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91.3278

Ch Vb · 1991-12-13 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 13 Dezember 1991 N 2519 Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin Wirtschaftssanktionen haben dann eine Chance, wenn sie von einem überwiegenden Teil jener Parteien gemeinsam ergriffen werden, mit welchen der zu Bestrafende den Hauptteil seiner Wirtschaftsbeziehungen abwickelt, ohne Möglichkeit zur mas- siven Umgehung. Es muss zusätzlich eine Mindestgarantie bestehen, dass Sanktionen praktisch durchführbar sind und auch tatsächlich die Verantwortlichen treffen. Am 7. November 1991 hat die Europäische Gemeinschaft eine Reihe von Sank- tionen ergriffen. Tags darauf haben das Eidgenössische De- partement für auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenös- sische Volkswirtschaftsdepartement ihrerseits beschlossen, Massnahmen zu ergreifen. Insbesondere ist vorgesehen, Um- gehungsgeschäfte über die Schweiz sowie den Kauf von Kleinwaffen zu Exportzwecken zu verhindern. Im Rahmen der Efta trägt die Schweiz ferner die am 14. November 1991 im Efta-Rat beschlossenen Massnahmen mit, nämlich die Sus- pendierung aller von den Efta-Staaten gemeinsam durchge- führten Kooperationsaktivitäten, die Suspendierung der Er- richtung eines Jugoslawien-Entwicklungsfonds sowie die Suspendierung der exploratorischen Gespräche mit Jugosla- wien über die Errichtung einer Freihandelszone. Schliesslich ist auf die Möglichkeit zur Ergreifung positiver Massnahmen zugunsten einzelner Konfliktparteien hinzuwei- sen. Auch hier sind Vorbereitungsmassnahmen im Gange; insbesondere ist die schwierige Position Sloweniens zu er- wähnen, das am Konflikt selbst nicht mehr beteiligt ist, interna- tional wegen der im Moment noch engen Verbindung zum Hauptkonflikt zwischen Serbien und Kroatien aber (noch) nicht anerkannt werden kann.

5. Als Hilfeleistung kommt für die Schweiz vor allem die finan- zielle Unterstützung multilateraler oder bilateraler humanitärer Massnahmen in Frage. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit den traditionellen Partnern IKRK und UNHCR sowie den schweize- rischen Hilfswerken. Schwerpunkte sind die Versorgung der- mehrheitlich kroatischen - Flüchtlinge in Ungarn sowie die Be- treuung der Vertriebenen auf kroatischem und serbischem Gebiet. So wurden an ein Nothilfeprogramm des UNHCR in Ungarn (Gesamtkosten 3,1 Millionen US-Dollar) 400 000 Schweizerfranken gesprochen. An Projekte der Hilfswerkefür Vertriebene in Kroatien und Serbien (humanitäre, medizini- sche und Nahrungsmittelhilfe) wurden bisher 125600 Fran- ken bezahlt. Weiter in Aussicht gestellt sind Beiträge von 50 000 Franken an die Fortsetzung dieser Projekte in Kroatien sowie 140000 Franken an das Schweizerische Rote Kreuz (Nahrungsmittel- pakete des IKRK an kroatische und serbische Flüchtlinge). Für weitere Hilfsmassnahmen stehen die zuständigen Dienste des Bundes bereit.

6. Den in der Schweiz anwesenden jugoslawischen Saison- niers und Kurzaufenthaltern aus dem engsten Kriegsgebiet (Republik Kroatien und, je nach Entwicklung der Lage, die Re- gion Kosovo) wird durch Beschluss des Bundesrates vom

23. September 1991 der weitere Aufenthalt auf Gesuch hin nach Artikel 13 Buchstabe f der Verordnung über die Begren- zung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO) vor- erst auf sechs Monate verlängert Ihnen ist gestattet, den an- deren Ehegatten, ihre ledigen Kinder unter 18 Jahren sowie ihre Eltern nachziehen zu lassen. Damit soll auch verhindert werden, dass diese Personen ein Asylverfahren einleiten. Im Hinblick auf eine mögliche ausserordentliche Lage im Flüchtlingsbereich ist der Bundesrat im Begriff, Massnahmen vorzubereiten, die geeignet wären, den Zustrom einer grossen Zahl von Hilfesuchenden zu bewältigen. Gegebenenfalls wür- den zur Unterbringung und Betreuung auch der Zivilschutz und'die Armee eingesetzt. Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé 56 Stimmen 32 Stimmen #ST# 91.3334 Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin Genmanipulationen aus dem Bastelkasten Manipulations génétiques à la portée des bricoleurs Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1991 Gemäss Berichten in den Medien können heute per Post Ba- stelkästen für Heimgenetiker bezogen werden. Diese kom- plette Ausrüstung zum genmanipulierten Experimentieren kann mit Cholera-Erregern oder noch viel gefährlicheren Bak- terienkulturen aufgerüstet werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwor- tung folgender Fragen:

