opencaselaw.ch

94.1154

Ch Vb · 1994-12-12 · Deutsch CH
Erwägungen (6 Absätze)

E. 1 Ist es nicht an der Zeit, die Vorzugsbehandlung von Zement- öfen gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zu überdenken?

E. 2 Oder ist es vorgesehen, auch bei den Zementöfen eine Nachrüstung zu verlangen? Müssten nicht auch die Zement- öfen folgenden Standards zur Verbrennung von Sondermüll genügen? Zur Abscheidung von Staubpartikeln, die zum Teil massiv mit Schwermetallen belastet sind, bedarf es einer Filtereinheit Im weiteren muss zur Reduktion der Stickstoffoxid-, der Dioxin- und Furan-Mengen ein selektives katalytisches Reduktions- verfahren realisiert sein. Damit die Schwermetalle reduziert und die Grenzwerte eingehalten werden können, muss ein mehrstufiges Wäschersystem (saure und alkalische Wäsche) errichtet werden.

E. 3 Wieviel verbrennungsfähiger Sondermüll fällt heute in der Schweiz an? Mit welcher Menge wird bis in zehn Jahren ge- rechnet, wenn die bisherigen Vermeidungsstrategien konse- quent weiterentwickelt und überall ausgeschöpft werden?

E. 4 Wie wird verhindert, dass wegen mangelnder Koordination Überkapazitäten (z. B. zwei Öfen im Kanton Bern) geschaffen werden? Besteht ein Konzept zur koordinierten überregiona- len Abfallentsorgung (Abfallbörse), oder ist ein solches ge- plant?

E. 5 Die in der Schweiz zur Verbrennung anfallenden Sonderab- fälle sollen im eigenen Land umweltgerecht entsorgt werden. Das Buwal hat Ende September 1994 mit einem Rundschrei- ben an die Kantone und die Wirtschaft einen Exportstopp für Sonderabfälle zur Verbrennung ab Mai 1995 angekündigt Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, der gegen eine gesamtschweizerische Nutzung der Sonderabfall-Ver- brennungsanlage in Basel spricht Der Bundesrat würde eine Anpassung der Bewilligung durch den Kanton begrüssen. Die Bundesbehörden werden auch beantragten Importen von Sonderabfällen aus dem benachbarten Ausland im Einver- nehmen mit dem Kanton Basel-Stadt zustimmen, falls da- durch nicht die Entsorgung der schweizerischen Sonderab- fälle in Frage gestellt wird und die schweizerischen und völker- rechtlichen Vorschriften über den grenzüberschreitenden Ver- kehr mit Sonderabfällen erfüllt sind. Mit den vorgesehenen Regelungen über die Abfallverbren- nung in Zementwerken schliesslich wird der Bund verbindlich festlegen, für welche schadstoffarmen Massenabfälle aus In- dustrie und Gewerbe diese Entsorgung zugelassen ist Schadstoffreiche, problematische Sonderabfälle dagegen sollen in den dafür geeigneten und vorgesehenen speziellen Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden. Mit der Entsorgung der Abfälle im Inland können die Trans- portwege gegenüber den früheren Exporten nach England oder Finnland wesentlich verkürzt werden. Mengen an verbrannten Sonderabfällen 1992

1. In der Schweiz

- Drehrohröfen 35 231 Tonnen -Industriefeuerungen 121 337 Tonnen

- Zementwerke 73 911 Tonnen

- Kehrichtverbrennungsanlagen 35 011 Tonnen

- Total in der Schweiz (1992) 265 490 Tonnen

2. Export

- Drehrohröfen 15 100 Tonnen

- Zementwerke

E. 6 200 Tonnen

- Total Export (1992) 21 300 Tonnen

3. Gesamttotal (1992) 286 790 Tonnen #ST# 94.1155 Einfache Anfrage Borei François SBB-Billettautomaten für Kreditkarten Question ordinaire Borei François Automates à billets des CFF et utilisation de cartes de crédit Texte de la question ordinaire du 12 décembre 1994 A l'heure actuelle, pratiquement toutes les pompes à essence automatiques permettent de choisir la carte de crédit ou la Postcard comme mode de paiement Par contre, les automa- tes délivrant des billets CFF ne fonctionnent qu'avec de l'ar- gent liquide, même dans les gares sans personnel de guichet Quand les CFF envisagent-ils de s'adapter en la matière aux besoins de leur clientèle? Réponse du Conseil fédéral du 15 février 1995 Le 30 juillet 1993, les CFF ont émis un cahier des charges pour l'acquisition d'un nouveau type de distributeur automatique de billets et terminal d'information. La nouvelle génération d'auto- mates a pour but de décharger les guichets de la vente et de l'in- formation. En effet, nombre d'opérations de routine ne nécessi- tent pas l'intervention du personnel; elles peuvent donc être proposées en libre service à la clientèle. La demande d'offre a été transmise à 33 constructeurs suisses et étrangers. Le cahier des charges prévoit explicitement la possibilité de l'utilisation de moyens électroniques de paiement Le système proposé doit être capable de traiter des cartes magnétiques ou à puce, notamment:

- cartes de débit (EC-Direct CH et International, Postcard);

- cartes de crédit (Amexco, Diners, Eurocard, Visa, cartes- clients);

- cartes-valeur (rechargeables ou pas). L'évaluation est actuellement dans sa phase terminale; les CFF ont l'intention de soumettre la proposition d'acquisition à leur conseil d'administration afin mars. La mise en service des nouveaux distributeurs est prévue dès l'automne 1996.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Einfache Anfrage Gonseth Entsorgung von verbrennungsfähigem Sondermüll Question ordinaire Gonseth Elimination des déchets spéciaux combustibles In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung Z Séance Seduta Geschäftsnummer 94.1154 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 1019-1020 Page Pagina Ref. No 20 025 574 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Dispositiv
  1. Ist es nicht an der Zeit, die Vorzugsbehandlung von Zement- öfen gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zu überdenken?
  2. Oder ist es vorgesehen, auch bei den Zementöfen eine Nachrüstung zu verlangen? Müssten nicht auch die Zement- öfen folgenden Standards zur Verbrennung von Sondermüll genügen? Zur Abscheidung von Staubpartikeln, die zum Teil massiv mit Schwermetallen belastet sind, bedarf es einer Filtereinheit Im weiteren muss zur Reduktion der Stickstoffoxid-, der Dioxin- und Furan-Mengen ein selektives katalytisches Reduktions- verfahren realisiert sein. Damit die Schwermetalle reduziert und die Grenzwerte eingehalten werden können, muss ein mehrstufiges Wäschersystem (saure und alkalische Wäsche) errichtet werden.
  3. Wieviel verbrennungsfähiger Sondermüll fällt heute in der Schweiz an? Mit welcher Menge wird bis in zehn Jahren ge- rechnet, wenn die bisherigen Vermeidungsstrategien konse- quent weiterentwickelt und überall ausgeschöpft werden?
  4. Wie wird verhindert, dass wegen mangelnder Koordination Überkapazitäten (z. B. zwei Öfen im Kanton Bern) geschaffen werden? Besteht ein Konzept zur koordinierten überregiona- len Abfallentsorgung (Abfallbörse), oder ist ein solches ge- plant?
  5. Wie könnte der Ciba-Ofen am sinnvollsten ausgelastet wer- den, damit nicht die Steuerzahler die teuren Überkapazitäten berappen müssen? Welche Möglichkeiten gibt es, um den ökologisch bedenklichen Mülltourismus zu den Zementöfen zu unterbinden? Welche gesetzlichen Möglichkeiten beste- hen oder müssten geschaffen werden für eine einheitliche Ge- staltung der Verbrennungs- und Deponiepreise, damit vor al- lem die ökologisch besten Anlagen genutzt werden (ökologi- scher Risikoausgleich)? Antwort des Bundesrates vom 15. Februar 1995 Die Schweiz muss ab Frühjahr 1995 keine Abfälle zur Verbren- nung mehr exportieren. Bereits jetzt sind die Exporte stark rückläufig. Gegenüber rund 36 000 Tonnen im Jahr 1988 wur- den1993 nur noch rund 12 000 Tonnen Sonderabfälle zur Ver- brennung exportiert Zum Teil wird auch bereits mit freier Kapazität in schweizeri- schen Anlagen gerechnet So sind im neu gebauten Hochtem- peraturofen der Ciba in Basel bei einer Gesamtkapazität von rund 16 000 Tonnen nach Angaben der Betreiber heute noch rund 6000 Tonnen Kapazität frei. Dies sind 2 bis 3 Prozent der jährlich in der Schweiz verbrannten Sonderabfälle. Seit Jahren verbrennen auch Zementwerke in der Schweiz Sonderabfälle, vor allem Altöl. Vermehrt verbrennen Zement- werke heute auch andere, nicht als Sonderabfälle geltende Abfälle wie Klärschlamm, alte Autoreifen oder Abbruchholz. Gegenwärtig bereitet der Bund eine einheitliche Regelung für die Abfallverbrennung in Zementwerken vor.
  6. Zur Deckung ihres beträchtlichen Energiebedarfs setzen Zementwerke üblicherweise Steinkohle oder Schweröl ein. Ein wesentlicher Teil der Emissionen ist dabei weniger durch den eingesetzten Brennstoff als durch den Prozess bestimmt So führt die lange Aufenthaltsdauer der Verbrennungsgase bei Temperaturen über 1500 Grad in verstärktem Mass zur Bildung von Stickoxiden. Die SOa-Emissionen stammen vor- wiegend aus dem zur Zementherstellung verwendeten Roh- gestein. Beim Festlegen der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) wurde bei sämtlichen Emissionsquellen - einschliess- lich Zementwerken und Abfallverbrennungsanlagen - der Stand der Technik des jeweiligen Produktionsprozesses be- rücksichtigt Die LRV-Grenzwerte wurden 1992 sowohl für Ze- mentwerke als auch für Abfallverbrennungsanlagen ver- schärft. Die unterschiedlichen Emissionsgrenzwerte in der LRV sind somit Ausdruck unterschiedlicher Prozesstechniken bei verschiedenen Anlagekategorien. Auch bei den Zement- werken erfolgt eine Weiterentwicklung der Technik zur Reduk- tion der NO„-Emissionen. Sobald ein neuer Stand der Technik dies erlauben wird, können die entsprechenden Emissions- grenzwerte angepasst werden.
