Bevölkerung sowieso eher zuviel als zuwenig Zerstreuung angeboten bekommt. Zwar erkläre ich diesen Leuten jeweils in Diskussionen, dass die SRG mit den Lokalradios in einem Gestion du Conseil fédéral 640 N 6 juin 1984 ideellen Wettbewerb stehe und daher ihr Programm natür- lich vor allem dort attraktiv gestalten möchte, wo es Lokalra- dios gebe und dass wettbewerbspolitisch der Zwang für die SRG zum modernen Unterhaltungsprogramm dort am grössten sei, wo die Lokalradios mit Hilfe von ansprechen- den Musikprogrammen auf ein jüngeres Publikum ausge- richtet sind. Vom Standpunkt der SRG aus ist dieses expan- sive Verhalten in den Bevölkerungszentren also durchaus sinnvoll, weil es marktkonform ist. Was ich allerdings als Bewohner des Oberlandes diesen Leuten nicht erklären kann, ist, warum der Bundesrat in dieser grössten Rand- und Bergregion zumindest nicht den- jenigen, die dort den Radiobereich aus eigener Initiative etwas anreichern wollten, eine Konzession gegeben hat. Ich kann ihnen auch nicht erklären, warum der Bundesrat mit seinen durchaus vorhandenen Möglichkeiten nicht darauf hingewirkt hat, dass die Senderkette des dritten Programms nun vor allem dort ausgebaut wird, wo es eben keine Lokal- radios hat, wo man wegen der Topographie auch keine ausländischen Sender empfangen kann und warum wir auf Stereosendungen verzichten müssen, die man in anderen Orten schon längst hat. Denn seit der Senderumstrukturie- rung, also seit es drei SRG-Programme gibt, sind die Pro- gramme 1 und 2 magerer geworden. Unser Problem besteht also nicht nur darin, dass wir nicht gleichviel wie vorher haben, sondern dass wir weniger haben. Wir haben nur noch zwei Programme, die jetzt ver- dünnt worden sind. Ich möchte die Sache nicht dramatisie- ren; doch ich muss Ihnen sagen, Herr Bundespräsident Schlumpf, dass wir mit der UKW-Entwicklung in unserer Region überhaupt nicht zufrieden sind. Ich möchte Sie deshalb ersuchen, dem Berner Oberland zumindest das Versprechen zu geben, dass Sie sich einsetzen werden und der Ausbau der dritten Senderkette jetzt beschleunigt wird. Als langjähriger Bewohner einer Region mit ähnlichen Strukturproblemen, wie wir sie haben, glaube ich, werden Sie für unser Anliegen gewiss Verständnis aufbringen. Euler: Ich spreche zu den Seiten 359 und 360 des Geschäfts- berichtes, Bundesamt für Energiewirtschaft, betreffend Inbetriebnahme und Betriebsbewilligung für das Kernkraft- werk Leibstadt. Ende April dieses Jahres hat das Atomkraft- werk Leibstadt den Versuchsbetrieb aufgenommen, um dann sukzessive auf Vollast zu fahren. Im Mai ist bereits Strom abgegeben worden. Gegen Inbetriebnahme und Betrieb sind seinerzeit Beschwerden eingereicht worden. Diese wurden vom Bundesrat abgelehnt. Ebenso wurde den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen. Im Ver- laufe des Beschwerdeverfahrens sind interessante wie merkwürdige amtsinterne Praktiken zu Tage getreten. Hierzu drei Beispiele:
- Amtsinterne Gutachten im Bewilligungsverfahren sollen im vergangenen Jahr zum Schluss gekommen sein, die Sicherung im Atomkraftwerk Leibstadt gegen Einwirkung Dritter, also gegen Sabotage und Terroranschläge, seien in baulich-räumlicher und organisatorischer Hinsicht insge- samt als ungenügend zu bewerten. Dieses Ungenügen muss im Widerspruch zum Atomgesetz, Artikel 5, gesehen wer- den, das den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährlei- sten hat. Ungeachtet dieses schwerwiegenden Mangels hat das EVED in einer ergänzenden Verfügung die Inbetrieb- nahme und die Betriebsbewilligung für das AKW Leibstadt erteilt. Gleichzeitig sind Bedingungen und Auflagen gemacht worden, deren Realisierung sich aber über einen gewissen Zeitraum erstreckt. Tatsache scheint nun zu sein, dass das Atomkraftwerk gut sechs Wochen in Betrieb steht, die Sicherung gegen Sabotage und Terror aber ungenü- gend ist. Ich frage Sie, Herr Bundespräsident Schlumpf: Wie kommt der Bundesrat dazu, die Betriebsbewilligung zu erteilen im Wissen darum, dass zumindest während einiger Monate des Betriebes die Sabotage- und Terrorsicherung nicht genügt? Ist das nicht eine offensichtliche Verletzung des Atomgesetzes?
- Des weiteren ist bekannt geworden, dass die Hauptabtei- lung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) - vor allem in der Vorbetriebsversuchsphase des Bewilligungsverfahrens - zeitlich und personell an der Grenze der Belastbarkeit agieren musste und über die grosse Eile in der Bewilli- gungsabwicklung gar nicht glücklich war. Seit einem Jahr habe die HSK die Kontrolle und Bereinigung der Pendenz- listen des KKW Leibstadt nicht immer mit der nötigen Auf- merksamkeit verfolgen können. Dieser Sachverhalt hat um so mehr Gewicht, als bekannt wurde, die Bauherrin KKW Leibstadt AG habe wiederholt Änderungen an der Anlage vorgenommen, ohne dies den Bewilligungsbehörden zu melden, obwohl diese Änderungen meldepflichtig waren. Ich frage Sie nun, Herr Bundespräsident Schlumpf: Warum haben Sie von diesen unerfreulichen amtsinternen Zustän- den keine Kenntnis gehabt? Bei entsprechender Kenntnis hätten Sie doch für rasche Abhilfe sorgen müssen.
- Schliesslich ist bekannt geworden, dass die KKW Leib- stadt AG einen Transport von radioaktiven Materialien ohne Bewilligung durchgeführt hat. Das Bundesamt für Energie- wirtschaft habe bei der Bezirksanwaltschaft Bülach eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Dies ist bestätigt worden. Ich frage Sie nun, Herr Bundespräsident Schlumpf: Wie kommt es, dass ein Atomkraftwerkunterneh- men seine scheinbar im «nationalen Interesse» liegende Aufgabe derart unbekümmert wahrnimmt, dass Strafan- zeige erstattet werden muss? Ist der Schutz von Mensch und Umwelt gemäss Atomgesetz unter diesen regelwidrigen Umständen überhaupt noch zu gewährleisten? Ich möchte betonen, dass ohne Beschwerden der AKW- Gegner diese Sachverhalte nicht ans Licht gekommen wären. Und ich hätte ihnen als Parlamentarier die vorliegen- den Frage nicht öffentlich stellen können. Es ist etwas traurig, festzustellen, meine Damen und Herren, dass hinter dem Rücken der Öffentlichkeit, der betroffenen Bevölkerung Dinge geschehen können, die diese Bevölke- rung in bezug auf ihr Leib und Leben direkt etwas angeht. Sicher wird dadurch das Vertrauen in Behörden und Rechts- staatlichkeit nicht gestärkt. Ich erwarte nun zuhanden der Öffentlichkeit eine umfas- sende Auskunft. Hubacher: Ich rede zuerst zum Kapitel auf Seite 359, «Auf- sicht über die Kernanlagen». Wir haben in diesem Rate vor etwa drei Jahren den Bericht GPK vom 14. November 1980 und eine Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Januar 1981 über die Sicherheit der Kernkraftwerke diskutiert. Nach dem schweren Unfall in Harrisburg ist der Auftrag erteilt worden, zu untersuchen, wie es um die Sicherheit der schweizerischen Atomkraftwerke steht. Im entsprechenden Bericht hat die GPK auch die Arbeit der Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen - das ist eine sogenannte Exper- tenkommission, eine Amateurkommission - überprüft und festgestellt, dass diese Kommission recht einseitig zusam- mengesetzt ist: nur stramme Befürworter der Kernenergie können Mitglieder einer solchen Kommission werden. Die GPK und damit auch dieser Rat hat folgendes festgehalten: «Die Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen soll erweitert werden und vermehrt Experten von aussen beizie- hen. Sie benötigt ein eigenes Sekretariat. Obwohl es ihre Aufgabe ist, die Anlagen unter technischen Gesichtspunk- ten zu prüfen, soll bei der Zusammensetzung der Kommis- sion darauf geachtet werden, dass sie auch Mitglieder umfasst, welche gegenüber der Kernenergie insgesamt kri- tisch eingestellt sind.» Ich habe mich dann im Herbst in der Absicht, unnötige parlamentarische Vorstösse zu ersparen, beim Departement erkundigt, ob diese Kommission nun um diese sogenannten kritischen Mitglieder ergänzt worden ist. Die Antwort lau- tete, es seien noch keine gefunden worden. Nun möchte ich, nach nochmals einem halben Jahr seit diesem Korrespon- denzwechsel, Herrn Bundespräsident Schlumpf anfragen, ob jetzt die Auflage der GPK, die Kommission für Sicherheit der Atomkraftwerke zu ergänzen, erfüllt worden ist? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Im Einvernehmen mit dem Präsidenten stelle ich eine zweite
- Juni 1984 N 641 Geschäftsbericht des Bundesrates Frage zum Kapitel «Nukleare Entsorgung», Seite 361. Es geht um die Versenkung schwacher und mittelstarker radio- aktiver Abfälle. Wir haben darüber hier schon diskutiert. Ich will wissen, warum die Schweiz noch zu den zwei, drei Ländern gehört, die immer noch den mittleren und schwa- chen radioaktiven Abfall im Ozean versenken wollen, was dann letztes Jahr wegen eines Boykottstreikes britischer Arbeiter und Schiffsleute nicht durchgeführt werden konnte. Inzwischen hat der Bundesrat mit maximalem Tempo den Auftrag erteilt, in Würenlingen ein Zwischenlager für diese radioaktiven Abfälle zu erstellen, damit wir da nicht in einen Engpass kommen. Aber die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung hält in einem Bericht vom Mai 1983 - also dem Geschäftsjahr- zu diesem Thema unter anderem fest, dass nach wie vor zumindest für den radioaktiven Abfall, der letztes Jahr hätte ins Meer versenkt werden sollen, die Absicht besteht, dies nachzuholen. Meine Frage an Herrn Bundespräsident Schlumpf, den Vor- steher des Departementes: Ist dem so, dass die Schweiz immer noch zu den ganz wenigen Ländern gehören will - vielleicht bald sogar allein dasteht -, die immer noch an Versenkungsaktionen von radioaktiven Abfällen ins Meer glauben, oder ist es so, dass auch wir zu den Ländern gehören, die dem weltweiten Protest Gehör verschaffen und darauf zu verzichten gedenken? Leuenberger Ernst: Das Lokalradiozeitalter ist zu Allerheili- gen 1983 über uns gekommen. Wir waren nicht alle glückse- lig darüber, aber wir ertragen es. Auf Seite 329 im Geschäftsbericht heisst es ganz lapidar, der Bundesrat habe sich entschlossen, die Zeit bis zum Inkraft- treten eines definitiven Radio- und Fernsehgesetzes für ver- schiedenste Versuche zu nützen. Dieser Satz hat mich aus dem Busch geklopft, weil es nämlich seinerzeit in der Rund- funkverordnung (RVO) noch ein bisschen anders tönte. Im Zweckartikel hat man dort festgehalten, diese Verordnung bezwecke, zur Vorbereitung der künftigen Gesetzgebung einige lokale Rundfunkversuche für begrenzte Zeit zu ermöglichen. Nun habe ich im letzten Jahr erfahren, dass man bereits eine Expertenkommission eingesetzt hat, die dieses Radio- und Fernsehgesetz ausarbeiten soll. Offenbar geht es nun plötzlich ohne diese Erfahrungen. Es geht nur noch darum, die Zeit zu nutzen. Einige konkrete Fragen, Herr Bundespräsident: Gilt der Ver- suchszweck nach RVO weiterhin? Geht es tatsächlich darum, Erfahrungen für die künftige Gesetzgebung zu sam- meln?.Wenn ja, so stellt sich eine zweite Frage: Wie stellt das EVED die in Artikel 27 der RVO geforderten Begleitun- tersuchungen sicher, die durch die Veranstalter durchzufüh- ren sind? Ist gesichert, dass sie tatsächlich stattfinden und dass sie erfolgversprechend stattfinden? Dritte Frage: Sind Sie bereit, Herr Bundespräsident, allenfalls mehr als einen Wissenschafter mit diesen Begleit- untersuchungen zu betrauen, die das Departement im Sinne der Überprüfung der Versuchsergebnisse selber macht? Auch hier erhebt sich die Forderung nach einem gewissen Pluralismus. Vierte und letzte Frage: Wie gedenken Sie die Erfahrungen und Erkenntnisse, die in dieser Versuchsphase gewonnen werden, uns, den Mitgliedern der gesetzgebenden Räte, zugänglich zu machen? Darf ich darauf hoffen, dass im Geschäftsbericht über das Jahr 1984 dereinst erste Ergeb- nisse dieser wissenschaftlichen Begleituntersuchungen publiziert werden? Bircher: Ich bleibe in der Atmosphäre und widme mich dem Bundesamt für Zivilluftfahrt, dem ja ein eigener Abschnitt gewidmet ist. Es ist anzuerkennen, dass der Bundesrat in einigen dieser Ausführungen sieht, dass gewisse Grenzen der Luftfahrt bei uns erreicht sind. Es heisst, dass die Kon- troll- und Aufsichtsorgane heute ihre Aufsichtspflicht kaum mehr genügend wahrnehmen können. Man sieht auch die Schwierigkeiten mit den Bauprogrammen für die Landes- flughäfen, mit dem steten Ausbau der Regionalflugplätze, mit der Lärmbelastung usw. Nach meiner Auffassung müs- sen wir in Zukunft vermehrt das Augenmerk darauf richten, dass der masslose Ausbau etwas eingedämmt wird. Ganz konkret wird der Bundesrat sodann, wenn er sich dem Problem der ultraleichten Motorflugzeuge oder der soge- nannten motorisierten Hängegleiter widmet. Er spricht dar- über bereits zum zweiten Male in einem Geschäftsbericht. Vor einem Jahr hiess es, dass ein Versuchsbetrieb laufe. Nach Ablauf dieses Versuchsbetriebes solle dann ungefähr Ende 1982 entschieden werden, ob diese ultraleichten Motorflugzeuge in der Zukunft überhaupt noch bewilligt werden sollen. Zum zweiten Male vertröstet uns nun der Bundesrat. Jetzt ist ein zweiter Versuchsbetrieb im Gange. Wie es scheint, ist in dieser zweiten Phase eine viel grössere Anzahl ultraleichter Motorflieger zugelassen worden. Wes- halb wurde dieses Versuchsprogramm überhaupt erweitert, quantitativ und auch zeitlich? Dann meine zweite Bemerkung; sie ist eher qualitativer Natur. Es scheint, dass der Bundesrat auf die in der Zwi- schenzeit eingetretene Diskussionswelle keine grosse Rück- sicht nimmt. Es liegen Stellungnahmen von immerhin 21 schweizerischen Organisationen vor, aus Tierschutzkreisen, aus Landschaftsschutzkreisen, von der Schweizerischen Gesellschaft für Umweltschutz, den Naturfreunden, den Vogelschutzkreisen, den Jägern, so von der Société suisse des chasseurs und der Tessiner Jagdgesellschaft