1. Hat der Bundesrat Kenntnis über diese Biohacking-Bastel- kästen?

2. Wie schätzt der Bundesrat die Gefährlichkeit dieser Baukä- sten ein?

3. Was hat der Bundesrat bis heute in dieser Frage unternom- men, und ist er bereit, Massnahmen zu ergreifen, um den Han- del mit derart gefährlichen Bastelkästen zu unterbinden? Texfe de l'interpellation du 2 octobre 1991 Ainsi que les médias l'ont laissé entendre, à l'heure actuelle on peut se procurer, par correspondance, des trousses de brico- lage pour généticiens amateurs. Mieux encore, cet équipe- ment qui contient tous les éléments nécessaires à des mani- pulations génétiques peut être complété d'agents pathogè- nes du choléra ou de cultures de bactéries encore bien plus dangereuses. Ces constatations m'incitent à poser les questions suivantes au Conseil fédéral:

1. A-t-il connaissance de l'existence de ces trousses de brico- lage permettant de se livrer à des expériences génétiques?

2. Comment évalue-t-il le danger qu'elles représentent?

3. Qu'a-t-il entrepris jusqu'ici à ce propos et est-il disposé à prendre des mesures afin d'interdire le commerce de «jouets» aussi dangereux? Mitunterzeichner-Cosignataires: Fankhauser, Hafner Ursula, LeuteneggerOberhoIzer, Stocker, Ulrich, Weder Hansjürg (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Laut «Report»-Sendung des Ersten Deutschen Fernsehens kann heute weltweit jedermann eine komplette Ausrüstung zum genmanipulativen Experimentieren aus den USA bezie- hen. In der Schweiz brauchen diese Biohacker keine Bewilli- gung. Dieser Baukasten kann mit Cholera-Erregern oder Afla- toxinen ergänzt werden. In Deutschland experimentiert diese Biohacking-Szene mit noch gefährlicheren Erregern, wie je- nen von Pest, Pocken und Milzbrand. Die Behörden haben heute in der Schweiz aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen keine Möglichkeiten, derartige ge- fährliche «Spielzeuge» zu verbieten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. November 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 novembre 1991

1. Der fragliche Bastelkasten ist nichts Neues. Bereits im No- vember 1984 berichteten amerikanische Zeitungen über die Absicht eines gewissen Larry Slot, diesen Bastelkasten («The Dr. Cloner's Genetic Engineering Home Cloning Kit») ab Ja- nuar 1985 zu vertreiben. Die amerikanischen Gesundheitsbe- hörden sahen sich bisher nicht veranlasst, den Bastelkasten in irgendeiner Art zu beanstanden. Der Bastelkasten kann in Europa soweit bekannt nur durch Di- rektbestellung beim Hersteller in den USA erworben werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Ruckstuhl Sanktionen gegen Jugoslawien Interpellation Ruckstuhl Sanctions à l'égard de la Yougoslavie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung

E. 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3278 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1991 - 08:00 Date Data Seite 2518-2519 Page Pagina Ref. No

E. 20 020 765 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Interpellation Ruckstuhl 2518 N 13 décembre 1991 F'räsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Fïir den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 91.3278 Interpellation Ruckstuhl Sanktionen gegen Jugoslawien Sanctions à l'égard de la Yougoslavie Wortlaut der Interpellation vom 16. September 1991 Die Kriegshandlungen in Jugoslawien gehen trotz den Frie- densbemühungen ungebrochen weiter. Der Bürgerkrieg zeigt die schlimmsten Auswirkungen: Schrecken und Elend der zi- vilen Bevölkerung, Verletzung der Menschenrechte, Abertau- sende von Menschen sind auf der Flucht, zerstörte Städte und Ländereien. Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantwor- ten:

1. Welche Möglichkeiten hat die Schweiz, um dem Bürger- krieg in Jugoslawien Einhalt zu gebieten?

2. Welche Massnahmen trifft die Schweiz zur Friedensvermitt- lung?

3. Uebernimmt die Schweiz im Rahmen der KSZE spezielle Aktivitäten?

4. Wird die Schweiz Wirtschaftssanktionen gegen Jugosla- wien ergreifen?

5. Welche Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen werden er- griffen, um den unmittelbar betroffenen Nachbarländern bei der Bewältigung des zu erwartenden Flüchtlingsstromes zu helfen?

