Erwägungen (4 Absätze)
E. 3 Zementwerke benötigen beträchtliche Mengen an Energie.
Zur Energieerzeugung wird üblicherweise Steinkohle oder
Schweröl eingesetzt. Ein wesentlicher Teil der Emissionen ist
dabei weniger durch den eingesetzten Brennstoff als durch
den Prozess bestimmt So führt die lange Aufenthaltsdauer
der Verbrennungsgase bei Temperaturen über 1500 Grad zur
Bildung von Stickoxiden. Die Emissionen von Schwefeldioxid
werden massgeblich durch die Oxidation von schwefelhalti-
gen Verbindungen im Gesteinsmehl verursacht.
Beim Festlegen der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung
(LRV) ging der Gesetzgeber vom jeweiligen Stand der Technik
in der Zementindustrie und bei der Abfallverbrennung aus.
Dies erklärt die Tatsache, weshalb die LRV bei Abfallverbren-
nungsanlagen wesentlich strengere Emissionsgrenzwerte für
Schwefeldioxid und Stickoxide festlegt als bei Zementwerken.
Auch andere Grenzwerte sind unterschiedlich.
Unter der Leitung des Buwal bereitet eine Arbeitsgruppe eine
Richtlinie vor, die unter anderem Anforderungen an die in Ze-
mentwerken statt der Kohle eingesetzten Abfälle enthält Da-
bei ging die Arbeitsgruppe davon aus, dass sich durch die Ver-
brennung von Abfällen weder die Emissionen erhöhen noch
die Zementzusammensetzung wesentlich ändern sollte. Für
den Ersatz von Kohle stehen damit in erster Linie relativ schad-
stoffarme Abfälle mit hohem Heizwert wie Altöl, Altholz oder
Papierschlämme zur Diskussion.
Sowohl Altöl als auch gewisse Abfallösungsmittel sind bezüg-
lich Schadstoffgehalt durchaus mit Kohle vergleichbar. Da die
Emissionen von Stickoxid und Schwefeldioxid bei Zementwer-
ken nicht vom Brennstoff, sondern von der Flammentempera-
tur bzw. von den eingesetzten mineralischen Rohstoffen be-
stimmt werden, sollen in diesem Fall weiterhin die für Zement-
werke geltenden Emissionsgrenzwerte angewendet werden.
Bei anderen Emissionsgrenzwerten, z. B. für flüchtige organi-
sche Verbindungen und für das flüchtige Schwermetall
Quecksilber, wird geprüft, wieweit eine Anpassung der Luft-
reinhalte-Vorschriften erfolgen kann.
E. 4 Die in der Schweiz zur Verbrennung anfallenden Sonderab- fälle sollen im eigenen Land umweltgerecht entsorgt werden. Das Buwal hat Ende September 1994 mit einem Rundschrei- ben an die Kantone und die Wirtschaft einen Exportstopp für Sonderabfälle zur Verbrennung ab Mai 1995 angekündigt Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, der gegen die gesamtschweizerische Nutzung der Sonderabfall-Ver- brennungsanlage in Basel spricht. Der Bundesrat würde eine Anpassung der Bewilligung durch den Kanton begrüssen. Die Bundesbehörden werden im Einvernehmen mit dem Kan- ton Basel-Stadt beantragten Importen von Sonderabfällen aus dem benachbarten Ausland zustimmen, falls dadurch nicht die Entsorgung der schweizerischen Sonderabfälle in Frage gestellt wird und wenn die schweizerischen und völkerrechtli- chen Vorschriften über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Sonderabfällen erfüllt sind.
