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94.3419

Ch Vb · 1995-03-24 · Deutsch CH
Erwägungen (1 Absätze)

E. 24 mars 1995

5. Die neuesten im Bundesamt für Energiewirtschaft erstellten Energieperspektiven zeigen, dass die Elektrizitätsnachfrage auch im nächsten Jahrhundert weiter zunehmen dürfte, wenn auch mit deutlich geringeren Zuwachsraten als bisher. Bei ge- deihlicher Wirtschaftsentwicklung und bei der Fortsetzung der bestehenden Energiepolitik (kantonale Energiegesetze, Ener- gienutzungsbeschluss, «Energie 2000») würde die jährliche Zuwachsrate zwischen 2000 und 2030 aufgrund der Modell- rechnungen 0,69 Prozent, bei der Realisierung der beabsich- tigten Politik (Ablösung des Energienutzungsbeschlusses durch das vorgeschlagene Energiegesetz, Einführung der vorgeschlagenen COa-Abgabe) 0,55 Prozent betragen. Eine Stabilisierung oder Senkung der Elektrizitätsnachfrage dürfte bei der unterstellten wirtschaftlichen Rahmenentwicklung nur mit zusätzlichen und stärkeren Massnahmen für eine ratio- nelle Elektrizitätsverwendung erreichbar sein. Im Hinblick auf die ab 2010 auslaufenden Elektrizitätsimport- verträge und die voraussichtliche Lebensdauer der Kernkraft- werke von rund vierzig Jahren stellt sich die Frage, wie die schweizerische Elektrizitätsnachfrage nach 2010 gedeckt wer- den soll. Nach Auffassung des Bundesrates sind sämtliche Möglichkeiten auf der Angebots- und Nachfrageseite zu prü- fen: verstärkte Elektrizitätssparmassnahmen, neue erneuer- bare Energien, Wasserkraft, Kernenergie, fossile Energien so- wie Elektrizitätsimporte. Allerdings gibt es bei sämtlichen die- ser Optionen unterschiedliche Probleme der Akzeptanz, der Wirtschaftlichkeit und der Umweltbelastung. Eine weiterhin praktisch CO2-neutrale Elektrizitätsversorgung hat für die schweizerische Umwelt- und Klimaschutzpolitik grosses Gewicht Falls fossil-thermische Kraftwerke einge- setzt werden, welche selbstverständlich dem Stand der Tech- nik entsprechen müssen, sind kompensatorische Massnah- men nötig, wie die rationellere Energieverwendung, die Sub- stitution von fossilen Energien durch Abwärmenutzung und elektrische Wärmepumpen usw. Die möglichst weit gehende Nutzung der Abwärme ist prioritär, falls fossil-thermische Anla- gen zum Einsatz kommen. Diesem Anliegen tragen auch die Vorschläge für ein Energiegesetz und eine COe-Abgabe Rech- nung. Im Falle einer Zunahme des Gasverbrauches würden die Zuverlässigkeit der Lieferanten, die Sicherheit und Diversi- fikation der Transportwege und weitere Massnahmen, wie Gasspeicher und Verträge, die unterbrechbare Lieferungen vorsehen, als Bestandteile der Krisenvorsorge zunehmendes Gewicht erhalten. Auch der Einsatz der Kernenergie, der Was- serkraft und längerfristig der neuen erneuerbaren Energien kann zur Stabilisierung und Reduktion der CO2-Emissionen beitragen. Falls sich zusätzliche Elektrizitätsimporte als not- wendig erweisen, ist die technische Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnern voranzutreiben, um mit der Schweiz möglichst vergleichbare Standards zu erreichen.

6. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass in den nächsten Jahren die politische Diskussion überdie künftige Elektrizitäts- versorgung intensiviert werden muss. Diese Gelegenheit er- gibt sich in nächster Zeit mit den anstehenden Vorlagen über das Energiegesetz, die COs-Abgabe, die energiepolitischen Volksinitiativen (Volksinitiative für einen Solar-Rappen, Ener- gie-Umwelt-Initiative) und die Totalrevision des Atomgeset- zes. Mit dem Energiegesetz und der COa-Abgabe, mit dem Kernenergiegesetz, der Vereinfachung und Beschleunigung von Bewilligungsverfahren sowie mit der Überprüfung der Or- ganisation des Elektrizitätsmarktes sollten die nötigen Rah- menbedingungen geschaffen werden. Entscheidend ist, dass in den Behörden und Parlamenten aller Ebenen sowie in der Bevölkerung ein innovations- und investitionsfreundliches Klima geschaffen wird. Die Elektrizitätswirtschaft braucht poli- tische Unterstützung und Akzeptanz Dafür muss sie selber - insbesondere auch im Bereich der rationellen Elektrizitätsver- wendung-Wesentliches beitragen.

7. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in der Elektrizitätswirtschaft stehen die Bemühungen des Bundesrates zur Vereinfachung und Be- schleunigung der Bewilligungsverfahren im Zentrum. Damit sind für die Elektrizitätswirtschaft kürzere Realisierungszeiten und kostengünstigere Anlagen möglich. Der Spielraum wird dabei begrenzt durch die Anforderungen des Rechtsschutzes, der Demokratie und des Föderalismus. Deregulierungen dür- fen insbesondere Umweltschutz und Sicherheit nicht in Frage stellen. Im Rahmen von «Energie 2000» befasst sich eine Konfliktlö- sungsgruppe mit den noch vorhandenen Ausbaumöglichkei- ten der Wasserkraftnutzung und stellt Kriterien bereit, um Kon- senslösungen zwischen Projektanden und Umweltschutzor- ganisationen herbeizuführen. Eine weitere Konfliktlösungs- gruppe befasst sich mit einem nationalen Konzept für Übertra- gungsleitungen und erarbeitet Kriterien, um die Ausbaupläne der Uberlandwerke und der Schweizerischen Bundesbahnen zu beurteilen. Das EVED wird die Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft und den weiteren beteiligten Organisatio- nen im Interesse einer sicheren, wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energieversorgung weiterführen und nach Mög- lichkeitausbauen. Mit der Botschaft vom 19. Januar 1994 über die Teilrevision des Atomgesetzes und des Bundesbeschlusses zum Atomge- setz hat der Bundesrat dem Parlament eine Vereinfachung der Bewilligungsverfahren im Bereich der nuklearen Entsorgung unterbreitet Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mit dem Projekt «Verbesserung der Koordination der Entscheidverfahren für Grossprojekte» der Verwaltungskon- trolle des Bundes (VKB) wurden weitere konkrete Schritte ein- geleitet Mit dem bestehenden Energienutzungsbeschluss sind die öf- fentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, von Eigenerzeugern angebotenen Strom zu gesamtwirtschaft- lich angemessenen Bedingungen zu übernehmen. Diese Be- stimmung ist das Gegengewicht zur Marktmacht der Elektrizi- tätswirtschaft. Mit der Abnahmepflicht besteht Gewähr, dass die aus versorgungspolitischen Gründen erwünschten dezen- tralen Stromerzeugungsanlagen, wie z. B. Kleinwasserkraft- werke, eine Chance haben. Zu erwähnen sind die Anstrengungen der Kantone und Ge- meinden. Insbesondere sollten im Baubewilligungsverfahren die Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise die Instal- lation von Photovoltaikanlagen, und bauliche Energiespar- massnahmen nicht unnötig erschwert werden. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gehören nicht zuletzt Massnahmen des Bundes (Energiegesetz, COa- Abgabe) und der Kantone sowie der Wirtschaft zur rationellen Energieverwendung und zur Förderung der neuen erneuerba- ren Energien im Rahmen des Aktionsprogramms «Ener- gie 2000». Die politische Realisierbarkeit von Kraftwerkprojek- ten und das Ausmass der benötigten Kapazitäten sowie der Bedarf an Elektrizitätsimporten hängen auch vom Erfolg die- ser Politik ab. Le président: L'interpellatrice est partiellement satisfaite de la réponse du Conseil fédéral et demande la discussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben -Renvoyé 114 Stimmen 11 Stimmen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Spoerry Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz Interpellation Spoerry Avenir de l'approvisionnement de la Suisse en électricité In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3419 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 1001-1004 Page Pagina Ref. No 20 025 556 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

24. März 1995 N 1001 Interpellation Spoerry Radionukliden in einem Endlager Wellenberg gelagert wer- den; kleine bis kleinste Anteile an langlebigen Radionukliden und Alphastrahlern sind in jeder Abfallsorte vorhanden. Lang- lebige Radionuklide wie Kalium (K-40) und Alphastrahler wie Uran, Thorium und Radium sind ausserdem auch als natürli- che Vorkommen in allen Gesteinen vorhanden. Beim geplanten Endlager Wellenberg wird der zulässige Ge- haltan langlebigen Radionukliden und Alphastrahlern im Rah- men des Verfahrens zur Erteilung der Betriebsbewilligung fest- zulegen sein. Diese Festlegung wird gestützt auf eine verfei- nerte Sicherheitsanalyse erfolgen, welche den beim Bau des Endlagers gewonnenen Kenntnissen der effektiven Verhält- nisse des Untergrundes Rechnung tragen wird. Für jeden für den Wellenberg vorgesehenen Abfalltyp wird im Betriebsbe- willigungsverfahren spezifisch abzuklären sein, ob ihr Anteil an langlebigen Radionukliden und Alphastrahlern den zulässi- gen Gehalt nicht überschreitet und die entsprechenden Ab- fälle im Wellenberg endgelagert werden dürfen. So muss z. B. noch abgeklärt werden, ob ausgediente Feuermelder, welche auf dem lonisationsprinzip beruhen und in denen Americium, ein langlebiges radioaktives Nuklid, enthalten ist, in den Wel- lenberg verbracht werden dürfen. Es wäre jedoch nicht zweck- mässig, diesbezüglich bereits heute verbindliche Bedingun- gen festzulegen. Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral et demande la discussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 78 Stimmen Dagegen 52 Stimmen Verschoben - Renvoyé #ST# 94.3419 Interpellation Spoerry Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz Avenir de l'approvisionnement de la Suisse en électricité Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1994 Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Resultate haben die Versuche mit neuen erneuer- baren Energien bis heute gebracht? Welchen Beitrag können nach Ansicht des Bundesrates neue erneuerbare Energien auf absehbare Zeit zur Deckung unseres Energiebedarfs leisten? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Übergang zu neuen Energietechnologien nur schrittweise angegangen werden kann? Bedeutet dies, dass wir noch während mehrerer Deka- den auf die herkömmlichen Energien angewiesen sind?

2. Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass der Energie- artikel der Bundesverfassung dazu verpflichtet, neben einem sparsamen und rationellen Energieverbrauch und der Förde- rung erneuerbarer Energien gleichzeitig und gleichwertig die Probleme einer ausreichenden, breitgefächerten und siche- ren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversor- gung anzugehen?

3. Wie beurteilt der Bundesrat die Liberalisierungstendenzen auf dem Strommarkt in Europa und deren Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik? Teilt er unsere Überzeu- gung, dass die schweizerische Energiepolitik heute mehr denn je in die europäische Energiepolitik eingebettet werden muss und dass die Öffnung des europäischen Strommarktes gleich lange Spiesse für die schweizerische Elektrizitätswirt- schaft erfordert, damit sie gegenüber dem Ausland konkur- renzfähig sein kann?

4. Welcher Versorgungsgrad aus inländischer Stromproduk- tion erscheint dem Bundesrat- unter Mitberücksichtigung der Versorgungssicherheit-für die Zukunft sinnvoll?

5. Welche Haltung nimmt der Bundesrat ein bezüglich der Si- cherstellung der künftigen Stromversorgung der Schweiz? Wie stellt er sich zur Stromproduktion aus Kernenergie bzw. aus fossilen Energieträgern?

6. Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass die politi- sche Diskussion über die künftige Stromversorgung rechtzei- tig vor dem Auslaufen des Moratoriums aufgenommen wer- den muss, weil die Bereitstellung von Versorgungsanlagen langfristige Entscheide erfordert? Wird beim Ausbleiben recht- zeitiger Entscheidungsgrundlagen unser Land für die langfri- stige Stromversorgung faktisch nicht zunehmend vom Strom- import abhängig?

7. Welche Massnahmen sind aus den erwähnten Gründen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatz- investitionen vorgesehen? Texte de l'interpellation du 6 octobre 1994 Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:

1. Quels sont les résultats des essais avec les nouvelles éner- gies renouvelables obtenus jusqu'ici? D'après le Conseil fédé- ral, quelle part les nouvelles énergies renouvelables peuvent- elles prendre pour couvrir nos besoins énergétiques dans un avenir prévisible? Partage-t-il l'avis que la transition vers de nouvelles technologies énergétiques ne peut se faire que pro- gressivement? Cela signifie-t-il que nous demeurerons tribu- taires des énergies traditionnelles pendant plusieurs décen- nies encore?

2. Le Conseil fédéral partage-t-il notre conviction que l'article constitutionnel sur l'énergie oblige non seulement à utiliser l'énergie de façon économe et rationnelle et à développer des énergies renouvelables, mais également à prendre en compte, dans une mesure identique, les problèmes liés à un approvisionnement suffisant, diversifié, sûr, économique et compatible avec l'environnement?

3. Comment le Conseil fédéral juge-t-il la tendance à la libérali- sation sur le marché de l'électricité en Europe et ses consé- quences sur la politique énergétique suisse? Partage-t-il notre avis que la politique énergétique suisse doit, de plus en plus, être intégrée dans la politique énergétique européenne et que l'ouverture du marché européen de l'électricité exige que l'économie suisse de l'électricité puisse disposer d'armes égales afin de rester concurrentielle face à l'étranger?

4. Quel degré d'approvisionnement indigène en électricité le Conseil fédéral estime-t-il approprié pour l'avenir, en tenant compte de la sécurité d'approvisionnement?

5. Quelle est la position du Conseil fédéral concernant l'appro- visionnement futur en électricité de la Suisse? Quelle est son attitude à l'égard de la production électricité à base d'énergie nucléaire ou d'énergies fossiles?

6. Le Conseil fédéral partage-t-il notre conviction que l'on doit entamer la discussion politique à propos de l'approvisionne- ment futur en électricité avant l'expiration du moratoire, étant donné que la mise en service d'installations d'approvisionne- ment exige des décisions à long terme? Si les bases décision- nelles ne sont pas prises à temps, notre pays ne sera-t-il pas - de facto - de plus en plus dépendant des importations de cou- rant pour son approvisionnement à long terme?

7. Eu égard aux raisons avancées, quelles mesures prévoit-on pour améliorer les conditions-cadres pour des investisse- ments nouveaux ou de renouvellement? Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry, Baumberger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bonny, Borer Ro- land, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Cornaz, Couchepin, Dettling, Ducret, Eggly, Engler, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seen- gen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Os- car, Früh, Giger, Graber, Gros Jean-Michel, Gysin, Hari, He- berlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Iten Joseph, Kühne, Leuba, Loeb François, Maurer, Miesch, Mühlemann, Nabholz, Narbel, Neuenschwander, Oehler, Philipona, Pidoux, Poncet,

Interpellation Spoerry 1002 N 24 mars 1995 Raggenbass, Reimann Maximilian, Rutishauser, Rychen, San- doz, Savary, Schmid Samuel, Schnider, Schweingruber, Seg- müller, Seiler Hanspeter, Stamm Luzi, Steinegger, Steiner Ru- dolf, Stucky, Suter, Tschuppert Karl, Verterli, Wanner, Weye- neth, Wittenwiler, Wyss William (73) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der 4. Jahrespressekonferenz zum Aktionsprogramm «Energie 2000» wurde seitens des EVED, gestützt auf eine Stu- die der Prognos, bestätigt,

