Erwägungen (2 Absätze)
E. 19 juin 1992 diesen Staaten Gestaltungsspielraum erhalten, um ihren Be- dürfnissen und ihrem Entwicklungsstand entsprechend ange- passte, eigenständige Lösungen zu wählen. Der immaterial- güterrechtliche Schutz ist und bleibt aber wesentliche Voraus- setzung dafür, dass der private Technologietransfer in der modernen Biotechnologie, insbesondere im Saatgutbereich, verstärkt und auch durch Lizenzfinanzierungen unterstützt werden kann. Ein genereller Ausschluss desselben hätte nicht den Verzicht auf neue Entwicklungen zur Folge, sondern le- diglich eine verstärkte Verlagerung in den Bereich der Ge- schäftsgeheimnisse und eine Erschwerung der Reproduzier- barkeit von importierten Sorten. Anders verhält es sich ledig- lich mit Entwicklungen, über die die öffentliche Hand frei verfü- gen kann. Mit dem rechtlich zwar nicht verbindlichen Engage- ment der FAO hat sich der Bundesrat denn auch bereit erklärt, die Forschungsergebnisse der Bundesanstalten frei zur Verfü- gung zu stellen. Die biodiversitätsreichen Entwicklungsländer können und wollen Programme und Massnahmen zur Erhaltung der Biodi- versität nur mittragen, wenn sie, d. h. ihre Institutionen und bäuerlichen Gemeinschaften, auch am Nutzen dieser Erhal- tung teilhaben. Neben der Schaffung eines Fonds zur Finan- zierung von Biodiversitäts-Programmen sind deshalb im Kon- ventionsentwurf auch Bestimmungen vorgesehen, welche den Zugang zu Ergebnissen der Biotechnologie erleichtern, «farmers rights» anerkennen und den Transfer von Technolo- gie, soweit sie zur Erreichung der Konventionsziele direkt oder indirekt beitragen, vorsehen.
3. Die im Rahmen der «Agenda 21 » der UNCED erörterten Themen können in die Zuständigkeitsbereiche zahlreicher Bundesämter fallen, so wie die in der Konvention über die Biodiversität behandelten Fragen. Im engeren Bereich der Biodiversität und der Biotechnologie bilden folgende Gebiete die transsektoriellen Hauptthemen: der Technologietransfer, Finanzierungsfragen und Finanzierungsmechanismen, die in- ternationale Wirtschaftsordnung und die schon oben erwähn- ten Fragen des geistigen Eigentums. Die Politik der verschiedenen betroffenen Bundesämter wird in doppelter Hinsicht koordiniert. Auf nationaler Ebene mittels der ordentlichen internen Verwaltungsverfahren sowie durch die Bildung interdepartementaler Arbeitsgruppen mit dem Ziel, dem Bundesrat eine konsolidierte Position zur Verab- schiedung vorzulegen. Die Kohärenz der Politik der betroffe- nen Bundesämter wird namentlich durch die Entscheidungen des Bundesrates vom 16. November 1991 betreffend die Gatt/Trips-Verhandlungen und vom 26. Februar 1992 betref- fend das Verhandlungsmandat für die vierte Vorbereitungs- konferenzfür UNCED sichergestellt Diese Beschlüsse bilden denn auch auf internationaler Ebene die Grundlage für die Ab- stimmung der schweizerischen Haltung in den verschiedenen in der Interpellation erwähnten Organisationen (Gatt/Trips, UPOV, «Agenda 21 », Konvention für die biologische Vielfalt). Die Abstimmung der Haltung der verschiedenen Aemter ist ein anforderungsreicher, permanenter Prozess, gilt es doch lau- fend, die eigene Position aufgrund der Entwicklungen in den erwähnten internationalen Organisationen erneut zu überprü- fen und allenfalls dem neusten Stand anzupassen. Besonde- res Gewicht beigemessen wird dabei der gegenseitigen Ab- stimmung von Wirtschaftspolitik und den Erfordernissen für eine langfristige dauerhafte Entwicklung. Der interdepartementalen Koordination kommt insbesondere im Bereich der Querschnittaufgaben eine erhöhte Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die zuständigen Bun- desämter beauftragt, ein Verhandlungsmandat für die letzte Verhandlungsrunde zur Erarbeitung einer Konvention über die biologische Vielfalt vorzubereiten. Die Vernehmlassungsverfahren, die Mitberichte der Aemter sowie die Beteiligung von Experten aus den betroffenen Aem- tern an internationalen Verhandlungen ermöglichen die Rechtfertigung einer einheitlichen Position der Schweiz inner- halb dieser Gremien.
