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Ch Vb · 1982-03-19 · Deutsch CH
Erwägungen (2 Absätze)

E. 19 März 1982 N 517 Dringliche Interpellation Oehler den äusseren Fakten: Zunächst einmal in Selbstmordzahlen in unseren Gefängnissen, die zehnmal höher sind als dieje- nigen in der jeweiligen Gesellschaftsschicht, die sich in Freiheit befindet. Diese Selbstmordzahlen liegen zudem - nicht nur etwas, sondern weit - über den Raten im Ausland. Es zeigt sich auch eine zunehmende Rückfälligkeit von Strafentlassenen, und zwar in Form von schwereren Delik- ten als es die ursprünglichen waren. Ebenso ist ein erschreckender Einstieg in die Drogenabhängigkeit in unse- ren Gefängnissen zu beobachten. Dort werden mehr und mehr drogenfreie Leute angefixt, werden so drogenabhän- gig und teilweise noch in den Anstalten zur Prostitution gezwungen. Ich verweise aber auch auf die Errichtung von Hochsicherheitstrakten, die mit Resozialisierung gar nichts mehr zu tun haben. Der dahinterstehende Strafvollzugsge- danke, die Grundauffassung, nämlich eine aggressive und konfrontative Haltung dem Insassen gegenüber, hat ihren Einfluss natürlich auch auf den gewöhnlichen Strafvollzug. Dieser zeigt sich heute auch in einem Abbau der Sozialar- beit und in einer Zunahme des Sicherheitsdenkens. Ich frage mich ganz ehrlich, ob. bei allen gutgemeinten Reformbemühungen, auch wenn sie vollzogen werden, eine .Gefängnisstrafe überhaupt je resozialisierend sein kann. Es ist kein Zufall, dass die Petenten ihre Petition über- schrieben mit «Abschaffung der Zuchthaus- und der Gefängnisstrafe». Wir können uns auch nicht vor den Erkenntnissen skandinavischer Strafvollzugsbehörden ver- schliessen, die heute davon ausgehen, dass eine Gefäng- nisstrafe an und für sich nie resozialisierend sein kann. Es ist daher meine Meinung, dass wir uns langfristig auf ein Strafrecht einstellen müssen, das Massnahmen und Sank- tionen ins Auge fasst, die ausserhalb von Gefängnisstrafen liegen. Ebenfalls wären schon heute flankierende Massnah- men zu prüfen, wie die Starthilfe von Entlassenen oder die Abschaffung des heute noch gültigen Führerausweisentzu- ges bei Entlassenen, wenn sie das Delikt mit einem Auto begangen haben, usw. Solange aber Gefängnisstrafen gewünscht werden - und ich weiss, sie werden noch sehr, sehr lange gewünscht, unsere Gesellschaft will das, dieses Parlament will das natürlich auch -, solange müssen wir wenigstens einen Strafvollzug anstreben, der so wenig wie möglich schadet, der so wenig wie möglich desozialisiert und der Menschen und Familien so wenig wie möglich zer- stört; all dies bewirkt die Gefängnisstrafe leider! Gerade weil die kantonale Wirklichkeit in den Gefängnissen dermassen schockierend und auch furchtbar ist, will ich den positiven Bericht der Kommission besonders verdan- ken, und deswegen nehme ich die sehr schönen Worte des EJPD ernst und möchte darauf bauen können! Oester, Berichterstatter: Das Votum von Herrn Leuenber- ger zeigt, dass es nicht ganz zufällig