6. Mit welchen Massnahmen wird einem allfälligen Flüchtlings- strom in die Schweiz begegnet? Texte de l'interpellation du 16 septembre 1991 Malgré les efforts de paix, les combats se poursuivent en You- goslavie. Les retombées de la guerre civile sont des plus gra- ves: une population civile vivant dans la terreur et dans la mi- sère, des violations des droits de l'homme, des milliers de per- sonnes en fuite, la destruction de villes et la dévastation des campagnes. Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivan- tes:

1. Que peut faire la Suisse en vue de mettre un terme à la guerre civile en Yougoslavie?

2. Quelles sont les mesures adoptées par la Suisse pour contribuer à restaurer la paix?

3. La Suisse assume-t-elle des fonctions particulières au sein de la CSCE?

4. La Suisse prendra-t-elle des sanctions économiques à l'égard de la Yougoslavie?

5. Quelles sont les mesures d'assistance et de soutien adop- tées en vue d'aider les pays voisins directement concernés à faire face au flux de réfugiés attendu?

6. Quelles seraient les mesures adoptées en cas d'un éventuel flux de réfugiés dans notre pays? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1991

1. Die Möglichkeiten der Schweiz, ja überhaupt von nichtjugo- slawischen Parteien, dem Bürgerkrieg unmittelbar Einhalt zu gebieten, sind ausserordentlich beschränkt. Um dem sinnlo- sen Morden auf beiden Seiten und speziell der durch die Bun- desarmee unterstützten Aggression serbischer Einheiten auf kroatischem Boden wirksam einen Riegel zu schieben, wäre eine massive ausländische Truppenpräsenz im Krisengebiet notwendig. Kein ausländischer Staat ist bislang bereit, dazu eigene Truppen beizusteuern, da voraussehbar ist, dass diese

- sogar wenn grundsätzlich eine Waffenstillstandsvereinba- rung vorliegt - von verschiedener Seite angegriffen würden. Insbesondere die serbische Seite hat gedroht, alle ausländi- schen Truppen auf jugoslawischem Boden als Invasoren an- zusehen. Keineswegs gesichert erscheint die These, wonach dem Bür- gerkrieg mit der Anerkennung der Unabhängigkeit von Kroa- tien ein Ende gemacht werden könnte. Zwar würde es sich dann um einen internationalen Konflikt handeln, was aber am Hintergrund und an der Komplexität des Konfliktes - und da- mit den internationalen Möglichkeiten der Konflikteindäm- mung - nichts ändern wird. Insbesondere ist zumindest un- klar, ob mit den Mitteln der Uno-Konfliktschlichtung mehr er- reicht werden könnte, als was die EG im Moment in einem schwierigen Prozess zustande zu bringen versucht. Entschei- dend bleibt, ob alle Streitparteien wirklich ein Ende der kriege- rischen Auseinandersetzungen und eine Lösung auf dem Ver- handlungsweg wollen. Dies war bislang nicht der Fall.

2. Die Schweiz hat seit Ausbruch der Krise in Jugoslawien ver- schiedentlich konkrete Schritte zur spezifischen Anbietung Guter Dienste im Sinne von Friedensstiftung unternommen. Die Bemühungen sind bislang ohne Erfolg geblieben, wie zahlreiche andere Vorstösse - insbesondere der EG - auch. Gute Dienste sind ohnehin nur möglich, wenn der entspre- chende Anbieter sich selbst nicht in den Vordergrund stellt, um den Streitparteien die Möglichkeit zum diskreten Vorge- hen zu geben.

3. Der im Juni 1991 vom KSZE-Rat (Forum der KSZE-Aussen- minister) geschaffene Dringlichkeitsmechanismus wurde be- reits Anfang Juli wegen der Krise in Jugoslawien zum ersten Mal angewendet. In der Zwischenzeit sind die Hohen Beam- ten der KSZE viermal zusammengetreten, um über die Lage in Jugoslawien zu beraten. Die Schweiz hat der KSZE wiederholt ihre Bereitschaft dargetan, Beobachter in das Konfliktgebiet zu schicken, und ist dazu auch jetzt bereit. Die Schweiz hat ausserdem in der KSZE ausdrücklich auf ihre Bereitschaft hin- gewiesen, mit politischer und rechtlicher Expertise am Frie- densprozess mitzuwirken. In diesem Zusammenhang stellt sie namentlich ihren Willen in den Vordergrund, einen konkre- ten Beitrag zur Lösung der Minderheitsfragen in Kroatien zu leisten. Wichtig ist dabei, dass alle Bestrebungen mit den Frie- densbemühungen der EG abgestimmt sind.