4. In seiner Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Gros- senbacher vom 11. März 1992 (92.1013) führte der Bundesrat aus, dass er dem Einbezug privater Kreise in den UNCED-Vor- bereitungsprozess sowohl auf nationaler wie auf internationa- ler Ebene grosse Bedeutung beimisst Die Bundesverwaltung hat mit den interessierten Gruppierungen verschiedene Infor- mations- und Konzertierungsveranstaltungen durchgeführt Angefangen mit der Informationssitzung vom 14. November bis zu den Pressemitteilungen, die bis vor Rio veranstaltet wur- den. Dieser Dialog wird fortgesetzt Die betreffenden Bundes- ämter sind zudem mit mehreren Veröffentlichungen und Ver- lautbarungen an die Presse und eine weitere Oeffentlichkeit getreten. Die Frage der Aufnahme von verwaltungsexternen Personen in die schweizerische Delegation an der Konferenz in Rio de Janeiro wird gegenwärtig geprüft Schliesslich sieht der Bundesrat auch vor, das Parlament in einer gesonderten Berichterstattung über die Ergebnisse der UNCED zu orien- tieren. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 58 Stimmen Dagegen 67 Stimmen #ST# 91.3427 Interpellation Gonseth Freisetzungsversuche mit genmanipulierten Kartoffeln in Changins Essais de culture en plein champ à Changins de pommes de terre transgéniques Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1991
1. Welche Risikoforschung wurde beim obigem Versuch bis- her durchgeführt? Was sind die Resultate? Welche weitere Ri- sikoforschung ist geplant?
2. Wie wird namentlich die Gefahr der Bildung von neuen Viren ausgeschlossen (durch Transkapsidierung, durch phänotypi- sche Mischung, durch Herstellung neuer Viren-Genome)?
3. Sollte in Zukunft für Freisetzungsversuche nicht die Umkehr der Beweislast gefordert werden, damit Experimente mit der nötigen Sorgfalt geplant werden und die Gefahr der Entste- hung neuer gefährlicher Viren von vorneherein ausgeschlos- sen wird?
4. Welche unabhängige Instanz beurteilt die Resultate und die Planung der weiteren Versuche?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage will der Bundesrat einen wei- teren Freisetzungsversuch mit genmanipulierten Kartoffeln bewilligen? Texte de l'interpellation du 13 décembre 1991
1. A quelles recherches a-t-on procédé sur les risques que comportent les essais de culture en plein champ de pommes de terre transgéniques?
2. Commenta-t-on notammment exclu le danger de voir se for- mer de nouveaux virus (par translocation, par mélange de phénotypes, par la création de nouveaux génomes viraux)?
3. Ne devrait-on pas à l'avenir procéder à un renversement du fardeau de la preuve, afin que les expériences soient prépa- rées avec toute la prudence requise, pour exclure la possibilité de voir se former de nouveaux virus dangereux?
4. A-t-on chargé une autorité indépendante d'évaluer les résul- tats et la préparation d'autres expériences? Dans l'affirmative, quelle est cette autorité?