- dass sich mit dem heutigen Instrumentarium zwar bis zum Jahr 2000 eine deutliche Dämpfung der Verbrauchszunahme bei der Elektrizität erreichen lässt;

- dass sich aber selbst mit Energiegesetz und COs-Abgabe das Stabilisierungsziel für die Elektrizitätsnachfrage nach dem Jahr 2000 nicht erreichen lässt Die Schweizer Kernkraftwerke, die 40 Prozent des schweizeri- schen Elektrizitätsbedarfs decken, werden -ohne besondere Nachrüstungen - zwischen 2010 und 2025 sukzessive das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Die Schweizer Bezugs- rechte aus Frankreich im Umfang von mehr als zwei Kernkraft- werken der Grosse von Leibstadt werden ebenfalls nur noch bis 2010 oder je nach Vertrag bis 2025 voll zur Verfügung ste- hen. Es steht nicht fest, ob diese erneuert werden können. Da- durch zeichnet sich eine erhebliche Versorgungslücke ab. Diese wird durch das revidierte Gewässerschutzgesetz mit sei- nen höheren Restwassermengen verschärft, welches eben- falls etwa vom Jahre 2030 an seine volle Wirkung entfaltet, was einen Rückgang der Stromproduktion aus Wasserkraft zur Folge haben wird. Zudem dürften gemäss der erwähnten Studie die alternativen Energien auch im Jahre 2030 in der Industrie keine Bedeu- tung erreichen, und auch im Haushaltungs- und Dienstlei- stungsbereich dürften sie bis dahin nur zögernd FUSS fassen. In Europa wird eine rigorose Liberalisierung des Strommark- tes diskutiert, die nicht ohne Auswirkungen auf die schweizeri- sche Energiepolitik bleiben wird. Die Vernehmlassungsvorlage für ein Energiegesetz enthält auf der Verbrauchsseite zwar zahlreiche Vorschriften, zeigt in- dessen trotz des Auftrags im Energieartikel der Bundesverfas- sung nicht auf, wie der künftige Energieverbrauch gedeckt werden soll. Angesichts dieser Sachlage müssen Mittel und Wege aufge- zeigt werden, wie die Stromversorgung unseres Landes nach dem Auslaufen des Kernenergiemoratoriums langfristig si- chergestellt werden soll. Bei realistischer Betrachtung bieten sich hierzu drei Möglichkeiten an:

- Weiterbetrieb und Erneuerung der inländischen Kernener- gieproduktion;

- Kraftwerke auf fossiler Basis;

- Stromimport Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Januar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 janvier 1995 Der Bundesrat nimmt zu den in der Interpellation aufgeworfe- nen Fragen wie folgt Stellung:

1. Aufgrund der Förderungsmassnahmen des Aktionspro- gramms «Energie 2000» und weiterer Anstrengungen, insbe- sondere der Kantone, können deutliche Fortschritte bei der Nutzung neuer erneuerbarer Energien (Sonnen- und Wind- energie, Umweltwärme, Biomasse inkl. Holz, erneuerbare Teile des verbrannten Kehrichts, Bio-, Klär- und Deponiegas) festgestellt werden. Die Wärmeerzeugung aus Sonnenenergie, Umgebungs- wärme und Biomasse hat, nach den Angaben des Ressorts «Regenerierbare Energien» des Aktionsprogramms «Ener- gie 2000», von 1990 bis 1993 um schätzungsweise 760 GWh auf etwa 5300 GWh zugenommen. Damit wurde ein Anteil von etwa 4 Prozent am gesamten Endverbrauch von Wärme im Jahre 1993 erreicht Als Ziel strebt «Energie 2000» bis zum Jahr 2000 eine Zunahme um rund 3000 GWh an. Die Elektrizi- tätserzeugung aus Sonnenenergie und Biomasse ist von 1990 bis 1993 um gegen 60 GWh auf ungefähr 460 GWh gestiegen. Dies entsprach einem Anteil am gesamten Elektrizitätsver- brauch des Jahres 1993 von rund 1 Prozent Mit «Ener- gie 2000» wird bis zur Jahrhundertwende eine Zunahme um rund 300 GWh angestrebt Bisher überwogen bei der Produk- tion der neuen erneuerbaren Energien das Holz im Wärmebe- reich und die erneuerbaren Teile des Kehrichts bei weitem im Elektrizitätssektor. Sonnenenergie und Wind spielten bisher eine sehr geringe Rolle. Bei der Wärmeerzeugung kann das Ziel von «Energie 2000» erreicht werden, sofern die bisherigen Anstrengungen weiter- geführt werden. Die Entwicklung der Elektrizitätserzeugung aus neuen erneuerbaren Energien ist dagegen ungewiss. Zu- sätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die Ziele zu er- reichen. Die grössten Beiträge bis zum Jahr 2000 wird die heute oft bereits wirtschaftliche Stromerzeugung aus Bio- masse in Abwasserreinigungsanlagen, Deponien und Keh- richtverbrennungsanlagen liefern. Einen weiteren Beitrag zur Elektrizitätsproduktion können mittelfristig die zurzeit disku- tierten «Windenergieparks» und grössere Anlagen zur Strom- produktion aus Holz und nachwachsenden Rohstoffen brin- gen. Die Photovoltaik hat längerfristig das grösste Potential. Die Rezession, die tiefen öl- und Elektrizitätspreise sowie die vergleichsweise noch hohen Energiegestehungskosten der neuen Technologien behindern eine rasche Entwicklung. Die kontinuierliche Förderung der neuen erneuerbaren Ener- gien ist eine langfristige Aufgabe, welche bereits heute ange- gangen werden muss. Ein markanter Beitrag der neuen erneu- erbaren Energien ist im Bereich der Wärmeerzeugung bereits im Jahr 2000, für die Elektrizitätserzeugung jedoch erst länger- fristig zu erwarten. Neben der Ausschöpfung der bei allen Energieträgern noch vorhandenen grossen Sparpotentiale wird deshalb auch die Schweiz noch mehrere Jahrzehnte auf konventionelle Energieträger angewiesen sein.