usw. Diese Organisationen mit Zehntausenden von Mitgliedern haben sich gegen die Einführung dieser ultraleichten Motorflug- zeuge ausgesprochen und das auch brieflich dem Bundes- rat mitgeteilt. Wie Sie der Presse dieser Woche entnehmen konnten, ist jetzt aber der Bundesrat sogar in corpore solche Versuchs- flüge anschauen gegangen. Wo bleibt da die Verhältnismäs- sigkeit? Es geht um ein Umweltproblem, ein Lärmproblem, das wir bis heute nicht gekannt haben, das also zu den heutigen, ohnehin schon schwer zu lösenden Aufgaben im ganzen Umweltschutzbereich noch zusätzliche Probleme verursacht. Weshalb zögert hier der Bundesrat derart? Es geht um völlig unnötige Flugzeuge, die keinerlei Transport- bedürfnisse befriedigen. Sie werden also nicht andere Flüge, Eisenbahn- oder Autotransporte ersetzen; das sind reine Vergnügungsflüge. Wenn dann der Bundesrat sogar in seinem, jetzigen Geschäftsbericht davon spricht, dass das Bundesamt aus personellen Gründen nicht in der Lage ist, die Aufsicht über diese neue Kategorie von Motorflugzeugen zu übernehmen, dann führt er seine Befürwortung bezüglich der weiteren Versuchsphase natürlich selbst ad absurdum. Weshalb fällt der Bundesrat nicht endlich einen mutigen Entscheid und lässt diese ultraleichten Motorflugzeuge nicht weiter in Be- trieb? Chopard: Wie Kollege Leuenberger spreche ich zur Medien- politik, zur Angelegenheit lokale Rundfunkversuche, Abon- nementsfernsehen, Kabelnetze, Satellitenrundfunk und Fernmeldesatelliten. Sie haben bereits aus den Voten des Kommissionspräsidenten und Herrn Cottis gehört, dass die Geschäftsprüfungskommission die Entwicklung im Medien- sektor sehr eingehend verfolgt, aber mit der praktischen Entwicklung nicht zufrieden ist, besonders wenn wir diese Entwicklung mit dem geltenden Recht vergleichen. Ich möchte in dieser Frage nachdoppeln und in Erinnerung rufen, dass die Geschäftsprüfungskommission seit mehre- ren Jahren immer wieder auf diese Situation hingewiesen hat. Dennoch nehmen wir heute zur Kenntnis, dass der Bundesrat - aus verständlichen Gründen, das füge ich bei - hier einen Weg geht, der zu Sachzwängen führen kann. Wenn Sie den Geschäftsbericht studieren, können Sie fest- stellen, dass der wichtigste medienpolitische Entscheid, der zur heutigen Situation geführt hat, auf dem Verordnungs- weg gefällt wurde. Das kann und darf uns selbstverständlich nicht befriedigen, denn die Verordnungen stellen jenen Weg dar, auf dem unter Umgehung des Parlamentes und ange- sichts mangelnder rechtlicher Grundlagen die Dinge eben so behandelt werden können, wie es jetzt der Fall ist. Wie bereits Kollege Leuenberger antönte, wird niemand in Gestion du Conseil fédéral 642 N 6 juin 1984 diesem Saale glauben, dass die Resultate der Versuche, für welche zuerst der Verordnungsweg nötig war, nicht Präjudi- zien schaffen. Der Verordnungsweg wiederum war nötig, damit die Kabelverordnung auf die Beine gestellt werden konnte; die Kabelnetze waren Voraussetzung dafür, dass die auf Seite 333 beschriebenen Versuche und jener über den Fernmeldesatelliten überhaupt gestartet werden konnten. Sie sehen: Hier findet eine ganze Reihe von Abläufen statt, auf die die Geschäftsprüfungskommission seit Jahren auf- merksam gemacht hat; trotzdem wird dieser Weg weiter beschritten, der nach Meinung der Geschäftsprüfungskom- mission auf unzureichender Rechtsgrundlage beruht. Das darf uns doch nicht gleichgültig sein. Mit diesen Versuchen, die alle auf dem Verordnungsweg möglich wurden, werden unter Umständen (es muss nicht so sein, ist aber möglich) Sachzwänge vorprogrammiert. In Ergänzung der von Kol- lege Leuenberger bereits gestellten Fragen möchte ich des- halb noch folgende Fragen an den Bundesrat richten: Will er die Medienpolitik so weiterführen, wie er es bisher getan hat? Will der Bundesrat unter anderem den nächsten Schritt - Bewilligung des Satellitenrundfunkes - auf dem Verord- nungsweg gehen? Nach unserer Auffassung sind auch in diesem Bereich die nötigen Rechtsgrundlagen nicht vorhanden. Soll auch hier der Verordnungsweg als Ersatz dafür dienen, dass der letzte Verfassungsartikel vom Volk abgelehnt wurde und der neue Entwurf noch nicht über die parlamentarische Beratung hinaus gediehen ist? Sieht der Bundesrat - mit anderen Worten - eine zwingende Situation, die dazu führt, dass er auch den nächsten Schritt, wie die bisherigen, auf dem Verordnungsweg gehen will? In Anbetracht der verschiede- nen Hinweise der Geschäftsprüfungskommission während der letzten Jahre besteht hier offenbar eine Differenz in der Rechtsauffassung zwischen Geschäftsprüfungskommission und Bundesrat. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie uns zu dieser Angelegen- heit nähere Aufschlüsse geben. M. Dafflon: Je désire poser une question au chef du départe- ment concernant les radios locales. Les radios locales ont été bien accueillies, elles continuent de représenter un pro- grès incontestable dans les moyens de communication. Le Conseil fédéral a accordé un certain nombre de conces- sions et chacun s'en est réjoui. Enfin, on allait voir ce qui pouvait se réaliser dans ce domaine de la communication. Mais pour cela, il fallait donner le maximum de possibilités à ces radios locales d'exercer leur activité dans des condi- tions normales. La presse s'est fait l'écho, pour l'ensemble du pays, de doléances en ce qui concernait les possibilités de fonctionnement dans différentes régions. Mais j'aimerais soulever une particularité pour le canton de Genève. A Genève, deux radios locales ont été autorisées et ont obtenu une concession, mais elles rencontrent de très grandes difficultés car, en raison de la configuration du terrain, elles ne sont pas audibles au centre de la ville et dans certains quartiers. En revanche, on les entend très bien à Lausanne, mais elles n'ont pas été conçues pour arroser cette ville. Ce phénomène est probablement dû à la réflexion des ondes sur le lac; je ne m'avancerai pas plus loin, n'étant pas un spécialiste dans ce domaine. Cependant, on pourrait remédier à cet inconvénient. A Genève, le point le plus élevé n'est pas à une altitude suffisante pour permettre aux radios locales de desservir la totalité du territoire. Nous avons suggéré au Département fédéral des télécommunications- à votre département, Monsieur le Président de la Confédéra- tion - d'installer une antenne-relai dans la région vaudoise au pied du Jura. La réponse qui nous a été faite nous a laissés absolument perplexes. Le Département fédéral des télécommunications nous a répondu que cela n'était pas possible parce qu'il y aurait du brouillage dans les commu- nications de la région et nous conseillait de nous adresser à nos voisins français pour installer l'antenne-relai sur leur territoire. On a trouvé cela quand même un peu saumâtre! Et mon intervention, aujourd'hui, a pour but de demander au chef du département de revoir la question avec ses collabora- teurs, afin qu'il prenne les dispositions pour que les radios locales puissent fonctionner normalement sur le territoire du canton de Genève, J'aurais une seconde question à poser, Monsieur le Prési- dent. Comme je dispose encore de trois minutes dans le temps imparti, j'espère pouvoir m'en sortir! J'ai lu avec un intérêt soutenu le rapport de gestion 1983 de l'administration des PTT et j'ai relevé à la page 10 de ce rapport les renseignements donnés en ce qui concerne le développement d'un système de télécommunication intégré (IFS). Je dois dire que je suis profondément choqué par ce document parce qu'il démontre que nous allons au-devant de difficultés extraordinaires et il est inquiétant quant au développement de la science dans notre pays. En lisant ce rapport, nous apprenons que des études ont commencé il y a plus de dix ans et qu'elles sont abandonnées. Il aurait fallu, nous dit-on, un nouveau délai d'un an et demi pour mener à chef ces études. Ce délai n'est pas considérable mais on a pensé ne pas l'utiliser parce qu'au moment de l'introduction de ce système de télécommunication intégré, ce dernier n'aurait plus été performant. En outre, son développement comportait des risques. Quels risques? C'est ce que nous aimerions savoir. On nous signale que dans l'intervalle, on est parvenu à l'étranger à développer des systèmes de commutations numériques pouvant déjà être maintenant produits en séries. Et on abandonne! Alors, on a confié à trois maisons privées de promouvoir ce système de télécom- munication intégré. Cela m'inquiète pour deux raisons: la première me donne le sentiment qu'on développe petit à petit une mentalité d'abandonner un système et de laisser la possibilité à la Confédération qui est maître dans le domaine des télécommunications, de céder cette maîtrise au privé. Secondement, ce que j'aimerais savoir du département, c'est quelles dispositions prend-on pour qu'à l'avenir notre pays puisse fournir les spécialistes qui permettront d'utiliser ces moyens de télécommunication. En effet, on nous dit qu'on n'a pas trouvé, dans notre pays, les hommes de science, des hommes parfaitement instruits pour pouvoir manier ce problème et le faire avec satisfaction. On me fait signe que j'arrive au terme de mon temps de parole et je ne prolongerai pas cette intervention. Mais je pense que les responsables du département comprendront dans quel sens je la fais, car ce serait extrêmement grave si nous maintenions une pareille attitude d'abandon pour l'avenir des télécommunications dans notre pays. M. Cavadini: Nous nous permettons de rappeler que, le 7 décembre 1982, M. Jeanneret faisait état des doutes que certains milieux émettaient concernant la technologie suisse en matière de télécommunications. Il demandait au Conseil fédéral de prendre position et de dire son sentiment face à ce qui n'était pas encore une accusation. En fait, nous souhaitions qu'on dise si les doutes étaient fondés et qu'on en tire les conséquences, ou qu'on dissipe ces mêmes doutes et là avec netteté. Le 8 décembre 1982, le Conseil fédéral faisait savoir qu'à sa connaissance les seules diffi- cultés d'infrastructure que connaissaient les PTT avaient trait à la Radio suisse internationale et qu'au reste les choses se déroulaient normalement. En octobre 1983, des interpellations de MM. Crevoisier, Reimann et du groupe libéral permirent au gouvernement de donner les premières informations assurées quant à l'échec brutal des PTT et de son système IFS. Si nous rappelons ces dates, c'est que la chronologie a ici quelque importance. Nous ne sommes pas animés par le sadisme, mais nous voudrions rappeler que, le 20 mai 1983, la Direction des PTT avait acquis la conviction que le projet n'était ni rentable ni viable. Le 22 juin 1983, on décide donc d'interrompre ce développement et, le 29 juin, le Conseil d'administration approuve cette manière de faire. Le 27 juil- let, le Conseil fédéral était officiellement tenu au courant d'un échec dont le rapport de gestion des PTT dit avec une admirable sobriété: «... que le projet IFS avait coûté jusqu'à son abandon quelque 220 millions de francs, dont 86 pour-
- Juni 1984 N 643 Geschäftsbericht des Bundesrates ront encore être mis en valeur. Une partie importante des connaissances et des résultats acquis ainsi que le matériel disponible pourront encore servir.» De ce fait, «la somme à amortir s'élève encore à 140 millions de francs que les PTT et l'industrie se partageront proportionnellement». D'abord, proportionnellement à quoi? Ensuite, on admet qu'il y a échec, mais non catastrophe; en un mot, ce n'est pas le Titanic mais c'est déjà \'Andrea-Doria. Enfin, on se félicite de la valeur des expériences faites. Nous les aurions souhaitées un peu moins coûteuses. Nous ne pouvons condamner la décision d'abandon. C'était la seule possible, mais nous devons maintenant tirer cer- taines conséquences politiques. La communauté de travail constituée à l'origine était une erreur qui ne permettait plus de jouer sur une véritable concurrence. Les PTT étaient fabricants et acheteurs, or notre Régie n'a pas l'expérience d'une telle fabrication industrielle ni celle de la gestion de projets de développement aussi complexes. Le contrôle? Insuffisant! La structure du Conseil d'administration n'est d'ailleurs pas étrangère au flou regrettable qui a entouré les décisions. On doit déplorer que la communauté de travail ait regroupé deux filiales de groupes étrangers qui ont pu sans difficulté faire des expériences importantes dont notre Régie a fait les frais. On peut d'ailleurs craindre que la nouvelle structure retenue ne soit pas entièrement efficace et finalement très coûteuse puisqu'on aura trois systèmes différents. Chacun s'accorde à reconnaître notre retard technologique, il convient donc d'y remédier. On souligne le manque de personnel qualifié qu'un tel projet peut requérir, et nous devons donc tenir compte de ces constatations pour définir de nouvelles priorités, en particulier dans nos hautes écoles. C'est un point que nous avons déjà évoqué lors de la discussion sur les crédits de recherche. Il est certes facile de refaire l'histoire et les moralistes sont rarement gens d'action, mais nous en tirons la conclusion suivante: un Etat profite de la concurrence d'une économie libérale, mais il perd le fruit de cette concurrence lorsqu'il est lui-même partie à la réalisation d'un projet. Une telle collaboration doit impérieusement être précisée si l'on ne veut pas assister à la confusion des responsabilités. L'échec était peut-être imprévisible, il aurait cependant pu être limité avec quelques précautions supplémentaires. Ruf-Bern: Auf Seite 335 erwähnt der Bundesrat die letztes Jahr neu geschaffene Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Zu ihrem Erstaunen