5. Sur quelles dispositions légales le Conseil fédéral a-t-il l'in- tention de fonder une autorisation de procéder à un nouvel essai de culture en plein champ de pommes de terre trangé- niques?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bäumlin UNCED. Biodiversitätskonvention Interpellation Bäumlin Convention de la CNUED pour la diversité biologique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3434 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1255-1256 Page Pagina Ref. No
E. 20 021 338 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
19. Juni 1992 N 1255 Interpellation Bäumlin #ST# 91.3434 Interpellation Bäumlin UNCED. Biodiversitätskonvention Convention de la CNUED pour la diversité biologique Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1991 Schutz und ungehinderter Zugang zur biologischen Vielfalt, die sich grösstenteils in der Dritten Welt befindet, sind die Hauptinteressen der Industrieländer. Die Entwicklungsländer teilen diese Interessen, doch ist es für sie überlebenswichtig, am Nutzen dieses Reichtums gerechter teilzuhaben. Die mo- nopolorientierte Patentierung lebender Materie gefährdet je- doch den freien Austausch genetischer Ressourcen, was letzt- lich zur weiteren Verarmung der biologischen Vielfalt führt Dies wiederum hat schwerwiegende Konsequenzen auch für die Industrieländer und ihre Landwirtschaft
- Was gedenkt der Bundesrat gegen diesen verhängnisvollen Zirkel vorzukehren und wie diesen Risiken zu begegnen?
- Was will er zur Klärung der Inkohärenz unter den verschiede- nen beteiligten Politiken (Gatt/Trips, UPOVund Biodiversitäts- konvention der UNCED; 7. Landwirtschaftsbericht und Revi- sion des Patentgesetzes usw.) beitragen? -Wie werden die Biodiversitätskonvention und die vielen komplexen, die Zuständigkeit einzelner Aemter übersteigen- den Querschnitt-Themen der «Agenda 21» der 1992 in Rio stattfindenden UNCED-Konferenz innerhalb der Bundesver- waltung bearbeitet? Wie werden die Rationalitäten und Politi- ken der einzelnen Aemter zu einer kohärenten Position (CH/ UNCED) zusammengeführt?
- Wie gedenkt der Bundesrat Parlament und Oeffentlichkeit in den UNCED-Prozess einzubeziehen, und was ist seine dies- bezügliche Informationspolitik? Texte de l'interpellation du 13 décembre 1991 Les pays industriels ont un intérêt manifeste à la préservation, ainsi qu'à la libre utilisation, de la diversité biologique du tiers monde. Les pays en développement partagent cet intérêt, mais il est pour eux d'une importance vitale qu'ils puissent pro- fiter dans une mesure plus équitable de cette richesse. Les monopoles en matière de brevets portant sur des matières vi- vantes risquent d'entraver le libre échange de ressources gé- nétiques, et de contribuer en fin de compte à amoindrir la di- versité biologique. Un tel aboutissement serait grave, aussi pour les pays industrialisés et leur agriculture.
- Que pense entreprendre le Conseil fédéral pour rompre ce cercle vicieux et parer à ce risque?
- Comment compte-il contribuer à réduire l'incohérence qui règne entre les diverses politiques dans ce domaine: pro- gramme GATT/TRIPS (Trade Related Intellectual Property Rights = Aspects des droits de la propriété intellectuelle, qui touchent au commerce, programme faisant partie du Cycle de l'Uruguay); Union internationale pour la protection des obten- tions végétales (UPOV); Convention de la Conférence des Na- tions Unies sur l'Environnement et le Développement (CNUED) pour la diversité biologique; 7e rapport sur l'agri- culture; révision de la loi sur les brevets, entre autres?
- Comment sont entrepris les travaux préparatoires liés aux nombreux thèmes complexes, qui dépassent les compéten- ces des offices prises isolément, en rapport avec la conven- tion sur la diversité biologique et le programme d'action «Agenda 21 » de la conférence de la CNUED, qui tiendra ses assises en 1992 à Rio de Janeiro? Que fait-on pour assurer la coordination des politiques des différents offices en vue de CH/CNUED?