E. 5 Bereits heute hat die umweltverträgliche Entsorgung von problematischen, schadstoffreichen Sonderabfällen ihren Preis. Mit den vorgesehenen Regelungen über die Abfallver- brennung in Zementwerken wird der Bund verbindlich festle- gen, für welche schadstoffarmen Massenabfälle aus Industrie und Gewerbe diese Entsorgung zugelassen ist Dadurch wird der bereits heute bestehende Rahmen für eine umweltverträgliche Abfallverbrennung für die verschiedenen Arten von Sonderabfällen präzisiert werden. Damit der Gefahr von illegalen, billigen, aber umweltbelastenden Entsorgungen begegnet werden kann, ist die Aufsicht von Bund und Kanto- nen im Bereich der Abfallwirtschaft von grosser Bedeutung. Mengen an verbrannten Sonderabfällen 1992:
- In der Schweiz: Drehrohröfen 35 231 Tonnen; Industriefeue- rungen 121 337 Tonnen; Zementwerke 73 911 Tonnen; Keh- richtverbrennungsanlagen 35011 Tonnen (Total in der Schweiz 1992:265 490 Tonnen); -Export: Drehrohröfen 15100 Tonnen; Zementwerke 6200 Tonnen (Total Export 1992:21 300Tonnen);
- Gesamttotal 1992:286 790 Tonnen.
143 Herausgeber- Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung Dokumentationszentrale Parlamentsdienste 3003 Bern Chefredaktor: Dr. phil. François Comment Druck: BUGRA SUISSE Buechler Gratino AG, 3084 Wabern Vertrieb: EDMZ, 3000 Bern Tel. 031/3223908/3914/3953 Fax 031/322 39 75 Preise (inkl. MWSt): Einzelnummer Fr. 12.- Jahresabonnement (Nationalrat und Ständerat) Fr. 95.- Jahresabonnement Ausland Fr. 103.- Editeur: Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Centrale de documentation Services du Parlement 3003 Berne Rédacteur en chef: François Comment, dr es lettres Impression: BUGRA SUISSE Buechler Grafino SA, 3084 Wabern Distribution: OCFIM, 3000 Berne Tél. 031/3223908/3914/3953 Fax 031/322 39 75 Prix (TVA incl.): Numéro isolé fr. 12.- Abonnement annuel (Conseil national et Conseil des Etats) fr. 95.- Abonnement annuel pour l'étranger fr. 103.-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Einfache Anfrage Plattner Verbrennung von Sonderabfall Question ordinaire Plattner Déchets spéciaux. Incinération In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung
E. 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.1148 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.02.1995 - 08:00 Date Data Seite 141-144 Page Pagina Ref. No 20 025 356 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
#ST# Einfache Anfragen - Questions ordinaires 94.1148 Einfache Anfrage Plattner Verbrennung von Sonderabfall Question ordinaire Plattner Déchets spéciaux. Incinération Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 7. Dezember 1994 Der neue, leistungsfähige Ofen für Sonderabfälle der Ciba in Basel wird - zumindest bei Betriebsbeginn - nicht ausgelastet sein. Dies hat verschiedene Gründe. Einmal werden heute Sonderabfälle erfreulicherweise vermehrt schon an der Quelle vermieden. Zum zweiten wirkt sich die generell reduzierte Pro- duktion aus. Drittens aber verwendet die Zementindustrie Sonderabfälle als Ersatz für fossile Brennstoffe. Ein harter Wettkampf um brennbare Abfälle hat eingesetzt Beim hohen Kostenniveau spielt der Preis die entscheidende Rolle. Der Preiskampf um den brennbaren Sonderabfall ist zulässig, aber nur, wenn alle konkurrierenden Anlagen bezüglich ver- gleichbarer Stoffe die gleichen Emissionsgrenzwerte und Vor- schriften über die Schlackenbehandlung