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Ch Vb · 1982-10-06 · Deutsch CH
Erwägungen (1 Absätze)

E. 6 octobre 1982 werden.» Die Kantone haben im Jahre 1960 Richtlinien zur Wahrung der allgemeinen Landesinteressen bei der Kon- zessionserteilung für die Erdölschürfung und -ausbeutung genehmigt. Darin findet sich eine Bestimmung, die besagt: «Erdölschürf- und -ausbeutungskonzessionen sollen nur an Gesellschaften erteilt werden, deren Kapital und Stimm- recht mehrheitlich in schweizerischem Besitz befindlich ist.» Die Konzessionsgesuche, die später von den Kantonen zu behandeln waren, wurden jeweils dem Bund zur Prüfung der Nationalitätsfrage unterbreitet. In einem Konkordat der Nordostschweizerkantone aus dem Jahre 1955, dem damals allerdings nur die Kantone Zürich, St. Gallen, Aar- gau und Thurgau beigetreten waren, wurde eine analoge Bestimmung aufgenommen, wonach sich mindestens drei Viertel des Aktienkapitals der Ausbeutungsgesellschaft dauernd in schweizerischem Eigentum befinden müssen. Schliesslich hat sich die Swisspetrol ihrerseits in den Part- nerverträgen mit den Fördergesellschaften (LEAG, SEAG, BEAG usw.) vorbehalten, immer eine schweizerische Mehr- heit von 51 Prozent zu beanspruchen. Aber auch die Kan- tone sind in dieser Weise tätig geworden. Der Kanton Luzern beispielsweise hat in der Konzession, die er im Jahre 1960 der LEAG - das ist die Gesellschaft, die bei Fin- sterwald tätig ist - erteilte, im Artikel 24 festgelegt: «Minde- stens 51 Prozent des Aktienkapitals der LEAG-Förderge- sellschaft müssen im Eigentum von Schweizer Bürgern, schweizerischen Gesellschaften ... stehen.» Andere Kan- tone könnten zitiert werden (z. B. das Bergwerkgesetz des Kantons Bern), die sich auch an diesen Rahmen gehalten haben, so dass festgestellt werden kann, die Kantone hät- ten sowohl in privatrechtlicher wie öffentlich-rechtlicher Sicht das getan, was zur Sicherung einer schweizerischen Mehrheit in diesen Gesellschaften notwendig war. Zur Frage von Nationalrat Magnin. Wir gehen hier - wie auch sonst - davon aus, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein kann, die Trägerschaft ganz oder zu einem wesentli- chen Teil für derartige Aktivitäten zu übernehmen, wesentli- cher oder gar Hauptbeteiligter zu werden; das gehört in den Bereich der privaten Tätigkeiten, der Wirtschaft, allen- falls auch in den Bereich der kommunalen und kantonalen Körperschaften; aber der Bund soll sich darauf beschrän- ken, zu fördern, insbesondere in finanzieller Hinsicht Erleichterungen in einem beschränkten Rahmen zu schaf- fen, wie man es mit diesem Darlehen tun will, allenfalls durch eine relativ bescheidene Beteiligung, wenn das Darle- hen einmal in Risikokapital umgewandelt werden sollte. Frau Nationalrat Morf, Sie haben in der Kommission gesagt: Wenn Herr Schlumpf die Zusicherung gibt, vor dem Plenum festzuhalten, dass Forderungen gestellt werden können und dass dabei einige Daten über die Géothermie heraus- schauen werden, dann ziehe ich meinen Antrag zurück. Sie haben in der Kommission dann den Antrag zurückgezogen. Ich gebe diese Erklärung ab, und damit stehen wir in dieser Frage wohl 1 zu 1. Wir haben das im Vertrag mit der Swisspetrol bereits vorge- sehen, da steht in Artikel 7: «Swisspetrol sorgt dafür, dass dem Bund betreffend Forschungsergebnisse, unter Vorbe- halt der Konzessionsbestimmungen, die gleichen Rechte und Pflichten wie den Konzessionskantonen zustehen. Der Bund ist unter Einhaltung der Geheimhaltungspflicht befugt, Forschungsergebnisse, von denen er aufgrund der Darlehensgewährung Kenntnis erhält, für eigene wissen- schaftliche Zwecke zu verwenden.» Das wäre im Rahmen der ordentlichen Forschungstätigkeit der Swisspetrol bzw. ihrer Gesellschaften. Ferner steht in Artikel 8: «Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Energiewirtschaft, kann, sofern das Ziel der Arbeiten nicht in Frage gestellt wird, darüber hinaus auch verlangen, dass bei Bohrungen und anderen Arbeiten der Erdöl-, Erdgasprospektion zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden, die der Erforschung der Erdwärme, der Suche nach geologisch günstigen Strukturen für Unter- tagspeicher dienen können.» Immerhin steht in Absatz 2: «Die Swisspetrol sorgt dafür, dass solche Untersuchungen gegen Bezahlung der Mehr- kosten vorgenommen und ihre Ergebnisse abgeliefert wer- den.» - Für derartige zusätzliche Untersuchungen muss also der Bund die Kosten übernehmen, ausserhalb der Dar- lehensgewährung. Der Bundesrat erachtet eine solche Darlehensgewährung und den Vertrag, wie er skizziert wurde, als zweckmässig. Die Chancenbeurteilung - natürlich mit