mussten breite Bevölke- rungskreise Anfang dieses Jahres der Presse entnehmen, dass sich die neue Kommission Reck praktisch nur aus Mitgliedern oder Sympathisanten der vier Bundesratspar- teien zusammensetze. Es ist offensichtlich, dass eine derar- tige Auswahl aus demokratischer Sicht höchst fragwürdig ist, gehören doch rund 85 Prozent der Schweizer Stimmbür- ger keiner Partei an. Zudem ist die regierungsunabhängige, kritische Meinung der Opposition in diesem Gremium eben- falls nicht vertreten. Offenbar ist dem Bundesrat meine diesbezügliche Einfache Anfrage vom S.März 1984 sauer aufgestossen, werden die gestellten Fragen doch in einer äusserst unbefriedigenden Weise- und teilweise überhaupt nicht - beantwortet. Ich sehe mich deshalb veranlasst, mit folgenden Fragen nachzudoppeln: Wie viele Angehörige, Herr Bundespräsident, der Beschwer- dekommission für Radio und Fernsehen von insgesamt wie vielen Mitgliedern gehören einer der Bundesratsparteien an oder stehen einer dieser Parteien nahe? Hatte der Bundes- rat von der parteipolitischen Bindung der ernannten Mitglie- der vor deren Wahl Kenntnis? Weshalb wählte der Bundes- rat keinen Vertreter einer Oppositionspartei? Und wie kann der Bundesrat die einseitige Zusammensetzung dieser Beschwerdeinstanz mit dem schweizerischen Demokratie- verständnis vereinbaren, auch Minderheiten ausreichend Gehör zu verschaffen? Im weiteren erwähnt der Bundesrat auf Seite 337 das im vergangenen Jahr durchgeführte Vernehmlassungsverfah- ren zur Zweckmässigkeitsprüfung einer NHT. Die Auswer- tung der Ergebnisse ist zwar noch nicht vollständig abge- schlossen oder zumindest bisher nicht veröffentlicht wor- den. Es ist jedoch bekannt, dass alle von der ersten und hauptsächlichsten NHT-Teilstrecke Mattstetten-Rothrist betroffenen Kantone, Bern, Aargau und Solothurn, die NHT- Pläne entschieden ablehnen. Von besonderem Gewicht sind insbesondere die deutlichen Stellungnahmen der Berner Regierung und des Berner Kantonsparlamentes. Zusammen mit ihrer Bevölkerung sind die bernischen Behörden nicht gewillt, eine weitere massive Zerstörung des raren Kulturbo- dens und der Landschaft .hinzunehmen; sie können nicht verantworten, dass die von der GVK postulierte und voll- kommen unrealistische Verkehrszunahme in den kommen- den Jahrzehnten künstlich - auf Kosten unserer Lebens- grundlage - erzwungen wird. Wir können es uns umweltpo- litisch keinesfalls leisten, zwei gleichwertige, miteinander konkurrenzierende Verkehrssysteme zu unterhalten und gleich lange Spiesse zwischen Schiene und Strasse schaf- fen zu wollen. Vielmehr gilt es, den Spiess der Strasse zu verkürzen, um ein Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrs- mittel, die noch über genügend Kapazitätsreserven verfü- gen, zu erreichen. Eine eingehende Prüfung der NHT-Pläne zeigt doch, dass es sich bei diesem Vorhaben primär um ein Prestigeprojekt der SBB handelt. Ich frage Herrn Bundespräsident Schlumpf an, ob der Bun- desrat bereit ist, angesichts der klaren Stellungnahme der betroffenen Kantone, dem Willen der Bevölkerung zu folgen und die NHT-Pläne umgehend fallenzulassen, oder ob er mindestens bereit ist, einen Ausbau der Bahnlinie Basel- Delsberg-Biel-Bern als vorgeschlagene Alternative zu einer NHT planerisch gleichwertig aufarbeiten zu lassen, bevor Entscheidungen getroffen werden. Mühlemann: Heute vor acht Tagen hat die Autobahn Ham- burg-Stuttgart den Bodenseeraum bei Radolfzell erreicht. Diese alte Nabelschnur im Heiligen Römischen Reich Deut- scher Nation ist damit optisch an unsere Landesgrenze gelangt. Es ist zu erwarten, dass in zweieinhalb Jahren eine Fortsetzung stattfindet bis vor die Tore von Konstanz und dass wir am Ende dieses Jahrzehntes die Verbindung zur jetzt einsam in der Landschaft stehenden Europabrücke haben werden. Damit wird die Autobahn Hamburg-Palermo mindestens am Nordufer der Schweiz vollendet sein. Wir Thurgauer haben es seit alters her ungern, wenn von Norden her etwas ante portas steht. Ich darf sagen, dass auf unserer Seite die Nationalstrasse 7 bis Müllheim vollendet ist. Der Rest gehört zu den überprüften Strecken der Kom- mission Biel. Ich darf deshalb Herrn Bundespräsident Schlumpf anfra- gen: Stimmt der Fahrplan, dass im Herbst dieses Jahres die Botschaft über die überprüften Strassenstücke der Kommis- sion Biel im Rate vorgelegt wird? Herr Nationalrat Wellauer hat darauf bereits eine positive Antwort erhalten. Wir wissen aber, dass weitere Volksabstimmungen bevorstehen, etwa im Kanton Zürich zur N 4. Es könnte deshalb durchaus möglich sein, dass hier eine weitere Verzögerung aus politi- schen Gründen eintreffen würde. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass zwei Kantone (Waadt und Thurgau) in Standesinitiativen eindeutig Stellung bezo- gen haben zu diesen Nationalstrassen. Wir wissen alle, dass wir hier in einem Zielkonflikt stehen zwischen Naturlandschaft und menschlicher Siedlungsland- schaft. Die Stadt Kreuzungen gehört heute wahrscheinlich zu den Ortschaften in der Schweiz, die am allerstärksten unter der Verkehrsmisere leiden. Die thurgauische Bevölke- rung hat sich in diesem Zielkonflikt zugunsten der menschli- chen Siedlung entschieden und in der Prioritätenwahl Naturlandschaft zugunsten des Menschen geopfert. Wir bit- ten Sie, dieser Abstimmung Rechnung zu tragen. Ich frage Herrn Bundespräsident Schlumpf, ob es möglich ist, einmal den Mut zum Aussergewöhnlichen aufzubringen und aus einem Paket zwei Sondervorlagen herauszubrechen, d. h. die N1, zwischen Avenches und Yverdon, und die N7, zwi- schen Müllheim und Kreuzungen, bevorzugt zu behandeln. Es sollte doch möglich sein, hier in einer Sonderaktion einmal schneller zu marschieren, als die Musik spielt. PTT. Gestion 1983 644 N 6 juin 1984 Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Dorf Müllheim verkehrstechnisch besonders stark belä- stigt wird. Herr Bundesrat Hürlimann hat die Promesse abgegeben, hier in einer Sofortmassnahme eine Umfahrung in Auftrag zu geben. Wir wissen, dass heute in Ihrem Depar- tement, Herr Bundespräsident, eher eine andere Auffassung herrscht. Ich darf Sie aber daran erinnern, dass das Volk nach wie vor an das Versprechen eines Bundesrates glaubt, ungeachtet dessen, ob der Name Hürlimann oder Schlumpf daruntersteht. Ich bitte Sie, diese Vorlage in konstruktivem Sinne zu prü- fen. Ich spreche im Namen der thurgauischen Deputation und auch'der thurgauischen Regierung. Wir haben uns hier in epischen Debatten unterhalten über aktive Aussenpolitik im Zusammenhang mit UNO-Beitritt und Europarat. Meine Damen und Herren, es ist auch aktive Aussenpolitik, wenn wir unsere Autobahnen bis an die, Gren- zen unseres Binnenlandes führen. Denken Sie daran, dass es nicht nur konfessionelle und sprachliche Minderheiten gibt, es leben auch Minderheiten, die am «Cap Finistèrre» dieses Landes wohnen. Ich bitte Sie um Verständnis für solche Randgebiete. Hier wird die Beratung des Geschäftsberichtes unterbro- chen (Antwort von Herrn Bundespräsident Schlumpf siehe Seite 653 hiernach) Le débat sur le rapport de gestion est interrompu (Réponse de M. Schlumpf, président de la Confédération, voir page 653 ci-après) #ST# 84.025 PTT. Geschäftsbericht 1983 PTT. Gestion 1983 Bericht vom 18. April 1984 Rapport du 18 avril 1984 Beschlussentwurf Seite 44 des Berichtes Projet d'arrêté page 44 du rapport Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne Herr Auer unterbreitet im Namen der Geschäftsprüfungs- kommission den folgenden schriftlichen Bericht über die Inspektion zum Integrierten Fernmeldesystem (IFS), Abbruch der Entwicklung. Inhaltsverzeichnis
- Einleitung 1.1 Vorgehen 1.2 Gegenstand
- Feststellungen 2.1 Der Projektablauf 2.2 Probleme des Projektmanagements 2.21 Projektorganisation 2.22 Kontrolle und Steuerung des Projektes 2.23 Personelle Mittel 2.24 Kosten 2.3 Die Information der Aufsichtsinstanzen
- Schlussfolgerungen 3.1 Zum Projekt 3.2 Zur bevorstehenden Ersatzbeschaffung 3.3 Für künftige Vorhaben der PTT 3.4 Für die schweizerische Volkswirtschaft
- Empfehlungen
- Einleitung 1.1 Vorgehen Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat ihre Sektion PTT am 18. August 1983 beauftragt, die Gründe für den Abbruch des IFS-Projektes durch die PTT-Betriebe zu überprüfen. Da sich die entsprechende Sektion der Finanzkommission des Nationalrates ebenfalls mit dieser Frage befasst, wurden die Mitglieder der zuständigen Sek- tionen beider Geschäftsprüfungs-und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte eingeladen. Beigezogen wurde ferner je ein Vertreter der Kommissionen für Wissenschaft und Forschung beider Räte. Die Sektion PTT der Geschäftsprüfungskommission umfasst folgende Mitglieder: Auer (Präsident ab Dezember 1983), Bürer (Präsident bis Dezember 1983), Chopard, Eng (ab Dezember 1983), Roth (bis Dezember 1983), Rutishauser (ab Dezember 1983), Rüt- timann, Thévoz (ab Dezember 1983), Wagner (bis Dezember 1983). Zu den Sitzungen sind ferner folgende Ratsmitglieder einge- laden worden: Nationalräte: Basler, Biel, Bonnard, Bratschi (bis Dezember 1983), Bremi, Feigenwinter (ab Dezember 1983), Flubacher (bis Dezember 1983), Jelmini (bis Dezember 1983), Kohler Raoul (ab Dezember 1983), Wagner (ab Dezember 1983) (Finanzkommission), Cavadini (Kommission für Wissen- schaft und Forschung) Ständeräte: Frau Bührer, HH. Dreyer, Knüsel (bis Dezember 1983), Moll (ab Dezember 1983) (Geschäftsprüfungskom- mission), Andermatt (bis Dezember 1983), Arnold, Ducret (ab Dezember 1983), Frau Lieberherr (bis Dezember 1983), HH. Hefti (ab Dezember 1983) (Finanzkommission), Piller (Kom- mission für Wissenschaft und Forschung). Der folgende Bericht stützt sich auf umfangreiche Aktenstu- dien sowie die Anhörung der Verantwortlichen der PTT für dieses Projekt in zwei Sitzungen am 13. Oktober 1983 und am 16. Januar 1984 (vgl. Verzeichnis im Anhang). Das Ergebnis wurde am 4. April 1984 an einer internen Sitzung erörtert und am 7. Mai 1984 mit einer Vertretung des Gene- raldirektoriums der PTT besprochen. 1.2 Gegenstand Beim Integrierten Fernmeldesystem geht es um die Einfüh- rung neuartiger Vermittlungszentralen für den Nachrichten- verkehr, insbesondere für die Telefonie. Geplant ist der Einsatz der neuesten Technologien in der Form mikroelek- tronischer digitaler Schaltkreise und programmierbarer Steuerungen. Die bisherigen insgesamt 14 verschiedenen elektromechanisch funktionierenden Zentralsysteme sollten gemäss dem ursprünglichen IFS-Projekt der PTT durch ein Einheitssystem ersetzt werden. Mit Hilfe eines Basisübermittlungsnetzes sollen schrittweise neue Kommunikationsformen eingeführt werden. Ausser den ohnehin in Impulsform (digital) anfallenden Datensigna- len, die im Fernmeldenetz zu übertragen sind, sollen zunächst die Sprache (Telefonie), später auch Musik, Bilder und Daten nicht mehr analog, sondern digital übertragen werden. Ab Mitte der achtziger Jahre soll vorerst ein inte- griertes digitales Fernmeldenetz (IDN = Integrateti Digital Network) aufgebaut und dieses später zum dienstintegrier- ten digitalen Fernmeldenetz (ISDN = Integrateti Services Digital Network) ausgebaut werden. Letzteres gestattet die Kombination von Sprach- und Datenvermittlungsdiensten. Diese digitalen Systeme werden gegenüber der heute ange- wandten Technik kostengünstiger sein - sowohl bei der Beschaffung als auch im Unterhalt-und vor allem grössere Leistung und Flexibilität ermöglichen.
- Feststellungen 2.1 Der Projektablauf In den Jahren 1969 und 1970 führten Studien auf dem Gebiete der digitalen Fernmeldetechnik die PTT zum Entscheid, gemeinsam mit den Firmen Hasler AG, Bern, Siemens-Albis AG, Zürich, und Standard Telefon und Radio AG, Zürich, eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Inte- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1983 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 635-644 Page Pagina Ref. No 20 012 494 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
6. Juni 1984 N 635 Geschäftsbericht des Bundesrates #ST# Dritte Sitzung - Troisième séance Mittwoch, 6. Juni 1984, Vormittag Mercredi 6 juin 1984, matin 8,00h Vorsitz - Présidence: M. Gautier 84.021 Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1983 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1983 Bericht des Bundesrates vom 29. Februar 1984, des Bundesgerichts vom 2. Februar 1984, des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom
31. Dezember 1983 Rapport du Conseil fédéral du 29 février 1984, du Tribunal fédéral du 2 février 1984, du Tribunal des assurances du 31 décembre 1983 Beschlussentwurf siehe Seite 411 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 433 du rapport Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel à Berne Rüttimann, Berichterstatter: Die Verwaltungskontrolle ist neben der Gesetzgebung eine der wichtigsten Pflichten der eidgenössischen Räte. Zu diesem Zwecke haben diese ihre Geschäftsprüfungskommissionen gebildet und beauftragt. Deren Aufgabenbereich ist in den Reglementen beider Kom- missionen im grünen bzw. gelben Handbüchlein für den französischen Text niedergeschrieben. Die Geschäftsprü- fungskommission des Nationalrates hat ihren Auftrag für das Geschäftsjahr 1983 wie folgt erledigt:
1. Es wurden mehrere sogenannte Dienststellenbesuche gemacht und dabei mit den verantwortlichen Beamten Gespräche geführt. Anschliessend prüften die Sektionen mit den einzelnen Departementsvorstehern und Amtsdirektoren ihren Teil des Geschäftsberichtes.
2. Über diverse ausgewählte Bereiche wurden Spezialunter- suchungen durchgeführt; die entsprechenden Schlussbe- richte wurden Ihnen zum Teil unterbreitet, zum Teil werden sie erst im Laufe des Jahres 1984 fertig und Ihnen sowie der Öffentlichkeit vorgestellt.