ist, wenn uns Petitio- nen zum Thema Strafvollzug unterbreitet werden. Was jedoch der Verein zur Abänderung der Strafpraxis und die Petenten aus der Strafanstalt La Stampa fordern, schiesst weit über das Ziel hinaus und hat keinerlei Verwirklichungs- chancen. Wenn wir Ihnen trotzdem beantragen, die Petitio- nen dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen, dann deshalb, weil auf diesem Gebiet trotz verschiedener Verbesserungen in den vergangenen Jahren noch viel zu tun bleibt. Zwar sind die Kantone für den Strafvollzug im wesentlichen zuständig, aber der Bund sollte im Gespräch mit ihnen an der dauernden Verbesserung des Strafvollzugs als einer ständigen Staatsaufgabe mitarbeiten. Es gilt, den Grundsatz des Artikels 37 Absatz 1 des Strafgesetzbuches trotz grosser Probleme in die Tat umzusetzen. Permettez-moi, chers collègues romands, de récapituler en quelques mots, à la place de M. Duboule qui a demandé qu'on l'excuse pour aujourd'hui, la prise de position de notre commission face aux pétitions en question. Nous sommes d'avis qu'une suppression totale de toutes les peines privatives de liberté n'a aucune chance d'être réalisée ces prochaines années. Pour la Commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, ce n'était donc pas un sujet de discussion. Par contre, nous sommes conscients du fait que l'amélioration des condi- tions de détention, dans les établissements pénitentiaires, est l'une des tâches permanentes de l'Etat. Malgré les nom- breuses améliorations que les cantons ont déjà réalisées, il nous paraît nécessaire que la Confédération continue son dialogue avec les cantons en vue d'obtenir de meilleurs résultats, dans ce sens qu'un plus grand nombre d'anciens détenus trouvent le bon chemin pour se réintégrer dans la société. Nous vous prions donc de suivre notre proposition et de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour information. Präsidentin: Die Petitions- und Gewährleistungskommis- sion beantragt, die beiden Petitionen dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Es wird kein anderer Antrag gestellt. Sie haben so beschlossen. #ST# 82.335 Dringliche Interpellation Oehler Saurer Arbon. Zusätzliche Bundesaufträge Interpellation urgente Oehler Saurer Arbon. Commandes supplémentaires de la Confédération Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1982 Die jüngste Entwicklung im Nutzfahrzeugsektor der Aktien- gesellschaft Adolph Saurer Arbon berührt nachhaltig und vorerst sehr negativ mindestens die grosse Region Ost- schweiz. Die öffentliche Hand hat andererseits einen gros- sen und ausgewiesenen Bedarf an Nutzfahrzeugen. In der Annahme, dass das Parlament die erste Tranche von 400 schweren Lastwagen noch in diesem Jahr bewilligen wird, kann daraus eine positive Auswirkung auf die Beschäfti- gungslage im Arboner Unternehmen erwartet werden. In Anbetracht der - offiziellen Angaben zufolge - gefährdeten Arbeitsplätze im Ausmass bis zu 1000 wird der Bundesrat um Auskunft gefragt, ob nicht