  7. Für den Ersatz von Kohle im Zementwerk kommen in erster Linie in grossen Mengen anfallende, relativ schadstoffarme Abfälle mit hohem Heizwert in Frage, z. B. Altöl oder Altholz. Zurzeit bereitet eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bun- desamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) eine ent- sprechende Richtlinie vor. Durch die Substitution dürfen sich weder die Emissionen von Luftschadstoffen erhöhen, noch darf sich die Zusammensetzung des Zements wesentlich än- dern. Es soll verhindert werden, dass ungeeignete Abfälle in Zementöfen verwertet werden. Die generelle Nachrüstung von Einfache Anfragen 1020 Questions ordinaires Zementwerken, welche geeignete Abfälle als Brennstoff ein- setzen, ist nicht vorgesehen. In Einzelfällen sind aber techni- sche Massnahmen nötig. Zementwerke verfügen über sehr leistungsfähige Staubab- scheider, um das fein gemahlene Rohgestein zurückzuhalten. Der Rohgesteinsstaub selber bindet saure Abgaskomponen- ten und Schwermetalle. Dadurch erübrigt sich ein mehrstufi- ges Wäschersystem. Eine Ausnahme bildet das leicht flüch- tige Quecksilber, welches z. B. in Spuren im Klärschlamm vor- handen ist Zur Reduktion der Quecksilberemissionen haben daher diejenigen Zementwerke, welche Klärschlamm verbren- nen, bereits heute weiter gehende Rauchgasreinigungsanla- gen realisiert, mit welchen der auch für Abfallverbrennungsan- lagen geltende Quecksilbergrenzwert eingehalten wird. Im Zementofen werden die im verwendeten Brennstoff enthal- tenen organischen Verbindungen praktisch vollständig zer- stört Zahlreiche Messungen an Zementwerken in der Schweiz und in Deutschland haben z. B. gezeigt, dass die Emissionen von Dioxinen und Furanen unabhängig von den eingesetzten Energieträgern deutlich niedriger liegen als der in Deutsch- land bei Abfallverbrennungsanlagen geltende Grenzwert von 0,1 ng/m3 Abgas.
  8. 1992 fielen in der Schweiz 286 000 Tonnen Sonderabfälle zur Verbrennung an. Davon konnten 265 000 Tonnen im In- land verbrannt werden, 21 000 Tonnen wurden exportiert. Die Zahlen sind im einzelnen in der untenstehenden Tabelle auf- geführt Ob sich die Menge der Sonderabfälle, die verbrannt werden müssen, längerfristig noch stark ändert, lässt sich nicht zuver- lässig angeben. Einerseits wird die Industrie die Menge der Sonderabfälle z. B. mit abfallarmen Herstellungsprozessen und mit besserer Verwertung noch vermindern. Die relativ ho- hen Entsorgungskosten in Verbrennungsanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, bilden auch einen Anreiz dazu. Aber auch die Verlagerung von Produktionsanlagen ins Ausland oder ein rezessionsbedingter Produktionsrückgang wirkt sich auf die Sonderabfallmengen in der Schweiz aus. Hingegen können bei Sanierungen von Altlasten grosse Men- gen an Sonderabfällen anfallen, die in geeigneten Anlagen verbrannt werden müssen. Es kann auch nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, ob in fernerer Zukunft alle, heute meist privatwirtschaftlich betriebenen und zum Teil schon älteren Anlagen weiterbestehen. Die Fortführung der vom Bund koordinierten Planung, die sich auf zuverlässige Abfallzahlen abstützen muss, ist deshalb vor- dringlich.
  9. 1986 legte der Bundesrat seine Politik und Ziele im Bereich der Sonderabfallentsorgung fest 1988 entstand das Sonder- abfallkonzept des Bundes. Es ging nach den damaligen Abfall- mengen davon aus, dass in der Schweiz rund 45 000 Tonnen Kapazität zur Verbrennung von Sonderabfällen fehlten. Auf Wunsch der Kantone erarbeitete das Buwal einen Vorschlag für die regionale Verteilung von drei neuen Sonderabfall-Verbren- nungsanlagen mit einer Kapazität von je 15 000 bis 20 OOOTon- nen pro Jahr. Das Konzept berücksichtigte die bestehenden Anlagekapazitäten und sah auch bereits vor, dass ein Teil der dafür geeigneten Sonderabfälle in Zementwerken oder in Keh- richtverbrennungsanlagen entsorgt werden kann. Das Konzept wurde laufend den neuen Gegebenheiten ange- passt Aufgrund der heute bekannten Abfallmengen und der Kapazität der in Betrieb stehenden Anlagen ist klar, dass nach der Inbetriebnahme der neuen Anlage der Ciba in Basel und des vergrösserten Ofens der EMS Dottikon die anderen im Kon- zept ursprünglich vorgesehenen Anlagen nicht mehr nötig sind. Als Reservesollen aberdie vorgesehenen Standorte (Win- terthur ZH und Wimmis BE) raumplanerisch gesichert werden.