- Quelle politique d'information concernant les travaux de la CNUED le gouvernement entend-il mener à l'intention du Pa- rlement et de l'opinion publique, afin de les sensibiliser aux tra- vaux de la CNUED? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann, Boden- mann, Bühlmann, Bundi, Danuser, Eggenberger, Fankhau- ser, von Feiten, Gardiol, Goll, Gonseth, Gross Andréas, Hae- ring Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Hollenstein, Jeanprê- tre, Jori, Leemann, Leuenberger Ernst, Meyer Theo, Misteli, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Züger (31) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1992
1. Die Interpellation geht von der nicht unbestrittenen An- nahme aus, dass die Patentierung lebender Materie, insbe- sondere von Saatgut, durch die Beschränkung des freien Zu- gangs letztlich zu einer weiteren Verarmung der biologischen Vielfalt führen wird. Die moderne Biotechnologie bietet neben Chancen auch Risiken für Entwicklungsländer und die biologi- sche Vielfalt Unter diesen Umständen sind daher differen- zierte Lösungen erforderlich. Der Bundesrat unterstützt u. a im Rahmen der Entwicklungs- zusammenarbeit Bestrebungen, die zu einem besseren Ver- ständnis der komplexen Zusammenhänge zwischen Biotech- nologie, Patentierung, Zugang zu genetischen Ressourcen, Saatgutproduktion, Verbreitung von verbesserten Sorten und Züchtungslinien sowie der damit eng verbundenen Lebens- vielfalt natürlicher und bewirtschafteter Oekosysteme bei- tragen.
2. Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Interpellation (Baer- locher-)Bäumlin vom 12. Februar 1992 erneut die Bedeutung der Biotechnologie für die Schweiz und die Grundzüge der im Rahmen der Gatt-Verhandlungen eingenommenen, differen- zierten Haltung zur Patentierbarkeit lebender Materie darge- legt Darauf kann auch im vorliegenden Zusammenhang ver- wiesen werden. Die Biodiversitätskonvention soll nach der Auffassung des Bundesrates einen Rahmen bilden, der den Zugang zu natürlichen Ressourcen erleichtert und auf diese Weise deren Austausch und vielfältige Nutzung fördert Dies bedeutet indessen nicht, dass der Zugang zu «veredelten» ge- netischen Ressourcen kostenlos erfolgen, sondern dass er durch gegenseitige Uebereinkünfte geregelt werden soll. Für die gegenwärtigen Verhandlungen zur Erarbeitung einer Kon- vention zum Schütze der Biodiversität stützt sich der Bundes- rat denn auch auf die vorläufigen Ergebnisse der Verhandlung zum geistigen Eigentum im Rahmen der Uruguay Runde des Gatt sowie auf die Grundsätze des «Engagement international sur les ressources phytogénétiques» der FAO. Damit werden den Staaten hinreichende Spielräume zur Regelung dieser na- tional und international stark umstrittenen Materie belassen. Die eingenommene Haltung vermeidet Inkohärenzen zwi- schen den verschiedenen Foren, im Rahmen derer sich der Bundesrat mit Fragen der Patentierbarkeit lebender Materie befasst Die Ergebnisse der Gatt-Verhandlungen erlauben es einerseits, den Schutz biotechnologischer Erfindungen im Lichte eines harten internationalen Wettbewerbes unter Indu- striestaaten zu stärken. In diesem Sinne verstehen sich die Be- mühungen um eine Anpassung des schweizerischen Patent- gesetzes an die Besonderheiten der modernen Biotechnolo- gie. Gleichzeitig erlauben es die Verhandlungsergebnisse den Mitgliedstaaten auch, Tiere und Pflanzen von der Patentierbar- keit auszunehmen und für Pflanzensorten einen Schutz ge- mäss dem UPOV-Uebereinkommen oder ein Sui generis- System vorzusehen. Diese können nicht nur Züchtervorbehalt und Landwirteprivileg zum Beispiel im Sinne des UPOV- Uebereinkommens umfassen, sondern auch den Schutz indi- gener, traditioneller Sorten. Sodann steht es den Staaten frei, die Verwendung und Ausfuhr der natürlichen Ressourcen im Rahmen ihrer Souveränitätsrechte zu regeln. Für die entspre- chenden Anpassungen der nationalen Gesetzgebungen wer- den Entwicklungsländer lange, den ärmsten Ländern zeitlich unbeschränkte Uebergangsfristen eingeräumt Damit bleibt