3. Die Plenarkommission hat in einer zweitägigen Sitzung im Monat Mai den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 1983 durchberaten und die acht Sektionspräsidenten (sieben Departemente und die PTT) beauftragt, Ihnen in der Detailberatung darüber zu rapportieren. Einige grundsätzliche Bemerkungen: Das schweizerische Staatsverständnis ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Minderheiten und dem Aufteilen der Macht auf möglichst viele Ebenen und Beteiligte. Damit unsere Demokratie als Staatsform jedoch spielen kann, musste ihr eine Verfahrens- norm gegeben werden, nämlich das Ausmitteln von Mehr- heitsentscheiden, die dann schliesslich durchgesetzt wer- den sollten. Damit ist aber das demokratische Verfahren noch nicht beendet. Die Durchsetzung bietet dann immer noch einen freiheitlichen Gestaltungsraum, und es ist in einem moder- nen Staatsgebilde oft ebenso wichtig, was nach dem Entscheid des Gesetzgebers daraus gemacht wird. Darauf gibt es mehrere Einflussmöglichkeiten, so etwa die Mitwir- kung der interessierten Kreise am Vollzug, Beteiligung und Rechtsschutz des Bürgers und schliesslich eben die Verwal- tungskontrolle. Ihre Bedeutung steigt zweifellos mit der zunehmenden Kom- plexität der Bundesaufgaben und mit den knapper werden- den Mitteln für ihre Erfüllung. Massgebend für das Handeln von Bundesrat und Verwaltung sind die Grundsätze, die aus Verfassung und Gesetz hervorgehen. Das Verwaltungsorga- nisationsgesetz nennt in seinem Artikel 4 dafür die Prinzi- pien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Leistungs- fähigkeit. Diese gelten auch als Kriterien für die Oberauf- sicht der Geschäftsprüfungskommission. Hierzu drei Beispiele: Rechtmässigkeit steht zur Diskussion, wenn das Eidgenössische Militärdepartement in Ipsach selbständig einen Landabtausch vornimmt (hier stellen sich Fragen der Zuständigkeit und des Verfahrens). Ebenso wenn der Bundesrat eine Konzession für den Satellitenrund- funk (mit Direktempfang) erteilen sollte, bevor dieser Bereich durch Verfassung und Gesetz geregelt ist. Zweckmässigkeitsfragen stellen sich in bezug auf den Abbruch des Integrierten Fernmeldesystems (IFS), die Schä- den an den Nationalstrassen, beim Lokalradioversuch oder beim Abbau des Protektionismus. Es wären noch beliebige Beispiele anzuführen. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist Ziel der Stellenpla- fonierung, wie zum Beispiel im Bericht über die Stellenbe- wirtschaftung im Eidgenössischen Militärdepartement dar- gelegt. Sie steht aber auch im Vordergrund, wenn die Geschäftsprüfungskommission eine zentrale Koordination aller Vertretungen der Schweiz an internationalen Konferen- zen verlangt oder die Reorganisation der Rüstungsbeschaf- fung aufmerksam verfolgt. Einige Hinweise auf ausgewählte Inspektionsbereiche: Stel- lenbewirtschaftung im Eidgenössischen Militärdeparte- ment. (Ich verweise auf den zugestellten Spezialbericht, der aus drucktechnischen Gründen nicht in den Bericht inte- griert werden konnte.) Die Stellenplafonierung in der Bun- desverwaltung kann dieses Jahr ihr zehnjähriges Bestehen feiern. Seit dem Jahre 1974 besteht ein System, das die Departemente anhält, ihre bewilligten Stellenkontingente so zu «bewirtschaften», dass freiwerdende Stellen infolge Aus- laufens oder Reduktion einer Bundesaufgabe horizontal,
d. h. zur Erfüllung zusätzlicher Aufgaben, verschoben werden. Die Geschäftsprüfungskommission hat übrigens erneut an alle Departemente die schriftliche Frage nach dem Funktio- nieren der Stellenbewirtschaftung gerichtet. Das Resultat der Antworten ist kurz zusammengefasst dies, dass trotz oder teilweise gerade wegen der Stellenplafonierung die Aufgaben zwar befriedigend erfüllt werden konnten, sich aber mehr und mehr eine schleppendere Gangart bei der Verschiebung von Stellen zwischen den Ämtern abzeichne. Allerdings anerkennt man in verschiedenen Amtsstuben die unbestreitbaren Vorteile der Stellenplafonierung. Zurück zum Spezialbericht EMD: Da rund die Hälfte der Etatstellen der gesamten Bundesverwaltung vom EMD beansprucht werden und diesem von Anfang an ein Sonder- status gewährt wurde, kamen immer mehr kritische Hin- weise von dritter Seite an die Geschäftsprüfungskommis- sion heran, abzuklären, ob im EMD die Voraussetzungen optimaler Leistungsfähigkeit geschaffen seien. Wohlver- standen, es ging nicht darum, ob das EMD als solches effizient arbeite, sondern darum, ob die Methoden und Mit- tel vorhanden seien, um der DMV und dem Departements- chef zu gestatten, rationelle Arbeitsweise und effiziente, gleichmässige Auslastung durchzusetzen. Unsere Untersu- chung kam zu einem Nein. Dieser Grossbetrieb braucht weitergehende Methoden zur Schaffung des Überblickes und zum Durchgriff auf die untersten Einheiten. Es ist dem EMD zwar zu attestieren, dass es den Stellenplafonds gut verwaltet hat, aber es besteht keine klare Führung für den Rationalisierungsprozess. Die Bewirtschaftung wird durch die Linienverantwortlichen, in eigener Regie durchgeführt, was eine blosse Insider-Optik bewirkt.
Gestion du Conseil fédéral 636 N 6 juin 1984 Die Geschäftsprüfungskommission hat daher gefordert, dass entweder eine Gemeinkosten-Wertanalyse (GWA) nach privatwirtschaftlichem Muster oder das Effizienzsteige- rungsprogramm der Bundesverwaltung (EFFI) beim EMD eingeführt werden müsse. Zudem müsse wie in allen zivilen Departementen ein Vertreter des Eidgenössischen Personal- amtes in den Ausschuss für die Stellenbewirtschaftung bei- gezogen werden. Nach anfänglichem Widerstand konnte dann in einer harten Aussprache zwischen Geschäftsprü- fungskommission/Sektion EFD und EMD-Vorsteher Bundes- rat Delamuraz dieser die Zustimmung erklären. Damit ist nun diese Auseinandersetzung beigelegt und es besteht die Absicht, das EFFI in der ganzen Bundesverwaltung durchzu- führen. Das Integrierte Fernmeldesystem (IFS): (Ich verweise auf den Spezialbericht.) Letztes Jahr anlässlich des Geschäfts- berichtes der PTT in diesem Rat (am 23. Juni) hat Kollege Bürer namens der Geschäftsprüfungskommission sinnge- mäss erklärt, beim IFS gebe es zwar Probleme, es sei aber auf guten Wegen, unmittelbar vor dem Abschluss und werde in zwei Jahren voll an die Privatwirtschaft übergehen. Diese Erklärung stützte sich auf einen Dienststellenbesuch zweier Mitglieder der Sektion PTT vom 8. April bei der Projektlei- tung. Ohne dass die Sektion PTT/GPK informiert wurde, leitete man bei der GD PTT spätestens ab 25. Mai den Abbruch des IFS-Projektes ein, welcher dann bereits am
29. Juni, also sechs Tage nach dem optimistischen Rapport im Nationalrat, beschlossen wurde. Dass die Geschäftsprü- fungskommission über dieses Vorgehen schockiert war, versteht sich von selbst. Sie beschloss daher kurz danach, eine besondere Inspektion über den Abbruch des IFS-Pro- jektes durchzuführen. Herr Generaldirektor Trachsel hat sich für diese Informationspanne entschuldigt und die Ver- antwortung auf sich genommen. Wie im Bericht vermerkt, anerkennt die GPK den Abbruchentscheid als richtig und sogar mutig, wenn er auch zwei Jahre früher hätte erfolgen sollen. Um Lehren für die Zukunft zu ziehen, dehnte sie die Untersuchungsbelange von der Information auf die unter- nehmerischen und technischen Belange aus. Das Ergebnis daraus ersehen Sie im Bericht unter den Schlussfolgerun- gen und Empfehlungen. Der erforderliche Aufwand wurde unterschätzt, das Projekt- management war ungenügend, es fehlte an der Trennung zwischen Beschaffungsinstanz und Entwickler, und die lose Arbeitsgemeinschaft bestand aus ungleichen Partnern. Für künftige Projekte ist die Projektkontrolle zu verbessern, zwischen PTT und Entwickler ist (nach Abschluss der soge- nannten Machbarkeitsstudien) eine klare Trennung zu schaffen. PTT und Elektroindustrie sollten sich aber nicht entmutigen lassen: Der Mut zum Risiko ist nötig. Die schwei- zerische Elektroindustrie hat grosse Anstrengungen vor sich. Der Bund wird seinen Beitrag leisten müssen, indem er in der Forschung und der Ausbildung Prioritäten setzt. Ein weiterer Inspektionsbericht, nämlich über die Frage der Weiterführung einiger ausgewählter Kontingentierungs- systeme konnte durch die Sektion EVD noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Er wird Ihnen aber voraussicht- lich im Herbst 1984 zugestellt werden können. Schliesslich ist noch eine Inspektion anstehend, welche die Sektion EDA über die Effizienz der Entwicklungshilfe am Beispiel eines konkreten Projektes in Nepal durchführt. Zu diesem Zwecke wurde ein aussenstehender Experte an Ort und Stelle geschickt, der seinen Bericht für die nächsten Tage in Aussicht gestellt hat. Neue auszuwählende Sonderbereiche: Schon bei der Geschäftsprüfung 1983 wurde durch die Sektion EDI (Herr Sektionspräsident Weber-Schwyz wird Ihnen darüber berichten) die Frage der Nationalstrassenschäden aufgegrif- fen. Die Gesamtkommission zeigte sich konsterniert über die Alarmmeldungen, die von der sogenannten Elmenrüti- Brücke an der N2, aber auch von Teilen der N1 durch die Medien gingen. Sie beabsichtigt, dieses Thema zum Gegen- stand einer ausgewählten Inspektion zu machen. Die Ein- wände, dass die Kantone die Bauherren des Nationalstras- sennetzes seien, können bestimmt nur sehr bedingt gehört werden. Der Bund hat die Bauwerke immerhin mit dem Löwenanteil finanziert und war bei der Projektierung und Ausführung mit von der Partie. Dazu kommt erschwerend, dass er künftig auch die Unterhaltsarbeiten mit dem Benzin- zoll finanzieren muss. Ohne dem Untersuchungsergebnis vorgreifen zu wollen, muss doch bereits heute klar erkannt werden, dass mit der sukzessiven Fertigstellung des Natio- nalstrassennetzes noch keineswegs die Zeit des Aufatmens gekommen sein wird. Unterhaltsarbeiten, die das Normal- mass möglicherweise überschreiten, werden den Benzinzoll vorderhand nicht überflüssig machen. Die Geschäftsprüfungskommission hat des weiteren im Laufe der Beratungen dieses Geschäftsberichtes wiederum festgestellt, dass in allen Departementen zahlreiche Statisti- ken erstellt werden. Solche können durchaus interessant oder gar amüsant sein, aber auch zur Verwirrung führen. Wenn sie aber wirtschaftliche oder soziale Konsequenzen auslösen (Lebenskostenindex, Grosshandelspreisindex, Baukostenindex usw.) hört der Spass auf! Ohne der Verwal- tung unterschieben zu wollen, sie betreibe mit den Statisti- ken ein Spiel, ist die Geschäftsprüfungskommission gewillt, sich im kommenden Jahr mit den Fragen der Koordination, allfälliger Reduktion der Erstellung von Statistiken sowie auch der Gesamtübersicht und -Verantwortung beim Bun- desamt für Statistik näher zu befassen. Zwei Bemerkungen über die permanente Beschäftigung der Geschäftsprüfungskommission und insbesondere des Sekretariates möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Es betrifft einerseits ihre Funktion als Klagemauer oder auch als Ombudsmann. Sie wird relativ stark in Anspruch genom- men. Wir sind bemüht, dieser Aufgabe so gut als möglich gerecht zu werden. Einzig Prozessparteien, die ihr Recht nach einem negativen Urteil des Bundesgerichts noch bei -der Geschäftsprüfungskommission zu finden hoffen, müs- sen wir immer wieder enttäuschen, da wir nicht Recht zu setzen, sondern einzig und allein die administrative Geschäftsführung der eidgenössischen Gerichte zu über- prüfen haben. Die zweite Bemerkung ist die, dass wir kei- neswegs die Interventionen, kommen sie nun aus Verwal- tung, von Bürgern oder von Medienschaffenden, als lästig empfinden, sondern im Gegenteil für eine effiziente Arbeit auf solche Wachsamkeit und entsprechende Hinweise ange- wiesen sind. Schlussbemerkungen: Die Geschäftsprüfungskommission stellt fest:
- dass verschiedene ihrer Interventionen im vergangenen Jahr sich in der Bundesverwaltung positiv und befruchtend ausgewirkt haben;
- dass unsere Bundesverwaltung gesamthaft gut und kor- rekt arbeitet und sich bemüht, die ihr übertragenen Aufga- ben fristgerecht zu erfüllen;
- dass, wo gewisse Schwachstellen auftraten, die Betroffe- nen sich offen und hilfsbereit zeigten, diese auszumerzen. Dafür gebührt dem Bundesrat und allen Angehörigen der Bundesverwaltung Anerkennung und der beste Dank. Dan- ken möchte ich aber auch allen Mitgliedern der Geschäfts- prüfungskommission für ihre gewissenhafte Arbeit. Aufrich- tigen Dank entbiete ich schliesslich auch unserem fleissigen und kompetenten Sekretär der Geschäftsprüfungskommis- sionen, Herrn Dr. Ph. Mastronardi. Er hat nicht nur eine Riesenarbeit angeführt und koordiniert, sondern auch immer in Wort und Schrift den guten und menschlichen Ton gefunden. Herzlichen Dank auch seinen treuen Mitarbeite- rinnen. Namens der einstimmigen Geschäftsprüfungskommission beantrage ich Ihnen, den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 1983, den Bericht über die Geschäftsführung der PTT-Betriebe und die Berichte der eidgenössischen Gerichte zu genehmigen. Schliesslich bitte ich Sie, vom Bericht über die Inspektionen in zustimmendem Sinn Kenntnis zu nehmen. M. Butty: Le groupe démocrate-chrétien a décidé d'interve- nir sur l'ensemble dès le début des débats concernant le
6. Juni 1984 N 637 Geschäftsbericht des Bundesrates rapport de gestion. Il s'abstiendra par contre d'intervenir sur chaque département. L'essentiel, pour le Parlement, à côté de son travail législatif, c'est son rôle de contrôle et de surveillance de l'administra- tion. Ce rôle a été dévolu par notre règlement à la Commis- sion de gestion. Notre groupe estime que ce travail très important pour la protection des droits des citoyens et pour l'efficacité de l'administration est accompli de manière satis- faisante par la Commission de gestion. En effet, son organi- sation est efficace et conforme aux buts fixés par la loi, compte tenu du système de parlement de milice que nous connaissons. La Commission de gestion intervient de trois manières: tout d'abord par l'examen du rapport de l'ensemble du Conseil fédéral et de chaque département, dont nous examinons maintenant le document. Des discussions ont lieu avec les chefs de département et avec les directeurs des offices. Permettez-moi ici une remarque au nom de notre groupe. Nous souhaiterions avoir plus souvent des contacts non seulement avec les chefs de département et les directeurs des offices mais aussi avec les autres fonctionnaires, car cela aussi a son importance et peut très souvent apporter de très utiles renseignements aux parlementaires. La deuxième manière de procéder consiste en inspections faites par les différentes sections s'occupant de chaque département. Ces inspections ne représentent que des son- dages, et ne permettent pas un examen systématique des activités par les parlementaires de milice que nous sommes. Cependant, nous estimons cette manière de procéder utile; elle a porté ses fruits. Enfin, la dernière manière d'examiner et de surveiller le contrôle de l'administration, c'est l'analyse de son travail, de ses décisions sur la base des documents qui nous sont fournis, mais aussi - et nous insistons sur ce point - sur la base de l'information de tiers. Nous sommes très attachés, en ce qui nous concerne, aux principes qui doivent être appliqués dans l'examen de la gestion. Tout d'abord le principe du droit. On doit se référer au fait que nous sommes un Etat de droit, qu'en aucune manière une décision de l'administration puisse sembler ou, plus grave encore, puisse être entachée d'arbitraire. Toute déci- sion doit se fonder sur une base légale. Etait-ce le cas par exemple de la radiodiffusion par satellite, avec réception directe, qui a été décidée par le Conseil fédéral, alors que pour l'instant nous n'avons ni base constitutionnelle, ni même légale, à ce sujet? Le deuxième principe est celui de l'opportunité! On ne saurait concevoir une décision qui ne correspondrait pas aux buts énoncés et voulus par le législateur. Il y va de l'esprit de la loi et non de la lettre. Cet appel s'adresse non seulement au Conseil fédéral mais aussi à l'ensemble des fonctionnaires. Un exemple: l'interruption du système IFS aux PTT. Etait-ce opportun? Les dégâts aux routes natio- nales sont aussi une question d'opportunité. Enfin, il y a le principe de l'efficacité. On ne saurait prendre des décisions au niveau de l'administration qui n'ont aucun effet ou qui, au contraire, auraient le résultat contraire à celui recherché. Je citerai quelques cas précis qui nous ont préoccupés. Tout d'abord, la gestion des emplois. Le plafonnement des effectifs de l'administration aura dix ans d'âge cette année. C'est en effet depuis 1974 qu'un système a été mis en place, de par la volonté du Parlement d'ailleurs, qui contraint les départements à gérer le contingent d'emplois qui leur est attribué. Les postes devenus vacants du fait de l'achèvement de tâches doivent être transférés à l'horizontale, c'est-à-dire mis à disposition. Sur ce plan-là, je vous dirai que la com- mission, comme d'ailleurs notre groupe, se préoccupe du fait qu'à notre avis les transferts, la mobilité, la souplesse à l'intérieur des mêmes départements, entre offices, parais- sent ralentir. En ce qui concerne le personnel et la gestion des emplois, on a l'impression qu'il y a parfois des décisions qui tendent à des effets dilatoires de la part de certains cadres de l'administration. C'est regrettable, et ce d'autant plus qu'il a bien fallu se rendre à l'évidence qu'il était malheureusement inutile d'envisager des transferts entre départements; c'était trop demandé mais avait été voulu au départ par notre conseil. Sur ce problème de la gestion des emplois, notre groupe soutient l'augmentation de l'effectif du personnel fédéral, en particulier pour les requérants d'asile dont la situation doit absolument être liquidée plus rapidement, on l'a dit à plusieurs reprises mais nous tenons à préciser que notre groupe y attache une grande impor- tance. Autre cas important qui a retenu notre attention, c'est le système de télécommunication intégré, dit IFS. On a bien dû constater en 1983, puisque c'est de cette gestion qu'il s'agit, que ce système que l'on prétendait en bonne voie et trans- féré dans les deux ans à l'économie privée, était entré dans un processus de démantèlement par les PTT, processus engagé déjà au mois de juin 1983. La Commission de gestion n'en avait pas été informée, c'est regrettable. Il faut en tirer des conclusions pour l'avenir, pour les projets futurs, car nous estimons malgré cela qu'un certain goût du risque est nécessaire. A ce propos il y a lieu de souligner qu'il y a quinze ans, les PTT étaient à l'avant-garde dans le secteur technologique. Or, après les décisions qui viennent d'intervenir dans ce secteur précis, nous dépendrons doré- navant de l'étranger. C'est dommage. Nous nous inquiétons donc du retard pris par la Suisse en matière de formation dans le domaine de l'informatique. C'est une constatation qui découle directement de cette affaire. Nous devons donc consulter aussi notre Commis- sion de la science et de la recherche à ce sujet et nous soutiendrons les efforts du Conseil fédéral pour améliorer de manière essentielle et urgente cette situation et maintenir notre compétitivité. Notre commission et notre groupe appuient également les efforts du Conseil fédéral visant à réduire le protectionnisme qui semble se renforcer à l'étranger. Dans ce sens, nous nous félicitons des contacts fréquents et efficaces du chef du Département de l'économie publique et de ses collabora- teurs avec leurs collègues étrangers, particulièrement ceux des pays qui sont membres de l'OCDE. Notre économie ne pourrait vivre sans les exportations. La montée du chômage en Europe et dans le monde incite certains gouvernements à se protéger par des mesures protectionnistes; cela est con- traire aux intérêts bien compris de l'ensemble des entrepri- ses et des travailleurs suisses, européens et de l'ensemble du monde. Enfin, notre groupe, malgré la perte qu'occasionné la cou- verture du risque de change pour les garanties à l'exporta- tion, estime que cette institution doit poursuivre sa politique de soutien de nos entreprises dans ses exportations. Quelques observations également concernant la protection de la famille qui est une tâche qui nous tient particulière- ment à cœur. Il est prévu que la section «Protection de la famille» assume dorénavant une fonction de coordination pour toutes les questions de politique familiale au sein de l'administration fédérale. Notre groupe approuve la décision du Conseil fédéral d'instituer ce service de coordination qui répond parfaitement à la recommandation du groupe de travail «rapport sur la famille» relative au développement des structures de la politique familiale. Nous rappelons que ce groupe de travail avait demandé aussi bien le développe- ment que la revalorisation de l'unité administrative chargée des questions de politique familiale. En conclusion, nous considérons notre Commission de gestion et son secrétariat comme assumant une fonction de médiateur au niveau fédéral, entre l'administration, le gou- vernement et le Parlement mais aussi un rôle de médiateur entre le peuple, les citoyens et l'Etat, en particulier l'Etat fédéral. Nous remercions les fonctionnaires de l'administration fédé- rale pour leur engagement au service de notre Etat, eux qui accomplissent leur tâche avec conscience, compétence et dévouement. C'est dans ce sens que nous vous proposons d'approuver le rapport de gestion du Conseil fédéral, des PTT et des tribunaux fédéraux.
