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91.3347

Ch Vb · 1991-12-13 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 13 Dezember 1991 2521 Interpellation Ruf Im Ausbau ist aber die Verwendung von Holz vorgesehen,

z. B. Parkett in den Büros, Schrankfronten, Holzmetallfenster, Türen usw.

2. Es haben bereits Kontakte zwischen dem Amt für Bundes- bauten und der Lignum stattgefunden. Auch der Zentralpräsi- dent der Schweizerischen Schreinermeister und Möbelfabri- kanten wurde betreffend den Neubau für das Buwal kontak- tiert. Im weiteren führte das Amt für Bundesbauten auch di- verse Gespräche mit den entsprechenden Stellen im Buwal. Gerade im Zusammenhang mit der Verwendung von Holz für den Innenausbau dürfte das neugeschaffene Ursprungszeug- nisfür Schweizer Holz besonders zweckmässig sein.

3. Im Bereich der regionalen Wärmeversorgung, welche sich in der Phase der Vorabklärung befindet, sind verschiedene Wärmelieferanten und Wärmekonsumenten erfasst, unter an- derem auch ein Gebäude, welches bereits heute eine Holz- schnitzelfeuerung besitzt. In der Machbarkeitsstudie für diese Wärmeversorgung wird bezüglich Holz als Wärmeträger folgendes ausgesagt: «Dieses Gebiet liegt infolge der stark frequentierten Autobahn und Hauptstrasse im Massnahmenplangebiet. Deshalb leh- nen sowohl das Buwal wie auch das Kantonale Amt für Indu- strie, Gewerbe und Arbeit im heutigen Zeitpunkt im Gebiet Worblentalstrasse/Papiermühle Holzfeuerungsanlagen ab. Da eine Holzfeuerungsanlage gegenüber Oel- und Gashei- zungen noch höhere Stickstoffdioxidemissionen aufweist, würde dies eine zusätzliche Belastung darstellen. Die Entwick- lung von modernen Holzverbrennungsanlagen muss jedoch weiterhin beobachtet werden. Zurzeit sind Pilot- und Ver- suchsanlagen im Kanton Zürich im Bau. Dabei wird vor allem versucht, die Stickstoffdiooxidbildung bei der Holzverbren- nung zu reduzieren.» 4a Beim Mobiliar für diesen Neubau sind alle Tischblätter in Holz, die Seiten und Tablare in Spanplatten vorgesehen. 4b. Das Mobiliarprogramm des Bundes besteht zu einem gros- sen Teil aus Spanplatten. Laut Holzstatistik wurden im Rahmen der Mobiliarbeschaffung im Jahr 1990 vom Amt für Bundesbau- ten für den Holzanteil etwa 6 900 000 Franken aufgewendet. Gegenwärtig wird durch das Amt für Bundesbauten geprüft, welche finanziellen Auswirkungen eine noch verstärkte Verla- gerung auf Holz im Bereich des Mobiliars hätte. Es muss jedoch beachtet werden, dass in der Sparte Büromö- bel Holz (laut Schweizerischer Schreinerzeitung Nr. 26 vom

27. Juni 1991) von Januar bis März 1990 für etwa 34 Millionen Franken Importe und nur etwa 3,5 Millionen Franken Exporte getätigt wurden. Allerdings hat sich 1991 die Situation leicht verschoben: Etwa 28 Millionen Franken Importe stehen 5,7 Millionen Franken Exporten gegenüber. Aber der Import überwiegt immer noch sehr stark. Schlussbemerkung zum Neubau Buwal: Im Projektheft wurde folgender Abschnitt aufgenommen: «2.7 Bauökologische Massnahmen Das Ziel der Bautätigkeit sollte es sein, bei der Erstellung und beim Betrieb der Gebäude die Umweltbelastung und den Energieverbrauch zu minimieren. Der Bund - und insbeson- dere das Buwal - muss bei der Realisierung dieser Zielset- zung Vorbild sein. Aus diesem Grund ist vorgesehen, für den Neubau Ittigen ökologisch optimale Technologien einzuset- zen und Materialien zu verwenden, deren Gewinnung, Trans- port, Verwendung und Entsorgung zu möglichst geringen Umweltbelastungen führen. So sollen zum Beispiel lösungs- mittelfreie Farben und Lacke, viel einheimisches Holz (kein Tropenholz), keine FCKW- oder halonhaltige Produkte, wenn möglich kein PVC usw. gebraucht werden. Diese Materialien und Produkte werden im Vergleich zu herkömmlichen zu ge- wissen Mehrkosten führen, welche im Kostenvoranschlag an- gemessen zu berücksichtigen sind.» Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 91.3048 Interpellation Ruf Dringliche asylpolitische Massnahmen Politique d'asile. Mesures urgentes Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1991 Im Zusammenhang mit der sich in jüngster Zeit erneut - trotz der dritten Revision des Asylverfahrens - dramatisch verschär- fenden Lage im Asylbereich wird der Bundesrat zur umfassen- den Beantwortung folgender Fragen aufgefordert:

1. Unmittelbar nach Ablauf der ihnen gesetzten Ausreisefrist entzogen sich am 17. und 18. Februar 1991 im Kanton Obwal- den 17 abgewiesene türkisch-kurdische Asylbewerber der Ausschaffung durch Untertauchen. Zuvor hatten sie - unter- stützt durch verschiedene Organisationen und Einzelperso- nen sowie einen Teil der Medien - wochenlang mit publizitäts- wirksamen Aktionen (Hungerstreik usw.) versucht, die rechts- gültigen Entscheide der Behörden umzustossen. Gemäss Presseberichten wurden die Betroffenen in gesetzeswidriger Weise durch Angehörige der sogenannten «AAA» («Aktion für abgewiesene Asylbewerber»), die bereits früher verschiedent- lich für ähnlich unrühmliche Schlagzeilen gesorgt hatte, an verschiedenen unbekannten Orten in der Schweiz versteckt! a Weshalb wurden die 17 abgewiesenen Asylanten nicht rechtzeitig gemäss Artikel 14 Absatz 2Anag in Ausschaffungs- haft genommen, da ihr Untertauchen zweifellos voraussehbar war und mehr als nur «gewichtige Anhaltspunkte» vorlagen, dass sie sich der Ausschaffung entziehen würden?

b. Ist der Bundesrat bereit, in ähnlichen künftigen Fällen bei den zuständigen kantonalen Behörden rechtzeitig dahinge- hend zu intervenieren, dass vom Instrument der Ausschaf- fungshaft Gebrauch gemacht wird?

c. Werden die Untergetauchten polizeilich gesucht? In wel- chen Kantonen und mit welchen Mitteln?

d. Werden die für die illegalen Versteckaktionen verantwortli- chen Personen, die den Behörden aufgrund mehrfacher öf- fentlicher Geständnisse bekannt sind, strafrechtlich verfolgt? Erstatten die Bundesbehörden wenn nötig selbst Strafan- zeige?

e. Wie beurteilt der Bundesrat die systematischen Bestrebun- gen gewisser Interessenkreise, die behördliche Asylpolitik durch gesetzeswidrige Aktionen (wie die erwähnte) zu sabo- tieren?

f. Wie stellt sich der Bundesrat namentlich zur Frage der Lega- lität einer Organisation wie der «AAA», die - auch nach eige- nem Eingeständnis-vorsätzlich, wiederholt und systematisch illegale Handlungen (Verstecken abgewiesener Asylbewer- ber, Beschaffung gefälschter Pässe für untergetauchte Asy- lanten u. a.) begeht bzw. dazu aufruft?

g. Welche Massnahmen drängen sich nach Ansicht des Bun- desrates auf, um derartigen Delikten (Verbrechen und Verge- hen) nach Möglichkeit präventiv zu begegnen?

2. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Bestrebungen zur Eindämmung des wachsenden Zustroms von Wirtschaftsasy- lanten in die Schweiz so rasch als möglich folgende Massnah- men zu treffen:

a. Möglichst umfassende Erweiterung der Liste der Safe coun- tries? Wenn ja: Wann und durch welche Länder?

b. Abschluss eines Schubabkommens mit Italiens?

c. Beitritt zum Europäischen Erstasylabkommen?