  10. Die in der Schweiz zur Verbrennung anfallenden Sonderab- fälle sollen im eigenen Land umweltgerecht entsorgt werden. Das Buwal hat Ende September 1994 mit einem Rundschrei- ben an die Kantone und die Wirtschaft einen Exportstopp für Sonderabfälle zur Verbrennung ab Mai 1995 angekündigt Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, der gegen eine gesamtschweizerische Nutzung der Sonderabfall-Ver- brennungsanlage in Basel spricht Der Bundesrat würde eine Anpassung der Bewilligung durch den Kanton begrüssen. Die Bundesbehörden werden auch beantragten Importen von Sonderabfällen aus dem benachbarten Ausland im Einver- nehmen mit dem Kanton Basel-Stadt zustimmen, falls da- durch nicht die Entsorgung der schweizerischen Sonderab- fälle in Frage gestellt wird und die schweizerischen und völker- rechtlichen Vorschriften über den grenzüberschreitenden Ver- kehr mit Sonderabfällen erfüllt sind. Mit den vorgesehenen Regelungen über die Abfallverbren- nung in Zementwerken schliesslich wird der Bund verbindlich festlegen, für welche schadstoffarmen Massenabfälle aus In- dustrie und Gewerbe diese Entsorgung zugelassen ist Schadstoffreiche, problematische Sonderabfälle dagegen sollen in den dafür geeigneten und vorgesehenen speziellen Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden. Mit der Entsorgung der Abfälle im Inland können die Trans- portwege gegenüber den früheren Exporten nach England oder Finnland wesentlich verkürzt werden. Mengen an verbrannten Sonderabfällen 1992
  11. In der Schweiz - Drehrohröfen 35 231 Tonnen -Industriefeuerungen 121 337 Tonnen - Zementwerke 73 911 Tonnen - Kehrichtverbrennungsanlagen 35 011 Tonnen - Total in der Schweiz (1992) 265 490 Tonnen
  12. Export - Drehrohröfen 15 100 Tonnen - Zementwerke 6 200 Tonnen - Total Export (1992) 21 300 Tonnen
  13. Gesamttotal (1992) 286 790 Tonnen #ST# 94.1155 Einfache Anfrage Borei François SBB-Billettautomaten für Kreditkarten Question ordinaire Borei François Automates à billets des CFF et utilisation de cartes de crédit Texte de la question ordinaire du 12 décembre 1994 A l'heure actuelle, pratiquement toutes les pompes à essence automatiques permettent de choisir la carte de crédit ou la Postcard comme mode de paiement Par contre, les automa- tes délivrant des billets CFF ne fonctionnent qu'avec de l'ar- gent liquide, même dans les gares sans personnel de guichet Quand les CFF envisagent-ils de s'adapter en la matière aux besoins de leur clientèle? Réponse du Conseil fédéral du 15 février 1995 Le 30 juillet 1993, les CFF ont émis un cahier des charges pour l'acquisition d'un nouveau type de distributeur automatique de billets et terminal d'information. La nouvelle génération d'auto- mates a pour but de décharger les guichets de la vente et de l'in- formation. En effet, nombre d'opérations de routine ne nécessi- tent pas l'intervention du personnel; elles peuvent donc être proposées en libre service à la clientèle. La demande d'offre a été transmise à 33 constructeurs suisses et étrangers. Le cahier des charges prévoit explicitement la possibilité de l'utilisation de moyens électroniques de paiement Le système proposé doit être capable de traiter des cartes magnétiques ou à puce, notamment: - cartes de débit (EC-Direct CH et International, Postcard) ; - cartes de crédit (Amexco, Diners, Eurocard, Visa, cartes- clients); - cartes-valeur (rechargeables ou pas). L'évaluation est actuellement dans sa phase terminale; les CFF ont l'intention de soumettre la proposition d'acquisition à leur conseil d'administration afin mars. La mise en service des nouveaux distributeurs est prévue dès l'automne 1996. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Einfache Anfrage Gonseth Entsorgung von verbrennungsfähigem Sondermüll Question ordinaire Gonseth Elimination des déchets spéciaux combustibles In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung Z Séance Seduta Geschäftsnummer 94.1154 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 1019-1020 Page Pagina Ref. No 20 025 574 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