Interpellation Gonseth 1256 N 19 juin 1992 diesen Staaten Gestaltungsspielraum erhalten, um ihren Be- dürfnissen und ihrem Entwicklungsstand entsprechend ange- passte, eigenständige Lösungen zu wählen. Der immaterial- güterrechtliche Schutz ist und bleibt aber wesentliche Voraus- setzung dafür, dass der private Technologietransfer in der modernen Biotechnologie, insbesondere im Saatgutbereich, verstärkt und auch durch Lizenzfinanzierungen unterstützt werden kann. Ein genereller Ausschluss desselben hätte nicht den Verzicht auf neue Entwicklungen zur Folge, sondern le- diglich eine verstärkte Verlagerung in den Bereich der Ge- schäftsgeheimnisse und eine Erschwerung der Reproduzier- barkeit von importierten Sorten. Anders verhält es sich ledig- lich mit Entwicklungen, über die die öffentliche Hand frei verfü- gen kann. Mit dem rechtlich zwar nicht verbindlichen Engage- ment der FAO hat sich der Bundesrat denn auch bereit erklärt, die Forschungsergebnisse der Bundesanstalten frei zur Verfü- gung zu stellen. Die biodiversitätsreichen Entwicklungsländer können und wollen Programme und Massnahmen zur Erhaltung der Biodi- versität nur mittragen, wenn sie, d. h. ihre Institutionen und bäuerlichen Gemeinschaften, auch am Nutzen dieser Erhal- tung teilhaben. Neben der Schaffung eines Fonds zur Finan- zierung von Biodiversitäts-Programmen sind deshalb im Kon- ventionsentwurf auch Bestimmungen vorgesehen, welche den Zugang zu Ergebnissen der Biotechnologie erleichtern, «farmers rights» anerkennen und den Transfer von Technolo- gie, soweit sie zur Erreichung der Konventionsziele direkt oder indirekt beitragen, vorsehen.
3. Die im Rahmen der «Agenda 21 » der UNCED erörterten Themen können in die Zuständigkeitsbereiche zahlreicher Bundesämter fallen, so wie die in der Konvention über die Biodiversität behandelten Fragen. Im engeren Bereich der Biodiversität und der Biotechnologie bilden folgende Gebiete die transsektoriellen Hauptthemen: der Technologietransfer, Finanzierungsfragen und Finanzierungsmechanismen, die in- ternationale Wirtschaftsordnung und die schon oben erwähn- ten Fragen des geistigen Eigentums. Die Politik der verschiedenen betroffenen Bundesämter wird in doppelter Hinsicht koordiniert. Auf nationaler Ebene mittels der ordentlichen internen Verwaltungsverfahren sowie durch die Bildung interdepartementaler Arbeitsgruppen mit dem Ziel, dem Bundesrat eine konsolidierte Position zur Verab- schiedung vorzulegen. Die Kohärenz der Politik der betroffe- nen Bundesämter wird namentlich durch die Entscheidungen des Bundesrates vom 16. November 1991 betreffend die Gatt/Trips-Verhandlungen und vom 26. Februar 1992 betref- fend das Verhandlungsmandat für die vierte Vorbereitungs- konferenzfür UNCED sichergestellt Diese Beschlüsse bilden denn auch auf internationaler Ebene die Grundlage für die Ab- stimmung der schweizerischen Haltung in den verschiedenen in der Interpellation erwähnten Organisationen (Gatt/Trips, UPOV, «Agenda 21 », Konvention für die biologische Vielfalt). Die Abstimmung der Haltung der verschiedenen Aemter ist ein anforderungsreicher, permanenter Prozess, gilt es doch lau- fend, die eigene Position aufgrund der Entwicklungen in den erwähnten internationalen Organisationen erneut zu überprü- fen und allenfalls dem neusten Stand anzupassen. Besonde- res Gewicht beigemessen wird dabei der gegenseitigen Ab- stimmung von Wirtschaftspolitik und den Erfordernissen für eine langfristige dauerhafte Entwicklung. Der interdepartementalen Koordination kommt insbesondere im Bereich der Querschnittaufgaben eine erhöhte Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die zuständigen Bun- desämter beauftragt, ein Verhandlungsmandat für die letzte Verhandlungsrunde zur Erarbeitung einer Konvention über die biologische Vielfalt vorzubereiten. Die Vernehmlassungsverfahren, die Mitberichte der Aemter sowie die Beteiligung von Experten aus den betroffenen Aem- tern an internationalen Verhandlungen ermöglichen die Rechtfertigung einer einheitlichen Position der Schweiz inner- halb dieser Gremien.