1. in einem beschleunigten Verfahren beispielsweise die Beschaffung der Nachfolge-Fahrzeuge der veralteten Jeeps vorgezogen werden kann?

2. Kann der Bundesrat Auskunft über den Stand der Evaluationsverfahren und den Hinweis, dass gesamthaft rund 2000 geländegängige Leichtfahrzeuge beschafft wer- den müssen, geben?

3. Ist der Bundesrat bereit, in Anbetracht der nationalen Bedeutung des Unternehmens bestimmte Präferenzen abzugeben?

4. Ist der Bundesrat in diesem Sinne u. a. bereit, bei ande- ren Stellen der öffentlichen Hand dahin zu wirken, dass bei qualitativ und preislich verantwortbaren Rahmenbedingun- gen einheimische Unternehmen berücksichtigt werden, vor allem auch, wenn die Beschaffung mit Bundesmitteln finan- ziert wird?

5. Ist der Bundesrat allenfalls bereit, hierfür Mittel unter dem Hinweis auf wirtschaftlich bedrohte Regionen frei zu machen? Texte de l'interpellation du 2 mars 1982 Les récents développements qui se sont produits dans le secteur des véhicules utilitaires de la société anonyme Adolph Saurer Arbon touchent durablement et pour l'ins- tant en tout cas de façon très fâcheuse, ne serait-ce que la 66-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Petitionen Pétitions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1982 - 08:00 Date Data Seite 516-517 Page Pagina Ref. No

E. 20 010 337 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Pétitions 516 19 mars 1982 #ST# Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance Freitag, 19. März 1982, Vormittag Vendredi 19 mars 1982, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Frau Lang Petitionen - Pétitions 82.252 Verein zur Abänderung der Strafpraxis, Zürich Association pour une réforme de la practique pénale, Zurich 82.253 Lacalamita Manlio, La Stampa Abschaffung der Zuchthaus- und Gefängnisstrafen sowie von Verwahrungsmassnahmen Suppression des peines de réclusion et d'emprisonne- ment ainsi que des mesures d'internement Herr Oester unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:

1. In Zusammenarbeit mit den Inhaftierten der Strafanstalt Regensdorf reichte der Verein zur Abänderung der Straf- praxis (VAS) mit Schreiben vom 17. Juli 1979 eine Petition zur «Abschaffung der Zuchthausstrafen, Abschaffung der Gefängnisstrafen und Abschaffung von Verwahrungsmass- nahmen» ein. 88 Personen haben diese Eingabe unter- schrieben. Die Petenten gehen vom Auftrag des Gesetzgebers in Arti- kel 37 Absatz 1 des Strafgesetzbuches aus, wonach der Vollzug der Zuchthaus- und Gefängnisstrafen auf den Gefangenen erziehend einwirken und auf den Wiedereintritt in das bürgerliche Leben vorbereiten soll. Sie verlangen die Abschaffung des Vollzuges von Freiheitsstrafen in der heu- tigen Form und befürworten eine grundlegende Reform des Strafvollzuges und dessen Umwandlung zu einem soge- nannten Behandlungsvollzug. Mit Schreiben vom 27. Juli 1979 unterstützten 83 Inhaftierte der Strafanstalt La Stampa die Petition des VAS.

2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission be- schloss nach einer ersten Prüfung der Petition, sich vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement über die in den letzten Jahren gemachten Anstrengungen für eine Ver- besserung des Strafvollzugs in den schweizerischen Anstalten informieren zu lassen. Am 7. September 1981 fand eine erste Aussprache mit einem Vertreter des Departementes statt; sie wurde an der Sitzung vom 22. Januar 1982 fortgesetzt. Dabei kamen die Entwicklung des Straf- und Massnahmenvollzugs der letz- ten Jahre, der heutige Stand dieser Entwicklung sowie die heute im Strafvollzug verfolgten Zielsetzungen zur Sprache.