#ST# Einfache Anfragen - Questions ordinaires 94.1154 Einfache Anfrage Gonseth Entsorgung von verbrennungsfähigem Sondermüll Question ordinaire Gonseth Elimination des déchets spéciaux combustibles Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 12. Dezember 1994 Gegen den Widerstand von Umweltschützern baute die Ciba AG in Basel die modernste regionale Sondermüll-Verbren- nungsanlage (RSMVA) der Welt mit überdimensionierter Ka- pazität. Diese wurde am 5. Dezember 1994 in Betrieb genom- men. Als Partner tragen sowohl die Kantone Baselland und Basel-Stadt wie auch die beiden Partnerfirmen Sandoz und Röche das unternehmerische Risiko mit Heute steht fest, dass die für 16 000 Jahrestonnen Sondermüll ausgelegte Anlage nicht voll ausgelastet werden kann. Für das nächste Jahr sind erst 8000 Jahrestonnen Sondermüll zur Verbrennung zugesichert Viel Sonderabfall wird heute in Zementöfen entsorgt Wirt- schaftlich gesehen ist dies für das Zementwerk und auch für die betroffenen Firmen lukrativ. (Das Zementwerk erhält 200 bis 300 Franken pro Tonne entsorgten Sondermülls! Die be- troffene Firma bezahlt weniger als im Ciba-Ofen, wo die Ent- sorgung einer Tonne 2000 Franken kostet.) Ökologisch gese- hen ist diese Situation jedoch äusserst bedenklich. Heute gestattet der Bund die Vorzugsbehandlung der Ze- mentwerke (siehe Sonderregelung für Stickstoffoxide in der Luftreinhalte-Verordnung) indem er diesen unter dem Vor- wand der Schonung der Brennstoffe (Kohle) zugesteht, in den Zementöfen Problemmüll zu verheizen. So verschwinden z. B. im Zementofen von Eclépens (VD) Tausende von Tonnen Son- derabfälle. Dies geht auf Kosten der Umwelt und der Betreiber der modernen, umweltgerechten Anlagen. Mit der Möglichkeit, Sondermüll in Zementwerken billig zu ent- sorgen, wird die in erster Linie wichtige Abfallvermeidung nicht gefördert Zudem führt der Abfalltourismus zu den Zement- öfen gesamtökologisch zu viel schlechteren Lösungen. Die Gesamtfracht der in die Atmosphäre abgegebenen Schad- stoffe ist bei unsachgemässer thermischer Verwertung erheb- lich. Die Atmosphäre wird mit hochtoxischen Stoffen wie Dioxi- nen, Furanen, toxischen Formen von Schwermetallen, Stick- stoffoxiden, toxischen Crackprodukten usw. belastet Damit verbunden sind die Belastungen des Grundwassers und Bela- stungen der Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren, Pflan- zen ganz allgemein. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beant- worten:

1. Ist es nicht an der Zeit, die Vorzugsbehandlung von Zement- öfen gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zu überdenken?

2. Oder ist es vorgesehen, auch bei den Zementöfen eine Nachrüstung zu verlangen? Müssten nicht auch die Zement- öfen folgenden Standards zur Verbrennung von Sondermüll genügen? Zur Abscheidung von Staubpartikeln, die zum Teil massiv mit Schwermetallen belastet sind, bedarf es einer Filtereinheit Im weiteren muss zur Reduktion der Stickstoffoxid-, der Dioxin- und Furan-Mengen ein selektives katalytisches Reduktions- verfahren realisiert sein. Damit die Schwermetalle reduziert und die Grenzwerte eingehalten werden können, muss ein mehrstufiges Wäschersystem (saure und alkalische Wäsche) errichtet werden.

3. Wieviel verbrennungsfähiger Sondermüll fällt heute in der Schweiz an? Mit welcher Menge wird bis in zehn Jahren ge- rechnet, wenn die bisherigen Vermeidungsstrategien konse- quent weiterentwickelt und überall ausgeschöpft werden?

4. Wie wird verhindert, dass wegen mangelnder Koordination Überkapazitäten (z. B. zwei Öfen im Kanton Bern) geschaffen werden? Besteht ein Konzept zur koordinierten überregiona- len Abfallentsorgung (Abfallbörse), oder ist ein solches ge- plant?

5. Wie könnte der Ciba-Ofen am sinnvollsten ausgelastet wer- den, damit nicht die Steuerzahler die teuren Überkapazitäten berappen müssen? Welche Möglichkeiten gibt es, um den ökologisch bedenklichen Mülltourismus zu den Zementöfen zu unterbinden? Welche gesetzlichen Möglichkeiten beste- hen oder müssten geschaffen werden für eine einheitliche Ge- staltung der Verbrennungs- und Deponiepreise, damit vor al- lem die ökologisch besten Anlagen genutzt werden (ökologi- scher Risikoausgleich)? Antwort des Bundesrates vom 15. Februar 1995 Die Schweiz muss ab Frühjahr 1995 keine Abfälle zur Verbren- nung mehr exportieren. Bereits jetzt sind die Exporte stark rückläufig. Gegenüber rund 36 000 Tonnen im Jahr 1988 wur- den1993 nur noch rund 12 000 Tonnen Sonderabfälle zur Ver- brennung exportiert Zum Teil wird auch bereits mit freier Kapazität in schweizeri- schen Anlagen gerechnet So sind im neu gebauten Hochtem- peraturofen der Ciba in Basel bei einer Gesamtkapazität von rund 16 000 Tonnen nach Angaben der Betreiber heute noch rund 6000 Tonnen Kapazität frei. Dies sind 2 bis 3 Prozent der jährlich in der Schweiz verbrannten Sonderabfälle. Seit Jahren verbrennen auch Zementwerke in der Schweiz Sonderabfälle, vor allem Altöl. Vermehrt verbrennen Zement- werke heute auch andere, nicht als Sonderabfälle geltende Abfälle wie Klärschlamm, alte Autoreifen oder Abbruchholz. Gegenwärtig bereitet der Bund eine einheitliche Regelung für die Abfallverbrennung in Zementwerken vor.

1. Zur Deckung ihres beträchtlichen Energiebedarfs setzen Zementwerke üblicherweise Steinkohle oder Schweröl ein. Ein wesentlicher Teil der Emissionen ist dabei weniger durch den eingesetzten Brennstoff als durch den Prozess bestimmt So führt die lange Aufenthaltsdauer der Verbrennungsgase bei Temperaturen über 1500 Grad in verstärktem Mass zur Bildung von Stickoxiden. Die SOa-Emissionen stammen vor- wiegend aus dem zur Zementherstellung verwendeten Roh- gestein. Beim Festlegen der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) wurde bei sämtlichen Emissionsquellen - einschliess- lich Zementwerken und Abfallverbrennungsanlagen - der Stand der Technik des jeweiligen Produktionsprozesses be- rücksichtigt Die LRV-Grenzwerte wurden 1992 sowohl für Ze- mentwerke als auch für Abfallverbrennungsanlagen ver- schärft. Die unterschiedlichen Emissionsgrenzwerte in der LRV sind somit Ausdruck unterschiedlicher Prozesstechniken bei verschiedenen Anlagekategorien. Auch bei den Zement- werken erfolgt eine Weiterentwicklung der Technik zur Reduk- tion der NO„-Emissionen. Sobald ein neuer Stand der Technik dies erlauben wird, können die entsprechenden Emissions- grenzwerte angepasst werden.