einer limitierten Ausbeutungsmenge - durch verschiedene Fachleute ist positiv. Diese Regelung ist auch angemessen. So partizi- piert der Bund - ganz abgesehen von dem, was bisher schon rein privat finanziert wurde - mit 10 Millionen Franken an einem künftigen Programm von 150 Millionen. Es ist aber auch unter dem Gesichtspunkt des Gesamtaufwandes des Bundes für die Energieforschung angemessen. Wir investie- ren heute (leider nur) etwa 80 Millionen Franken jährlich in die Energieforschung. Wenn wir nun für eine solche ange- wandte Energieforschung jährlich 2 Millionen Franken (wäh- rend fünf Jahren je 2 Millionen, insgesamt also 10 Millionen) zur Verfügung stellen, ist das in diesem Gesamtpaket von jährlich 80 Millionen durchaus angemessen. Wir sind auch überzeugt davon, dass es eine günstige Regelung ist, dass die Inlandinteressen so gestärkt werden können; eine günstige Regelung für die Swisspetrol als Hauptpartner, Vertreterin der Inlandinteressen, eine gün- stige Regelung auch für den Bund. Ich bin Ihnen für Zustimmung zu dieser Vorlage deshalb dankbar. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 94 Stimmen Dagegen 5 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.014 Zürichberg-Linie (S-Bahn-Zürich) Ligne du Zurichberg (réseau express régional) Botschaft und Beschlussentwürfe vom 24. Februar 1982 (BBI II, 79} Message et projets d'arrêté du 24 février 1982 (FF II, 83) Beschluss des Ständerates vorn 10. Juni 1982 Décision du Conseil des Etats du 10 juin 1982 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Räz, Berichterstatter: Die Botschaft über den Bau der Zürichberg-Linie enthält zwei Bundesbeschlüsse:

a. den Bundesbeschluss über den Bau einer neuen Bun- desbahnlinie von Zürich ins Glattal (Zürichberg-ünie); er

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Swisspetrol AG. Bundeshilfe Swisspetrol SA. Aide In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.046 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1982 - 15:00 Date Data Seite 1359-1362 Page Pagina Ref. No 20 010 791 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

6. Oktober 1982 1359 Swisspetrol AG. Bundeshilfe #ST# Dreizehnte Sitzung - Treizième séance Mittwoch, 6. Oktober 1982, Nachmittag Mercredi 6 octobre 1982, après-midi 15.00h Vorsitz - Présidence: Frau Lang 82.046 Swisspetrol AG. Bundeshilfe Swisspetrol SA. Aide Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1353 hiervor - Voir page 1353 ci-devant Rutishauser: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei begrüsst diese Beteiligung des Bundes und stimmt dem vorliegenden Bundesbeschluss zu. Bei der heutigen Situa- tion in der Energieversorgung erachten wir es als eine ' Pflicht des Bundes, sich bei der Erforschung von Energie- quellen im eigenen Lande zu beteiligen. Die rechtliche Abstützung auf das Kriegsvorsorgegesetz ist nach unserer Meinung gegeben. Mit 10 Millionen Franken können 140 Millionen Franken Risi- kokapital für Forschung ausgelöst werden. Die Vertragsbe- dingungen sind günstig. Eine spätere Beteiligung in der Höhe des gewährten Darlehens ist möglich. Die bei der Bohrung gewonnenen Forschungsergebnisse in bezug auf Erdwärme und geologische Strukturen können für unser Land von grosser Bedeutung sein. Der Bund kann einen bis zwei Vertreter in das jeweilige Operating-Komitee der betreffenden Forschungsprojekte abordnen. Die Kompe- tenz für den Vertragsabschluss liegt eindeutig beim Bun- desrat. Wir betrachten dieses Geschäft für unser Parlament als reinen Finanzbeschluss, weil jährliche Beiträge bis zu 2 Millionen Franken gesprochen werden müssen. Gemessen am Gegenwert in bezug auf Information und Mit- sprache und in der Gewissheit, einen Beitrag an die For- schung zu leisten, mit dem Ziele, alles daran zu setzen, um unsere Auslandabhängigkeit auf dem Energiesektor zu ver- kleinern, sind wir überzeugt, dass diese Darlehensgewäh- rung gerechtfertigt ist. Ich bitte Sie, dem Eintreten zuzustimmen. M. Magnin: Notre groupe votera contre cet arrêté, essen- tiellement pour des raisons de principe. Il s'agit en effet de la prospection et éventuellement de l'exploitation des res- sources de notre sous-sol qui pourraient revêtir un grand intérêt. Nous considérons donc qu'il conviendrait que ces ressources restent non seulement en mains suisses, mais en mains des collectivités publiques, éventuellement dans le cadre d'une société mixte où la Confédération et les can- tons auraient la majorité. Or, aujourd'hui, on nous invite à financer les recherches d'une société privée, en octroyant un prêt de 10 millions. Il semble que les actionnaires de Swisspetrol ne soient plus