erfüllen müssen und wenn auch die Transporte des Materials mit vergleichbarer Si- cherheit betreffend Umweltverschmutzungen durchgeführt werden. Der Basler Ofen unterschreitet alle Grenzwerte der LRV. Er ist damit zweifellos gut geeignet für die ihm zugedachte Aufgabe. Es ist deshalb aus Basler Sicht wie aus jener der Umwelt not- wendig, dass ihm alle geeigneten brennbaren Sonderabfälle aus der schweizerischen wie aus der badischen und elsässi- schen Region um Basel zugeführt werden dürfen und - so- weit möglich - auch müssen. Preiskonkurrenz von Zementfa- briken-z. B. im Waadtland-, welche laut Aussagen von Betei- ligten zehnmal mehr Spielraum bei den Grenzwerten gemes- sen sollen, darf nicht zu kontraproduktiven Sondermüllverla- gerungen führen. Ich frage den Bundesrat an: -ob ein gesamtschweizerisches Sondermüll-Entsorgungs- konzept existiert und wie es allenfalls aussieht;
- wie er die Sicherheit und Nützlichkeit von umfangreichen (Strassen-)Transporten von Sonderabfällen über grössere Di- stanzen beurteilt;
- ob die Emissionsgrenzwerte wie auch die Vorschriften über die Schlacken- und Rauchgasabwasser-Behandlung von Sonderabfall verbrennenden Zementfabriken bei vergleichba- ren Stoffen jenen des Basler Ofens entsprechen;
- ob er gewillt ist, die Zufuhr aller geeigneten Sonderabfälle aus der schweizerischen Region um Basel in den Basler Ofen zu verfügen und jene aus der badischen und elsässischen Re- gion zu ermöglichen;
- ob er nicht befürchtet, dass als Folge zu hoher Stückkosten des nicht ausgelasteten Basler Ofens Sonderabfälle an- derswo schlechter oder gar illegal entsorgt werden könnten. Antwort des Bundesrates vom 23. Januar 1995 Die Schweiz war während der vergangenen Jahrzehnte zur Entsorgung von Sonderabfällen stark vom Ausland abhängig. Dank dem Aufbau neuer Verbrennungsanlagen und auch dank der Verminderung von Abfällen in der Industrie zeichnet sich ab, dass die Schweiz ab Frühjahr 1995 keine Abfälle zur Verbrennung mehr exportieren muss. Zum Teil wird auch be- reits mit freien Kapazität gerechnet. So sind im neu gebauten Hochtemperaturofen der Ciba in Basel bei einer Gesamtkapa- zität von rund 16000 Tonnen nach Angaben der Betreiber heute noch rund 6000 Tonnen Kapazität frei. Dies sind 2 bis 3 Prozent der jährlich in der Schweiz verbrannten Sonderab- fälle oder etwa die Hälfte der Menge, die 1993 wegen Anlagen- mangels noch exportiert werden musste. 1992 fielen in der Schweiz 286 000 Tonnen Sonderabfälle zur Verbrennung an. Davon konnten 265 000 Tonnen im Inland verbrannt werden, 21 000 Tonnen wurden exportiert. 156 000 Tonnen gelangten in spezielle Industriefeuerungen und Dreh- rohröfen, 74 000 Tonnen wurden in Zementwerken und 35 000 Tonnen in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt Die Ex- porte sind stark rückläufig und betrugen 1993 nur noch rund 12 000 Tonnen. Seit Jahren verbrennen in der Schweiz auch Zementwerke Sonderabfälle, vor allem Altöl, als Ersatz für Steinkohle oder Schweröl. Weil andere geeignete Anlagen fehlten, übernah- men einzelne Werke auch die Entsorgung von Ölabscheider- schlämmen und von ölverschmutztem Erdreich. Vermehrt ge- hen Zementwerke heute dazu über, nicht als Sonderabfälle geltende Abfälle, wie Klärschlamm, alte Autoreifen oder Ab- bruchholz, zu verbrennen. Gegenwärtig bereitet der Bund eine einheitliche Regelung für die Abfallverbrennung in Ze- mentwerken vor.