2. Die genannten gleichwertigen Ziele gemäss Absatz 1 des Energieartikels begründen keine neuen Bundeskompeten- zen. Sie geben die Leitlinie vor, welche Bund und Kantone bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu beachten haben (BB11988 l 375). Kompetenznormen enthalten die Absätze 2 und 3 des Ener- gieartikels. Diese verpflichten den Bund zum Erlass von Grundsätzen für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien sowie den sparsamen und rationellen Energiever- brauch. Ferner muss der Bund Vorschriften über den Energie- verbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten erlassen so- wie die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere im Bereich des Energiesparens und der erneuerbaren Energien, fördern. Die Kompetenznormen des Energieartikels beziehen sich somit schwerpunktmässig auf den Energieverbrauch und die erneuerbaren Energien. In die Praxis umgesetzt werden diese Aufträge mit dem Ener- gienutzungsbeschluss (Inkraftsetzung 1991), der Energienut- zungsverordnung (Inkraftsetzung 1992) sowie mit dem Akti- onsprogramm «Energie 2000», mit welchen insbesondere die Möglichkeiten der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Organisationen ausgeschöpft wer- den sollen. Da der Energienutzungsbeschluss bis Ende 1998 befristet ist, muss er durch ein neues Energiegesetz abgelöst werden. Im Vorfeld der Volksabstimmung über den Energieartikel ha- ben Vertreter der Wirtschaft befürchtet, der Bund wolle mit dem Energieartikel direkt in die Energieversorgung eingreifen. Der Bundesrat stellte jedoch schon in seiner Botschaft vom

7. Dezember 1987 zum Energieartikel fest, dass Bund und Kantone keine umfassende Verantwortung für die Energiever- sorgung erhalten sollen und die Energieversorgung weiterhin primär eine Sache der Energiewirtschaft sei (BB11988 1375). Das Verlangen nach einer gesicherten Energieversorgung ist berechtigt, und die Energiepolitik von Bund und Kantonen darf die Anliegen der Energieversorgung nicht ausser acht las- sen. Diese müssen allerdings stets auch im Lichte einer nach- haltigen Klima- und Umweltpolitik (z. B. die erklärten COa-Ziel- setzungen) bewertet und gewichtet werden. Die Energiepolitik des Bundesrates wird sich zukünftig auch an den Zielen des am 10. Dezember 1993 von der Schweiz ratifizierten Rahmen- abkommens über Klimaänderungen messen müssen. Was

24. März 1995 1003 Interpellation Spoerry die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Er- satzinvestitionen der Elektrizitätswirtschaft betrifft, so steht die Vereinfachung und Beschleunigung der Entscheidverfahren im Vordergrund (siehe Antwort zu Frage 7).