très enthousiastes pour ces recherches, du moins selon le message du Conseil fédéral, page 12: «Au vu des résultats obtenus par la recherche, l'euphorie du début a cédé la place à une vision plus réa- liste des choses. C'est pourquoi les actionnaires ne veulent pas s'engager à nouveau pour le montant précité.» Ce mon- tant, c'est une somme de 15 millions. La Confédération devrait donc prêter 10 millions et les actionnaires privés ne s'engageraient, dans ce programme-là, que pour 5 millions. Il y a là quelque chose qui ne nous paraît pas très normal. En effet, en cas de succès de la prospection, c'est cette société privée qui aura la haute main sur les ressources de notre sous-sol et en tirera l'essentiel des profits, à moins que les cantons ne lient l'octroi de concessions à d'impor- tantes redevances en cas d'exploitation. Or, nous n'avons aucun renseignement quant à cette possibilité, notamment, si c'est déjà le cas pour les concessions accordées à ce jour. Nous aimerions aussi savoir quels sont les engagements de Swisspetrol à l'égard de la société allemande BEB qui finan- cera le 90 pour cent du nouveau programme de prospec- tion. Comme nous ne pensons pas qu'il s'agit d'une société philantropique, elle a dû certainement s'assurer de sérieuses contreparties. Peut-on nous renseigner à ce pro- pos? D'autre part, à la page 24 du message, le Conseil fédéral dit ceci, en conclusion: II souhaite «se réserver la possibilité de participer à Swisspetrol jusqu'à concurrence du montant des contributions fournies.» Il se pourrait qu'en cas de suc- cès une telle participation soit plus avantageuse qu'un prêt remboursable à certaines conditions. Pourquoi ne pas pré- voir immédiatement que ces 10 millions, si ce conseil les vote, ne constituent pas un prêt mais une prise de partici- pation de la Confédération? Cela lui pemettrait d'«être dans la placé», si vous me passez l'expression, et d'exercer un certain contrôle en ayant, en cas de succès de la prospec- tion, des perspectives allant dans le sens de ce que nous disions au début de cette intervention. Ce serait un premier pas vers la participation, vers le contrôle peut-être, par les pouvoirs publics, de l'exploitation des ressources de notre sous-sol. Nous estimons que la question est trop importante pour laisser tout cela entre les mains de sociétés privées. Frei-Romanshorn: Namens der Fraktion der CVP beantrage ich Ihnen Eintreten auf dieses Geschäft. Wesentlich ist für uns und muss auch für Sie sein, dass die gesetzlichen Grundlagen für dieses Darlehen gegeben sind: Das Kriegsvorsorgegesetz bietet die notwendige rechtliche Basis; insbesondere aber ist die Verfassungs- grundlage, Artikel 31bis BV, genügend, und es kann meines Erachtens hier keine ernsthafte Diskussion absetzen. In materieller Hinsicht müssen wir davon ausgehen, dass die bisherigen Bemühungen in unserem Lande, entweder Erdgas oder Erdöl zu finden, von den Privaten unternom- men worden sind. Ich habe grossen Respekt vor der Lei- stungswilligkeit unserer Wirtschaft. Wenn nun am Ende die- ser ganzen Arbeit vom Bund noch etwas verlangt wird, so ist das trotz der nicht brillanten Ergebnisse gerechtfertigt. Wir dürfen nicht vergessen: es kann vielleicht ein noch . positiveres Resultat geben, als wir es schon haben. Herr Kaspar Meier hat es dargelegt. Wir müssen uns ganz im kla- ren sein, für den Fall des Falles muss der Bund mit dabei sein. Das ist er nur, wenn er ebenfalls eine Leistung er- bringt; und diese Leistung ist wirklich tragbar und insbe- sondere -, um es noch einmal zu wiederholen -, angesichts der privaten Leistungen gerechtfertigt. Wir haben im Kanton Thurgau eine Bohrung erlebt, von der man noch nicht weiss, ob sie zum Tragen kommen kann. Auf jeden Fall haben diese Arbeiten dem jeweils örtlichen Gewerbe keine schlechten Verdienstmöglichkeiten gebracht. Diese Arbeiten müssen unbedingt fortgeführt,

d. h. zu Ende geführt werden. Ich ersuche Sie nochmals im Namen der Fraktion der CVP, auf die Vorlage einzutreten. Präsidentin: Die unabhängige und evangelische Fraktion teilt ebenfalls mit, dass sie der Vorlage zustimmt. Es hat sich noch eine Einzelsprecherin gemeldet. Frau Morf: Ich möchte nochmals darauf hinweisen, wie ich es in der Kommission schon getan habe und wie Herr Stucky das angedeutet hat, dass ich diesen 10 Millionen für Erdöl- und Erdgasbohrungen nur zustimme, wenn aus die- ser Vorlage, zwar nicht de jure aber de facto, eine Art Mehr- zweckmöbel gemacht werden kann; d. h. wenn unser geo-