1. Schon 1986 legte der Bundesrat seine Politik und Ziele im Bereich der Sonderabfall-Entsorgung fest. Soweit als möglich sind demnach Sonderabfälle durch abfallarme Produktions- verfahren zu vermeiden. Die nicht verwertbaren Sonderabfälle sind zu mineralisieren. Aus dieser Zielsetzung entstand 1988 das Sonderabfallkonzept des Bundes. Dieses basierte auf den damaligen Abfallmengen und ging davon aus, dass in der Schweiz rund 45 000 Tonnen Kapazität zur Verbrennung von Sonderabfällen fehlten. Auf Wunsch der Kantone erarbeitete das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ei- nen Vorschlag für die regionale Verteilung von drei neuen Son- derabfallverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von je 15 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr. Dieses Konzept berück- sichtigte die bestehenden Anlagekapazitäten und sah auch bereits vor, dass ein Teil der dafür geeigneten Sonderabfälle in Zementwerken oder in Kehrichtverbrennungsanlagen ent- sorgt werden kann. Die Richtigkeit der vom Bundesrat beabsichtigten Entsorgung brennbarer Abfälle im Inland zeigte sich im Herbst 1992, als die britischen Behörden kurzfristig die Einstellung der Exporte in britische Verbrennungsanlagen forderten. Die umweltverträgliche Entsorgung in Anlagen, welche dem Stand der Technik genügen, führt zu höheren Kosten. So ko- stete seinerzeit die Ablagerung einer Tonne brennbarer Son- derabfälle weniger als 100 Franken, die Verbrennung in einer vorschriftskonformen Anlage dagegen mehr als 1000 Fran- ken. Aus diesen gestiegenen Kosten ergibt sich ein starker An- reiz für Industrie und Gewerbe, Abfälle durch die Optimierung und den Wechsel von Produktionsverfahren zu vermeiden. So ist denn auch seit 1991 die Menge der zur Verbrennung expor- tierten Abfälle stark rückläufig. Dabei spielt neben der Abfall- vermeidung zweifellos auch der Rückgang der Produktion in der schweizerischen Wirtschaft eine Rolle. Das Konzept wurde laufend den neuen Gegebenheiten ange- passt Als Folge des erwähnten Rückgangs der Sonderabfall- mengen sind nach der Inbetriebnahme der neuen Anlage der Ciba in Basel und dem vergrösserten Ofen der EMS Dottikon die anderen im Konzept ursprünglich vorgesehenen Anlagen nicht mehr nötig. Als Reserve sollen aber die vorgesehenen Standorte (Winterthur/ZH und Wimmis/BE) raumplanerisch gesichert werden.
2. Brennbare Sonderabfälle stellen in der Regel keine grös- sere Gefahr beim Strassentransport dar als Heizöl oder Ben- zin. Sie unterstehen auch den gleichen gesetzlichen Regelun- gen für Gefahrguttransporte. Aus wirtschaftlichen Gründen müssen Sonderabfall-Verbrennungsanlagen eine gewisse Grosse haben und damit auch über ein grösseres Einzugsge-
Einfache Anfragen 142 Questions ordinaires biet verfügen. Transporte von Sonderabfällen sind deshalb auch in Zukunft unumgänglich. Mit der Ausrichtung auf eine Entsorgung im eigenen Land können die Transportwege ge- genüber den früheren Exporten nach England oder Finnland sogar verkürzt werden.
3. Zementwerke benötigen beträchtliche Mengen an Energie. Zur Energieerzeugung wird üblicherweise Steinkohle oder Schweröl eingesetzt. Ein wesentlicher Teil der Emissionen ist dabei weniger durch den eingesetzten Brennstoff als durch den Prozess bestimmt So führt die lange Aufenthaltsdauer der Verbrennungsgase bei Temperaturen über 1500 Grad zur Bildung von Stickoxiden. Die Emissionen von Schwefeldioxid werden massgeblich durch die Oxidation von schwefelhalti- gen Verbindungen im Gesteinsmehl verursacht. Beim Festlegen der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ging der Gesetzgeber vom jeweiligen Stand der Technik in der Zementindustrie und bei der Abfallverbrennung aus. Dies erklärt die Tatsache, weshalb die LRV bei Abfallverbren- nungsanlagen wesentlich strengere Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid und Stickoxide festlegt als bei Zementwerken. Auch andere Grenzwerte sind unterschiedlich. Unter der Leitung des Buwal bereitet eine Arbeitsgruppe eine Richtlinie vor, die unter anderem Anforderungen an die in Ze- mentwerken statt der Kohle eingesetzten Abfälle enthält Da- bei ging die Arbeitsgruppe davon aus, dass sich durch die Ver- brennung von Abfällen weder die Emissionen erhöhen noch die Zementzusammensetzung wesentlich ändern sollte. Für den Ersatz von Kohle stehen damit in erster Linie relativ schad- stoffarme Abfälle mit hohem Heizwert wie Altöl, Altholz oder Papierschlämme zur Diskussion. Sowohl Altöl als auch gewisse Abfallösungsmittel sind bezüg- lich Schadstoffgehalt durchaus mit Kohle vergleichbar. Da die Emissionen von Stickoxid und Schwefeldioxid bei Zementwer- ken nicht vom Brennstoff, sondern von der Flammentempera- tur bzw. von den eingesetzten mineralischen Rohstoffen be- stimmt werden, sollen in diesem Fall weiterhin die für Zement- werke geltenden Emissionsgrenzwerte angewendet werden. Bei anderen Emissionsgrenzwerten, z. B. für flüchtige organi- sche Verbindungen und für das flüchtige Schwermetall Quecksilber, wird geprüft, wieweit eine Anpassung der Luft- reinhalte-Vorschriften erfolgen kann.