3. In der EU wurden 1990 erste Massnahmen zur Liberalisie- rung des Elektrizitätsmarktes vor allem mit den Richtlinien über den grenzüberschreitenden Transit über grosse Netze und über die Transparenz der Grossverbraucherpreise reali- siert Eingeleitet wurde auch die Integration des Elektrizitätssy- stems Osteuropas in den europäischen Verbund. Eine Grund- lage dazu ist der 1994 auch von der Schweiz unterzeichnete Vertrag über die Europäische Energiecharta Das Ziel dieser Vereinbarung ist vor allem die Sicherung des Zugangs zu den beträchtlichen osteuropäischen Reserven an fossilen Energie- trägern sowie der Technologietransfer, unter anderem zur Modernisierung der dortigen Kraftwerke. Der nächste wichtige Schritt ist die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie für gemeinsame Vorschriften zur Öffnung des Elektrizitätsmarktes (ein analoger Richtlinienent- wurf besteht zu m Erdgasmarkt). Der Kern des Vorschlags sind der Abbau von Ausschliesslichkeitsrechten beim Bau und Be- trieb von Produktionsanlagen und Netzen, die administrative Aufteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Funktionen (Erzeu- gung, Übertragung und Verteilung) sowie ein unter den Elek- trizitätswerken und den Kunden (zunächst nur Verteilerwerke und Grossverbraucher) auszuhandelnder Zugang zum Netz Mit dem angestrebten Elektrizitätsbinnenmarkt sollen die Ver- sorgungssicherheit verstärkt und die Effizienz bei der Erzeu- gung, Übertragung und Verteilung der Elektrizität verbessert werden. Mit einem weiteren Vorhaben will die EU-Kommission den Ausbau der transeuropäischen Netze fördern. Den EU-Mitgliedern würde, entsprechend dem Subsidiari- tätsprinzip, ein wesentlicher Spielraum für die Organisation der Marktöffnung verbleiben. Insbesondere können die Län- der in transparenter und nichtdiskriminierender Weise eigene Regulierungen erlassen über Sicherheit, Umweltschutz und Standortwahl der Anlagen, über den bevorzugten Einsatz einzelner Primärenergieträger und die vorrangige Nutzung inländischer Energiequellen, über die Gewährung von exklu- siven Versorgungsrechten für Verteilerwerke sowie über die Berechtigung der Elektrizitätskunden zum Netzzugang. Da- mit wird anerkannt, dass gesamtwirtschaftliche Aufgaben so- wie verschiedene öffentliche Dienstleistungspflichten, wie etwa die Versorgung von Verbrauchern in abgelegenen Ge- bieten, in einem weitgehend offenen Elektrizitätsmarkt nicht ausreichend wahrgenommen würden. Zu erwähnen ist, dass die Beseitigung von Wettbewerbsbeschränkungen auch neue Vorschriften erfordert Namentlich müssen die Rolle des Betreibers des Übertragungsnetzes und die Koordination zwischen Kraftwerken, Netzgesellschaft und Verteilerwerken geregelt werden. Einzelne europäische Länder (Grossbritannien, Norwegen, Niederlande) sind mit der Liberalisierung bereits weit fortge- schritten. Andere EU-Mitglieder, insbesondere Frankreich, stellen dagegen die Absichten der EU in Frage. Die bisherigen praktischen Erfahrungen lassen noch keine abschliessende Beurteilung der verschiedenen Liberalisierungsmodelle zu, und der Entscheid über eine EU-Richtlinie ist ebenfalls noch ausstehend. Eine umfassende Lagebeurteilung ist somit zur- zeit noch nicht möglich. Trotzdem ist davon auszugehen, dass in Zukunft der europäische Elektrizitätsmarkt zunehmend vom Wettbewerb geprägt wird. Diesem Trend soll und kann sich die schweizerische Elektrizitätswirtschaft realistischerweise nicht entziehen. Mit den bestehenden Wasserkraftwerken, insbesondere den Speicherwerken, sowie aufgrund des bestehenden Übertra- gungsnetzes und der geographischen Lage würde die Schweiz in einem europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt eine günstige Ausgangslage aufweisen. Andererseits ist die Frage offen, ob auf längere Sicht neu zu erstellende Kraftwerke in der Schweiz gegenüber Anlagen im Ausland konkurrenzfähig wären. Die Standortbedingungen können sich verändern, beispielsweise durch die Einführung der CO2-Abgabe. Ein zusätzlicher Elektrizitätsbedarf und der Ersatz bestehender inländischer Anlagen würde aus betriebswirtschaftlicher Op- tik möglicherweise zu vermehrten Elektrizitätsimporten oder allenfalls zum Bau von vergleichsweise kostengünstigen fos- sil-thermischen Anlagen führen. Ein Nachteil im internationa- len Wettbewerb ist die heterogene Struktur der schweizeri- schen Elektrizitätswirtschaft und die grosse Zahl von Unter- nehmen. Eine Öffnung des Elektrizitätsmarktes setzt nach Auffassung des Bundesrates vergleichbare Anforderungen der beteiligten Länder, insbesondere an den Umweltschutz und die Sicher- heit der Anlagen, voraus. Folgerichtig sieht der erwähnte Ent- wurf der EU-Richtlinie auch gemeinsame Vorschriften für Er- zeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität vor. Es ist jedoch noch offen, wann und auf welchem Niveau eine sol- che Harmonisierung erreicht werden kann. Die Frage der Marktöffnung ist weiter zu verfolgen. Im Zusam- menhang mit den Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Er- neuerung hat der Bundesrat deshalb am 13. Juni 1994 das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte- ment (Bundesamt für Energiewirtschaft) beauftragt, einen Be- richt über die Möglichkeiten bei den leitungsgebundenen Energien zu erarbeiten. Gegenstand der Untersuchung sind die möglichen Formen der Marktöffnung (Ausgangslage, Aus- gestaltung, Wirkung) sowie die Diskussion möglicher Anwen- dungen und Wirkungen dieser Modelle in der Schweiz, insbe- sondere im Bereich der Elektrizität Zurzeit klärt eine Arbeits- gruppe mit Vertretern der Bundesverwaltung, der Elektrizitäts- wirtschaft und der grossen Energiekonsumenten diese Fra- gen im Bereich der Elektrizität ab. Resultate aus dieser Arbeit sind bis im Herbst 1995 zu erwarten und werden eine der Grundlagen für den Entscheid des Bundesrates über das wei- tere Vorgehen in diesem gesamtwirtschaftlich wichtigen Sek- tor bilden.