Swisspetrol SA. Aide 1360 6 octobre 1982 logischer Untergrund nicht nur zugunsten von Erdöl, son- dern auch Richtung neue geothermische Erkenntnisse erforscht wird und die Daten den dafür zuständigen Stellen bekanntgegeben werden können. Der Bund hat nicht genug Geld, um 10 Millionen zu verlochen, ohne möglichst breiten Nutzen darauszuziehen. Es kann sich also nicht nur um einen Finanzbeschluss handeln. Vom Bund bzw. vom Bundesamt für Energiewirtschaft wurde wiederholt festgestellt, dass die Mittel längst nicht ausreichen, um die nötigen eigenständigen Tiefenfor- schungsprogramme so durchzuführen, wie dies von den verschiedenen Seiten her, vor allem aber von den Vertre- tern der Eidgenössischen Geothermischen Kommission, als wünschbar bezeichnet wird. Während das Bundesamt für Energiewirtschaft für ein Programm zur Uranforschung immerhin 300 000 Franken jährlich erhält, steht der geother- mischen Fachkommission nur etwa die Hälfte dieser Summe zur Verfügung. Dabei wird doch wieder einmal treu- herzig festgestellt, dass der Bund die Erdwärme fördern möchte. In Frankreich gibt es bereits grosse Wohnsiedlun- gen, die mit Erdwärme geheizt werden. In Italien werden zum Beispiel zwei Drittel des Stroms, der in der Toscana verbraucht wird, aus dem Dampf hergestellt, der in Larde- rello aus der Erde geholt wird. Erdwärme nutzen kann man nur, wenn der Bund weiss, wie es bei uns in der Tiefe geothermisch aussieht. Darüber weiss man noch viel zu wenig. Mit dem bisschen Geld, das der Bund zurzeit dafür freimachen kann, wissen wir auch in hundert Jahren noch immer nicht viel mehr als heute. Ich lege deshalb sehr grossen Wert darauf, dass bei einem 10- Millionen-Betrag an die Swisspetrol dem Bund das Recht eingeräumt wird, zusätzliche, für die Erdwärmekommission wichtige Daten zu verlangen bzw. die gewonnenen Daten zu verwerten. Wenn erstens die nach Erdöl forschenden Gesellschaften feststellen, dass sie keinesfalls möchten, dass Erdölbohrungen mit den Bemühungen der MAGRA in Verbindung gebracht werden, weil das zu Schwierigkeiten führen könnte, wenn zweitens festgestellt wird, dass die Swisspetrol nur bereit sei, der NAGRA Daten zu überge- ben, wenn sie von der Konkordatskommission damit beauf- tragt werde, dann kann man drittens feststellen, dass die Herausgabe geothermischer Daten an die Eidgenössische Geothermische Kommission zu keinen solchen Schwierig- keiten führen würde. Ich habe meinen Antrag, die Erforschung geothermischer Daten in Artikel 1 der Vorlage ebenfalls festzuhalten, nur deshalb zurückgezogen, weil einerseits plausibel gemacht wurde, dass dies zu rechtlichen Schwierigkeiten führen würde und weil andererseits Herr Bundesrat Schlumpf in der Kommission versprochen hat, im Plenum eine diesbe- zügliche Erklärung abzugeben. Es wäre sicher nicht mög- lich, der Swisspetrol Auflagen zu machen oder Forderun- gen an sie zu stellen, wenn der Bund keine finanziellen Lei- stungen erbringen würde; aber nachdem wir 10 Millionen zahlen, sehe ich nicht ein, warum wir die Gelegenheit nicht nutzen sollten. Nur mit Seitenblick auf die in Aussicht gestellten geothermischen Forschungsdaten bin ich also für Eintreten auf die Vorlage. M. Pedrazzini, rapporteur: Dans la discussion qui a suivi l'exposé des rapporteurs, une critique, nuancée si vous voulez, de l'initiative privée a été formulée par M. Borei. Peut-on demander aujourd'hui à l'initiative privée ou à l'éco- nomie privée de continuer à apporter son aide à la Swisspe- trol et de financer les 15 millions nécessaires à garantir l'exécution du programme prévu? La commission a discuté ce problème. Son avis est le suivant: premièrement, on constate que l'opération a été commencée et perfectionnée par l'industrie privée, laquelle a investi jusqu'à présent 40 millions de francs. En l'état actuel des connaissances, l'investissement représente un risque, même si celui-ci est un peu atténué par la découverte du gisement de Finster- wald et par la perspective d'autres découvertes - n'oubliez pas que le forage de Finsterwald a coûté 30 millions et que l'exploitation coûtera 12 millions -, on comprend que ceux qui ont investi des dizaines de millions sans intérêt pendant des dizaines d'années considèrent avoir atteint une limite. En second lieu, si l'on considère la politique énergétique dans son ensemble - nous venons d'approuver l'article constitutionnel sur l'énergie - la Confédération ne peut pas refuser d'intervenir pour assurer la réalisation d'un pro- gramme de recherche, doublé d'un programme générateur de possibilités de travail. M. Borei l'a dit, avec les 10 mil- lions, on crée des possibilités de travail pour 150 millions de francs. En plus, les conditions offertes à la Confédération - en cas de réussite de la prospection - sont