3. Der Strafvollzug und der Betrieb der Strafanstalten gehören gemäss Artikel 64bis der Bundesverfassung in den Kompetenzbereich der Kantone, welche die im Strafgesetz- buch aufgestellten Vollzugsgrundsätze zu verwirklichen haben. Der Bund hat auf diesem Gebiet nur beschränkte Rechtssetzungskompetenzen. Diese beschränkten Kompe- tenzen können die Kommission jedoch nicht daran hindern, zu der von den Petenten aufgeworfenen Problematik des Strafvollzugs generell Stellung zu nehmen: Die gänzliche Abschaffung der Freiheitsstrafen in dem Sinne, dass niemandem mehr als Sanktion für bestimmte Verhaltensweisen die Freiheit entzogen würde, steht nicht zur Diskussion. Die Kommission geht davon aus, dass in absehbarer Zeit auf freiheitsentziehende Sanktionen des Strafrechts nicht verzichtet werden kann. Gerade aus diesem Grund zählt die Kommission aber die Verbesserung der Bedingungen in den Strafanstalten zu den ständigen Staatsaufgaben. Soll im Sinne von Artikel 37 Absatz 1 des Strafgesetzbuches die Resozialisierung des Gefangenen die Hauptaufgabe des Strafvollzugs sein, so ist dieser so zu gestalten, dass eine Schädigung des Straffälli- gen durch Haftbedingungen verhindert und seine Chance auf Wiedereingliederung erhöht wird. In den letzten Jahren wurden in den Strafanstalten verschie- dene Verbesserungen vorab struktureller Natur getroffen, die das Anstaltsregime oder die anstaltsexternen Organe betreffen. Es handelt sich dabei um Reformen, die für den Gefangenen nicht zu unterschätzende Erleichterungen brachten. Die Kommission nimmt die gegen zielstrebige Verbesserun- gen vorgebrachten finanziellen Einwände zur Kenntnis. Dessen ungeachtet bedarf es für die Nachachtung des in Artikel 37 StGB kodifizierten Auftrages intensiverer Anstrengungen und einer ständigen Überprüfung der Anstaltsbetriebe. So besteht etwa ein echter Nachholbedarf hinsichtlich der Sanierung von Anstaltsbauten, die einen differenzierten Strafvollzug überhaupt ermöglichen. Sicher- heitsprobleme haben in den letzten Jahren gezeigt, dass Einrichtungen zum Schutz des Aufsichtspersonals und der Öffentlichkeit notwendig sind. Andererseits ist die Zahl offe- ner Anstalten zu erhöhen. Auch die Behandlung von Dro- genabhängigen, die nach Artikel 44 des Strafgesetzbuches in eine geeignete Anstalt einzuweisen sind - in der Tat wer- den 90 Prozent der Drogenabhängigen zur Verbüssung einer Strafe in eine «gewöhnliche» Strafanstalt eingeliefert - stellt beachtliche Probleme; der Straf- und Massnahmen- vollzug für solche Straffälligen bedarf somit grösster Auf- merksamkeit. Einen wichtigen Schritt in Richtung Reform sieht die Kom- mission in der Gründung des «Schweizerischen Ausbil- dungszentrums für das Strafvollzugspersonal», das 1978 seine Tätigkeit aufgenommen hat und Grundausbildungs- kurse, Weiter- und Fortbildungskurse sowie Kurse für Spe- zialisten anbietet. Ein weiterer Schritt wird die Öffentlich- keitsarbeit darstellen, die dazu beitragen kann, dass allge- mein nicht mehr die Strafe, sondern die Resozialisierung des Straffälligen als Hauptziel des Strafvollzugs angesehen wird.

4. Die Kommission ist der Meinung, dass der Bund im Gespräch mit den Kantonen alles unternehmen muss, damit der Straf- und Massnahmenvollzug so gestaltet wird, dass der Inhaftierte während des Strafvollzugs lernt, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten führen kann.

5. Die Petitions- und Gewährleistungskommission bean- tragt, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Leuenberger: Sie haben zu dieser Petition einen schriftli- chen Bericht der Kommisson erhalten. Ich weiss, dass Sie alle diesen Bericht soeben durchgelesen haben. Ich wende mich nicht gegen ihn, ganz im Gegenteil. Ich will auch die Bemühungen des EJPD für die Anliegen der Petenten gerne zur Kenntnis nehmen, nämlich dass der Gefängnis- strafe ein Sinn in Form von Resozialisierung abgewonnen werden soll. Die Ernsthaftigkeit und Einmütigkeit, mit der die Kommis- sion hinter der Resozialisierung steht, und auch die paralle- len Beschwörungen des EJPD führen nun aber fast zur Gefahr, dass wir die Wirklichkeit des kantonalen Strafvollzu- ges in ebenso rosarotem Licht sehen. Und davor möchte ich warnen. Das Klima des heutigen Strafvollzuges zeigt sich an folgen-