2. Für den Ersatz von Kohle im Zementwerk kommen in erster Linie in grossen Mengen anfallende, relativ schadstoffarme Abfälle mit hohem Heizwert in Frage, z. B. Altöl oder Altholz. Zurzeit bereitet eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bun- desamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) eine ent- sprechende Richtlinie vor. Durch die Substitution dürfen sich weder die Emissionen von Luftschadstoffen erhöhen, noch darf sich die Zusammensetzung des Zements wesentlich än- dern. Es soll verhindert werden, dass ungeeignete Abfälle in Zementöfen verwertet werden. Die generelle Nachrüstung von

Einfache Anfragen 1020 Questions ordinaires Zementwerken, welche geeignete Abfälle als Brennstoff ein- setzen, ist nicht vorgesehen. In Einzelfällen sind aber techni- sche Massnahmen nötig. Zementwerke verfügen über sehr leistungsfähige Staubab- scheider, um das fein gemahlene Rohgestein zurückzuhalten. Der Rohgesteinsstaub selber bindet saure Abgaskomponen- ten und Schwermetalle. Dadurch erübrigt sich ein mehrstufi- ges Wäschersystem. Eine Ausnahme bildet das leicht flüch- tige Quecksilber, welches z. B. in Spuren im Klärschlamm vor- handen ist Zur Reduktion der Quecksilberemissionen haben daher diejenigen Zementwerke, welche Klärschlamm verbren- nen, bereits heute weiter gehende Rauchgasreinigungsanla- gen realisiert, mit welchen der auch für Abfallverbrennungsan- lagen geltende Quecksilbergrenzwert eingehalten wird. Im Zementofen werden die im verwendeten Brennstoff enthal- tenen organischen Verbindungen praktisch vollständig zer- stört Zahlreiche Messungen an Zementwerken in der Schweiz und in Deutschland haben z. B. gezeigt, dass die Emissionen von Dioxinen und Furanen unabhängig von den eingesetzten Energieträgern deutlich niedriger liegen als der in Deutsch- land bei Abfallverbrennungsanlagen geltende Grenzwert von 0,1 ng/m3 Abgas.

3. 1992 fielen in der Schweiz 286 000 Tonnen Sonderabfälle zur Verbrennung an. Davon konnten 265 000 Tonnen im In- land verbrannt werden, 21 000 Tonnen wurden exportiert. Die Zahlen sind im einzelnen in der untenstehenden Tabelle auf- geführt Ob sich die Menge der Sonderabfälle, die verbrannt werden müssen, längerfristig noch stark ändert, lässt sich nicht zuver- lässig angeben. Einerseits wird die Industrie die Menge der Sonderabfälle z. B. mit abfallarmen Herstellungsprozessen und mit besserer Verwertung noch vermindern. Die relativ ho- hen Entsorgungskosten in Verbrennungsanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, bilden auch einen Anreiz dazu. Aber auch die Verlagerung von Produktionsanlagen ins Ausland oder ein rezessionsbedingter Produktionsrückgang wirkt sich auf die Sonderabfallmengen in der Schweiz aus. Hingegen können bei Sanierungen von Altlasten grosse Men- gen an Sonderabfällen anfallen, die in geeigneten Anlagen verbrannt werden müssen. Es kann auch nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, ob in fernerer Zukunft alle, heute meist privatwirtschaftlich betriebenen und zum Teil schon älteren Anlagen weiterbestehen. Die Fortführung der vom Bund koordinierten Planung, die sich auf zuverlässige Abfallzahlen abstützen muss, ist deshalb vor- dringlich.

4. 1986 legte der Bundesrat seine Politik und Ziele im Bereich der Sonderabfallentsorgung fest 1988 entstand das Sonder- abfallkonzept des Bundes. Es ging nach den damaligen Abfall- mengen davon aus, dass in der Schweiz rund 45 000 Tonnen Kapazität zur Verbrennung von Sonderabfällen fehlten. Auf Wunsch der Kantone erarbeitete das Buwal einen Vorschlag für die regionale Verteilung von drei neuen Sonderabfall-Verbren- nungsanlagen mit einer Kapazität von je 15 000 bis 20 OOOTon- nen pro Jahr. Das Konzept berücksichtigte die bestehenden Anlagekapazitäten und sah auch bereits vor, dass ein Teil der dafür geeigneten Sonderabfälle in Zementwerken oder in Keh- richtverbrennungsanlagen entsorgt werden kann. Das Konzept wurde laufend den neuen Gegebenheiten ange- passt Aufgrund der heute bekannten Abfallmengen und der Kapazität der in Betrieb stehenden Anlagen ist klar, dass nach der Inbetriebnahme der neuen Anlage der Ciba in Basel und des vergrösserten Ofens der EMS Dottikon die anderen im Kon- zept ursprünglich vorgesehenen Anlagen nicht mehr nötig sind. Als Reservesollen aberdie vorgesehenen Standorte (Win- terthur ZH und Wimmis BE) raumplanerisch gesichert werden.