3. Gemäss Artikel 21 Absatz 1 AVB dürfen Asylbewerber wäh- rend der ersten drei Monate nach dem Einreichen eines Asyl- gesuchs keine Erwerbstätigkeit ausüben. Ergeht innert dieser Frist erstinstanzlich ein negativer Entscheid, so kann der Auf- enthaltskanton das Arbeitsverbot um weitere drei Monate ver- längern. Bundesrat Koller hat ein sechsmonatiges Arbeitsver- bot in den vergangenen Wochen wiederholt öffentlich als eine naheliegende und wirksame Massnahme bezeichnet, um die Attraktivität der Schweiz auf Wirtschaftsasylanten zu senken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation (Houmard-)Giger Verwendung von Holz in der Bundesverwaltung Interpellation (Houmard-)Giger Utilisation du bois dans l'administration In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung

E. 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3347 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1991 - 08:00 Date Data Seite 2520-2521 Page Pagina Ref. No

E. 20 020 767 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Interpellation (Houmard-)Giger 2520 M 13 décembre 1991

2. Das Bag hat diesen Bastelkasten geprüft und ist dabei zum Schluss gekommen, dass er grundsätzlich als ungefährlich einzustufen ist Der Bastelkasten enthält keine Krankheitserre- ger, und entgegen diversen Presseberichten werden vom Her- steller auch keine solchen zur Bestellung angeboten. Der In- halt des Bastelkastens erlaubt nur die Durchführung von ge- wissen Basistechniken der Molekularbiologie; er gibt jedoch keine Möglichkeit, Gentechnik im eigentlichen Sinne zu betrei- ben.

3. Der Bundesrat sieht keinen Grund, Massnahmen zu ergrei- fen, um den Handel mit diesen Bastelkästen zu unterbinden. Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 51 Stimmen Dagegen 59 Stimmen #ST# 91.3347 Interpellation (Houmard-)Giger Verwendung von Holz in der Bundesverwaltung Utilisation du bois dans l'administration Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1991 Aus der zivilen Baubotschaft 1991 geht hervor, dass der Bun- desrat beabsichtigt, für das Buwal (einschliesslich die Eidge- nössische Forstdirektion) in Ittigen/Papiermühle ein neues Gebäude zu errichten. Die Waldwirtschaft und die schweizeri- sche Holzindustrie erwarten vom Bundesrat, dass er bei der Realisierung dieses Projektes besonderes Gewicht auf eine umweltverträgliche Bauweise legt Insbesondere gilt es, eine möglichst weitgehende und beispielhafte Verwendung von einheimischem Holz sicherzustellen. Ich erlaube mir, folgende Fragen an den Bundesrat zu richten:

1. In den letzten Jahren ist Holz als konstruktives Bauelement auch im städtischen Umfeld vermehrt eingesetzt worden, was zeigt, dass dieses Material zeitgemäss verwendet werden kann. Wieweit wird dieser Entwicklung beim Bau des Gebäu- des in Ittigen Rechnung getragen?

2. Die zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten von einheimi- schem Holz sollten besonders beim Innenausbau in Betracht gezogen werden. Hat man diesbezüglich an eine enge Zu- sammenarbeit mit den betreffenden Kreisen der Holzwirt- schaft gedacht?

3. Zur Diskussion steht auch eine regionale Energieversorung im Raum Papiermühle/lttigen. Nach grober Schätzung könnte ein Teil des Energiebedarfs auch mit Holz gedeckt werden. Sind Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Nutzung der Holzenergie im Gange?

4. Das heutige Standardmobiliar der Bundesverwaltung ent- spricht, was die Verwendung von umweltverträglichem Mate- rial betrifft, kaum mehr den Anforderungen. a Ist vorgesehen, das Buwal mit Büroeinrichtungen auszu- statten, die aus dem erneuerbaren Material Holz hergestellt sind?

b. Kann uns der Bundesrat darüber hinaus die Zusicherung geben, dass er in Zukunft dafür sorgt, dass für Neuausstattun- gen moderne Möbelprogramme gefördert werden, in denen weitgehend Holz zur Anwendung kommt? Texte de l'interpellation du 3 octobre 1991 Comme le mentionne le message concernant les projets de construction, le Conseil fédéral a l'intention d'ériger un nou- veau bâtiment pour l'OFEFP (y compris la Direction des forêts) à Ittigen/Papiermühle. L'économie forestière et l'industrie suisse du bois attendent du Conseil fédéral qu'une impor- tance particulière soit accordée dans ce projet à un mode de construction respectueux de l'environnement II convient sur- tout de garantir une utilisation exemplaire et aussi poussée que possible du bois indigène. Je me permets de poser les questions suivantes au Conseil fé- déral:

1. L'utilisation du bois en tant qu'élément partiel de construc- tion d'immeubles dans un environnement citadin s'est accrue ces dernières années, soulignant un emploi moderne de ce matériau. Jusqu'à quel point cette évolution sera-t-elle prise en compte lors de la construction du bâtiment à Ittigen?