19. März 1982 N 517 Dringliche Interpellation Oehler den äusseren Fakten: Zunächst einmal in Selbstmordzahlen in unseren Gefängnissen, die zehnmal höher sind als dieje- nigen in der jeweiligen Gesellschaftsschicht, die sich in Freiheit befindet. Diese Selbstmordzahlen liegen zudem - nicht nur etwas, sondern weit - über den Raten im Ausland. Es zeigt sich auch eine zunehmende Rückfälligkeit von Strafentlassenen, und zwar in Form von schwereren Delik- ten als es die ursprünglichen waren. Ebenso ist ein erschreckender Einstieg in die Drogenabhängigkeit in unse- ren Gefängnissen zu beobachten. Dort werden mehr und mehr drogenfreie Leute angefixt, werden so drogenabhän- gig und teilweise noch in den Anstalten zur Prostitution gezwungen. Ich verweise aber auch auf die Errichtung von Hochsicherheitstrakten, die mit Resozialisierung gar nichts mehr zu tun haben. Der dahinterstehende Strafvollzugsge- danke, die Grundauffassung, nämlich eine aggressive und konfrontative Haltung dem Insassen gegenüber, hat ihren Einfluss natürlich auch auf den gewöhnlichen Strafvollzug. Dieser zeigt sich heute auch in einem Abbau der Sozialar- beit und in einer Zunahme des Sicherheitsdenkens. Ich frage mich ganz ehrlich, ob. bei allen gutgemeinten Reformbemühungen, auch wenn sie vollzogen werden, eine .Gefängnisstrafe überhaupt je resozialisierend sein kann. Es ist kein Zufall, dass die Petenten ihre Petition über- schrieben mit «Abschaffung der Zuchthaus- und der Gefängnisstrafe». Wir können uns auch nicht vor den Erkenntnissen skandinavischer Strafvollzugsbehörden ver- schliessen, die heute davon ausgehen, dass eine Gefäng- nisstrafe an und für sich nie resozialisierend sein kann. Es ist daher meine Meinung, dass wir uns langfristig auf ein Strafrecht einstellen müssen, das Massnahmen und Sank- tionen ins Auge fasst, die ausserhalb von Gefängnisstrafen liegen. Ebenfalls wären schon heute flankierende Massnah- men zu prüfen, wie die Starthilfe von Entlassenen oder die Abschaffung des heute noch gültigen Führerausweisentzu- ges bei Entlassenen, wenn sie das Delikt mit einem Auto begangen haben, usw. Solange aber Gefängnisstrafen gewünscht werden - und ich weiss, sie werden noch sehr, sehr lange gewünscht, unsere Gesellschaft will das, dieses Parlament will das natürlich auch -, solange müssen wir wenigstens einen Strafvollzug anstreben, der so wenig wie möglich schadet, der so wenig wie möglich desozialisiert und der Menschen und Familien so wenig wie möglich zer- stört; all dies bewirkt die Gefängnisstrafe leider! Gerade weil die kantonale Wirklichkeit in den Gefängnissen dermassen schockierend und auch furchtbar ist, will ich den positiven Bericht der Kommission besonders verdan- ken, und deswegen nehme ich die sehr schönen Worte des EJPD ernst und möchte darauf bauen können! Oester, Berichterstatter: Das Votum von Herrn Leuenber- ger zeigt, dass es nicht ganz zufällig ist, wenn uns Petitio- nen zum Thema Strafvollzug unterbreitet werden. Was jedoch der Verein zur Abänderung der Strafpraxis und die Petenten aus der Strafanstalt La Stampa fordern, schiesst weit über das Ziel hinaus und hat keinerlei Verwirklichungs- chancen. Wenn wir Ihnen trotzdem beantragen, die Petitio- nen dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen, dann deshalb, weil auf diesem Gebiet trotz verschiedener Verbesserungen in den vergangenen Jahren noch viel zu tun bleibt. Zwar sind die Kantone für den Strafvollzug im wesentlichen zuständig, aber der Bund sollte im Gespräch mit ihnen an der dauernden Verbesserung des Strafvollzugs als einer ständigen Staatsaufgabe mitarbeiten. Es gilt, den Grundsatz des Artikels 37 Absatz 1 des Strafgesetzbuches trotz grosser Probleme in die Tat umzusetzen. Permettez-moi, chers collègues romands, de récapituler en quelques mots, à la place de M. Duboule qui a demandé qu'on l'excuse pour aujourd'hui, la prise de position de notre commission face aux pétitions en question. Nous sommes d'avis qu'une suppression totale de toutes les peines privatives de liberté n'a aucune chance d'être réalisée ces prochaines années. Pour la Commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, ce n'était donc pas un sujet de discussion. Par contre, nous sommes conscients du fait que l'amélioration des condi- tions de détention, dans les établissements pénitentiaires, est l'une des tâches permanentes de l'Etat. Malgré les nom- breuses améliorations que les cantons ont déjà réalisées, il nous paraît nécessaire que la Confédération continue son dialogue avec les cantons en vue d'obtenir de meilleurs résultats, dans ce sens qu'un plus grand nombre d'anciens détenus trouvent le bon chemin pour se réintégrer dans la société. Nous vous prions donc de suivre notre proposition et de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour information. Präsidentin: Die Petitions- und Gewährleistungskommis- sion beantragt, die beiden Petitionen dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Es wird kein anderer Antrag gestellt. Sie haben so beschlossen. #ST# 82.335 Dringliche Interpellation Oehler Saurer Arbon. Zusätzliche Bundesaufträge Interpellation urgente Oehler Saurer Arbon. Commandes supplémentaires de la Confédération Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1982 Die jüngste Entwicklung im Nutzfahrzeugsektor der Aktien- gesellschaft Adolph Saurer Arbon berührt nachhaltig und vorerst sehr negativ mindestens die grosse Region Ost- schweiz. Die öffentliche Hand hat andererseits einen gros- sen und ausgewiesenen Bedarf an Nutzfahrzeugen. In der Annahme, dass das Parlament die erste Tranche von 400 schweren Lastwagen noch in diesem Jahr bewilligen wird, kann daraus eine positive Auswirkung auf die Beschäfti- gungslage im Arboner Unternehmen erwartet werden. In Anbetracht der - offiziellen Angaben zufolge - gefährdeten Arbeitsplätze im Ausmass bis zu 1000 wird der Bundesrat um Auskunft gefragt, ob nicht