Gestion du Conseil fédéral 638 N 6 juin 1984 Bundespräsident Schlumpt: Ich danke dem Präsidenten der GPK für seine Orientierung. Ich möchte zu den Ausführun- gen, die Nationalrat Rüttimann und Nationalrat Butty gemacht haben, nur zwei Bemerkungen machen. Zum IFS: Ich nehme an, dass wir auf diese Frage anschlies- send beim Geschäftsbericht der PTT zurückkommen. Ich möchte hier nur zur Frage der Information Stellung nehmen. Erst im Juni 1983 hat sich ein Abbruch dieser Eigenentwick- lung zwischen PTT und ihren drei gleichberechtigten indu- striellen Partnern als notwendig herausgestellt. Bis zu die- sem Zeitpunkt glaubte man, dass sich ein solcher Abbruch nicht aufdränge. Ich wurde am 23. Juni orientiert. Zwei Tage später habe ich den Bundesrat unterrichtet, und am 29. Juni, eine Woche später, wurde der Verwaltungsrat orientiert. Es war nach meiner Auffassung nicht angezeigt, die GPK des National- oder des Ständerates über das Vorhaben zu informieren, dem Bundesrat und dann dem Verwaltungsrat einen Abbruch vorzuschlagen. Es wurde später orientiert. Die Umstände, die Abfolge innerhalb der vorbereitenden PTT-Gremien bis zur Generaldirektion, haben bedauer- licherweise zu einer Verspätung geführt; dies sicher nicht mit schlechter Absicht. Zu den Schäden auf den Nationalstrassen, die von National- rat Rüttimann erwähnt wurden: Erlauben Sie mir, dass ich hier etwas dazu sage, weil die Frage beim EDI wieder kommt. Sie wissen, dass am I.Januar das Bundesamt für Strassenbau, das bisher zum Departement des Innern gehörte, unserem Departement unterstellt wurde. Bundesrat Egli ist deshalb wohl nicht in der Lage, dazu Stellung zu nehmen. Wir haben bis Ende 1983 im Nationalstrassenbau 17 Milliar- den Franken Bundesgelder investiert. Es wurden etwa 2800 Brücken und andere Über- und Unterführungen erstellt, daneben 114 Kilometer Tunnel und Stützmauern mit einer Fläche von etwa einer Million Quadratmeter. Nun haben wir diesen Fall der Baufälligkeit des Viaduktes Elmenrüti. Wich- tigste Ursache dafür, dass dieser Viadukt ersetzt werden muss, ist die seinerzeitige Konzeption dieses Bauwerkes. Man hat damals bewusst - nicht einfach von Unternehmer- seite, sondern von den zuständigen Organen aus - den Versuch unternommen, extrem leicht, billig und rasch (vor- fabriziert) zu bauen; dies, um dem Vorwurf zu begegnen, man baue bei den Nationalstrassen wie bei den öffentlichen Bauten allgemein zu perfektionistisch, zu aufwendig in bezug auf Zeit und Geld. Ob neben dieser gewollt leichten, billigen und rasch zu erstellenden Konzeption auch Ausfüh- rungsmängel eine gewisse Rolle spielten, wird zurzeit abge- klärt, dazu kann ich keine Angaben machen. Man darf den Fall Elmenrüti nicht als für Nationalstrassen- bauwerke repräsentativ - also für die Brücken, Tunnels, Über- und Unterführungen - hinstellen. Bei verschiedenen sind kleinere oder grössere Mängel aufgetreten, aber nicht im Masse von Elmenrüti. Das damalige Bestreben (weniger Perfektionismus, billigere Bauweise, leichtere und einfa- chere Konstruktion) entsprach dem Willen vieler Parlamen- tarier, die in den sechziger Jahren mit einer Grosszahl von Vorstössen immer wieder in dieser Richtung vorstellig geworden sind. Es besteht kein Anlass zu Beunruhigung in dem Sinne, dass wir bei den Nationalstrassen - übrigens auch bei kantonalen Hauptstrassen - Bauwerke quasi «auf Abbruch» errichtet hätten, die nicht jene Fristen überstehen würden, welche für solche Bauwerke in bezug auf ihre Anlage, auf Witterungseinflüsse und Beanspruchung üblich sind. Natürlich wird im Laufe der Jahre der Aufwand für den baulichen Unterhalt in der gesamten Strassenrechnung (besonders für die Nationalstrassen) weiter zunehmen, aber nicht weil unsorgfältig gebaut worden wäre, sondern weil immer mehr Bauwerke dazukommen und im Zuge der Zeit der Aufwand für den Unterhalt steigen wird. Sie haben eine Botschaft über die Neuverteilung des Treib- stoffzollertrages in Händen. Sie befindet sich zurzeit im Ständerat in Behandlung. Jene Botschaft enthält auf Seite 21 die Zahlen, welche für die Investitionen in Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen vorgesehen sind. Sie steigen von 50 Millionen Franken im laufenden Jahr auf 240 Millio- nen Franken im Jahre 1987; dies im Zuge einer natürlichen Entwicklung. Das wollte ich hier anführen, weil es dann beim Departe- ment des Innern zur Diskussion gebracht werden wird. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des Communications et de l'énergie M. Cotti Gianfranco, rapporteur: Je m'exprime sur la pre- mière partie du rapport du Conseil fédéral, sur la politique qui concerne les médias. La sous-commission de gestion de votre conseil se préoccupera encore, au cours des mois prochains, d'autres chapitres et en particulier des mesures à prendre pour décharger le Secrétariat général du Départe- ment fédéral des transports, des communications et de l'énergie. Elle s'occupera bien entendu également, dans le courant de l'été, des problèmes de radiodiffusion par satel- lite. Elle a examiné une nouvelle fois la divergence intervenue avec le Conseil fédéral sur la compétence et tient à souligner son point de vue, selon lequel il n'est pas possible, faute de bases légales suffisantes, d'octroyer une concession pour la radiodiffusion par satellite. Par contre, en ce qui concerne l'exploitation de satellites de télécommunication, le problème de la légalité, voire de la constitutionnalité, n'existe pas, dans des bandes de fré- quences réservées à la télécommunication, une liaison «point-to-point» n'étant pas destinée à l'usage général du public. Je vous rappelle à cet égard le rapport de M. Kurt Bürer devant le Parlement, en juin 1983. En ce qui concerne les radios locales, comme vous le savez, le Conseil fédéral a décidé de tirer parti du délai qui nous sépare de l'entrée en vigueur de la loi définitive sur la radio et la télévision pour permettre divers essais, limités dans le temps et obéissant à des formes nouvelles d'organisation et de collaboration. Il s'agit de recueillir des indications sur les possibilités de dialogue avec le public, sur le financement éventuel et sur les effets exercés par les diffuseurs locaux sur la population et sur la presse. La section de la commission avait demandé un rapport sur les problèmes liés aux essais de radios locales. Elle s'intéressait tout particulièrement au respect des condi- tions de la concession, à la surveillance que le département exerce sur le respect de la durée des blocs publicitaires, des prescriptions liées au contenu et à l'emmagasinage des programmes dans le réseau autorisé. En outre, nous avions posé la question de savoir si les essais atteignent véritablement leurs objectifs, même si presque tous les émetteurs se trouvent en Suisse alémanique surtout dans les zones urbaines et n'atteignent que dans une mesure limitée les zones rurales. Le Conseil fédéral - je vous le rappelle - a autorisé 55 projets d'émetteurs locaux, dont 36 radios locales et 7 télévisions locales, le reste étant des services radiophoni- ques spéciaux. Le 1er mars 1984, on comptait 19 radios locales et 2 télévisions locales. Le département se posait différentes questions à propos de la limitation de la publicité et de la publicité occulte. Mis à part un contrôle schémati- que, basé sur le journal de chaque station, il ne peut pas procéder à une surveillance systématique. Il se réfère donc à la presse et s'appuie sur des dénonciations. Un autre problème est dû au fait que l'émetteur local ne doit disposer que de la puissance requise pour la réception des émissions dans de bonnes conditions sur le territoire des- servi. Les ondes électromagnétiques obéissant à leurs pro- pres lois, on ne peut pas toujours empêcher qu'elles aillent au-delà de la zone prévue. Ainsi, les programmes de quel- ques stations peuvent être captés dans des régions sises hors du périmètre autorisé. D'ailleurs, la retransmission de programmes locaux par les réseaux de câbles constitue un cas spécial, qui devrait être examiné avec beaucoup d'atten- tion, en considérant les situations locales particulières et les
6. Juni 1984 N 639 Geschäftsbericht des Bundesrates rapports avec l'étranger (je me réfère ici aux zones périphé- riques). D'autres problèmes d'ordre général se posent. Si l'essai veut en effet avoir un caractère global, il faut qu'il couvre toute l'étendue de la Confédération; il faut du moins que les régions ayant des caractéristiques particulières ne soient pas mises ou tenues en dehors de l'essai. C'est pourtant le cas du canton du Tessin où aucune radio locale n'a été mise sur pied jusqu'à ce jour. En outre, les radios locales en fonction - je viens de le dire - sauf quelques exceptions, se trouvent dans des zones urbaines. S'il est en tout cas opportun de continuer les essais, il le serait peut-être aussi d'examiner la possibilité d'encourager l'installation de postes de radio pouvant fournir des indica- tions précieuses au moment de légiférer en la matière. Le moment n'est certainement pas venu de modifier l'ordon- nance, mais la section entend suivre les travaux du départe- ment et en particulier attendre le premier rapport du profes- seur Saxer qui s'occupe de l'accompagnement scientifique des essais (Begleitforschung). La commission prévoit quel- ques difficultés dans la coordination entre le travail du département de type pragmatique et d'interprétation de la loi et le travail scientifique. Il faudra veiller à ce que les deux œuvres composent un design intelligible. Mais il serait faux d'en préjuger. Ce que le département admet c'est la diffi- culté de contrôle des émissions. Enfin, l'évaluation globale de l'essai pour ce qui a trait aux objectifs fixés par l'article 3 de l'ordonnance revêt une importance énorme. Je résume les objectifs:
- nécessité d'accroître l'offre actuelle en matière de pro- grammes;
- répercussions sur les autres médias;
- effets sur la vie communautaire;
- indications sur l'organisation, le financement et l'ordre technique,
- et surtout sollicitation aux téléspectateurs et aux institu- tions de prendre une part active aux réalisations. La mise en place de l'essai prévue par l'ordonnance est propre à donner la vue d'ensemble nécessaire. Le Parle- ment, par le biais de votre commission, entend suivre l'évo- Jution de cette nouvelle expérience. Enfin, je ferai une remarque concernant le cas du Tessin. La SSR envisage de remplacer un programme de langue ita- lienne en Suisse alémanique afin de diffuser la chaîne spor- tive. Je viens de déposer une interpellation à ce sujet. Je tiens d'ores et déjà à souligner que sur le plan politique, culturel et de l'information, ainsi que sur celui de la solida- rité et de l'entente entre les différentes communautés lin- guistiques un grand problème se pose. J'exprime ici l'espoir que le département ainsi que la direction de la SSR sauront trouver une solution acceptable afin d'augmenter s'il le faut l'offre aux téléspectateurs, sans faire un tort important à la solidarité nationale et surtout aux émigrants tessinois et aux communautés italiennes qui vivent au nord des Alpes. Herczog: Zur nuklearen Entsorgung, Seite 361 : Die Informa- tionen, die der Bundesrat hier abgibt, sind meiner Meinung nach sehr unvollständig und unbefriedigend, wenn Sie bedenken, wie weit in letzter Zeit die Probleme im Zusam- menhang mit der nuklearen Entsorgung sich angehäuft haben. Ich glaube, es sind etliche Ergänzungen zu dem nötig, was da im letzten Geschäftsjahr geschehen ist. In einem Schreiben vom 25. August des letzten Jahres hat der Vorsitzende der Untergruppe Geologie der Arbeits- gruppe des Bundes für nukleare Entsorgung (AGNEB), Herr Rudolf Trümpy, ETH-Professor für Geologie, verlangt, dass das Projekt «Gewähr» der NAGRA terminlich aufgeschoben werde. Sie wissen, die NAGRA, die Nationale Genossen- schaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, müsste (auch gemäss revidiertem Atomgesetz) bis Ende 1985 den Nach- weis erbringen, dass eine dauerhafte und sichere Endlage- rung des Atommülls in unserem Land möglich ist. Übrigens macht ja der Bund (auch gemäss revidiertem Atomgesetz) nach 1985 die Gültigkeit der Betriebsbewilligungen der in Betrieb oder im Bau befindlichen Atomkraftwerke von die- 82-N sem Nachweis der möglichen Lagerung des Atommülls ab- hängig. Herr Trümpy führt in diesem Schreiben u. a. aus, die Erkenntnisse, die aus den bisherigen und laufenden Bohrar- beiten ersichtlich seien (sowie vor allem aus den übrigen Untersuchungsmethoden geophysikalischer Art heraus), hätten ergeben, dass der geforderte Sicherheitsnachweis nicht zu erbringen ist, sicherlich nicht in der erforderlichen Zeit. Er weist vor allem darauf hin, dass die geologischen Verhältnisse in der Nordschweiz viel komplizierter sind als angenommen. Interessant ist hier: Der Bundesrat führt auf Seite 361 des Geschäftsberichtes jene Orte auf, wo man in diesem Jahr angefangen hat zu bohren oder wo Bohrungen beabsichtigt werden. Das sind die Gemeinden Steinmaur, Böttstein, Wei- ach, Riniken und Kaisten. Dies sind aber alles Gemeinden, die genau unter den erwähnten Vorbehalt fallen, d. h. diese Gemeinden können nach den Bedenken des Prof. Trümpy als Endlagerstätte praktisch gar nicht in Frage kommen. Nur ein kurzer Hinweis darauf: Bei den Gemeinden Stein- maur, Weiach und Riniken hat Herr Trümpy nachgewiesen (übrigens gibt es da auch noch andere Gutachten seitens des SES), dass das erhoffte und notwendige kristalline Gestein des Grundgebirges viel zu tief liegt, weil es in einem anderen Steinbereich - das nennt man Permokarbontrog; das sind Sedimentsteine aus diesem Zeitbereich der Erdent- stehung -, liegt; dass zum Beispiel in Weiach in der Tiefe von 2500 Meter eine Temperatur von 106 Grad Celsius herrscht, wobei die Bohrung nur knapp ins kristalline Gebirge hinabreicht. Sie können sich etwa vorstellen, wie hier bergmännisch eine Endlagerung überhaupt vollführt werden kann. Es ist auch für Laien einsichtig, dass dies nicht möglich ist. Weiter: Die Gemeinde Böttstein liegt in einer Zone mit warmem Tiefenwasser und bleibt deshalb auch aus geologi- schen Gründen praktisch 100prozentig augeschlossen. In Kaisten sind ebenfalls geologische Probleme aufgetreten (Gebirgsstörungen). Das heisst: Man kann heute feststellen, dass die Probleme der Endlagerung nicht gelöst sind und vermutlich in näch- ster Zeit auch nicht gelöst werden können und dass das Projekt auch im Prinzip unrealistisch war. Im Vorfeld der Atominitiative-Abstimmung wurde der Atomindustrie der Freipass gegeben, hier ihre Politik zu machen. Zum Schluss habe ich zwei Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Skepsis der AGNEB, dass das NAGRA-Projekt «Gewähr» nicht fristgerecht abgeschlossen werden kann?