2. Lors de l'aménagement intérieur, il conviendrait de prendre tout particulièrement en considération les multiples possibili- tés d'utilisation des produits en bois indigène. A-t-on prévu à cette fin une collaboration étroite avec les milieux concernés par la filière bois?

3. Un approvisionnement régional en énergie pour la région Papiermühle/lttigen fait l'objet de discussions. Selon une éva- luation grossière, une partie du besoin en énergie peut aussi être couvert par du bois. Est-ce que des travaux préparatoires en vue de la prise en considération de l'énergie du bois sont en cours?

4. Le mobilier standard actuel de l'administration fédérale ne correspond plus guère aux exigences quant à l'utilisation de matériaux respectueux de l'environnement a Est-il notamment prévu d'aménager l'OFEFP avec un équi- pement de bureau axé sur le matériau renouvelable qu'est le bois?

b. Le Conseil fédéral peut-il d'autre part nous donner l'assu- rance qu'il veillera à l'avenir, lors de nouvel équipement, à pro- mouvoir un programme de meubles modernes où le bois se- rait largement présent? Mitunterzeichner - Cosignataires: Hari, Schwab, Seiler Hans- peter, Tschuppert (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. November 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 novembre 1991 Grundsätzliches: Der Bundesrat ist bestrebt, die Verwendung von einheimi- schem Holz bei den bundeseigenen Bauten wo immer mög- lich zu fördern. Dies sowohl beim Einsatz als Konstruktions- holz als auch im Innenausbau oder, wo dies sinnvoll und mög- lich ist, bei der Energiegewinnung. Das Amt für Bundesbauten ist beauftragt, diesem Anliegen bei der Projektierung und Erstellung von Bauten Rechnung zu tra- gen, indem bereits bei Wettbewerben entsprechende Weisun- gen und Auflagen gemacht werden. Die Entwicklung der Verwendung von Holz bei Bauten des Bundes wird erst seit Mitte 1989 zahtenmässig erfasst Im zweiten Halbjahr 1989 belief sich der Verbauch auf 7,4 Millio- nen Franken, was 6,46 Prozent des Gesamtaufwandes bedeu- tet. 1990 wurde für 20,3 Millionen Franken (6,53 Prozent des Gesamtaufwandes) Holz verwendet

1. Bei der Ausschreibung des Architekturwettbewerbes 1988 hat das Amt für Bundesbauten im Wettbewerbsprogramm fol- gende Formulierung eingebracht: «Der haushälterische Umgang mit der Energie schlechthin, ihr alternativer Einsatz bzw. Gewinnung sowie die Auswahl von Baustoffen nach energetischen und baubiologischen Ge- sichtspunkten erfordern eine kritische Eietrachtung der heute gängigen Bauweise. Die Projektverfasser sind aufgefordert, ihre diesbezüglichen Ideen (beispielsweise die vermehrte Ver- wendung von Holz) darzulegen.» Das Wettbewerbsresultat und dessen Weiterbearbeitung zeig- ten aber, dass sich an diesem Standort mit den komplexen Randbedingungen bezüglich der Konstruktion eine konven- tionelle Lösung aufdrängt

13. Dezember 1991 2521 Interpellation Ruf Im Ausbau ist aber die Verwendung von Holz vorgesehen,

z. B. Parkett in den Büros, Schrankfronten, Holzmetallfenster, Türen usw.

2. Es haben bereits Kontakte zwischen dem Amt für Bundes- bauten und der Lignum stattgefunden. Auch der Zentralpräsi- dent der Schweizerischen Schreinermeister und Möbelfabri- kanten wurde betreffend den Neubau für das Buwal kontak- tiert. Im weiteren führte das Amt für Bundesbauten auch di- verse Gespräche mit den entsprechenden Stellen im Buwal. Gerade im Zusammenhang mit der Verwendung von Holz für den Innenausbau dürfte das neugeschaffene Ursprungszeug- nisfür Schweizer Holz besonders zweckmässig sein.