4. Für die Gesamtenergiekonzeption (1978) und die Beurtei- lung des Bedarfsnachweises für Kernkraftwerke (1981) haben der Bundesrat und die Elektrizitätswirtschaft eine Versor- gungssicherheit von 95 Prozent im Winterhalbjahr vorausge- setzt (dies entspricht im Durchschnitt Nettoelektrizitätsimpor- ten in einem von zwanzig Winterhalbjahren). Diese Vorausset- zung einer weitgehenden Versorgungsautonomie ist im Laufe der achtziger Jahre durch den Verzicht auf neue Kernkraft- werke und den Erwerb von Bezugsrechten der schweizeri- schen Elektrizitätswirtschaft, vor allem in Frankreich, illuso- risch geworden. Heute stellt sich die Frage der Versorgungsautonomie im Hin- blick auf die Öffnung der Grenzen in Europa neu. Aus techni- schen (u. a Netzregulierung) und wirtschaftspolitischen Gründen kann auf eine substantielle landeseigene Elektrizi- tätserzeugung keinesfalls verzichtet werden. In Anbetracht der starken Auslandabhängigkeit bei den übrigen Energieträgern ist der inländischen Elektrizitätserzeugung aus der Sicht der wirtschaftlichen Landesversorgung ein hoher Stellenwert bei- zumessen. Der derzeitige Überhang im Elektrizitätsangebot in den meisten europäischen Ländern kann sich nach der Jahr- hundertwende mit dem Wirtschaftswachstum und der alters- bedingten Ausserbetriebnahme zahlreicher thermischer Kraft- werke wieder abbauen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Sankt-Flori- ans-Politik nicht vertretbar ist Die Einfuhr von Elektrizität aus Kernkraftwerken und fossil-thermischen Anlagen verträgt sich schlecht mit dem weiterhin vorhandenen Widerstand gegen die Kernenergie in unserem Land und den erklärten COa-Ziel- setzungen. Zusätzliche Elektrizitätsimporte sind insbeson- dere dann fragwürdig, wenn bei den ausländischen Partnern nicht gleichwertige Umweltschutz- und Sicherheitsanforde- rungen wie in der Schweiz bestehen. Falls sich Importe aus Ländern mit fossil-thermischer Elektrizitätserzeugung als nö- tig erweisen, ist zu prüfen, wie die ausländischen Kraftwerks- gesellschaften unterstützt werden können, um bezüglich Energieeffizienz, Sicherheit und Umweltschutz den Stand der Technik zu gewährleisten und die COa-Emissionen zu mini- mieren («joint Implementation»). Im Inland sind weitere An- strengungen zur rationellen Verwendung der Elektrizität zu un- ternehmen. Der Bundesrat wird die Frage des Selbstversor- gungsgrades bei der Elektrizitätsbeschaffung mit der Erarbei- tung von Elektrizitätsperspektiven neu prüfen.

Interpellation Spoerry 1004 N 24 mars 1995

5. Die neuesten im Bundesamt für Energiewirtschaft erstellten Energieperspektiven zeigen, dass die Elektrizitätsnachfrage auch im nächsten Jahrhundert weiter zunehmen dürfte, wenn auch mit deutlich geringeren Zuwachsraten als bisher. Bei ge- deihlicher Wirtschaftsentwicklung und bei der Fortsetzung der bestehenden Energiepolitik (kantonale Energiegesetze, Ener- gienutzungsbeschluss, «Energie 2000») würde die jährliche Zuwachsrate zwischen 2000 und 2030 aufgrund der Modell- rechnungen 0,69 Prozent, bei der Realisierung der beabsich- tigten Politik (Ablösung des Energienutzungsbeschlusses durch das vorgeschlagene Energiegesetz, Einführung der vorgeschlagenen COa-Abgabe) 0,55 Prozent betragen. Eine Stabilisierung oder Senkung der Elektrizitätsnachfrage dürfte bei der unterstellten wirtschaftlichen Rahmenentwicklung nur mit zusätzlichen und stärkeren Massnahmen für eine ratio- nelle Elektrizitätsverwendung erreichbar sein. Im Hinblick auf die ab 2010 auslaufenden Elektrizitätsimport- verträge und die voraussichtliche Lebensdauer der Kernkraft- werke von rund vierzig Jahren stellt sich die Frage, wie die schweizerische Elektrizitätsnachfrage nach 2010 gedeckt wer- den soll. Nach Auffassung des Bundesrates sind sämtliche Möglichkeiten auf der Angebots- und Nachfrageseite zu prü- fen: verstärkte Elektrizitätssparmassnahmen, neue erneuer- bare Energien, Wasserkraft, Kernenergie, fossile Energien so- wie Elektrizitätsimporte. Allerdings gibt es bei sämtlichen die- ser Optionen unterschiedliche Probleme der Akzeptanz, der Wirtschaftlichkeit und der Umweltbelastung. Eine weiterhin praktisch CO2-neutrale Elektrizitätsversorgung hat für die schweizerische Umwelt- und Klimaschutzpolitik grosses Gewicht Falls fossil-thermische Kraftwerke einge- setzt werden, welche selbstverständlich dem Stand der Tech- nik entsprechen müssen, sind kompensatorische Massnah- men nötig, wie die rationellere Energieverwendung, die Sub- stitution von fossilen Energien durch Abwärmenutzung und elektrische Wärmepumpen usw. Die möglichst weit gehende Nutzung der Abwärme ist prioritär, falls fossil-thermische Anla- gen zum Einsatz kommen. Diesem Anliegen tragen auch die Vorschläge für ein Energiegesetz und eine COe-Abgabe Rech- nung. Im Falle einer Zunahme des Gasverbrauches würden die Zuverlässigkeit der Lieferanten, die Sicherheit und Diversi- fikation der Transportwege und weitere Massnahmen, wie Gasspeicher und Verträge, die unterbrechbare Lieferungen vorsehen, als Bestandteile der Krisenvorsorge zunehmendes Gewicht erhalten. Auch der Einsatz der Kernenergie, der Was- serkraft und längerfristig der neuen erneuerbaren Energien kann zur Stabilisierung und Reduktion der CO2-Emissionen beitragen. Falls sich zusätzliche Elektrizitätsimporte als not- wendig erweisen, ist die technische Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnern voranzutreiben, um mit der Schweiz möglichst vergleichbare Standards zu erreichen.

6. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass in den nächsten Jahren die politische Diskussion überdie künftige Elektrizitäts- versorgung intensiviert werden muss. Diese Gelegenheit er- gibt sich in nächster Zeit mit den anstehenden Vorlagen über das Energiegesetz, die COs-Abgabe, die energiepolitischen Volksinitiativen (Volksinitiative für einen Solar-Rappen, Ener- gie-Umwelt-Initiative) und die Totalrevision des Atomgeset- zes. Mit dem Energiegesetz und der COa-Abgabe, mit dem Kernenergiegesetz, der Vereinfachung und Beschleunigung von Bewilligungsverfahren sowie mit der Überprüfung der Or- ganisation des Elektrizitätsmarktes sollten die nötigen Rah- menbedingungen geschaffen werden. Entscheidend ist, dass in den Behörden und Parlamenten aller Ebenen sowie in der Bevölkerung ein innovations- und investitionsfreundliches Klima geschaffen wird. Die Elektrizitätswirtschaft braucht poli- tische Unterstützung und Akzeptanz Dafür muss sie selber - insbesondere auch im Bereich der rationellen Elektrizitätsver- wendung-Wesentliches beitragen.

7. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in der Elektrizitätswirtschaft stehen die Bemühungen des Bundesrates zur Vereinfachung und Be- schleunigung der Bewilligungsverfahren im Zentrum. Damit sind für die Elektrizitätswirtschaft kürzere Realisierungszeiten und kostengünstigere Anlagen möglich. Der Spielraum wird dabei begrenzt durch die Anforderungen des Rechtsschutzes, der Demokratie und des Föderalismus. Deregulierungen dür- fen insbesondere Umweltschutz und Sicherheit nicht in Frage stellen. Im Rahmen von «Energie 2000» befasst sich eine Konfliktlö- sungsgruppe mit den noch vorhandenen Ausbaumöglichkei- ten der Wasserkraftnutzung und stellt Kriterien bereit, um Kon- senslösungen zwischen Projektanden und Umweltschutzor- ganisationen herbeizuführen. Eine weitere Konfliktlösungs- gruppe befasst sich mit einem nationalen Konzept für Übertra- gungsleitungen und erarbeitet Kriterien, um die Ausbaupläne der Uberlandwerke und der Schweizerischen Bundesbahnen zu beurteilen. Das EVED wird die Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft und den weiteren beteiligten Organisatio- nen im Interesse einer sicheren, wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energieversorgung weiterführen und nach Mög- lichkeitausbauen. Mit der Botschaft vom 19. Januar 1994 über die Teilrevision des Atomgesetzes und des Bundesbeschlusses zum Atomge- setz hat der Bundesrat dem Parlament eine Vereinfachung der Bewilligungsverfahren im Bereich der nuklearen Entsorgung unterbreitet Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mit dem Projekt «Verbesserung der Koordination der Entscheidverfahren für Grossprojekte» der Verwaltungskon- trolle des Bundes (VKB) wurden weitere konkrete Schritte ein- geleitet Mit dem bestehenden Energienutzungsbeschluss sind die öf- fentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, von Eigenerzeugern angebotenen Strom zu gesamtwirtschaft- lich angemessenen Bedingungen zu übernehmen. Diese Be- stimmung ist das Gegengewicht zur Marktmacht der Elektrizi- tätswirtschaft. Mit der Abnahmepflicht besteht Gewähr, dass die aus versorgungspolitischen Gründen erwünschten dezen- tralen Stromerzeugungsanlagen, wie z. B. Kleinwasserkraft- werke, eine Chance haben. Zu erwähnen sind die Anstrengungen der Kantone und Ge- meinden. Insbesondere sollten im Baubewilligungsverfahren die Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise die Instal- lation von Photovoltaikanlagen, und bauliche Energiespar- massnahmen nicht unnötig erschwert werden. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gehören nicht zuletzt Massnahmen des Bundes (Energiegesetz, COa- Abgabe) und der Kantone sowie der Wirtschaft zur rationellen Energieverwendung und zur Förderung der neuen erneuerba- ren Energien im Rahmen des Aktionsprogramms «Ener- gie 2000». Die politische Realisierbarkeit von Kraftwerkprojek- ten und das Ausmass der benötigten Kapazitäten sowie der Bedarf an Elektrizitätsimporten hängen auch vom Erfolg die- ser Politik ab. Le président: L'interpellatrice est partiellement satisfaite de la réponse du Conseil fédéral et demande la discussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben -Renvoyé 114 Stimmen 11 Stimmen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Spoerry Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz Interpellation Spoerry Avenir de l'approvisionnement de la Suisse en électricité In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3419 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 1001-1004 Page Pagina Ref. No 20 025 556 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.