4. Die in der Schweiz zur Verbrennung anfallenden Sonderab- fälle sollen im eigenen Land umweltgerecht entsorgt werden. Das Buwal hat Ende September 1994 mit einem Rundschrei- ben an die Kantone und die Wirtschaft einen Exportstopp für Sonderabfälle zur Verbrennung ab Mai 1995 angekündigt Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, der gegen die gesamtschweizerische Nutzung der Sonderabfall-Ver- brennungsanlage in Basel spricht. Der Bundesrat würde eine Anpassung der Bewilligung durch den Kanton begrüssen. Die Bundesbehörden werden im Einvernehmen mit dem Kan- ton Basel-Stadt beantragten Importen von Sonderabfällen aus dem benachbarten Ausland zustimmen, falls dadurch nicht die Entsorgung der schweizerischen Sonderabfälle in Frage gestellt wird und wenn die schweizerischen und völkerrechtli- chen Vorschriften über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Sonderabfällen erfüllt sind.
5. Bereits heute hat die umweltverträgliche Entsorgung von problematischen, schadstoffreichen Sonderabfällen ihren Preis. Mit den vorgesehenen Regelungen über die Abfallver- brennung in Zementwerken wird der Bund verbindlich festle- gen, für welche schadstoffarmen Massenabfälle aus Industrie und Gewerbe diese Entsorgung zugelassen ist Dadurch wird der bereits heute bestehende Rahmen für eine umweltverträgliche Abfallverbrennung für die verschiedenen Arten von Sonderabfällen präzisiert werden. Damit der Gefahr von illegalen, billigen, aber umweltbelastenden Entsorgungen begegnet werden kann, ist die Aufsicht von Bund und Kanto- nen im Bereich der Abfallwirtschaft von grosser Bedeutung. Mengen an verbrannten Sonderabfällen 1992:
- In der Schweiz: Drehrohröfen 35 231 Tonnen; Industriefeue- rungen 121 337 Tonnen; Zementwerke 73 911 Tonnen; Keh- richtverbrennungsanlagen 35011 Tonnen (Total in der Schweiz 1992:265 490 Tonnen); -Export: Drehrohröfen 15100 Tonnen; Zementwerke 6200 Tonnen (Total Export 1992:21 300Tonnen);
- Gesamttotal 1992:286 790 Tonnen.
143 Herausgeber- Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung Dokumentationszentrale Parlamentsdienste 3003 Bern Chefredaktor: Dr. phil. François Comment Druck: BUGRA SUISSE Buechler Gratino AG, 3084 Wabern Vertrieb: EDMZ, 3000 Bern Tel. 031/3223908/3914/3953 Fax 031/322 39 75 Preise (inkl. MWSt): Einzelnummer Fr. 12.- Jahresabonnement (Nationalrat und Ständerat) Fr. 95.- Jahresabonnement Ausland Fr. 103.- Editeur: Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Centrale de documentation Services du Parlement 3003 Berne Rédacteur en chef: François Comment, dr es lettres Impression: BUGRA SUISSE Buechler Grafino SA, 3084 Wabern Distribution: OCFIM, 3000 Berne Tél. 031/3223908/3914/3953 Fax 031/322 39 75 Prix (TVA incl.): Numéro isolé fr. 12.- Abonnement annuel (Conseil national et Conseil des Etats) fr. 95.- Abonnement annuel pour l'étranger fr. 103.-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Einfache Anfrage Plattner Verbrennung von Sonderabfall Question ordinaire Plattner Déchets spéciaux. Incinération In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.1148 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.02.1995 - 08:00 Date Data Seite 141-144 Page Pagina Ref. No 20 025 356 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.