avantageuses, qu'il s'agisse du remboursement de l'emprunt, ou du paie- ment d'un intérêt à un taux intéressant, ou encore de la par- ticipation éventuelle au capital-actions. Sur ce point, M. Magnin a exprimé des craintes. Il souhaite une étatisa- tion de la société. Je vous comprends, Monsieur Magnin, cela fait partie de votre ligne politique. Or si nous sommes opposés à l'étatisation, nous voyons d'un œil favorable la participation des cantons et de la Confédération au capital- actions. Relevons que la BEB contribue avec 90 pour cent aux dépenses d'investissement totales de 150 millions. Si l'on découvre un gisement, la BEB participera à la société de la holding qui a découvert ce gisement à raison de 49 pour cent de son capital. Le 51 pour cent du capital est suisse et sur ces 51 pour cent, 25 appartiendront aux can- tons. C'est déjà la forme d'une société mixte. Vous avez aussi critiqué - du point de vue de la recherche - l'apport de 10 millions de la Confédération. Ce montant est élevé, dites-vous, par rapport à l'aide qu'elle apporte à la recherche sur les énergies renouvelables. Pour l'aide à la recherche sur les énergies renouvelables, la Confédération, vous le savez, met à disposition quelque 15 millions par année. Cette aide augmentera dans les années à venir. Elle sera de 200 à 300 millions dans dix ans. Comparés à ces 200 à 300 millions, les 10 millions accordés à la Swisspetrol et répartis sur dix ans représentent vraiment peu de chose surtout si l'on considère ce qui est fait à l'étranger. Le Danemark a investi, il y a deux ans, 290 millions de francs suisses. La République fédérale d'Allemagne, dont la recherche prend d'autres dimensions puisque ce pays tra- vaille aussi à l'étranger, a libéré 600 millions pour la pros- pection. La France - la société Elf Aquitaine appartient à raison de 67 pour cent à l'Etat français - a investi, l'année passée, un milliard et demi. L'Italie par sa société ENI - ENTE Internazionale Idrocarburi - réalise un programme d'investissement'de 25 milliards. La question de Mme Mort est très opportune; elle se préoc- cupe de savoir si les connaissances acquises pourront être utilisées dans la perspective de la géothermie. La réponse est affirmative. Je l'ai dit dans mon exposé d'entrée en matière. La Confédération a intérêt à ce que la Commission suisse de la géothermie ait connaissance de ces résultats, en vue de pouvoir envisager d'utiliser cette énergie qui constitue encore une inconnue pour le moment. Stucky, Berichterstatter: Von der sozialdemokratischen und auch von der POCH/PdA/PSA-Fraktion ist das Verhält- nis zwischen staatlichen Mitteln und Privatindustrie aufge- worfen worden. Offenbar wurde übersehen, dass es sich um ein dreigeschichtetes Vertragswerk handelt und dabei ist einiges durcheinander geraten. Zuerst einmal haben wir den Darlehensvertrag zwischen dem Bund und der Swiss- petrol; dann die Statuten der Swisspetrol. Im Artikel 7 die- ser Statuten steht folgendes: «Sämtliche A-Aktien müssen im Eigentum von Schweizer Bürgern, von Firmen schweize- rischen Rechts und mit schweizerischem Charakter oder von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Kantone sein.» Mit anderen Worten, die Swisspetrol ist eine 100prozentige schweizerische Gesellschaft. Die Swisspetrol - und damit komme ich zum dritten Ver- tragswerk - hat Verträge abgeschlossen mit ausländischen Partnern, worin steht, dass der ausländische Partner für die Exploration 90 Prozent und das schweizerische Kapital 10 Prozent bezahlt. Die Swisspetrol ist nicht die einzige Part-

6. Oktober 1982 1361 Swisspetrol AG. Bundeshilfe nerin in diesem Vertrag. Beteiligt sein können auch lokale Kapitalgeber; in der Bernischen Erdölaktiengesellschaft zum Beispiel die Bernische Kantonalbank, in der LEAG, der Luzernischen Erdölaktiengesellschaft, die Luzernische Kan- tonalbank. In dieser Partnerschaft kommt der Konzessions- vertrag zwischen dem konzessionsgebenden Kanton und dieser Gruppe zur Anwendung; er besagt, dass mindestens 51 Prozent des Kapitals einer Ausbeutungsgesellschaft - also dann, wenn man etwas gefunden hat - in schweizeri- schen Händen liegen müssen, wobei der Kanton (wenn mehrere Kantone die Konzession geben, die Gruppe der Kantone) mindestens 25 Prozent des Kapitals halten kön- nen. Es ist also nicht nur die Förderabgabe, die neben den üblichen Steuern an den Staat bezahlt wird, sondern es besteht ein direkter Einfluss in der Beteiligungsgesell- schaft. Weiter kommt dazu, dass die Kantone eine Aufsichtsbe- hörde haben. Im grossen Konsortium der Nordostschweiz und der Zentralschweiz ist es die sogenannte Konkordats- kommission. Diese