2. Ist der Bundesrat bereit, wenn allenfalls dieser Nachweis nicht erbracht ist, dass gemäss revidiertem Atomgesetz das AKW Leibstadt abgestellt wird, wie dies der Bundesrat frü- her auch versprochen hat? Ich hätte noch etwas zu sagen zur Atommüllversenkung im Meer, aber weil die Zeit abgelaufen ist, muss ich darauf verzichten. Günter: «Wer hat, dem wird gegeben». Dieses Wort kommt einem unwillkürlich in den Sinn, wenn man heute die Stand- orte der Lokalradiobewilligungen und gleichzeitig des neuen Radioprogrammes DRS 3 bzw. Couleur 3 vergleicht. Ich rede hier jetzt als Vertreter einer grossen Region des Berner Oberlandes. Wir verstehen nicht, warum in unserer Region einerseits alle fünf Gesuche für verschiedenste Lokalprojekte abgelehnt wurden, und wir andererseits-und das ist mir jetzt das Zentrale - bei der Errichtung der dritten Senderkette wieder als letzte bedient werden sollen. Es gibt bei uns einige Leute, welche die Radiokonzession zurückgeben. Sie verstehen nicht, warum sie den ganzen Preis der Konzession für weniger Radio als andere Leute in der Schweiz zahlen sollen. Sie verstehen nicht, warum man die meisten Lokalradios in Zentren bewilligt hat, wo die Bevölkerung sowieso eher zuviel als zuwenig Zerstreuung angeboten bekommt. Zwar erkläre ich diesen Leuten jeweils in Diskussionen, dass die SRG mit den Lokalradios in einem
Gestion du Conseil fédéral 640 N 6 juin 1984 ideellen Wettbewerb stehe und daher ihr Programm natür- lich vor allem dort attraktiv gestalten möchte, wo es Lokalra- dios gebe und dass wettbewerbspolitisch der Zwang für die SRG zum modernen Unterhaltungsprogramm dort am grössten sei, wo die Lokalradios mit Hilfe von ansprechen- den Musikprogrammen auf ein jüngeres Publikum ausge- richtet sind. Vom Standpunkt der SRG aus ist dieses expan- sive Verhalten in den Bevölkerungszentren also durchaus sinnvoll, weil es marktkonform ist. Was ich allerdings als Bewohner des Oberlandes diesen Leuten nicht erklären kann, ist, warum der Bundesrat in dieser grössten Rand- und Bergregion zumindest nicht den- jenigen, die dort den Radiobereich aus eigener Initiative etwas anreichern wollten, eine Konzession gegeben hat. Ich kann ihnen auch nicht erklären, warum der Bundesrat mit seinen durchaus vorhandenen Möglichkeiten nicht darauf hingewirkt hat, dass die Senderkette des dritten Programms nun vor allem dort ausgebaut wird, wo es eben keine Lokal- radios hat, wo man wegen der Topographie auch keine ausländischen Sender empfangen kann und warum wir auf Stereosendungen verzichten müssen, die man in anderen Orten schon längst hat. Denn seit der Senderumstrukturie- rung, also seit es drei SRG-Programme gibt, sind die Pro- gramme 1 und 2 magerer geworden. Unser Problem besteht also nicht nur darin, dass wir nicht gleichviel wie vorher haben, sondern dass wir weniger haben. Wir haben nur noch zwei Programme, die jetzt ver- dünnt worden sind. Ich möchte die Sache nicht dramatisie- ren; doch ich muss Ihnen sagen, Herr Bundespräsident Schlumpf, dass wir mit der UKW-Entwicklung in unserer Region überhaupt nicht zufrieden sind. Ich möchte Sie deshalb ersuchen, dem Berner Oberland zumindest das Versprechen zu geben, dass Sie sich einsetzen werden und der Ausbau der dritten Senderkette jetzt beschleunigt wird. Als langjähriger Bewohner einer Region mit ähnlichen Strukturproblemen, wie wir sie haben, glaube ich, werden Sie für unser Anliegen gewiss Verständnis aufbringen. Euler: Ich spreche zu den Seiten 359 und 360 des Geschäfts- berichtes, Bundesamt für Energiewirtschaft, betreffend Inbetriebnahme und Betriebsbewilligung für das Kernkraft- werk Leibstadt. Ende April dieses Jahres hat das Atomkraft- werk Leibstadt den Versuchsbetrieb aufgenommen, um dann sukzessive auf Vollast zu fahren. Im Mai ist bereits Strom abgegeben worden. Gegen Inbetriebnahme und Betrieb sind seinerzeit Beschwerden eingereicht worden. Diese wurden vom Bundesrat abgelehnt. Ebenso wurde den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen. Im Ver- laufe des Beschwerdeverfahrens sind interessante wie merkwürdige amtsinterne Praktiken zu Tage getreten. Hierzu drei Beispiele:
1. Amtsinterne Gutachten im Bewilligungsverfahren sollen im vergangenen Jahr zum Schluss gekommen sein, die Sicherung im Atomkraftwerk Leibstadt gegen Einwirkung Dritter, also gegen Sabotage und Terroranschläge, seien in baulich-räumlicher und organisatorischer Hinsicht insge- samt als ungenügend zu bewerten. Dieses Ungenügen muss im Widerspruch zum Atomgesetz, Artikel 5, gesehen wer- den, das den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährlei- sten hat. Ungeachtet dieses schwerwiegenden Mangels hat das EVED in einer ergänzenden Verfügung die Inbetrieb- nahme und die Betriebsbewilligung für das AKW Leibstadt erteilt. Gleichzeitig sind Bedingungen und Auflagen gemacht worden, deren Realisierung sich aber über einen gewissen Zeitraum erstreckt. Tatsache scheint nun zu sein, dass das Atomkraftwerk gut sechs Wochen in Betrieb steht, die Sicherung gegen Sabotage und Terror aber ungenü- gend ist. Ich frage Sie, Herr Bundespräsident Schlumpf: Wie kommt der Bundesrat dazu, die Betriebsbewilligung zu erteilen im Wissen darum, dass zumindest während einiger Monate des Betriebes die Sabotage- und Terrorsicherung nicht genügt? Ist das nicht eine offensichtliche Verletzung des Atomgesetzes?
2. Des weiteren ist bekannt geworden, dass die Hauptabtei- lung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) - vor allem in der Vorbetriebsversuchsphase des Bewilligungsverfahrens
- zeitlich und personell an der Grenze der Belastbarkeit agieren musste und über die grosse Eile in der Bewilli- gungsabwicklung gar nicht glücklich war. Seit einem Jahr habe die HSK die Kontrolle und Bereinigung der Pendenz- listen des KKW Leibstadt nicht immer mit der nötigen Auf- merksamkeit verfolgen können. Dieser Sachverhalt hat um so mehr Gewicht, als bekannt wurde, die Bauherrin KKW Leibstadt AG habe wiederholt Änderungen an der Anlage vorgenommen, ohne dies den Bewilligungsbehörden zu melden, obwohl diese Änderungen meldepflichtig waren. Ich frage Sie nun, Herr Bundespräsident Schlumpf: Warum haben Sie von diesen unerfreulichen amtsinternen Zustän- den keine Kenntnis gehabt? Bei entsprechender Kenntnis hätten Sie doch für rasche Abhilfe sorgen müssen.
3. Schliesslich ist bekannt geworden, dass die KKW Leib- stadt AG einen Transport von radioaktiven Materialien ohne Bewilligung durchgeführt hat. Das Bundesamt für Energie- wirtschaft habe bei der Bezirksanwaltschaft Bülach eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Dies ist bestätigt worden. Ich frage Sie nun, Herr Bundespräsident Schlumpf: Wie kommt es, dass ein Atomkraftwerkunterneh- men seine scheinbar im «nationalen Interesse» liegende Aufgabe derart unbekümmert wahrnimmt, dass Strafan- zeige erstattet werden muss? Ist der Schutz von Mensch und Umwelt gemäss Atomgesetz unter diesen regelwidrigen Umständen überhaupt noch zu gewährleisten? Ich möchte betonen, dass ohne Beschwerden der AKW- Gegner diese Sachverhalte nicht ans Licht gekommen wären. Und ich hätte ihnen als Parlamentarier die vorliegen- den Frage nicht öffentlich stellen können. Es ist etwas traurig, festzustellen, meine Damen und Herren, dass hinter dem Rücken der Öffentlichkeit, der betroffenen Bevölkerung Dinge geschehen können, die diese Bevölke- rung in bezug auf ihr Leib und Leben direkt etwas angeht. Sicher wird dadurch das Vertrauen in Behörden und Rechts- staatlichkeit nicht gestärkt. Ich erwarte nun zuhanden der Öffentlichkeit eine umfas- sende Auskunft. Hubacher: Ich rede zuerst zum Kapitel auf Seite 359, «Auf- sicht über die Kernanlagen». Wir haben in diesem Rate vor etwa drei Jahren den Bericht GPK vom 14. November 1980 und eine Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Januar 1981 über die Sicherheit der Kernkraftwerke diskutiert. Nach dem schweren Unfall in Harrisburg ist der Auftrag erteilt worden, zu untersuchen, wie es um die Sicherheit der schweizerischen Atomkraftwerke steht. Im entsprechenden Bericht hat die GPK auch die Arbeit der Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen - das ist eine sogenannte Exper- tenkommission, eine Amateurkommission - überprüft und festgestellt, dass diese Kommission recht einseitig zusam- mengesetzt ist: nur stramme Befürworter der Kernenergie können Mitglieder einer solchen Kommission werden. Die GPK und damit auch dieser Rat hat folgendes festgehalten: «Die Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen soll erweitert werden und vermehrt Experten von aussen beizie- hen. Sie benötigt ein eigenes Sekretariat. Obwohl es ihre Aufgabe ist, die Anlagen unter technischen Gesichtspunk- ten zu prüfen, soll bei der Zusammensetzung der Kommis- sion darauf geachtet werden, dass sie auch Mitglieder umfasst, welche gegenüber der Kernenergie insgesamt kri- tisch eingestellt sind.» Ich habe mich dann im Herbst in der Absicht, unnötige parlamentarische Vorstösse zu ersparen, beim Departement erkundigt, ob diese Kommission nun um diese sogenannten kritischen Mitglieder ergänzt worden ist. Die Antwort lau- tete, es seien noch keine gefunden worden. Nun möchte ich, nach nochmals einem halben Jahr seit diesem Korrespon- denzwechsel, Herrn Bundespräsident Schlumpf anfragen, ob jetzt die Auflage der GPK, die Kommission für Sicherheit der Atomkraftwerke zu ergänzen, erfüllt worden ist? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Im Einvernehmen mit dem Präsidenten stelle ich eine zweite
6. Juni 1984 N 641 Geschäftsbericht des Bundesrates Frage zum Kapitel «Nukleare Entsorgung», Seite 361. Es geht um die Versenkung schwacher und mittelstarker radio- aktiver Abfälle. Wir haben darüber hier schon diskutiert. Ich will wissen, warum die Schweiz noch zu den zwei, drei Ländern gehört, die immer noch den mittleren und schwa- chen radioaktiven Abfall im Ozean versenken wollen, was dann letztes Jahr wegen eines Boykottstreikes britischer Arbeiter und Schiffsleute nicht durchgeführt werden konnte. Inzwischen hat der Bundesrat mit maximalem Tempo den Auftrag erteilt, in Würenlingen ein Zwischenlager für diese radioaktiven Abfälle zu erstellen, damit wir da nicht in einen Engpass kommen. Aber die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung hält in einem Bericht vom Mai 1983
- also dem Geschäftsjahr- zu diesem Thema unter anderem fest, dass nach wie vor zumindest für den radioaktiven Abfall, der letztes Jahr hätte ins Meer versenkt werden sollen, die Absicht besteht, dies nachzuholen. Meine Frage an Herrn Bundespräsident Schlumpf, den Vor- steher des Departementes: Ist dem so, dass die Schweiz immer noch zu den ganz wenigen Ländern gehören will - vielleicht bald sogar allein dasteht -, die immer noch an Versenkungsaktionen von radioaktiven Abfällen ins Meer glauben, oder ist es so, dass auch wir zu den Ländern gehören, die dem weltweiten Protest Gehör verschaffen und darauf zu verzichten gedenken? Leuenberger Ernst: Das Lokalradiozeitalter ist zu Allerheili- gen 1983 über uns gekommen. Wir waren nicht alle glückse- lig darüber, aber wir ertragen es. Auf Seite 329 im Geschäftsbericht heisst es ganz lapidar, der Bundesrat habe sich entschlossen, die Zeit bis zum Inkraft- treten eines definitiven Radio- und Fernsehgesetzes für ver- schiedenste Versuche zu nützen. Dieser Satz hat mich aus dem Busch geklopft, weil es nämlich seinerzeit in der Rund- funkverordnung (RVO) noch ein bisschen anders tönte. Im Zweckartikel hat man dort festgehalten, diese Verordnung bezwecke, zur Vorbereitung der künftigen Gesetzgebung einige lokale Rundfunkversuche für begrenzte Zeit zu ermöglichen. Nun habe ich im letzten Jahr erfahren, dass man bereits eine Expertenkommission eingesetzt hat, die dieses Radio- und Fernsehgesetz ausarbeiten soll. Offenbar geht es nun plötzlich ohne diese Erfahrungen. Es geht nur noch darum, die Zeit zu nutzen. Einige konkrete Fragen, Herr Bundespräsident: Gilt der Ver- suchszweck nach RVO weiterhin? Geht es tatsächlich darum, Erfahrungen für die künftige Gesetzgebung zu sam- meln?.Wenn ja, so stellt sich eine zweite Frage: Wie stellt das EVED die in Artikel 27 der RVO geforderten Begleitun- tersuchungen sicher, die durch die Veranstalter durchzufüh- ren sind? Ist gesichert, dass sie tatsächlich stattfinden und dass sie erfolgversprechend stattfinden? Dritte Frage: Sind Sie bereit, Herr Bundespräsident, allenfalls mehr als einen Wissenschafter mit diesen Begleit- untersuchungen zu betrauen, die das Departement im Sinne der Überprüfung der Versuchsergebnisse selber macht? Auch hier erhebt sich die Forderung nach einem gewissen Pluralismus. Vierte und letzte Frage: Wie gedenken Sie die Erfahrungen und Erkenntnisse, die in dieser Versuchsphase gewonnen werden, uns, den Mitgliedern der gesetzgebenden Räte, zugänglich zu machen? Darf ich darauf hoffen, dass im Geschäftsbericht über das Jahr 1984 dereinst erste Ergeb- nisse dieser wissenschaftlichen Begleituntersuchungen publiziert werden? Bircher: Ich bleibe in der Atmosphäre und widme mich dem Bundesamt für Zivilluftfahrt, dem ja ein eigener Abschnitt gewidmet ist. Es ist anzuerkennen, dass der Bundesrat in einigen dieser Ausführungen sieht, dass gewisse Grenzen der Luftfahrt bei uns erreicht sind. Es heisst, dass die Kon- troll- und Aufsichtsorgane heute ihre Aufsichtspflicht kaum mehr genügend wahrnehmen können. Man sieht auch die Schwierigkeiten mit den Bauprogrammen für die Landes- flughäfen, mit dem steten Ausbau der Regionalflugplätze, mit der Lärmbelastung usw. Nach meiner Auffassung