4. Sanktionen sind eines der stärksten Mittel im internationa- len Verkehr, um Missfallen mit einer anderen Partei auszu- drücken; sie stehen am Ende einer entsprechenden Skala von Möglichkeiten. Die Schweiz hat sehr frühzeitig im Konflikt un- missverständlich die Verletzung von Völkerrecht und interna- tional anerkannten Grundsätzen angeprangert: Bereits am

28. August 1991 hat der Bundesrat die von serbischen Ele- menten ausgehende Aggression in Kroatien verurteilt und dar- auf hingewiesen, dass mit Gewalt herbeigeführte Aenderun- gen von Grenzen nie anerkannt würden. In weiteren offiziellen Erklärungen haben wir die Parteien zur Beachtung des huma- nitären Völkerrechtes aufgerufen und die Zerstörung von Kul- turgut scharf verurteilt. Indirekten Kontakten milden hauptsächlichen Konfliktparteien haben wir wiederholt und nachdrücklich auf diese Grundsatz- erklärungen hingewiesen. Eine allfällige Leistung Guter Dienste bedeutet nicht Schweigen zu grundsätzlichen Aspek- ten; im Gegenteil kann nurdurch klaren ethischen Positionsbe- zug die minimale Vertrauensgrundlage zur allfälligen Vermitt- lung zwischen zwei Konfliktparteien geschaffen werden.

13. Dezember 1991 N 2519 Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin Wirtschaftssanktionen haben dann eine Chance, wenn sie von einem überwiegenden Teil jener Parteien gemeinsam ergriffen werden, mit welchen der zu Bestrafende den Hauptteil seiner Wirtschaftsbeziehungen abwickelt, ohne Möglichkeit zur mas- siven Umgehung. Es muss zusätzlich eine Mindestgarantie bestehen, dass Sanktionen praktisch durchführbar sind und auch tatsächlich die Verantwortlichen treffen. Am 7. November 1991 hat die Europäische Gemeinschaft eine Reihe von Sank- tionen ergriffen. Tags darauf haben das Eidgenössische De- partement für auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenös- sische Volkswirtschaftsdepartement ihrerseits beschlossen, Massnahmen zu ergreifen. Insbesondere ist vorgesehen, Um- gehungsgeschäfte über die Schweiz sowie den Kauf von Kleinwaffen zu Exportzwecken zu verhindern. Im Rahmen der Efta trägt die Schweiz ferner die am 14. November 1991 im Efta-Rat beschlossenen Massnahmen mit, nämlich die Sus- pendierung aller von den Efta-Staaten gemeinsam durchge- führten Kooperationsaktivitäten, die Suspendierung der Er- richtung eines Jugoslawien-Entwicklungsfonds sowie die Suspendierung der exploratorischen Gespräche mit Jugosla- wien über die Errichtung einer Freihandelszone. Schliesslich ist auf die Möglichkeit zur Ergreifung positiver Massnahmen zugunsten einzelner Konfliktparteien hinzuwei- sen. Auch hier sind Vorbereitungsmassnahmen im Gange; insbesondere ist die schwierige Position Sloweniens zu er- wähnen, das am Konflikt selbst nicht mehr beteiligt ist, interna- tional wegen der im Moment noch engen Verbindung zum Hauptkonflikt zwischen Serbien und Kroatien aber (noch) nicht anerkannt werden kann.

5. Als Hilfeleistung kommt für die Schweiz vor allem die finan- zielle Unterstützung multilateraler oder bilateraler humanitärer Massnahmen in Frage. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit den traditionellen Partnern IKRK und UNHCR sowie den schweize- rischen Hilfswerken. Schwerpunkte sind die Versorgung der- mehrheitlich kroatischen - Flüchtlinge in Ungarn sowie die Be- treuung der Vertriebenen auf kroatischem und serbischem Gebiet. So wurden an ein Nothilfeprogramm des UNHCR in Ungarn (Gesamtkosten 3,1 Millionen US-Dollar) 400 000 Schweizerfranken gesprochen. An Projekte der Hilfswerkefür Vertriebene in Kroatien und Serbien (humanitäre, medizini- sche und Nahrungsmittelhilfe) wurden bisher 125600 Fran- ken bezahlt. Weiter in Aussicht gestellt sind Beiträge von 50 000 Franken an die Fortsetzung dieser Projekte in Kroatien sowie 140000 Franken an das Schweizerische Rote Kreuz (Nahrungsmittel- pakete des IKRK an kroatische und serbische Flüchtlinge). Für weitere Hilfsmassnahmen stehen die zuständigen Dienste des Bundes bereit.