3. Im Bereich der regionalen Wärmeversorgung, welche sich in der Phase der Vorabklärung befindet, sind verschiedene Wärmelieferanten und Wärmekonsumenten erfasst, unter an- derem auch ein Gebäude, welches bereits heute eine Holz- schnitzelfeuerung besitzt. In der Machbarkeitsstudie für diese Wärmeversorgung wird bezüglich Holz als Wärmeträger folgendes ausgesagt: «Dieses Gebiet liegt infolge der stark frequentierten Autobahn und Hauptstrasse im Massnahmenplangebiet. Deshalb leh- nen sowohl das Buwal wie auch das Kantonale Amt für Indu- strie, Gewerbe und Arbeit im heutigen Zeitpunkt im Gebiet Worblentalstrasse/Papiermühle Holzfeuerungsanlagen ab. Da eine Holzfeuerungsanlage gegenüber Oel- und Gashei- zungen noch höhere Stickstoffdioxidemissionen aufweist, würde dies eine zusätzliche Belastung darstellen. Die Entwick- lung von modernen Holzverbrennungsanlagen muss jedoch weiterhin beobachtet werden. Zurzeit sind Pilot- und Ver- suchsanlagen im Kanton Zürich im Bau. Dabei wird vor allem versucht, die Stickstoffdiooxidbildung bei der Holzverbren- nung zu reduzieren.» 4a Beim Mobiliar für diesen Neubau sind alle Tischblätter in Holz, die Seiten und Tablare in Spanplatten vorgesehen. 4b. Das Mobiliarprogramm des Bundes besteht zu einem gros- sen Teil aus Spanplatten. Laut Holzstatistik wurden im Rahmen der Mobiliarbeschaffung im Jahr 1990 vom Amt für Bundesbau- ten für den Holzanteil etwa 6 900 000 Franken aufgewendet. Gegenwärtig wird durch das Amt für Bundesbauten geprüft, welche finanziellen Auswirkungen eine noch verstärkte Verla- gerung auf Holz im Bereich des Mobiliars hätte. Es muss jedoch beachtet werden, dass in der Sparte Büromö- bel Holz (laut Schweizerischer Schreinerzeitung Nr. 26 vom

27. Juni 1991) von Januar bis März 1990 für etwa 34 Millionen Franken Importe und nur etwa 3,5 Millionen Franken Exporte getätigt wurden. Allerdings hat sich 1991 die Situation leicht verschoben: Etwa 28 Millionen Franken Importe stehen 5,7 Millionen Franken Exporten gegenüber. Aber der Import überwiegt immer noch sehr stark. Schlussbemerkung zum Neubau Buwal: Im Projektheft wurde folgender Abschnitt aufgenommen: «2.7 Bauökologische Massnahmen Das Ziel der Bautätigkeit sollte es sein, bei der Erstellung und beim Betrieb der Gebäude die Umweltbelastung und den Energieverbrauch zu minimieren. Der Bund - und insbeson- dere das Buwal - muss bei der Realisierung dieser Zielset- zung Vorbild sein. Aus diesem Grund ist vorgesehen, für den Neubau Ittigen ökologisch optimale Technologien einzuset- zen und Materialien zu verwenden, deren Gewinnung, Trans- port, Verwendung und Entsorgung zu möglichst geringen Umweltbelastungen führen. So sollen zum Beispiel lösungs- mittelfreie Farben und Lacke, viel einheimisches Holz (kein Tropenholz), keine FCKW- oder halonhaltige Produkte, wenn möglich kein PVC usw. gebraucht werden. Diese Materialien und Produkte werden im Vergleich zu herkömmlichen zu ge- wissen Mehrkosten führen, welche im Kostenvoranschlag an- gemessen zu berücksichtigen sind.» Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 91.3048 Interpellation Ruf Dringliche asylpolitische Massnahmen Politique d'asile. Mesures urgentes Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1991 Im Zusammenhang mit der sich in jüngster Zeit erneut - trotz der dritten Revision des Asylverfahrens - dramatisch verschär- fenden Lage im Asylbereich wird der Bundesrat zur umfassen- den Beantwortung folgender Fragen aufgefordert:

1. Unmittelbar nach Ablauf der ihnen gesetzten Ausreisefrist entzogen sich am 17. und 18. Februar 1991 im Kanton Obwal- den 17 abgewiesene türkisch-kurdische Asylbewerber der Ausschaffung durch Untertauchen. Zuvor hatten sie - unter- stützt durch verschiedene Organisationen und Einzelperso- nen sowie einen Teil der Medien - wochenlang mit publizitäts- wirksamen Aktionen (Hungerstreik usw.) versucht, die rechts- gültigen Entscheide der Behörden umzustossen. Gemäss Presseberichten wurden die Betroffenen in gesetzeswidriger Weise durch Angehörige der sogenannten «AAA» («Aktion für abgewiesene Asylbewerber»), die bereits früher verschiedent- lich für ähnlich unrühmliche Schlagzeilen gesorgt hatte, an verschiedenen unbekannten Orten in der Schweiz versteckt! a Weshalb wurden die 17 abgewiesenen Asylanten nicht rechtzeitig gemäss Artikel 14 Absatz 2Anag in Ausschaffungs- haft genommen, da ihr Untertauchen zweifellos voraussehbar war und mehr als nur «gewichtige Anhaltspunkte» vorlagen, dass sie sich der Ausschaffung entziehen würden?

b. Ist der Bundesrat bereit, in ähnlichen künftigen Fällen bei den zuständigen kantonalen Behörden rechtzeitig dahinge- hend zu intervenieren, dass vom Instrument der Ausschaf- fungshaft Gebrauch gemacht wird?

c. Werden die Untergetauchten polizeilich gesucht? In wel- chen Kantonen und mit welchen Mitteln?

d. Werden die für die illegalen Versteckaktionen verantwortli- chen Personen, die den Behörden aufgrund mehrfacher öf- fentlicher Geständnisse bekannt sind, strafrechtlich verfolgt? Erstatten die Bundesbehörden wenn nötig selbst Strafan- zeige?

e. Wie beurteilt der Bundesrat die systematischen Bestrebun- gen gewisser Interessenkreise, die behördliche Asylpolitik durch gesetzeswidrige Aktionen (wie die erwähnte) zu sabo- tieren?

f. Wie stellt sich der Bundesrat namentlich zur Frage der Lega- lität einer Organisation wie der «AAA», die - auch nach eige- nem Eingeständnis-vorsätzlich, wiederholt und systematisch illegale Handlungen (Verstecken abgewiesener Asylbewer- ber, Beschaffung gefälschter Pässe für untergetauchte Asy- lanten u. a.) begeht bzw. dazu aufruft?

g. Welche Massnahmen drängen sich nach Ansicht des Bun- desrates auf, um derartigen Delikten (Verbrechen und Verge- hen) nach Möglichkeit präventiv zu begegnen?

2. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Bestrebungen zur Eindämmung des wachsenden Zustroms von Wirtschaftsasy- lanten in die Schweiz so rasch als möglich folgende Massnah- men zu treffen:

a. Möglichst umfassende Erweiterung der Liste der Safe coun- tries? Wenn ja: Wann und durch welche Länder?

b. Abschluss eines Schubabkommens mit Italiens?

c. Beitritt zum Europäischen Erstasylabkommen?

3. Gemäss Artikel 21 Absatz 1 AVB dürfen Asylbewerber wäh- rend der ersten drei Monate nach dem Einreichen eines Asyl- gesuchs keine Erwerbstätigkeit ausüben. Ergeht innert dieser Frist erstinstanzlich ein negativer Entscheid, so kann der Auf- enthaltskanton das Arbeitsverbot um weitere drei Monate ver- längern. Bundesrat Koller hat ein sechsmonatiges Arbeitsver- bot in den vergangenen Wochen wiederholt öffentlich als eine naheliegende und wirksame Massnahme bezeichnet, um die Attraktivität der Schweiz auf Wirtschaftsasylanten zu senken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation (Houmard-)Giger Verwendung von Holz in der Bundesverwaltung Interpellation (Houmard-)Giger Utilisation du bois dans l'administration In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3347 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1991 - 08:00 Date Data Seite 2520-2521 Page Pagina Ref. No 20 020 767 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.