müs- sen wir in Zukunft vermehrt das Augenmerk darauf richten, dass der masslose Ausbau etwas eingedämmt wird. Ganz konkret wird der Bundesrat sodann, wenn er sich dem Problem der ultraleichten Motorflugzeuge oder der soge- nannten motorisierten Hängegleiter widmet. Er spricht dar- über bereits zum zweiten Male in einem Geschäftsbericht. Vor einem Jahr hiess es, dass ein Versuchsbetrieb laufe. Nach Ablauf dieses Versuchsbetriebes solle dann ungefähr Ende 1982 entschieden werden, ob diese ultraleichten Motorflugzeuge in der Zukunft überhaupt noch bewilligt werden sollen. Zum zweiten Male vertröstet uns nun der Bundesrat. Jetzt ist ein zweiter Versuchsbetrieb im Gange. Wie es scheint, ist in dieser zweiten Phase eine viel grössere Anzahl ultraleichter Motorflieger zugelassen worden. Wes- halb wurde dieses Versuchsprogramm überhaupt erweitert, quantitativ und auch zeitlich? Dann meine zweite Bemerkung; sie ist eher qualitativer Natur. Es scheint, dass der Bundesrat auf die in der Zwi- schenzeit eingetretene Diskussionswelle keine grosse Rück- sicht nimmt. Es liegen Stellungnahmen von immerhin 21 schweizerischen Organisationen vor, aus Tierschutzkreisen, aus Landschaftsschutzkreisen, von der Schweizerischen Gesellschaft für Umweltschutz, den Naturfreunden, den Vogelschutzkreisen, den Jägern, so von der Société suisse des chasseurs und der Tessiner Jagdgesellschaft usw. Diese Organisationen mit Zehntausenden von Mitgliedern haben sich gegen die Einführung dieser ultraleichten Motorflug- zeuge ausgesprochen und das auch brieflich dem Bundes- rat mitgeteilt. Wie Sie der Presse dieser Woche entnehmen konnten, ist jetzt aber der Bundesrat sogar in corpore solche Versuchs- flüge anschauen gegangen. Wo bleibt da die Verhältnismäs- sigkeit? Es geht um ein Umweltproblem, ein Lärmproblem, das wir bis heute nicht gekannt haben, das also zu den heutigen, ohnehin schon schwer zu lösenden Aufgaben im ganzen Umweltschutzbereich noch zusätzliche Probleme verursacht. Weshalb zögert hier der Bundesrat derart? Es geht um völlig unnötige Flugzeuge, die keinerlei Transport- bedürfnisse befriedigen. Sie werden also nicht andere Flüge, Eisenbahn- oder Autotransporte ersetzen; das sind reine Vergnügungsflüge. Wenn dann der Bundesrat sogar in seinem, jetzigen Geschäftsbericht davon spricht, dass das Bundesamt aus personellen Gründen nicht in der Lage ist, die Aufsicht über diese neue Kategorie von Motorflugzeugen zu übernehmen, dann führt er seine Befürwortung bezüglich der weiteren Versuchsphase natürlich selbst ad absurdum. Weshalb fällt der Bundesrat nicht endlich einen mutigen Entscheid und lässt diese ultraleichten Motorflugzeuge nicht weiter in Be- trieb? Chopard: Wie Kollege Leuenberger spreche ich zur Medien- politik, zur Angelegenheit lokale Rundfunkversuche, Abon- nementsfernsehen, Kabelnetze, Satellitenrundfunk und Fernmeldesatelliten. Sie haben bereits aus den Voten des Kommissionspräsidenten und Herrn Cottis gehört, dass die Geschäftsprüfungskommission die Entwicklung im Medien- sektor sehr eingehend verfolgt, aber mit der praktischen Entwicklung nicht zufrieden ist, besonders wenn wir diese Entwicklung mit dem geltenden Recht vergleichen. Ich möchte in dieser Frage nachdoppeln und in Erinnerung rufen, dass die Geschäftsprüfungskommission seit mehre- ren Jahren immer wieder auf diese Situation hingewiesen hat. Dennoch nehmen wir heute zur Kenntnis, dass der Bundesrat - aus verständlichen Gründen, das füge ich bei - hier einen Weg geht, der zu Sachzwängen führen kann. Wenn Sie den Geschäftsbericht studieren, können Sie fest- stellen, dass der wichtigste medienpolitische Entscheid, der zur heutigen Situation geführt hat, auf dem Verordnungs- weg gefällt wurde. Das kann und darf uns selbstverständlich nicht befriedigen, denn die Verordnungen stellen jenen Weg dar, auf dem unter Umgehung des Parlamentes und ange- sichts mangelnder rechtlicher Grundlagen die Dinge eben so behandelt werden können, wie es jetzt der Fall ist. Wie bereits Kollege Leuenberger antönte, wird niemand in
Gestion du Conseil fédéral 642 N 6 juin 1984 diesem Saale glauben, dass die Resultate der Versuche, für welche zuerst der Verordnungsweg nötig war, nicht Präjudi- zien schaffen. Der Verordnungsweg wiederum war nötig, damit die Kabelverordnung auf die Beine gestellt werden konnte; die Kabelnetze waren Voraussetzung dafür, dass die auf Seite 333 beschriebenen Versuche und jener über den Fernmeldesatelliten überhaupt gestartet werden konnten. Sie sehen: Hier findet eine ganze Reihe von Abläufen statt, auf die die Geschäftsprüfungskommission seit Jahren auf- merksam gemacht hat; trotzdem wird dieser Weg weiter beschritten, der nach Meinung der Geschäftsprüfungskom- mission auf unzureichender Rechtsgrundlage beruht. Das darf uns doch nicht gleichgültig sein. Mit diesen Versuchen, die alle auf dem Verordnungsweg möglich wurden, werden unter Umständen (es muss nicht so sein, ist aber möglich) Sachzwänge vorprogrammiert. In Ergänzung der von Kol- lege Leuenberger bereits gestellten Fragen möchte ich des- halb noch folgende Fragen an den Bundesrat richten: Will er die Medienpolitik so weiterführen, wie er es bisher getan hat? Will der Bundesrat unter anderem den nächsten Schritt
- Bewilligung des Satellitenrundfunkes - auf dem Verord- nungsweg gehen? Nach unserer Auffassung sind auch in diesem Bereich die nötigen Rechtsgrundlagen nicht vorhanden. Soll auch hier der Verordnungsweg als Ersatz dafür dienen, dass der letzte Verfassungsartikel vom Volk abgelehnt wurde und der neue Entwurf noch nicht über die parlamentarische Beratung hinaus gediehen ist? Sieht der Bundesrat - mit anderen Worten - eine zwingende Situation, die dazu führt, dass er auch den nächsten Schritt, wie die bisherigen, auf dem Verordnungsweg gehen will? In Anbetracht der verschiede- nen Hinweise der Geschäftsprüfungskommission während der letzten Jahre besteht hier offenbar eine Differenz in der Rechtsauffassung zwischen Geschäftsprüfungskommission und Bundesrat. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie uns zu dieser Angelegen- heit nähere Aufschlüsse geben. M. Dafflon: Je désire poser une question au chef du départe- ment concernant les radios locales. Les radios locales ont été bien accueillies, elles continuent de représenter un pro- grès incontestable dans les moyens de communication. Le Conseil fédéral a accordé un certain nombre de conces- sions et chacun s'en est réjoui. Enfin, on allait voir ce qui pouvait se réaliser dans ce domaine de la communication. Mais pour cela, il fallait donner le maximum de possibilités à ces radios locales d'exercer leur activité dans des condi- tions normales. La presse s'est fait l'écho, pour l'ensemble du pays, de doléances en ce qui concernait les possibilités de fonctionnement dans différentes régions. Mais j'aimerais soulever une particularité pour le canton de Genève. A Genève, deux radios locales ont été autorisées et ont obtenu une concession, mais elles rencontrent de très grandes difficultés car, en raison de la configuration du terrain, elles ne sont pas audibles au centre de la ville et dans certains quartiers. En revanche, on les entend très bien à Lausanne, mais elles n'ont pas été conçues pour arroser cette ville. Ce phénomène est probablement dû à la réflexion des ondes sur le lac; je ne m'avancerai pas plus loin, n'étant pas un spécialiste dans ce domaine. Cependant, on pourrait remédier à cet inconvénient. A Genève, le point le plus élevé n'est pas à une altitude suffisante pour permettre aux radios locales de desservir la totalité du territoire. Nous avons suggéré au Département fédéral des télécommunications- à votre département, Monsieur le Président de la Confédéra- tion - d'installer une antenne-relai dans la région vaudoise au pied du Jura. La réponse qui nous a été faite nous a laissés absolument perplexes. Le Département fédéral des télécommunications nous a répondu que cela n'était pas possible parce qu'il y aurait du brouillage dans les commu- nications de la région et nous conseillait de nous adresser à nos voisins français pour installer l'antenne-relai sur leur territoire. On a trouvé cela quand même un peu saumâtre! Et mon intervention, aujourd'hui, a pour but de demander au chef du département de revoir la question avec ses collabora- teurs, afin qu'il prenne les dispositions pour que les radios locales puissent fonctionner normalement sur le territoire du canton de Genève, J'aurais une seconde question à poser, Monsieur le Prési- dent. Comme je dispose encore de trois minutes dans le temps imparti, j'espère pouvoir m'en sortir! J'ai lu avec un intérêt soutenu le rapport de gestion 1983 de l'administration des PTT et j'ai relevé à la page 10 de ce rapport les renseignements donnés en ce qui concerne le développement d'un système de télécommunication intégré (IFS). Je dois dire que je suis profondément choqué par ce document parce qu'il démontre que nous allons au-devant de difficultés extraordinaires et il est inquiétant quant au développement de la science dans notre pays. En lisant ce rapport, nous apprenons que des études ont commencé il y a plus de dix ans et qu'elles sont abandonnées. Il aurait fallu, nous dit-on, un nouveau délai d'un an et demi pour mener à chef ces études. Ce délai n'est pas considérable mais on a pensé ne pas l'utiliser parce qu'au moment de l'introduction de ce système de télécommunication intégré, ce dernier n'aurait plus été performant. En outre, son développement comportait des risques. Quels risques? C'est ce que nous aimerions savoir. On nous signale que dans l'intervalle, on est parvenu à l'étranger à développer des systèmes de commutations numériques pouvant déjà être maintenant produits en séries. Et on abandonne! Alors, on a confié à trois maisons privées de promouvoir ce système de télécom- munication intégré. Cela m'inquiète pour deux raisons: la première me donne le sentiment qu'on développe petit à petit une mentalité d'abandonner un système et de laisser la possibilité à la Confédération qui est maître dans le domaine des télécommunications, de céder cette maîtrise au privé. Secondement, ce que j'aimerais savoir du département, c'est quelles dispositions prend-on pour qu'à l'avenir notre pays puisse fournir les spécialistes qui permettront d'utiliser ces moyens de télécommunication. En effet, on nous dit qu'on n'a pas trouvé, dans notre pays, les hommes de science, des hommes parfaitement instruits pour pouvoir manier ce problème et le faire avec satisfaction. On me fait signe que j'arrive au terme de mon temps de parole et je ne prolongerai pas cette intervention. Mais je pense que les responsables du département comprendront dans quel sens je la fais, car ce serait extrêmement grave si nous maintenions une pareille attitude d'abandon pour l'avenir des télécommunications dans notre pays. M. Cavadini: Nous nous permettons de rappeler que, le 7 décembre 1982, M. Jeanneret faisait état des doutes que certains milieux émettaient concernant la technologie suisse en matière de télécommunications. Il demandait au Conseil fédéral de prendre position et de dire son sentiment face à ce qui n'était pas encore une accusation. En fait, nous souhaitions qu'on dise si les doutes étaient fondés et qu'on en tire les conséquences, ou qu'on dissipe ces mêmes doutes et là avec netteté. Le 8 décembre 1982, le Conseil fédéral faisait savoir qu'à sa connaissance les seules diffi- cultés d'infrastructure que connaissaient les PTT avaient trait à la Radio suisse internationale et qu'au reste les choses se déroulaient normalement. En octobre 1983, des interpellations de MM. Crevoisier, Reimann et du groupe libéral permirent au gouvernement de donner les premières informations assurées quant à l'échec brutal des PTT et de son système IFS. Si nous rappelons ces dates, c'est que la chronologie a ici quelque importance. Nous ne sommes pas animés par le sadisme, mais nous voudrions rappeler que, le 20 mai 1983, la Direction des PTT avait acquis la conviction que le projet n'était ni rentable ni viable. Le 22 juin 1983, on décide donc d'interrompre ce développement et, le 29 juin, le Conseil d'administration approuve cette manière de faire. Le 27 juil- let, le Conseil fédéral était officiellement tenu au courant d'un échec dont le rapport de gestion des PTT dit avec une admirable sobriété: «... que le projet IFS avait coûté jusqu'à son abandon quelque 220 millions de francs, dont 86 pour-