6. Den in der Schweiz anwesenden jugoslawischen Saison- niers und Kurzaufenthaltern aus dem engsten Kriegsgebiet (Republik Kroatien und, je nach Entwicklung der Lage, die Re- gion Kosovo) wird durch Beschluss des Bundesrates vom

23. September 1991 der weitere Aufenthalt auf Gesuch hin nach Artikel 13 Buchstabe f der Verordnung über die Begren- zung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO) vor- erst auf sechs Monate verlängert Ihnen ist gestattet, den an- deren Ehegatten, ihre ledigen Kinder unter 18 Jahren sowie ihre Eltern nachziehen zu lassen. Damit soll auch verhindert werden, dass diese Personen ein Asylverfahren einleiten. Im Hinblick auf eine mögliche ausserordentliche Lage im Flüchtlingsbereich ist der Bundesrat im Begriff, Massnahmen vorzubereiten, die geeignet wären, den Zustrom einer grossen Zahl von Hilfesuchenden zu bewältigen. Gegebenenfalls wür- den zur Unterbringung und Betreuung auch der Zivilschutz und'die Armee eingesetzt. Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé 56 Stimmen 32 Stimmen #ST# 91.3334 Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin Genmanipulationen aus dem Bastelkasten Manipulations génétiques à la portée des bricoleurs Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1991 Gemäss Berichten in den Medien können heute per Post Ba- stelkästen für Heimgenetiker bezogen werden. Diese kom- plette Ausrüstung zum genmanipulierten Experimentieren kann mit Cholera-Erregern oder noch viel gefährlicheren Bak- terienkulturen aufgerüstet werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwor- tung folgender Fragen:

1. Hat der Bundesrat Kenntnis über diese Biohacking-Bastel- kästen?

2. Wie schätzt der Bundesrat die Gefährlichkeit dieser Baukä- sten ein?

3. Was hat der Bundesrat bis heute in dieser Frage unternom- men, und ist er bereit, Massnahmen zu ergreifen, um den Han- del mit derart gefährlichen Bastelkästen zu unterbinden? Texfe de l'interpellation du 2 octobre 1991 Ainsi que les médias l'ont laissé entendre, à l'heure actuelle on peut se procurer, par correspondance, des trousses de brico- lage pour généticiens amateurs. Mieux encore, cet équipe- ment qui contient tous les éléments nécessaires à des mani- pulations génétiques peut être complété d'agents pathogè- nes du choléra ou de cultures de bactéries encore bien plus dangereuses. Ces constatations m'incitent à poser les questions suivantes au Conseil fédéral:

1. A-t-il connaissance de l'existence de ces trousses de brico- lage permettant de se livrer à des expériences génétiques?

2. Comment évalue-t-il le danger qu'elles représentent?

3. Qu'a-t-il entrepris jusqu'ici à ce propos et est-il disposé à prendre des mesures afin d'interdire le commerce de «jouets» aussi dangereux? Mitunterzeichner-Cosignataires: Fankhauser, Hafner Ursula, LeuteneggerOberhoIzer, Stocker, Ulrich, Weder Hansjürg (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Laut «Report»-Sendung des Ersten Deutschen Fernsehens kann heute weltweit jedermann eine komplette Ausrüstung zum genmanipulativen Experimentieren aus den USA bezie- hen. In der Schweiz brauchen diese Biohacker keine Bewilli- gung. Dieser Baukasten kann mit Cholera-Erregern oder Afla- toxinen ergänzt werden. In Deutschland experimentiert diese Biohacking-Szene mit noch gefährlicheren Erregern, wie je- nen von Pest, Pocken und Milzbrand. Die Behörden haben heute in der Schweiz aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen keine Möglichkeiten, derartige ge- fährliche «Spielzeuge» zu verbieten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. November 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 novembre 1991

1. Der fragliche Bastelkasten ist nichts Neues. Bereits im No- vember 1984 berichteten amerikanische Zeitungen über die Absicht eines gewissen Larry Slot, diesen Bastelkasten («The Dr. Cloner's Genetic Engineering Home Cloning Kit») ab Ja- nuar 1985 zu vertreiben. Die amerikanischen Gesundheitsbe- hörden sahen sich bisher nicht veranlasst, den Bastelkasten in irgendeiner Art zu beanstanden. Der Bastelkasten kann in Europa soweit bekannt nur durch Di- rektbestellung beim Hersteller in den USA erworben werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Ruckstuhl Sanktionen gegen Jugoslawien Interpellation Ruckstuhl Sanctions à l'égard de la Yougoslavie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3278 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1991 - 08:00 Date Data Seite 2518-2519 Page Pagina Ref. No 20 020 765 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.