1. in einem beschleunigten Verfahren beispielsweise die Beschaffung der Nachfolge-Fahrzeuge der veralteten Jeeps vorgezogen werden kann?

2. Kann der Bundesrat Auskunft über den Stand der Evaluationsverfahren und den Hinweis, dass gesamthaft rund 2000 geländegängige Leichtfahrzeuge beschafft wer- den müssen, geben?

3. Ist der Bundesrat bereit, in Anbetracht der nationalen Bedeutung des Unternehmens bestimmte Präferenzen abzugeben?

4. Ist der Bundesrat in diesem Sinne u. a. bereit, bei ande- ren Stellen der öffentlichen Hand dahin zu wirken, dass bei qualitativ und preislich verantwortbaren Rahmenbedingun- gen einheimische Unternehmen berücksichtigt werden, vor allem auch, wenn die Beschaffung mit Bundesmitteln finan- ziert wird?

5. Ist der Bundesrat allenfalls bereit, hierfür Mittel unter dem Hinweis auf wirtschaftlich bedrohte Regionen frei zu machen? Texte de l'interpellation du 2 mars 1982 Les récents développements qui se sont produits dans le secteur des véhicules utilitaires de la société anonyme Adolph Saurer Arbon touchent durablement et pour l'ins- tant en tout cas de façon très fâcheuse, ne serait-ce que la 66-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Petitionen Pétitions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1982 - 08:00 Date Data Seite 516-517 Page Pagina Ref. No 20 010 337 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.