4. In seiner Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Gros- senbacher vom 11. März 1992 (92.1013) führte der Bundesrat aus, dass er dem Einbezug privater Kreise in den UNCED-Vor- bereitungsprozess sowohl auf nationaler wie auf internationa- ler Ebene grosse Bedeutung beimisst Die Bundesverwaltung hat mit den interessierten Gruppierungen verschiedene Infor- mations- und Konzertierungsveranstaltungen durchgeführt Angefangen mit der Informationssitzung vom 14. November bis zu den Pressemitteilungen, die bis vor Rio veranstaltet wur- den. Dieser Dialog wird fortgesetzt Die betreffenden Bundes- ämter sind zudem mit mehreren Veröffentlichungen und Ver- lautbarungen an die Presse und eine weitere Oeffentlichkeit getreten. Die Frage der Aufnahme von verwaltungsexternen Personen in die schweizerische Delegation an der Konferenz in Rio de Janeiro wird gegenwärtig geprüft Schliesslich sieht der Bundesrat auch vor, das Parlament in einer gesonderten Berichterstattung über die Ergebnisse der UNCED zu orien- tieren. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 58 Stimmen Dagegen 67 Stimmen #ST# 91.3427 Interpellation Gonseth Freisetzungsversuche mit genmanipulierten Kartoffeln in Changins Essais de culture en plein champ à Changins de pommes de terre transgéniques Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1991
1. Welche Risikoforschung wurde beim obigem Versuch bis- her durchgeführt? Was sind die Resultate? Welche weitere Ri- sikoforschung ist geplant?
2. Wie wird namentlich die Gefahr der Bildung von neuen Viren ausgeschlossen (durch Transkapsidierung, durch phänotypi- sche Mischung, durch Herstellung neuer Viren-Genome)?
3. Sollte in Zukunft für Freisetzungsversuche nicht die Umkehr der Beweislast gefordert werden, damit Experimente mit der nötigen Sorgfalt geplant werden und die Gefahr der Entste- hung neuer gefährlicher Viren von vorneherein ausgeschlos- sen wird?
4. Welche unabhängige Instanz beurteilt die Resultate und die Planung der weiteren Versuche?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage will der Bundesrat einen wei- teren Freisetzungsversuch mit genmanipulierten Kartoffeln bewilligen? Texte de l'interpellation du 13 décembre 1991
1. A quelles recherches a-t-on procédé sur les risques que comportent les essais de culture en plein champ de pommes de terre transgéniques?
2. Commenta-t-on notammment exclu le danger de voir se for- mer de nouveaux virus (par translocation, par mélange de phénotypes, par la création de nouveaux génomes viraux)?
3. Ne devrait-on pas à l'avenir procéder à un renversement du fardeau de la preuve, afin que les expériences soient prépa- rées avec toute la prudence requise, pour exclure la possibilité de voir se former de nouveaux virus dangereux?
4. A-t-on chargé une autorité indépendante d'évaluer les résul- tats et la préparation d'autres expériences? Dans l'affirmative, quelle est cette autorité?
5. Sur quelles dispositions légales le Conseil fédéral a-t-il l'in- tention de fonder une autorisation de procéder à un nouvel essai de culture en plein champ de pommes de terre trangé- niques?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bäumlin UNCED. Biodiversitätskonvention Interpellation Bäumlin Convention de la CNUED pour la diversité biologique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3434 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1255-1256 Page Pagina Ref. No 20 021 338 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.