6. Juni 1984 N 643 Geschäftsbericht des Bundesrates ront encore être mis en valeur. Une partie importante des connaissances et des résultats acquis ainsi que le matériel disponible pourront encore servir.» De ce fait, «la somme à amortir s'élève encore à 140 millions de francs que les PTT et l'industrie se partageront proportionnellement». D'abord, proportionnellement à quoi? Ensuite, on admet qu'il y a échec, mais non catastrophe; en un mot, ce n'est pas le Titanic mais c'est déjà \'Andrea-Doria. Enfin, on se félicite de la valeur des expériences faites. Nous les aurions souhaitées un peu moins coûteuses. Nous ne pouvons condamner la décision d'abandon. C'était la seule possible, mais nous devons maintenant tirer cer- taines conséquences politiques. La communauté de travail constituée à l'origine était une erreur qui ne permettait plus de jouer sur une véritable concurrence. Les PTT étaient fabricants et acheteurs, or notre Régie n'a pas l'expérience d'une telle fabrication industrielle ni celle de la gestion de projets de développement aussi complexes. Le contrôle? Insuffisant! La structure du Conseil d'administration n'est d'ailleurs pas étrangère au flou regrettable qui a entouré les décisions. On doit déplorer que la communauté de travail ait regroupé deux filiales de groupes étrangers qui ont pu sans difficulté faire des expériences importantes dont notre Régie a fait les frais. On peut d'ailleurs craindre que la nouvelle structure retenue ne soit pas entièrement efficace et finalement très coûteuse puisqu'on aura trois systèmes différents. Chacun s'accorde à reconnaître notre retard technologique, il convient donc d'y remédier. On souligne le manque de personnel qualifié qu'un tel projet peut requérir, et nous devons donc tenir compte de ces constatations pour définir de nouvelles priorités, en particulier dans nos hautes écoles. C'est un point que nous avons déjà évoqué lors de la discussion sur les crédits de recherche. Il est certes facile de refaire l'histoire et les moralistes sont rarement gens d'action, mais nous en tirons la conclusion suivante: un Etat profite de la concurrence d'une économie libérale, mais il perd le fruit de cette concurrence lorsqu'il est lui-même partie à la réalisation d'un projet. Une telle collaboration doit impérieusement être précisée si l'on ne veut pas assister à la confusion des responsabilités. L'échec était peut-être imprévisible, il aurait cependant pu être limité avec quelques précautions supplémentaires. Ruf-Bern: Auf Seite 335 erwähnt der Bundesrat die letztes Jahr neu geschaffene Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Zu ihrem Erstaunen mussten breite Bevölke- rungskreise Anfang dieses Jahres der Presse entnehmen, dass sich die neue Kommission Reck praktisch nur aus Mitgliedern oder Sympathisanten der vier Bundesratspar- teien zusammensetze. Es ist offensichtlich, dass eine derar- tige Auswahl aus demokratischer Sicht höchst fragwürdig ist, gehören doch rund 85 Prozent der Schweizer Stimmbür- ger keiner Partei an. Zudem ist die regierungsunabhängige, kritische Meinung der Opposition in diesem Gremium eben- falls nicht vertreten. Offenbar ist dem Bundesrat meine diesbezügliche Einfache Anfrage vom S.März 1984 sauer aufgestossen, werden die gestellten Fragen doch in einer äusserst unbefriedigenden Weise- und teilweise überhaupt nicht - beantwortet. Ich sehe mich deshalb veranlasst, mit folgenden Fragen nachzudoppeln: Wie viele Angehörige, Herr Bundespräsident, der Beschwer- dekommission für Radio und Fernsehen von insgesamt wie vielen Mitgliedern gehören einer der Bundesratsparteien an oder stehen einer dieser Parteien nahe? Hatte der Bundes- rat von der parteipolitischen Bindung der ernannten Mitglie- der vor deren Wahl Kenntnis? Weshalb wählte der Bundes- rat keinen Vertreter einer Oppositionspartei? Und wie kann der Bundesrat die einseitige Zusammensetzung dieser Beschwerdeinstanz mit dem schweizerischen Demokratie- verständnis vereinbaren, auch Minderheiten ausreichend Gehör zu verschaffen? Im weiteren erwähnt der Bundesrat auf Seite 337 das im vergangenen Jahr durchgeführte Vernehmlassungsverfah- ren zur Zweckmässigkeitsprüfung einer NHT. Die Auswer- tung der Ergebnisse ist zwar noch nicht vollständig abge- schlossen oder zumindest bisher nicht veröffentlicht wor- den. Es ist jedoch bekannt, dass alle von der ersten und hauptsächlichsten NHT-Teilstrecke Mattstetten-Rothrist betroffenen Kantone, Bern, Aargau und Solothurn, die NHT- Pläne entschieden ablehnen. Von besonderem Gewicht sind insbesondere die deutlichen Stellungnahmen der Berner Regierung und des Berner Kantonsparlamentes. Zusammen mit ihrer Bevölkerung sind die bernischen Behörden nicht gewillt, eine weitere massive Zerstörung des raren Kulturbo- dens und der Landschaft .hinzunehmen; sie können nicht verantworten, dass die von der GVK postulierte und voll- kommen unrealistische Verkehrszunahme in den kommen- den Jahrzehnten künstlich - auf Kosten unserer Lebens- grundlage - erzwungen wird. Wir können es uns umweltpo- litisch keinesfalls leisten, zwei gleichwertige, miteinander konkurrenzierende Verkehrssysteme zu unterhalten und gleich lange Spiesse zwischen Schiene und Strasse schaf- fen zu wollen. Vielmehr gilt es, den Spiess der Strasse zu verkürzen, um ein Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrs- mittel, die noch über genügend Kapazitätsreserven verfü- gen, zu erreichen. Eine eingehende Prüfung der NHT-Pläne zeigt doch, dass es sich bei diesem Vorhaben primär um ein Prestigeprojekt der SBB handelt. Ich frage Herrn Bundespräsident Schlumpf an, ob der Bun- desrat bereit ist, angesichts der klaren Stellungnahme der betroffenen Kantone, dem Willen der Bevölkerung zu folgen und die NHT-Pläne umgehend fallenzulassen, oder ob er mindestens bereit ist, einen Ausbau der Bahnlinie Basel- Delsberg-Biel-Bern als vorgeschlagene Alternative zu einer NHT planerisch gleichwertig aufarbeiten zu lassen, bevor Entscheidungen getroffen werden. Mühlemann: Heute vor acht Tagen hat die Autobahn Ham- burg-Stuttgart den Bodenseeraum bei Radolfzell erreicht. Diese alte Nabelschnur im Heiligen Römischen Reich Deut- scher Nation ist damit optisch an unsere Landesgrenze gelangt. Es ist zu erwarten, dass in zweieinhalb Jahren eine Fortsetzung stattfindet bis vor die Tore von Konstanz und dass wir am Ende dieses Jahrzehntes die Verbindung zur jetzt einsam in der Landschaft stehenden Europabrücke haben werden. Damit wird die Autobahn Hamburg-Palermo mindestens am Nordufer der Schweiz vollendet sein. Wir Thurgauer haben es seit alters her ungern, wenn von Norden her etwas ante portas steht. Ich darf sagen, dass auf unserer Seite die Nationalstrasse 7 bis Müllheim vollendet ist. Der Rest gehört zu den überprüften Strecken der Kom- mission Biel. Ich darf deshalb Herrn Bundespräsident Schlumpf anfra- gen: Stimmt der Fahrplan, dass im Herbst dieses Jahres die Botschaft über die überprüften Strassenstücke der Kommis- sion Biel im Rate vorgelegt wird? Herr Nationalrat Wellauer hat darauf bereits eine positive Antwort erhalten. Wir wissen aber, dass weitere Volksabstimmungen bevorstehen, etwa im Kanton Zürich zur N 4. Es könnte deshalb durchaus möglich sein, dass hier eine weitere Verzögerung aus politi- schen Gründen eintreffen würde. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass zwei Kantone (Waadt und Thurgau) in Standesinitiativen eindeutig Stellung bezo- gen haben zu diesen Nationalstrassen. Wir wissen alle, dass wir hier in einem Zielkonflikt stehen zwischen Naturlandschaft und menschlicher Siedlungsland- schaft. Die Stadt Kreuzungen gehört heute wahrscheinlich zu den Ortschaften in der Schweiz, die am allerstärksten unter der Verkehrsmisere leiden. Die thurgauische Bevölke- rung hat sich in diesem Zielkonflikt zugunsten der menschli- chen Siedlung entschieden und in der Prioritätenwahl Naturlandschaft zugunsten des Menschen geopfert. Wir bit- ten Sie, dieser Abstimmung Rechnung zu tragen. Ich frage Herrn Bundespräsident Schlumpf, ob es möglich ist, einmal den Mut zum Aussergewöhnlichen aufzubringen und aus einem Paket zwei Sondervorlagen herauszubrechen, d. h. die N1, zwischen Avenches und Yverdon, und die N7, zwi- schen Müllheim und Kreuzungen, bevorzugt zu behandeln. Es sollte doch möglich sein, hier in einer Sonderaktion einmal schneller zu marschieren, als die Musik spielt.
PTT. Gestion 1983 644 N 6 juin 1984 Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Dorf Müllheim verkehrstechnisch besonders stark belä- stigt wird. Herr Bundesrat Hürlimann hat die Promesse abgegeben, hier in einer Sofortmassnahme eine Umfahrung in Auftrag zu geben. Wir wissen, dass heute in Ihrem Depar- tement, Herr Bundespräsident, eher eine andere Auffassung herrscht. Ich darf Sie aber daran erinnern, dass das Volk nach wie vor an das Versprechen eines Bundesrates glaubt, ungeachtet dessen, ob der Name Hürlimann oder Schlumpf daruntersteht. Ich bitte Sie, diese Vorlage in konstruktivem Sinne zu prü- fen. Ich spreche im Namen der thurgauischen Deputation und auch'der thurgauischen Regierung. Wir haben uns hier in epischen Debatten unterhalten über aktive Aussenpolitik im Zusammenhang mit UNO-Beitritt und Europarat. Meine Damen und Herren, es ist auch aktive Aussenpolitik, wenn wir unsere Autobahnen bis an die, Gren- zen unseres Binnenlandes führen. Denken Sie daran, dass es nicht nur konfessionelle und sprachliche Minderheiten gibt, es leben auch Minderheiten, die am «Cap Finistèrre» dieses Landes wohnen. Ich bitte Sie um Verständnis für solche Randgebiete. Hier wird die Beratung des Geschäftsberichtes unterbro- chen (Antwort von Herrn Bundespräsident Schlumpf siehe Seite 653 hiernach) Le débat sur le rapport de gestion est interrompu (Réponse de M. Schlumpf, président de la Confédération, voir page 653 ci-après) #ST# 84.025 PTT. Geschäftsbericht 1983 PTT. Gestion 1983 Bericht vom 18. April 1984 Rapport du 18 avril 1984 Beschlussentwurf Seite 44 des Berichtes Projet d'arrêté page 44 du rapport Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne Herr Auer unterbreitet im Namen der Geschäftsprüfungs- kommission den folgenden schriftlichen Bericht über die Inspektion zum Integrierten Fernmeldesystem (IFS), Abbruch der Entwicklung. Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1.1 Vorgehen 1.2 Gegenstand 2. Feststellungen 2.1 Der Projektablauf 2.2 Probleme des Projektmanagements 2.21 Projektorganisation 2.22 Kontrolle und Steuerung des Projektes 2.23 Personelle Mittel 2.24 Kosten 2.3 Die Information der Aufsichtsinstanzen 3. Schlussfolgerungen 3.1 Zum Projekt 3.2 Zur bevorstehenden Ersatzbeschaffung 3.3 Für künftige Vorhaben der PTT 3.4 Für die schweizerische Volkswirtschaft 4. Empfehlungen
1. Einleitung 1.1 Vorgehen Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat ihre Sektion PTT am 18. August 1983 beauftragt, die Gründe für den Abbruch des IFS-Projektes durch die PTT-Betriebe zu überprüfen. Da sich die entsprechende Sektion der Finanzkommission des Nationalrates ebenfalls mit dieser Frage befasst, wurden die Mitglieder der zuständigen Sek- tionen beider Geschäftsprüfungs-und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte eingeladen. Beigezogen wurde ferner je ein Vertreter der Kommissionen für Wissenschaft und Forschung beider Räte. Die Sektion PTT der Geschäftsprüfungskommission umfasst folgende Mitglieder: Auer (Präsident ab Dezember 1983), Bürer (Präsident bis Dezember 1983), Chopard, Eng (ab Dezember 1983), Roth (bis Dezember 1983), Rutishauser (ab Dezember 1983), Rüt- timann, Thévoz (ab Dezember 1983), Wagner (bis Dezember 1983). Zu den Sitzungen sind ferner folgende Ratsmitglieder einge- laden worden: Nationalräte: Basler, Biel, Bonnard, Bratschi (bis Dezember 1983), Bremi, Feigenwinter (ab Dezember 1983), Flubacher (bis Dezember 1983), Jelmini (bis Dezember 1983), Kohler Raoul (ab Dezember 1983), Wagner (ab Dezember 1983) (Finanzkommission), Cavadini (Kommission für Wissen- schaft und Forschung) Ständeräte: Frau Bührer, HH. Dreyer, Knüsel (bis Dezember 1983), Moll (ab Dezember 1983) (Geschäftsprüfungskom- mission), Andermatt (bis Dezember 1983), Arnold, Ducret (ab Dezember 1983), Frau Lieberherr (bis Dezember 1983), HH. Hefti (ab Dezember 1983) (Finanzkommission), Piller (Kom- mission für Wissenschaft und Forschung). Der folgende Bericht stützt sich auf umfangreiche Aktenstu- dien sowie die Anhörung der Verantwortlichen der PTT für dieses Projekt in zwei Sitzungen am 13. Oktober 1983 und am 16. Januar 1984 (vgl. Verzeichnis im Anhang). Das Ergebnis wurde am 4. April 1984 an einer internen Sitzung erörtert und am 7. Mai 1984 mit einer Vertretung des Gene- raldirektoriums der PTT besprochen. 1.2 Gegenstand Beim Integrierten Fernmeldesystem geht es um die Einfüh- rung neuartiger Vermittlungszentralen für den Nachrichten- verkehr, insbesondere für die Telefonie. Geplant ist der Einsatz der neuesten Technologien in der Form mikroelek- tronischer digitaler Schaltkreise und programmierbarer Steuerungen. Die bisherigen insgesamt 14 verschiedenen elektromechanisch funktionierenden Zentralsysteme sollten gemäss dem ursprünglichen IFS-Projekt der PTT durch ein Einheitssystem ersetzt werden. Mit Hilfe eines Basisübermittlungsnetzes sollen schrittweise neue Kommunikationsformen eingeführt werden. Ausser den ohnehin in Impulsform (digital) anfallenden Datensigna- len, die im Fernmeldenetz zu übertragen sind, sollen zunächst die Sprache (Telefonie), später auch Musik, Bilder und Daten nicht mehr analog, sondern digital übertragen werden. Ab Mitte der achtziger Jahre soll vorerst ein inte- griertes digitales Fernmeldenetz (IDN = Integrateti Digital Network) aufgebaut und dieses später zum dienstintegrier- ten digitalen Fernmeldenetz (ISDN = Integrateti Services Digital Network) ausgebaut werden. Letzteres gestattet die Kombination von Sprach- und Datenvermittlungsdiensten. Diese digitalen Systeme werden gegenüber der heute ange- wandten Technik kostengünstiger sein - sowohl bei der Beschaffung als auch im Unterhalt-und vor allem grössere Leistung und Flexibilität ermöglichen.
2. Feststellungen 2.1 Der Projektablauf In den Jahren 1969 und 1970 führten Studien auf dem Gebiete der digitalen Fernmeldetechnik die PTT zum Entscheid, gemeinsam mit den Firmen Hasler AG, Bern, Siemens-Albis AG, Zürich, und Standard Telefon und Radio AG, Zürich, eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Inte-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1983 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 635-644 Page Pagina Ref. No 20 012 494 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.