5. Die in der Schweiz zur Verbrennung anfallenden Sonderab- fälle sollen im eigenen Land umweltgerecht entsorgt werden. Das Buwal hat Ende September 1994 mit einem Rundschrei- ben an die Kantone und die Wirtschaft einen Exportstopp für Sonderabfälle zur Verbrennung ab Mai 1995 angekündigt Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, der gegen eine gesamtschweizerische Nutzung der Sonderabfall-Ver- brennungsanlage in Basel spricht Der Bundesrat würde eine Anpassung der Bewilligung durch den Kanton begrüssen. Die Bundesbehörden werden auch beantragten Importen von Sonderabfällen aus dem benachbarten Ausland im Einver- nehmen mit dem Kanton Basel-Stadt zustimmen, falls da- durch nicht die Entsorgung der schweizerischen Sonderab- fälle in Frage gestellt wird und die schweizerischen und völker- rechtlichen Vorschriften über den grenzüberschreitenden Ver- kehr mit Sonderabfällen erfüllt sind. Mit den vorgesehenen Regelungen über die Abfallverbren- nung in Zementwerken schliesslich wird der Bund verbindlich festlegen, für welche schadstoffarmen Massenabfälle aus In- dustrie und Gewerbe diese Entsorgung zugelassen ist Schadstoffreiche, problematische Sonderabfälle dagegen sollen in den dafür geeigneten und vorgesehenen speziellen Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden. Mit der Entsorgung der Abfälle im Inland können die Trans- portwege gegenüber den früheren Exporten nach England oder Finnland wesentlich verkürzt werden. Mengen an verbrannten Sonderabfällen 1992

1. In der Schweiz

- Drehrohröfen 35 231 Tonnen -Industriefeuerungen 121 337 Tonnen

- Zementwerke 73 911 Tonnen

- Kehrichtverbrennungsanlagen 35 011 Tonnen

- Total in der Schweiz (1992) 265 490 Tonnen

2. Export

- Drehrohröfen 15 100 Tonnen

- Zementwerke 6 200 Tonnen

- Total Export (1992) 21 300 Tonnen

3. Gesamttotal (1992) 286 790 Tonnen #ST# 94.1155 Einfache Anfrage Borei François SBB-Billettautomaten für Kreditkarten Question ordinaire Borei François Automates à billets des CFF et utilisation de cartes de crédit Texte de la question ordinaire du 12 décembre 1994 A l'heure actuelle, pratiquement toutes les pompes à essence automatiques permettent de choisir la carte de crédit ou la Postcard comme mode de paiement Par contre, les automa- tes délivrant des billets CFF ne fonctionnent qu'avec de l'ar- gent liquide, même dans les gares sans personnel de guichet Quand les CFF envisagent-ils de s'adapter en la matière aux besoins de leur clientèle? Réponse du Conseil fédéral du 15 février 1995 Le 30 juillet 1993, les CFF ont émis un cahier des charges pour l'acquisition d'un nouveau type de distributeur automatique de billets et terminal d'information. La nouvelle génération d'auto- mates a pour but de décharger les guichets de la vente et de l'in- formation. En effet, nombre d'opérations de routine ne nécessi- tent pas l'intervention du personnel; elles peuvent donc être proposées en libre service à la clientèle. La demande d'offre a été transmise à 33 constructeurs suisses et étrangers. Le cahier des charges prévoit explicitement la possibilité de l'utilisation de moyens électroniques de paiement Le système proposé doit être capable de traiter des cartes magnétiques ou à puce, notamment:

- cartes de débit (EC-Direct CH et International, Postcard);

- cartes de crédit (Amexco, Diners, Eurocard, Visa, cartes- clients);

- cartes-valeur (rechargeables ou pas). L'évaluation est actuellement dans sa phase terminale; les CFF ont l'intention de soumettre la proposition d'acquisition à leur conseil d'administration afin mars. La mise en service des nouveaux distributeurs est prévue dès l'automne 1996.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Einfache Anfrage Gonseth Entsorgung von verbrennungsfähigem Sondermüll Question ordinaire Gonseth Elimination des déchets spéciaux combustibles In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung Z Séance Seduta Geschäftsnummer 94.1154 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 1019-1020 Page Pagina Ref. No 20 025 574 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.