kontrolliert die Arbeit der Partner in ihrem Konzessionsgebiet. Auch hier erfolgt also eine Kon- trolle durch die öffentliche Hand, so dass, wenn man das gesamte Vertragswerk ansieht, eigentlich keine Möglichkeit besteht, auch rechtlich nicht, dass ausländische Interessen irgendwie eine Mehrheit erhalten könnten. Herr Borei hat fünf Nachteile dieser Vorlage aufgezählt. Ich will nur auf den ersterwähnten eingehen. Herr Borei, Sie haben gesagt, dass Sie sich etwas bedrückt fühlen, weil die gleichen Kreise, dazu noch die Ölwirtschaft, Staatshilfe for- dern, die sonst eher nach weniger Staat rufen. Wenn Sie das bedrückt, kann ich Sie versichern, dass Sie sich deswe- gen keine grauen Haare wachsen lassen müssen. Dieses Argument, da Sie es ja auf mich gemünzt haben, ist auch mehr persönlich als sachlich. Tatsächlich wird das Darlehen gar nicht an die Ölwirtschaft gegeben. Das Darlehen geht an die Swisspetrol, deren Aktionärkreis aus Privatpersonen und der Wirtschaft besteht. Diese haben über Aktienkapital und über Genussscheine bisher 33 Millionen Franken auf- gewendet, Risikokapital, das sie heute zum grössern Teil abschreiben müssen. Einen Besserungsschein haben sie noch in der Hand mit Finsterwald, aber Sie haben von Kol- lega Meier gehört, dass dort nicht einmal die vollen Kosten zurückgewonnen werden können, die investiert worden sind. Wenn wir also helfen, helfen wir Leuten, die ihr Geld als Risikokapital für eine Forschung verwendet haben, die der Allgemeinheit zugute kommt. Wenn Sie Einblick neh- men könnten in die alten Dossiers von vor zehn Jahren, könnten Sie sehen, dass es die Ölwirtschaft war, die eigent- lich immer davor gewarnt hat, dass der Bund Steuergelder in die Erdölforschung hineinstecke. Sie war hier immer sehr skeptisch, und es ist ein Grundsatz, dass sie eigentlich keine Subventionen haben will. Nun hat sie aber erklärt - das kann ich Ihnen auch verbindlich sagen -, da es sich hier nicht um die Ölwirtschaft selber als Empfänger handle, könne sie sich mit diesem Vorschlag, wie ihn der Bund jetzt vorlegt, einverstanden erklären. Ich möchte noch etwas zu Frau Morf sagen. Sie verlangt etwas, was sich eigentlich in den letzten zwei, drei Jahren gut eingespielt hat. Ich habe in meinem Eingangsreferat darauf verwiesen, dass heute in den laufenden Bohrungen auch Versuche und Teste für die Géothermie gemacht wer- den. Es gibt, vereinfacht gesagt, zwei Verfahren. Entweder werden die Teste schon während der Bohrung vorgenom- men. Die eidgenössische Kommission stellt ein Testpro- gramm zusammen, das sie durchführen möchte. Die Boh- rung wird dann angehalten, um diese Teste durchführen zu können. Diese Teste kosten Geld, aber auch das Bohrgerät während der Wartezeit muss bezahlt werden. Diese Auf- wendungen bezahlt die eidgenössische Kommission mit den 150000 Franken, die Sie erwähnt haben. Oder die zweite Möglichkeit ist, dass man eine Bohrung zu weiteren, geothermischen Studien dem Kanton überlässt. So ist bei- spielsweise die Bohrung in Herdern - sie war 2100 Meter tief - nur bis etwa 1000 Meter verfüllt worden. Die 1000 Meter, die noch offenstehen, sind auf Wunsch des Kantons Thurgau offengehalten worden. Dort unternimmt nun der Kanton Thurgau auf seine Kosten - nicht auf Bundeskosten

- die entsprechenden Versuche. Selbstverständlich sind die Daten der eidgenössischen Kommission zugänglich. Es ist übrigens vorgesehen, dass auch bei der Bohrung in Hermri- gen am Bielersee die kantonalbernische Forstdirektion diese Auswertung übernehmen kann. Das Zusammenspiel zwischen eidgenössischer Kommission, Erdöltechnikern und kantonaler Aufsichtsstelle hat sich eingespielt - von daher brauchen Sie nichts zu befürchten -, und die Daten werden, wie gesagt, ausgewertet. Im grossen und ganzen haben die Ölbohrer nicht unbedingt ein Interesse an diesen Daten. Es handelt sich hauptsächlich um Wärmeteste. Diese sind für die eigentliche Erdölforschung nicht interes- sant. Deshalb gibt es 'auch kein Hemmnis durch die Geheimhaltungsklausel. Ich kann Sie also nur beruhigen, dass bereits geschieht, was Sie wünschen. Bundesrat Schlumpt: Die Kommissionsreferenten haben die Vorlage und die Unterlagen für diese Vorlage gut darge- legt, so dass ich mich auf die Beantwortung der gestellten Fragen beschränken kann. Herr Cavadini fragte insbesondere - Nationalrat Stucky ist teilweise bereits darauf eingegangen -, wie die schweizeri- sche Beherrschung gesichert sei, namentlich für den Fall einer Ausbeutung solcher Fundstellen, wie wir eine in Fin- sterwald haben. Dafür kennen wir einmal das privatrechtli- che System aufgrund eines Vertrages, der noch abzu- schliessen ist zwischen dem Bund und der Swisspetrol. Der Bund gibt ein Darlehen. Dieses Darlehen ist beispielsweise nach Artikel 5 Ziffer 4 zu erstatten beim Übergang der Aktienmehrheit an Ausländer, an ausländisch beherrschte Gesellschaften oder an Schweizer mit Wohnsitz im Ausland. Das ist eine Schutzbestimmung mit der entsprechenden Zwecksetzung. Sodann haben wir im Artikel 6 eine Beschränkung vorgesehen, welche die Swisspetrol ver- pflichtet, während der Dauer des Darlehensvertrages ohne Zustimmung des Bundes weder Inhaberaktien auszugeben noch Genussscheine in Inhaberaktien umzuwandeln. Nach den Statuten der Swisspetrol ist es ohnehin so - Herr Stucky hat Ihnen dies dargelegt -, dass sogenannte Stimm- rechtsaktien zum Nennwert von 100 Franken ausgegeben werden (30 000) und die Aktien der Kategorie B nur im Ver- hältnis von 1 zu 10 Stimmrechte haben, weil es 1000fränkige Aktien sein müssen. Die Ausgabe solcher Inhaberaktien bedarf also der Zustimmung des Bundes. Dann haben wir die Bestimmungen über einen Vertreter des Bundes im Operating commitee oder dann im Verwaltungsrat. Dazu kann ich Nationalrat Borei sagen: Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Abordnung eines Bundesvertreters in den Verwaltungsrat während der Zeit, da der Bund nur Dar- lehensgeber ist, aus verschiedenen Gründen nicht zweck- mässig ist. Wenn aber dieser Darlehensbetrag nach Mass- gabe des Vertrages, so wie es jetzt vorgesehen ist, einmal umgewandelt werden sollte in Aktienkapital und Genuss- schein-Kapital, wäre es richtig, dass der Bund auch im Ver- waltungsrat vertreten ist. Nationalrat Borei, ich bin Ihnen vor allem dankbar für den Hinweis, dass man auch hier an die sprachlichen Minderheiten unseres Landes denken sollte, wenn es darum geht, einen Vertreter des Bundes abzuord- nen, damit auch im Verwaltungsrat der Swisspetrol diesem Gesichtspunkt Rechnung getragen wird. Neben dieser pri- vatrechtlichen Absicherung und durch die eigenen Statuten der Swisspetrol gibt es auch öffentlich-rechtliche Grundla- gen, die dem gleichen Ziel dienen: die schweizerische Beherrschung abzusichern. Diese Grundlagen sind im wesentlichen folgende: Schon in einem Kreisschreiben aus dem Jahre 1952 hat der Bundesrat den Kantonen gegenüber ausgeführt, dass aus- ländische Beteiligungen nicht zu einer Mehrheitsbeteiligung werden dürfen. Es heisst da: «An ausländische Staaten sowie an Gesellschaften, an denen ausländische Staaten mehrheitlich beteiligt sind, sollen in keinem Fall Konzessio- nen für die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl erteilt 172-N

Ligne du Zurichberg (réseau express régional) 1362 N 6 octobre 1982 werden.» Die Kantone haben im Jahre 1960 Richtlinien zur Wahrung der allgemeinen Landesinteressen bei der Kon- zessionserteilung für die Erdölschürfung und -ausbeutung genehmigt. Darin findet sich eine Bestimmung, die besagt: «Erdölschürf- und -ausbeutungskonzessionen sollen nur an Gesellschaften erteilt werden, deren Kapital und Stimm- recht mehrheitlich in schweizerischem Besitz befindlich ist.» Die Konzessionsgesuche, die später von den Kantonen zu behandeln waren, wurden jeweils dem Bund zur Prüfung der Nationalitätsfrage unterbreitet. In einem Konkordat der Nordostschweizerkantone aus dem Jahre 1955, dem damals allerdings nur die Kantone Zürich, St. Gallen, Aar- gau und Thurgau beigetreten waren, wurde eine analoge Bestimmung aufgenommen, wonach sich mindestens drei Viertel des Aktienkapitals der Ausbeutungsgesellschaft dauernd in schweizerischem Eigentum befinden müssen. Schliesslich hat sich die Swisspetrol ihrerseits in den Part- nerverträgen mit den Fördergesellschaften (LEAG, SEAG, BEAG usw.) vorbehalten, immer eine schweizerische Mehr- heit von 51 Prozent zu beanspruchen. Aber auch die Kan- tone sind in dieser Weise tätig geworden. Der Kanton Luzern beispielsweise hat in der Konzession, die er im Jahre 1960 der LEAG - das ist die Gesellschaft, die bei Fin- sterwald tätig ist - erteilte, im Artikel 24 festgelegt: «Minde- stens 51 Prozent des Aktienkapitals der LEAG-Förderge- sellschaft müssen im Eigentum von Schweizer Bürgern, schweizerischen Gesellschaften ... stehen.» Andere Kan- tone könnten zitiert werden (z. B. das Bergwerkgesetz des Kantons Bern), die sich auch an diesen Rahmen gehalten haben, so dass festgestellt werden kann, die Kantone hät- ten sowohl in privatrechtlicher wie öffentlich-rechtlicher Sicht das getan, was zur Sicherung einer schweizerischen Mehrheit in diesen Gesellschaften notwendig war. Zur Frage von Nationalrat Magnin. Wir gehen hier - wie auch sonst - davon aus, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein kann, die Trägerschaft ganz oder zu einem wesentli- chen Teil für derartige Aktivitäten zu übernehmen, wesentli- cher oder gar Hauptbeteiligter zu werden; das gehört in den Bereich der privaten Tätigkeiten, der Wirtschaft, allen- falls auch in den Bereich der kommunalen und kantonalen Körperschaften; aber der Bund soll sich darauf beschrän- ken, zu fördern, insbesondere in finanzieller Hinsicht Erleichterungen in einem beschränkten Rahmen zu schaf- fen, wie man es mit diesem Darlehen tun will, allenfalls durch eine relativ bescheidene Beteiligung, wenn das Darle- hen einmal in Risikokapital umgewandelt werden sollte. Frau Nationalrat Morf, Sie haben in der Kommission gesagt: Wenn Herr Schlumpf die Zusicherung gibt, vor dem Plenum festzuhalten, dass Forderungen gestellt werden können und dass dabei einige Daten über die Géothermie heraus- schauen werden, dann ziehe ich meinen Antrag zurück. Sie haben in der Kommission dann den Antrag zurückgezogen. Ich gebe diese Erklärung ab, und damit stehen wir in dieser Frage wohl 1 zu 1. Wir haben das im Vertrag mit der Swisspetrol bereits vorge- sehen, da steht in Artikel 7: «Swisspetrol sorgt dafür, dass dem Bund betreffend Forschungsergebnisse, unter Vorbe- halt der Konzessionsbestimmungen, die gleichen Rechte und Pflichten wie den Konzessionskantonen zustehen. Der Bund ist unter Einhaltung der Geheimhaltungspflicht befugt, Forschungsergebnisse, von denen er aufgrund der Darlehensgewährung Kenntnis erhält, für eigene wissen- schaftliche Zwecke zu verwenden.» Das wäre im Rahmen der ordentlichen Forschungstätigkeit der Swisspetrol bzw. ihrer Gesellschaften. Ferner steht in Artikel 8: «Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Energiewirtschaft, kann, sofern das Ziel der Arbeiten nicht in Frage gestellt wird, darüber hinaus auch verlangen, dass bei Bohrungen und anderen Arbeiten der Erdöl-, Erdgasprospektion zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden, die der Erforschung der Erdwärme, der Suche nach geologisch günstigen Strukturen für Unter- tagspeicher dienen können.» Immerhin steht in Absatz 2: «Die Swisspetrol sorgt dafür, dass solche Untersuchungen gegen Bezahlung der Mehr- kosten vorgenommen und ihre Ergebnisse abgeliefert wer- den.» - Für derartige zusätzliche Untersuchungen muss also der Bund die Kosten übernehmen, ausserhalb der Dar- lehensgewährung. Der Bundesrat erachtet eine solche Darlehensgewährung und den Vertrag, wie er skizziert wurde, als zweckmässig. Die Chancenbeurteilung - natürlich mit einer limitierten Ausbeutungsmenge - durch verschiedene Fachleute ist positiv. Diese Regelung ist auch angemessen. So partizi- piert der Bund - ganz abgesehen von dem, was bisher schon rein privat finanziert wurde - mit 10 Millionen Franken an einem künftigen Programm von 150 Millionen. Es ist aber auch unter dem Gesichtspunkt des Gesamtaufwandes des Bundes für die Energieforschung angemessen. Wir investie- ren heute (leider nur) etwa 80 Millionen Franken jährlich in die Energieforschung. Wenn wir nun für eine solche ange- wandte Energieforschung jährlich 2 Millionen Franken (wäh- rend fünf Jahren je 2 Millionen, insgesamt also 10 Millionen) zur Verfügung stellen, ist das in diesem Gesamtpaket von jährlich 80 Millionen durchaus angemessen. Wir sind auch überzeugt davon, dass es eine günstige Regelung ist, dass die Inlandinteressen so gestärkt werden können; eine günstige Regelung für die Swisspetrol als Hauptpartner, Vertreterin der Inlandinteressen, eine gün- stige Regelung auch für den Bund. Ich bin Ihnen für Zustimmung zu dieser Vorlage deshalb dankbar. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 94 Stimmen Dagegen 5 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.014 Zürichberg-Linie (S-Bahn-Zürich) Ligne du Zurichberg (réseau express régional) Botschaft und Beschlussentwürfe vom 24. Februar 1982 (BBI II, 79} Message et projets d'arrêté du 24 février 1982 (FF II, 83) Beschluss des Ständerates vorn 10. Juni 1982 Décision du Conseil des Etats du 10 juin 1982 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Räz, Berichterstatter: Die Botschaft über den Bau der Zürichberg-Linie enthält zwei Bundesbeschlüsse:

a. den Bundesbeschluss über den Bau einer neuen Bun- desbahnlinie von Zürich ins Glattal (Zürichberg-ünie); er

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Swisspetrol AG. Bundeshilfe Swisspetrol SA. Aide In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.046 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1982 - 15:00 Date Data Seite 1359-1362 Page Pagina Ref. No 20 010 791 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.